In den Zulassungsrichtlinien gibt es einmal den Punkt Wärmebestrahlungsgerät (vorhanden) und den Punkt Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie. Was ist dann darunter zu verstehen? Ein Wasserbad mit Wärmeträgern und Einmalmoorpackungen ist da.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In den Zulassungsrichtlinien gibt es einmal den Punkt Wärmebestrahlungsgerät (vorhanden) und den Punkt Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie. Was ist dann darunter zu verstehen? Ein Wasserbad mit Wärmeträgern und Einmalmoorpackungen ist da.
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Pflichtausstattung:
2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für reine Massagepraxen:
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für [b]reine Massagepraxen:[/b]
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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morpheus-06 schrieb:
Pflichtausstattung:
2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für reine Massagepraxen:
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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morpheus-06 schrieb:
Pflichtausstattung: Wärmebestrahlungsgerät = Rotlicht oder Heißluft
Kannausstattung: Fango oder Wasserbad
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In den Zulassungsrichtlinien gibt es einmal den Punkt Wärmebestrahlungsgerät (vorhanden) und den Punkt Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie. Was ist dann darunter zu verstehen? Ein Wasserbad mit Wärmeträgern und Einmalmoorpackungen ist da.
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Kannausstattung: Fango oder Wasserbad
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ach ok,danke für die schnelle Antwort. War irritiert,weil beides bei Pflichtausstattung steht.
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McMiki schrieb:
Nein, steht nicht beides!!!!
2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für reine Massagepraxen:
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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morpheus-06 schrieb:
Pflichtausstattung:
2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für reine Massagepraxen:
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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morpheus-06 schrieb:
Pflichtausstattung: Wärmebestrahlungsgerät = Rotlicht oder Heißluft
Kannausstattung: Fango oder Wasserbad
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