Der Verein MUTABOR – Beratung und
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
eine*en Physiotherapeuten*in
(w/m/d) für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (Montag, Mittwoch,
Freitag) vorerst befristet bis
31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergotherape...
Behandlung nach Schlaganfall und
Schädel-Hirn-Verletzung e. V.
sucht zum 01.04.2025 (oder später)
eine*en Physiotherapeuten*in
(w/m/d) für die Therapeutische
Tagesstätte in Teilzeit mit 20
Wochenstunden (Montag, Mittwoch,
Freitag) vorerst befristet bis
31.12.2026.
MUTABOR ist ein gemeinnütziger
Verein, der Menschen nach einer
Erkrankung des zentralen
Nervensystems berät und behandelt.
In der Therapeutischen Tagesstätte
des Vereins sind Ergotherape...
Danke für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In den Zulassungsrichtlinien gibt es einmal den Punkt Wärmebestrahlungsgerät (vorhanden) und den Punkt Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie. Was ist dann darunter zu verstehen? Ein Wasserbad mit Wärmeträgern und Einmalmoorpackungen ist da.
Danke für eure Antworten.
Kannausstattung: Fango oder Wasserbad
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ach ok,danke für die schnelle Antwort. War irritiert,weil beides bei Pflichtausstattung steht.
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McMiki schrieb:
Nein, steht nicht beides!!!!
2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für reine Massagepraxen:
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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morpheus-06 schrieb:
Pflichtausstattung:
2.2.8. Geräte zur Abgabe von Wärmetherapie:
2.2.8.1. ein großes Wärmebestrahlungsgerät
Pflichtausstattung nur für reine Massagepraxen:
2.2.8.2. Sind in der Praxis ausschließlich Masseure oder medizinische Bademeister tätig muss zusätzlich ein weiteres großes transportables Wärmebestrahlungsgerät sowie ein elektrisches Wärmegerät, das eine Desinfektion der Packungsmasse gewährleis-tet (bei Warmpackungen) oder ein geprüftes Spezialerwärmungsgerät (bei Einweg-Naturmoorpackungen [ascend]) vorhanden sein.
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morpheus-06 schrieb:
Pflichtausstattung: Wärmebestrahlungsgerät = Rotlicht oder Heißluft
Kannausstattung: Fango oder Wasserbad
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