Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Du überzeugst als menschliche und
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wie es der Titel schon sagt habe ich folgendes vor und hoffe das Ihr mir dabei helfen könnt und evt. wichtige Tipps habt.
Also ich arbeite momentan in einer Rehaeinrichtung und gebe sehr viele Sportkurse usw.
Die Arbeit macht mir Spaß aber auf Dauer ist es nicht das was mich erfüllen wird. Ich gehe morgens los, arbeite 5-6 Stunden und habe dann das Vergnügen Abends um 20 oder 21 Uhr noch einmal loszumüssen.
Deswegen spiele ich mit dem Gedanken und das auch sehr Ernst, kein Hirngespinnst, meine Stunden zu verringern um mir nebenbei selbst was auf die Beine zu stellen um dann selbst zu entscheiden wie ich meine Arbeitszeit nutze.
Jetzt stellen sich ein paar Fragen.
1.) Erstmal, wie sieht das mit der Versteuerung aus, wenn ich ein Kleinunternehmen gründe was ja erstmal wirklich nicht viel einbringen wird. Wie viel darf ich verdienen? bis auch mein Angestelltenlohn komplett mit der Umsatzsteuer belegt wird, wäre dann ja sehr sinnfrei.
- Verdiene im Monat Brutto 1720 Euro im Monat - Wären 20.640Euro im Jahr
2) Kann ich Rezepte abrechnen? Rede hier ausschließlich von privaten, da ich auf meiner Arbeit sehr viele Kontakte habe und da definitiv auf einen gewissen Kern von Kunden zurückgreifen werde.
3) Kann ich Geräte KG anbieten für privat, habe die Möglichkeit einen Raum mit Rehageräten zu nutzen
Ich möchte definitiv nur Privat behandeln und das ggf. auch mobil
Ich weiß das dieses Thema immer sehr oft und heiß diskutiert wird. Habe im Internet schon viel gelesen aber fühlte mich nie richtig mit gegebenen Antworten zufriedengestellt.
Hoffe ihr könnt helfen und seid mir behilflich auf diesen langen und steinigen Weg
Grüße
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christopher87 schrieb:
Guten Tag,
wie es der Titel schon sagt habe ich folgendes vor und hoffe das Ihr mir dabei helfen könnt und evt. wichtige Tipps habt.
Also ich arbeite momentan in einer Rehaeinrichtung und gebe sehr viele Sportkurse usw.
Die Arbeit macht mir Spaß aber auf Dauer ist es nicht das was mich erfüllen wird. Ich gehe morgens los, arbeite 5-6 Stunden und habe dann das Vergnügen Abends um 20 oder 21 Uhr noch einmal loszumüssen.
Deswegen spiele ich mit dem Gedanken und das auch sehr Ernst, kein Hirngespinnst, meine Stunden zu verringern um mir nebenbei selbst was auf die Beine zu stellen um dann selbst zu entscheiden wie ich meine Arbeitszeit nutze.
Jetzt stellen sich ein paar Fragen.
1.) Erstmal, wie sieht das mit der Versteuerung aus, wenn ich ein Kleinunternehmen gründe was ja erstmal wirklich nicht viel einbringen wird. Wie viel darf ich verdienen? bis auch mein Angestelltenlohn komplett mit der Umsatzsteuer belegt wird, wäre dann ja sehr sinnfrei.
- Verdiene im Monat Brutto 1720 Euro im Monat - Wären 20.640Euro im Jahr
2) Kann ich Rezepte abrechnen? Rede hier ausschließlich von privaten, da ich auf meiner Arbeit sehr viele Kontakte habe und da definitiv auf einen gewissen Kern von Kunden zurückgreifen werde.
3) Kann ich Geräte KG anbieten für privat, habe die Möglichkeit einen Raum mit Rehageräten zu nutzen
Ich möchte definitiv nur Privat behandeln und das ggf. auch mobil
Ich weiß das dieses Thema immer sehr oft und heiß diskutiert wird. Habe im Internet schon viel gelesen aber fühlte mich nie richtig mit gegebenen Antworten zufriedengestellt.
Hoffe ihr könnt helfen und seid mir behilflich auf diesen langen und steinigen Weg
Grüße
Darüberhinaus muss natürlich die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit beim FA angegeben werden und je nach Höhe fallen darauf Steuern an. Die Angestelltentätigkeit wird nur mit Lohn- bzw. Einkommenssteuer belegt egal wie viel man als Selbständiger nebenher verdient.
2. In manchen Fällen vielleicht, in anderen Fällen aber bekommen die PKV-Pat. nur dann eine Erstattung wenn sie die Behandlung in einer GKV zugelassenen Praxis durchgeführt haben. Das wäre im Interesse der Pat. vor ab zu klären.
3. Für Selbstzahler als Angebot m.E. durchaus sinnvoll. M.W. aber gewerbesteuerpflichtig wenn man nur das Training beaufsichtigt.
Eine selbständige Nebentätigkeit bedarf mindestens der Information an den AG, der in Ausnahmefällen ein "Veto-Recht" hat.
Je nach Art und Umfang der Tätigkeit fallen noch KV- und RV Beiträge an . Ebenso fallen an, Beiträge zur BG und einer privaten Berufshaftpflicht.
Angesichts dieser vielen "Nebenkosten" muss man schon einen gewissen Umsatz generieren damit das ganze nicht zum Hobby mutiert.
Viel Erfolg mit deinen Plänen. S.
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Zu 1.a) Kommen bei der Gewerbesteuer beide Einkünfte in einen Pott? Heißt also wenn ich noch 3500Euro (Lohn 21.000 + 3500 Nebengewerbeverdienst) verdiene aus meiner Selbstständigkeit, auch Gewerbesteuer abgeben muss?
1b.) Gleiche Frage gilt für die Umsatzsteuer, verdiene so ja rund 21.000 Euro und der AG gibt dem Fiskus ja schon die Steuer, heißt also auch hier das ich jeden weiteren verdienten Euro selber versteuern lassen muss?
bin mir darüber bewusst das der AG da noch ein Veto einlegen kann, einziger Vorteil hier ist aber das es im Vertrag nicht festgehalten wurde, habe aber ein gutes Verhältnis und würde es fairnesshalber natürlich ansprechen wollen
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christopher87 schrieb:
Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Zu 1.a) Kommen bei der Gewerbesteuer beide Einkünfte in einen Pott? Heißt also wenn ich noch 3500Euro (Lohn 21.000 + 3500 Nebengewerbeverdienst) verdiene aus meiner Selbstständigkeit, auch Gewerbesteuer abgeben muss?
1b.) Gleiche Frage gilt für die Umsatzsteuer, verdiene so ja rund 21.000 Euro und der AG gibt dem Fiskus ja schon die Steuer, heißt also auch hier das ich jeden weiteren verdienten Euro selber versteuern lassen muss?
bin mir darüber bewusst das der AG da noch ein Veto einlegen kann, einziger Vorteil hier ist aber das es im Vertrag nicht festgehalten wurde, habe aber ein gutes Verhältnis und würde es fairnesshalber natürlich ansprechen wollen
Macht sicherlich für dich Sinn da mal eine Beratungsgespräch mit einem Steuerberater, der sich im Therapiebereich auskennt oder schlau macht zu vereinbaren. Viel Erfolg mit deinen Plänen, S.
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Shakespeare schrieb:
Habe ich doch schon geschrieben, dass Gewerbesteuer und Umsatzsteuer (wenn man über die Freibeträge kommt und die Einkünfte entsprechend für diese Steuerarten diesbezüglich veranschlagt werden) nicht auf die Einkünfte aus der Angestelltentätigkeit erhoben werden.
Macht sicherlich für dich Sinn da mal eine Beratungsgespräch mit einem Steuerberater, der sich im Therapiebereich auskennt oder schlau macht zu vereinbaren. Viel Erfolg mit deinen Plänen, S.
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Shakespeare schrieb:
1. Die Grenze für Gewerbesteuer liegt bei 24.500€ Gewinn/Jahr, die für Umsatzsteuer bei 17.500€ Umsatz/Jahr.
Darüberhinaus muss natürlich die Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit beim FA angegeben werden und je nach Höhe fallen darauf Steuern an. Die Angestelltentätigkeit wird nur mit Lohn- bzw. Einkommenssteuer belegt egal wie viel man als Selbständiger nebenher verdient.
2. In manchen Fällen vielleicht, in anderen Fällen aber bekommen die PKV-Pat. nur dann eine Erstattung wenn sie die Behandlung in einer GKV zugelassenen Praxis durchgeführt haben. Das wäre im Interesse der Pat. vor ab zu klären.
3. Für Selbstzahler als Angebot m.E. durchaus sinnvoll. M.W. aber gewerbesteuerpflichtig wenn man nur das Training beaufsichtigt.
Eine selbständige Nebentätigkeit bedarf mindestens der Information an den AG, der in Ausnahmefällen ein "Veto-Recht" hat.
Je nach Art und Umfang der Tätigkeit fallen noch KV- und RV Beiträge an . Ebenso fallen an, Beiträge zur BG und einer privaten Berufshaftpflicht.
Angesichts dieser vielen "Nebenkosten" muss man schon einen gewissen Umsatz generieren damit das ganze nicht zum Hobby mutiert.
Viel Erfolg mit deinen Plänen. S.
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