Wertschätzung der geleisteten
Arbeit und der Persönlichkeit
,frei wählbare Arbeitszeiten, gute
Bezahlung ,selbstständiges
Arbeiten.
Das erwartet Dich als Physio in
meiner Praxis. Hast Du Lust mit mir
zusammen in einer kleinen,
familiär geführten Physiopraxis
zusammen zu arbeiten? Melde Dich
gerne bei mir und ich freue mich
auf ein persönliches Gespräch in
dem wir Einzelheiten genau klären
können. Ich freue mich über jeden
Anruf oder jede E-Mail !
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Für Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Bereich der Pflege wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen beschlossen. Jedoch auch unsere Praxen sind von erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil aus Sicherheitsgründen Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden. Damit drohen Insolvenzen, die die Sicherstellung der Heilmittelversorgung auch über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus infrage stellen. Wir forderten deshalb seit Wochen auch für unseren Leistungsbereich die Ausweitung des Schutzschirms. Nun liegt auch dieser, für unseren Heilmittelbereich sehnlichst erwartete Regierungserlass vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte heute am 04.05.2020, damit tritt die Verordnung morgen, am 05.05.2020 in Kraft.
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Eberhard schrieb:
Schutzschirm für Heilmittelerbringer
Für Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Bereich der Pflege wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen beschlossen. Jedoch auch unsere Praxen sind von erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil aus Sicherheitsgründen Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden. Damit drohen Insolvenzen, die die Sicherstellung der Heilmittelversorgung auch über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus infrage stellen. Wir forderten deshalb seit Wochen auch für unseren Leistungsbereich die Ausweitung des Schutzschirms. Nun liegt auch dieser, für unseren Heilmittelbereich sehnlichst erwartete Regierungserlass vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte heute am 04.05.2020, damit tritt die Verordnung morgen, am 05.05.2020 in Kraft.
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Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Hallo Eberhard, da kann ich mich nur anschließen. Hatten letzte woche das GH da und die haben auch nochmal darauf hingewiesen. Kein Verkauf, grundsätzlich keine Stoffmasken in der Praxis (O-ton: Nie nie niemals.). :grin:
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LeviathanPT schrieb:
Eberhard schrieb am 5.5.20 16:22:
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Hallo Eberhard, da kann ich mich nur anschließen. Hatten letzte woche das GH da und die haben auch nochmal darauf hingewiesen. Kein Verkauf, grundsätzlich keine Stoffmasken in der Praxis (O-ton: Nie nie niemals.). :grin:
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Eberhard schrieb:
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
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