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bin nicht mehr ganz auf dem laufenden weiß dass es früher nicht möglich war, Hausbesuche für Kassenpatienten ohne Räume zu behandeln. Hat sich da was geändert, oder geht dass nach wie vor nur mit Privatpatienten ??
Die Infos im Netz sind alle von 2004/5 ich vermute dass sich da nichts geändert hat, oder ??
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Gert Winsa schrieb:
Hi ihr,
bin nicht mehr ganz auf dem laufenden weiß dass es früher nicht möglich war, Hausbesuche für Kassenpatienten ohne Räume zu behandeln. Hat sich da was geändert, oder geht dass nach wie vor nur mit Privatpatienten ??
Die Infos im Netz sind alle von 2004/5 ich vermute dass sich da nichts geändert hat, oder ??
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RoFo schrieb:
Hausbesuch ohne Haus?? :stuck_out_tongue:
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Eberhard schrieb:
Gert Winsa meint wohl, ob es GKV-Zulassungen nur für Hausbesuche ohne niedergelassene Praxis gibt. Die Fage ist einfach zu beantworten: Nein!
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Dennis Kraus schrieb:
Es hat sich nicht geändert.
Oder findet sich hier jemand, der sich zukünftig selbstständig machen will, und schon jetzt als "Einarbeitung" zu mir kommen würde?
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Gibt es da überhaupt keine Ausnahmen oder Sonderregelung?
Nein. Gibt es nicht.
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Wonderwoman schrieb:
billremsi schrieb am 28.1.16 15:42:
Gibt es da überhaupt keine Ausnahmen oder Sonderregelung?
Nein. Gibt es nicht.
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Eberhard schrieb:
Wenn es eine Ausnahme gäbe, würden tausende von Berufskollegen revoltieren, denn diese hätten zigtausend von Euros vorhalten müssen, um eine Zulassung zu bekommen.
Ich bin es langsam wirklich leid. Ständig liest man hier blöde Bemerkungen auf ernst gemeinte Fragen. Schade...eigentlich ist dieses Forums dazu gedacht sich gegenseitig zu helfen..und nicht sich im schlimmsten Fall sogar noch herunterputzen zu lassen von anderen :angry:
Es gibt keine dummen Fragen...nur dumme Antworten!!!!
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billremsi schrieb:
Das tut doch nichts zur Sache. Und hat nichts mit meiner Frage zu tun :confused:
Ich bin es langsam wirklich leid. Ständig liest man hier blöde Bemerkungen auf ernst gemeinte Fragen. Schade...eigentlich ist dieses Forums dazu gedacht sich gegenseitig zu helfen..und nicht sich im schlimmsten Fall sogar noch herunterputzen zu lassen von anderen :angry:
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Immer dieses Genöle...
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RoFo schrieb:
Du hast doch deine Antwort erhalten.
Immer dieses Genöle...
Ich versuche nämlich gerade das UNMÖGLICHE auf diese Weise : ich fand 2 Praxisinhaber, die mit mir Kleinstselbstständiger ohne Praxiszulassung( Krankengymnastik mit Hausbesuch ) einen Dienstvertrag ( Honorarvertrag, Mustervertrag, der von der I FK ev. für diese Fälle empfohlen wird) gemacht haben. Wir sind mitten in der wirklich sehr umfangreichen Statusfeststellung ,die wir beim Deutschen Rentenbund gestellt haben..und hoffen auf Anerkennung meiner Selbstständigkeit..(Auch meine Existenz hängt davon ab --ich bin körperl.nicht mehr in der Lage, mehr als 3/4h zu arbeiten:als Angestellte wäre es nicht möglich,davon zu leben..)
Das Schmerzliche bei der Statusfeststellung : das Wichtigste Merkmal meiner Selbstständigkeit -ausschliesslich eigenes Aquirieren-darf in der nötigen TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG s.o. nicht genannt werden! Es würde sonst als `´gewerbliche Nutzung``meinerseits der Praxisinstitution interpretiert werden(auch ohne Raumnutzung-mache nur HB )---dies würde Gewerbesteuer für PI nach sich ziehen..PI muss nach aussen also eindeutig AUFTRAGGEBER bleiben.Ich AUFTRAGNEHMER (gebe inoffiziell meine Kundschaft ab--aber anders gehts nicht) Du siehst : durchaus möglich, aber nicht einfach zu bestreiten.Gebe Dir gerne-wenns interessiert-das Ergebnis -noch zitternde Ungewissheit-bekannt?!
Habe zumindest ALLES versucht.Ich liebe meine Arbeit mit meinen Alten.Und die haben mit mir Glück-da ich weit über das normale Mass hinaus und jenseits von Dienstzeiten für sie/ Angehörige/Pflegepersonal ansprechbar bin.
LG :blush:
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baabo schrieb:
Lieber Gert-meine Antwort lautet anders -auch wenn hier gewisse Leute wieder abschätzige Bemerkungen machen mögen.......JA.
Ich versuche nämlich gerade das UNMÖGLICHE auf diese Weise : ich fand 2 Praxisinhaber, die mit mir Kleinstselbstständiger ohne Praxiszulassung( Krankengymnastik mit Hausbesuch ) einen Dienstvertrag ( Honorarvertrag, Mustervertrag, der von der I FK ev. für diese Fälle empfohlen wird) gemacht haben. Wir sind mitten in der wirklich sehr umfangreichen Statusfeststellung ,die wir beim Deutschen Rentenbund gestellt haben..und hoffen auf Anerkennung meiner Selbstständigkeit..(Auch meine Existenz hängt davon ab --ich bin körperl.nicht mehr in der Lage, mehr als 3/4h zu arbeiten:als Angestellte wäre es nicht möglich,davon zu leben..)
Das Schmerzliche bei der Statusfeststellung : das Wichtigste Merkmal meiner Selbstständigkeit -ausschliesslich eigenes Aquirieren-darf in der nötigen TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG s.o. nicht genannt werden! Es würde sonst als `´gewerbliche Nutzung``meinerseits der Praxisinstitution interpretiert werden(auch ohne Raumnutzung-mache nur HB )---dies würde Gewerbesteuer für PI nach sich ziehen..PI muss nach aussen also eindeutig AUFTRAGGEBER bleiben.Ich AUFTRAGNEHMER (gebe inoffiziell meine Kundschaft ab--aber anders gehts nicht) Du siehst : durchaus möglich, aber nicht einfach zu bestreiten.Gebe Dir gerne-wenns interessiert-das Ergebnis -noch zitternde Ungewissheit-bekannt?!
Habe zumindest ALLES versucht.Ich liebe meine Arbeit mit meinen Alten.Und die haben mit mir Glück-da ich weit über das normale Mass hinaus und jenseits von Dienstzeiten für sie/ Angehörige/Pflegepersonal ansprechbar bin.
LG :blush:
Was Du beschreibst, ist die Tätigkeit eines freien Mitarbeiters - dass hat mit einer Kassenzulassung nix zu tun.
Wenn Du was anderes meinst, scheint es hier niemand korrekt zu verstehen - dass wiederrum hat nichts zu tun mit Abschätzigkeit.
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C. DBO schrieb:
Jetzt wirfst Du aber zwei Dinge in einen Topf. Du bekommst keine Kassenzulassung ohne Praxisräume. Dass ist so und da gibt es keine Ausnahmen.
Was Du beschreibst, ist die Tätigkeit eines freien Mitarbeiters - dass hat mit einer Kassenzulassung nix zu tun.
Wenn Du was anderes meinst, scheint es hier niemand korrekt zu verstehen - dass wiederrum hat nichts zu tun mit Abschätzigkeit.
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billremsi schrieb:
Gibt es da überhaupt keine Ausnahmen oder Sonderregelung? Ich spiele selbst mit dem Gedanken mich dementsprechend zu "verkleinern", da ich partout kein Personal finde. Und da ich eh vorhabe meine Selbstständigkeit in naher Zukunft zu beenden...
Oder findet sich hier jemand, der sich zukünftig selbstständig machen will, und schon jetzt als "Einarbeitung" zu mir kommen würde?
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