Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen:
Seit nunmehr 20 Jahren bin ich Physiotherapeutin – aus Überzeugung und mit Begeisterung. Bislang habe ich für verschiedene Praxen gearbeitet und meine Tätigkeit bestenfalls im Rahmen des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit unterbrochen. Auch aktuell befinde ich mich in Elternzeit und werde in Kürze wieder in geringem Umfang einsteigen. Für das nächste Jahr ist jedoch eine große Veränderung geplant: Ich möchte mich selbständig machen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig, im Vordergrund steht jedoch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich erhoffe mir eine deutlich größere Flexibilität und signifikant kürzere Wegezeiten.
Geplant ist, an unser bestehendes Eigenheim eine Praxis anzubauen. Die Grundstücksgröße und das Baufenster lassen einen Anbau von etwa 68 qm zu, das macht eine nutzbare Fläche von etwa 56 qm, welche bei geschickter Planung durchaus den heutigen Anforderungen an eine PT-Praxis genügen sollte. Wir befinden uns noch in einer recht frühen Phase der Planung, haben schon viel gelesen (vor allem hier im Forum) und möchten in Kürze einen Bauvorantrag stellen. Dieser ist notwendig, da wir bezüglich der Dachform vom B-Plan abweichen müssen und uns in einem Allgemeinen Wohngebiet befinden, weshalb die Umnutzung zu beantragen ist.
Während uns manche der bevorstehenden Herausforderungen weniger Kopfzerbrechen bereiten (wie zum Beispiel die Einrichtung der Praxis), beschäftigen uns andere Themen intensiver und lassen viele offene Fragen im Raum stehen. Nur um ein paar zu nennen: Wann bin ich als selbständige PT eine Gewerbetreibende und wann nicht? Nach welcher Norm muss das Behinderten-WC hergerichtet sein? Brauche ich eine weitere Toilette? Wie kann ich die Umnutzung des Allgemeinen Wohngebietes am besten begründen? Muss ich tatsächlich ein Waschbecken in einem oder mehreren Behandlungsräumen haben? …
Nach allem was ich bisher lesen konnte, sind hier viele erfahrene und freundliche Menschen unterwegs. Ich hoffe auf Eure Unterstützung und möchte im Gegenzug auch meine Erfahrungen teilen und mich einbringen. Auch für kritische Fragen bin ich offen, ich möchte mein Projekt schließlich zum Erfolg führen und manchmal muss einem jemand hier und da die Augen öffnen, damit man nicht gegen die Wand rennt.
Vielen lieben Dank
Eure Felicity S.
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Problem beschreiben
Felicity S. schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Community,
ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen:
Seit nunmehr 20 Jahren bin ich Physiotherapeutin – aus Überzeugung und mit Begeisterung. Bislang habe ich für verschiedene Praxen gearbeitet und meine Tätigkeit bestenfalls im Rahmen des Mutterschutzes bzw. der Elternzeit unterbrochen. Auch aktuell befinde ich mich in Elternzeit und werde in Kürze wieder in geringem Umfang einsteigen. Für das nächste Jahr ist jedoch eine große Veränderung geplant: Ich möchte mich selbständig machen. Die Beweggründe dafür sind vielfältig, im Vordergrund steht jedoch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ich erhoffe mir eine deutlich größere Flexibilität und signifikant kürzere Wegezeiten.
Geplant ist, an unser bestehendes Eigenheim eine Praxis anzubauen. Die Grundstücksgröße und das Baufenster lassen einen Anbau von etwa 68 qm zu, das macht eine nutzbare Fläche von etwa 56 qm, welche bei geschickter Planung durchaus den heutigen Anforderungen an eine PT-Praxis genügen sollte. Wir befinden uns noch in einer recht frühen Phase der Planung, haben schon viel gelesen (vor allem hier im Forum) und möchten in Kürze einen Bauvorantrag stellen. Dieser ist notwendig, da wir bezüglich der Dachform vom B-Plan abweichen müssen und uns in einem Allgemeinen Wohngebiet befinden, weshalb die Umnutzung zu beantragen ist.
Während uns manche der bevorstehenden Herausforderungen weniger Kopfzerbrechen bereiten (wie zum Beispiel die Einrichtung der Praxis), beschäftigen uns andere Themen intensiver und lassen viele offene Fragen im Raum stehen. Nur um ein paar zu nennen: Wann bin ich als selbständige PT eine Gewerbetreibende und wann nicht? Nach welcher Norm muss das Behinderten-WC hergerichtet sein? Brauche ich eine weitere Toilette? Wie kann ich die Umnutzung des Allgemeinen Wohngebietes am besten begründen? Muss ich tatsächlich ein Waschbecken in einem oder mehreren Behandlungsräumen haben? …
Nach allem was ich bisher lesen konnte, sind hier viele erfahrene und freundliche Menschen unterwegs. Ich hoffe auf Eure Unterstützung und möchte im Gegenzug auch meine Erfahrungen teilen und mich einbringen. Auch für kritische Fragen bin ich offen, ich möchte mein Projekt schließlich zum Erfolg führen und manchmal muss einem jemand hier und da die Augen öffnen, damit man nicht gegen die Wand rennt.
Vielen lieben Dank
Eure Felicity S.
Schön, dass du dich vorgestellt hast. Ist eine nette Geste, zumal hier im Forum ein entsprechender Faden fehlt.
Viel Spaß, Kraft und Durchhaltevermögen für dein Vorhaben!!!
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RoFo schrieb:
Herzlich willkommen liebe Kollegin!
Schön, dass du dich vorgestellt hast. Ist eine nette Geste, zumal hier im Forum ein entsprechender Faden fehlt.
Viel Spaß, Kraft und Durchhaltevermögen für dein Vorhaben!!!
Das erste Problem sehe ich darin das du in einem Wohngebiet baust da musst du ersteinmal klären ob du da überhaupt eine Praxis bauen darfst.Das ist nur in einem Wohnmichgebiet möglich.
Du brauchst auch einen Statiker u einen Prüfstatiker das ist sehr teuer.2 Toilette fordert die BG.Schau dir die neuen Richtlinien an Deckenhöhe Raum größe.
Gruß Inche
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„4. Gleiche Zulassungsbedingungen für alle
Um bundesweit gleiche Zulassungsvoraussetzungen für alle Leistungserbringer zu
schaffen, werden die Zulassungsempfehlungen des GKV-SV bezüglich berufsrechtli-
cher Anforderungen, geeigneter Praxisausstattung, Anzahl der Präsenzstunden und
Anerkenntnis der für die Versorgung der Versicherten geltenden Anforderungen
rechtsverbindlich ausgestaltet."
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tom1350 schrieb:
Von den baurechtlichen Bedingungen abgesehen würde ich derzeit mit der Planung noch auf die dann erschienen neuen Gesetze warten. Im Eckpunktepapier liest es sich schon vielversprechend so:
„4. Gleiche Zulassungsbedingungen für alle
Um bundesweit gleiche Zulassungsvoraussetzungen für alle Leistungserbringer zu
schaffen, werden die Zulassungsempfehlungen des GKV-SV bezüglich berufsrechtli-
cher Anforderungen, geeigneter Praxisausstattung, Anzahl der Präsenzstunden und
Anerkenntnis der für die Versorgung der Versicherten geltenden Anforderungen
rechtsverbindlich ausgestaltet."
sollte dies bedeuten das man mehr Kontrolle über die Freizeit hat...
vergiss es, denn Selbständig heisst selbst und ständig!
Vergewissere dich über die bürokratischen Dinge deiner Selbständigkeit denn diese "Fressen" heutzutage einen schlichtweg auf.
Nichtsdestotrotz VIEL ERFOLG!
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saarländer schrieb:
"im Vordergrund steht jedoch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie"
sollte dies bedeuten das man mehr Kontrolle über die Freizeit hat...
vergiss es, denn Selbständig heisst selbst und ständig!
Vergewissere dich über die bürokratischen Dinge deiner Selbständigkeit denn diese "Fressen" heutzutage einen schlichtweg auf.
Nichtsdestotrotz VIEL ERFOLG!
@Inche: Ich danke Dir für Deine Hinweise. Bezüglich der Nutzung der Räume für eine KG-Praxis bin ich mit dem Bauamt bereits im Gespräch. Es handelt sich bei uns um ein Allgemeines Wohngebiet (WA), in welchem spätestens nach §4 (3) BauNVO ein nicht störendes Gewerbe ausnahmsweise zugelassen werden kann. Da hierzu immer auch die Gemeinde gefragt wird und wir dort bereits "vorgefühlt" haben, sehen wir das optimistisch, klären es aber in jedem Fall im Vorfeld ab, bevor wir mit dem Anbau beginnen. Eine Alternative sehe ich auch in den Regelungen des §13 BauNVO, wonach ich als Freiberufler meine Tätigkeit auch im Wohngebiet ausüben darf.
Wegen der Toiletten mache ich noch ein eigenes Thema auf, weil ich das wirklich verstehen möchte. Lösungen finden sich bestimmt, zur Not eben mit einer zweiten Toilette. Die anderen aktuellen Vorgaben von der AOK bezüglich der Räume glaube ich verstanden zu haben und finde sie in der aktuellen Planung umgesetzt (so auch die Deckenhöhe, das ist gar kein Problem).
@Tom1350: Auch Dir möchte ich herzlich für den Beitrag danken. Mit der Planung warten? Gibt es denn schon einen Termin für neue Regelungen? Das letzte "Update" ist ja noch ganz frisch (2 x 8 qm Behandlungsräume usw.). Zeit ist in der ganzen Geschichte natürlich ein kritischer Faktor. Etwas zu bauen, was dann aber bei Fertigstellung nicht (mehr) zulassungsfähig ist, wäre selbstredend eine Katastrophe. :(
@saarländer: Danke für Deinen Beitrag und deine guten Wünsche. Mit der Vereinbarkeit ist vor allem gemeint, dass ich zumindest in einem gewissen Umfang über Behandlungszeiten selbst bestimmen kann und durch die kurzen Wege Zeit spare. In meinen bisherigen Beschäftigungsverhältnissen war ich immer davon abhängig, wann ein Raum für mich frei ist, das hat mich sehr eingeschränkt. Wenn man schon nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kann, muss man innerhalb dieser Zeiten auch flexibel reagieren können. Wenn ich mit der selbständigen Tätigkeit anfangen möchte (Sommer/Herbst 2019), sind die Jüngsten bereits ein paar Monate in der Betreuung. Neben diesem Zeitfenster (mit dem ich schon fast auf die Mindestanforderung von 30 Stunden komme), räumt mir mein Mann weitere Zeit an Nachmittagen und Abenden ein, indem er die Kinderbetreuung übernimmt. Auch die Bürokratie scheuen wir nicht. Andere schaffen das, dann kriegen wir das auch hin! ;)
Eure Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
@RoFo: Vielen Dank für den netten Empfang :)
@Inche: Ich danke Dir für Deine Hinweise. Bezüglich der Nutzung der Räume für eine KG-Praxis bin ich mit dem Bauamt bereits im Gespräch. Es handelt sich bei uns um ein Allgemeines Wohngebiet (WA), in welchem spätestens nach §4 (3) BauNVO ein nicht störendes Gewerbe ausnahmsweise zugelassen werden kann. Da hierzu immer auch die Gemeinde gefragt wird und wir dort bereits "vorgefühlt" haben, sehen wir das optimistisch, klären es aber in jedem Fall im Vorfeld ab, bevor wir mit dem Anbau beginnen. Eine Alternative sehe ich auch in den Regelungen des §13 BauNVO, wonach ich als Freiberufler meine Tätigkeit auch im Wohngebiet ausüben darf.
Wegen der Toiletten mache ich noch ein eigenes Thema auf, weil ich das wirklich verstehen möchte. Lösungen finden sich bestimmt, zur Not eben mit einer zweiten Toilette. Die anderen aktuellen Vorgaben von der AOK bezüglich der Räume glaube ich verstanden zu haben und finde sie in der aktuellen Planung umgesetzt (so auch die Deckenhöhe, das ist gar kein Problem).
@Tom1350: Auch Dir möchte ich herzlich für den Beitrag danken. Mit der Planung warten? Gibt es denn schon einen Termin für neue Regelungen? Das letzte "Update" ist ja noch ganz frisch (2 x 8 qm Behandlungsräume usw.). Zeit ist in der ganzen Geschichte natürlich ein kritischer Faktor. Etwas zu bauen, was dann aber bei Fertigstellung nicht (mehr) zulassungsfähig ist, wäre selbstredend eine Katastrophe. :(
@saarländer: Danke für Deinen Beitrag und deine guten Wünsche. Mit der Vereinbarkeit ist vor allem gemeint, dass ich zumindest in einem gewissen Umfang über Behandlungszeiten selbst bestimmen kann und durch die kurzen Wege Zeit spare. In meinen bisherigen Beschäftigungsverhältnissen war ich immer davon abhängig, wann ein Raum für mich frei ist, das hat mich sehr eingeschränkt. Wenn man schon nur zu bestimmten Zeiten arbeiten kann, muss man innerhalb dieser Zeiten auch flexibel reagieren können. Wenn ich mit der selbständigen Tätigkeit anfangen möchte (Sommer/Herbst 2019), sind die Jüngsten bereits ein paar Monate in der Betreuung. Neben diesem Zeitfenster (mit dem ich schon fast auf die Mindestanforderung von 30 Stunden komme), räumt mir mein Mann weitere Zeit an Nachmittagen und Abenden ein, indem er die Kinderbetreuung übernimmt. Auch die Bürokratie scheuen wir nicht. Andere schaffen das, dann kriegen wir das auch hin! ;)
Eure Felicity S.
Es ist nicht einzusehen, dass hier für die unterschiedlichen Heilmittelerbringer unterschiedliche Vorraussetzungen bestehen. Also hoffen wir mal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zukünftig.
Link
Nachtrag. Das wäre dann auch 2,40m Deckenhöhe, anstatt 2,50m :wink:
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tom1350 schrieb:
Nochmal zu den gleichen Zulassungsbedingungen aller Heilmittelerbringer laut Eckpunktepapier. In der Ergotherapie gibt es z.B. die Zulassung für einen tätigen Therapeuten mit der Mindestquadratmeter Zahl des Therapieraumes von 20qm bzw. mindestens 12qm + 8qm.
Es ist nicht einzusehen, dass hier für die unterschiedlichen Heilmittelerbringer unterschiedliche Vorraussetzungen bestehen. Also hoffen wir mal auf den kleinsten gemeinsamen Nenner zukünftig.
Link
Nachtrag. Das wäre dann auch 2,40m Deckenhöhe, anstatt 2,50m :wink:
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physiobogen schrieb:
Also eine Toilette reicht auf jeden Fall, wenn du alleine arbeitest oder nur mit freien Mitarbeitern. Für Angestellte sollte man wohl eine zweite Toilette haben. Könnte man vielleicht auch so lösen, dass es zum Wohnhaus einen Durchgang gibt. Zumindest mal auf dem Papier, ob man dass dann tatsächlich so handhabt, ist wieder eine andere Sache.
Also eine Toilette reicht auf jeden Fall, wenn du alleine arbeitest oder nur mit freien Mitarbeitern. Für Angestellte sollte man wohl eine zweite Toilette haben. Könnte man vielleicht auch so lösen, dass es zum Wohnhaus einen Durchgang gibt. Zumindest mal auf dem Papier, ob man dass dann tatsächlich so handhabt, ist wieder eine andere Sache.
Für wen "reicht auf jeden Fall eine Toilette"??
Der Hygieneordnung?
Der Bauordnung?
Der BG?
Den kranken Kassen?
Dem PI?
Wenn es superblöd kommt, dann braucht man vier.
Wie kann man nur solche Antworten geben?!
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RoFo schrieb:
physiobogen schrieb am 1.11.18 12:49:
Also eine Toilette reicht auf jeden Fall, wenn du alleine arbeitest oder nur mit freien Mitarbeitern. Für Angestellte sollte man wohl eine zweite Toilette haben. Könnte man vielleicht auch so lösen, dass es zum Wohnhaus einen Durchgang gibt. Zumindest mal auf dem Papier, ob man dass dann tatsächlich so handhabt, ist wieder eine andere Sache.
Für wen "reicht auf jeden Fall eine Toilette"??
Der Hygieneordnung?
Der Bauordnung?
Der BG?
Den kranken Kassen?
Dem PI?
Wenn es superblöd kommt, dann braucht man vier.
Wie kann man nur solche Antworten geben?!
@tom1350: Die Deckenhöhe ist ja zum Glück mein kleinstes Problem und drei gut geschnittene Räume mit 21, 8 und 8 qm habe ich. So lange keiner mehr fordert, wird alles gut...
Eure Felicity S.
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Felicity S. schrieb:
@RoFo: Mir ist natürlich wichtig, dass ich allen Anforderungen genüge und werde im Zweifelsfall auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um die benötigten Toiletten in der entsprechenden Größe / Ausstattung vorweisen zu können. Auf 4 komme ich allerdings beim besten Willen nicht, zumindest so lange wie ich keine oder nur wenige Angestellte habe. Magst Du mir bitte kurz erläutern, wie du auf 4 kommst? Vielen lieben Dank :)
@tom1350: Die Deckenhöhe ist ja zum Glück mein kleinstes Problem und drei gut geschnittene Räume mit 21, 8 und 8 qm habe ich. So lange keiner mehr fordert, wird alles gut...
Eure Felicity S.
@RoFo: Mir ist natürlich wichtig, dass ich allen Anforderungen genüge und werde im Zweifelsfall auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um die benötigten Toiletten in der entsprechenden Größe / Ausstattung vorweisen zu können. Auf 4 komme ich allerdings beim besten Willen nicht, zumindest so lange wie ich keine oder nur wenige Angestellte habe. Magst Du mir bitte kurz erläutern, wie du auf 4 kommst? Vielen lieben Dank :)
.........
Eure Felicity S.
Du machst das schon richtig.
Bist du dir sicher, dass du für alle Zeiten nie eine Arbeitskraft einstellen wirst (Therapeut, Büro, Bote, Putzkraft etc), dann wirst du dafür keine Toiletten vorhalten müssen (für Personal ggfs eins bis drei -> männl/weibl/behindertengerecht und, ach ja, genderneutral).
Ansonsten für Patienten, je nach behördlichen Vorgaben ein bis drei (Frauen/Männer, evtl barrierefrei/genderneutral).
Für die Kassenzulassung reichte bisher eine für alle Patienten.
Bin da aber nicht auf dem neusten Stand.
Die Toiletten und Parkplätze sind hier regelmäßig Thema und kann nicht seriös beantwortet werden.
Ich wünsche dir, dass du mit einer großen hinkommst!
Viel Erfolg!
P. S. es nervt einfach, wenn Leute irgendetwas behaupten, was sie gar nicht wissen können.
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RoFo schrieb:
Felicity S. schrieb am 1.11.18 16:39:
@RoFo: Mir ist natürlich wichtig, dass ich allen Anforderungen genüge und werde im Zweifelsfall auch Himmel und Hölle in Bewegung setzen, um die benötigten Toiletten in der entsprechenden Größe / Ausstattung vorweisen zu können. Auf 4 komme ich allerdings beim besten Willen nicht, zumindest so lange wie ich keine oder nur wenige Angestellte habe. Magst Du mir bitte kurz erläutern, wie du auf 4 kommst? Vielen lieben Dank :)
.........
Eure Felicity S.
Du machst das schon richtig.
Bist du dir sicher, dass du für alle Zeiten nie eine Arbeitskraft einstellen wirst (Therapeut, Büro, Bote, Putzkraft etc), dann wirst du dafür keine Toiletten vorhalten müssen (für Personal ggfs eins bis drei -> männl/weibl/behindertengerecht und, ach ja, genderneutral).
Ansonsten für Patienten, je nach behördlichen Vorgaben ein bis drei (Frauen/Männer, evtl barrierefrei/genderneutral).
Für die Kassenzulassung reichte bisher eine für alle Patienten.
Bin da aber nicht auf dem neusten Stand.
Die Toiletten und Parkplätze sind hier regelmäßig Thema und kann nicht seriös beantwortet werden.
Ich wünsche dir, dass du mit einer großen hinkommst!
Viel Erfolg!
P. S. es nervt einfach, wenn Leute irgendetwas behaupten, was sie gar nicht wissen können.
Wieso sollte ich es nicht wissen? Ich habe selbst eine Praxis, einen Neubau von vor 3,5 Jahren. Mit Behinderten Toilette, die auf jeder Seite diesen Haltebügel hat. Also einen ziemlich großen Toilettenraum. Aber nutze diesen Raum auch durch eine Waschmaschine.
Und ich habe auch schon in einigen Praxen gearbeitet. Man glaubt gar nicht, was da alles möglich ist. z. B. Türe für Patienten Toilette, in diesem Toilettenraum war eine weitere Türe, hinter der dann die Mitarbeiter Toilette und der Fangowärmer stand. Bekommt alles eine Abnahme. Ich habe schon einige kuriose Sachen gesehen, und keiner dieser Praxis Inhaber hatte Probleme.
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physiobogen schrieb:
P. S. es nervt einfach, wenn Leute irgendetwas behaupten, was sie gar nicht wissen können.
Wieso sollte ich es nicht wissen? Ich habe selbst eine Praxis, einen Neubau von vor 3,5 Jahren. Mit Behinderten Toilette, die auf jeder Seite diesen Haltebügel hat. Also einen ziemlich großen Toilettenraum. Aber nutze diesen Raum auch durch eine Waschmaschine.
Und ich habe auch schon in einigen Praxen gearbeitet. Man glaubt gar nicht, was da alles möglich ist. z. B. Türe für Patienten Toilette, in diesem Toilettenraum war eine weitere Türe, hinter der dann die Mitarbeiter Toilette und der Fangowärmer stand. Bekommt alles eine Abnahme. Ich habe schon einige kuriose Sachen gesehen, und keiner dieser Praxis Inhaber hatte Probleme.
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Hallo Felicity,
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