Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
Für Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Bereich der Pflege wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen beschlossen. Jedoch auch unsere Praxen sind von erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil aus Sicherheitsgründen Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden. Damit drohen Insolvenzen, die die Sicherstellung der Heilmittelversorgung auch über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus infrage stellen. Wir forderten deshalb seit Wochen auch für unseren Leistungsbereich die Ausweitung des Schutzschirms. Nun liegt auch dieser, für unseren Heilmittelbereich sehnlichst erwartete Regierungserlass vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte heute am 04.05.2020, damit tritt die Verordnung morgen, am 05.05.2020 in Kraft.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
Schutzschirm für Heilmittelerbringer
Für Krankenhäuser, Vertragsärztinnen und Vertragsärzte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie im Bereich der Pflege wurden mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 Vorkehrungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen beschlossen. Jedoch auch unsere Praxen sind von erheblichen Fallzahlrückgängen betroffen, weil aus Sicherheitsgründen Leistungen nicht mehr erbracht werden können oder verschoben werden. Damit drohen Insolvenzen, die die Sicherstellung der Heilmittelversorgung auch über die SARS-CoV-2-Epidemie hinaus infrage stellen. Wir forderten deshalb seit Wochen auch für unseren Leistungsbereich die Ausweitung des Schutzschirms. Nun liegt auch dieser, für unseren Heilmittelbereich sehnlichst erwartete Regierungserlass vor. Die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgte heute am 04.05.2020, damit tritt die Verordnung morgen, am 05.05.2020 in Kraft.
Gefällt mir
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Hallo Eberhard, da kann ich mich nur anschließen. Hatten letzte woche das GH da und die haben auch nochmal darauf hingewiesen. Kein Verkauf, grundsätzlich keine Stoffmasken in der Praxis (O-ton: Nie nie niemals.). :grin:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
LeviathanPT schrieb:
Eberhard schrieb am 5.5.20 16:22:
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Hallo Eberhard, da kann ich mich nur anschließen. Hatten letzte woche das GH da und die haben auch nochmal darauf hingewiesen. Kein Verkauf, grundsätzlich keine Stoffmasken in der Praxis (O-ton: Nie nie niemals.). :grin:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Eberhard schrieb:
Verkauft keine Masken an Patienten, hier drohen Konsequenzen, wenn diese (Medizinprodukte) nicht zertifiziert sind, und zusätzlich steuerlich in die Gewerblichkeit zu geraten.
Mein Profilbild bearbeiten