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Dortmund Kaiserstrassenviertel

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!

Für:

- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind

I...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Vertrag mit gesetzlichen Krankenkassen

Neues Thema
Vertrag mit gesetzlichen Krankenkassen
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
hoffentlich ist meine Frage nicht allzu dumm? Ich überlege gerade wie folgendes zu handhaben wäre. Ich schließe mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag ab und garantiere eine Anwesenheit von mindestens 30 Stunden um Behandlungszeit zu garantieren .Dazu ist zu sagen, dass es um eine Einfraupraxis ginge ohne Angestellte und mehr als diese 30 Stunden am Patienten wären nicht geplant. Würden sich dann zusätzlich viele Privatpatienten einfinden, könnte ich diese nicht annehmen oder? Sehe ich dies richtig? Ich hätte ansonsten ja keine 30 Stunden frei für gesetzlich Versicherte. Wäre ich dann vertragsbrüchig?
Liebe Grüße
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Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen, hoffentlich ist meine Frage nicht allzu dumm? Ich überlege gerade wie folgendes zu handhaben wäre. Ich schließe mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag ab und garantiere eine Anwesenheit von mindestens 30 Stunden um Behandlungszeit zu garantieren .Dazu ist zu sagen, dass es um eine Einfraupraxis ginge ohne Angestellte und mehr als diese 30 Stunden am Patienten wären nicht geplant. Würden sich dann zusätzlich viele Privatpatienten einfinden, könnte ich diese nicht annehmen oder? Sehe ich dies richtig? Ich hätte ansonsten ja keine 30 Stunden frei für gesetzlich Versicherte. Wäre ich dann vertragsbrüchig? Liebe Grüße
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Inche
Vor 3 Monaten
Es sind nur noch 25 Wochenenstunden an mindestens 3 Tagen für Kassenpatienten zur Verfügung zustehen.Beh min 15 max25 min für KG.
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Es sind nur noch 25 Wochenenstunden an mindestens 3 Tagen für Kassenpatienten zur Verfügung zustehen.Beh min 15 max25 min für KG.
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Inche schrieb:

Es sind nur noch 25 Wochenenstunden an mindestens 3 Tagen für Kassenpatienten zur Verfügung zustehen.Beh min 15 max25 min für KG.

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Schippi
Vor 3 Monaten
Wenn ich das richtig lese willst du allgemein nicht mehr als 30 Stunden arbeiten???Ansonsten kannst du soviel Private draufpacken wie du willst!
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Wenn ich das richtig lese willst du allgemein nicht mehr als 30 Stunden arbeiten???Ansonsten kannst du soviel Private draufpacken wie du willst!
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Schippi schrieb:

Wenn ich das richtig lese willst du allgemein nicht mehr als 30 Stunden arbeiten???Ansonsten kannst du soviel Private draufpacken wie du willst!

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
@Inche Ah, vielen Dank! Das habe ich noch gar nicht mitbekommen und passt mir gut.
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[mention]Inche[/mention] Ah, vielen Dank! Das habe ich noch gar nicht mitbekommen und passt mir gut.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Inche Ah, vielen Dank! Das habe ich noch gar nicht mitbekommen und passt mir gut.

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Inche
Vor 3 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Schau in den neuen Rahmenvertrag 2021,Das Terminservice gesetz.Da findest du einiges evtl kommt im Jahr 2026 noch einiges
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• Geronimo
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Schau in den neuen Rahmenvertrag 2021,Das Terminservice gesetz.Da findest du einiges evtl kommt im Jahr 2026 noch einiges
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Inche schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Schau in den neuen Rahmenvertrag 2021,Das Terminservice gesetz.Da findest du einiges evtl kommt im Jahr 2026 noch einiges

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
hoffentlich ist meine Frage nicht allzu dumm? Ich überlege gerade wie folgendes zu handhaben wäre. Ich schließe mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag ab und garantiere eine Anwesenheit von mindestens 30 Stunden um Behandlungszeit zu garantieren .Dazu ist zu sagen, dass es um eine Einfraupraxis ginge ohne Angestellte und mehr als diese 30 Stunden am Patienten wären nicht geplant. Würden sich dann zusätzlich viele Privatpatienten einfinden, könnte ich diese nicht annehmen oder? Sehe ich dies richtig? Ich hätte ansonsten ja keine 30 Stunden frei für gesetzlich Versicherte. Wäre ich dann vertragsbrüchig?
Liebe Grüße

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ergo4u
Vor 3 Monaten
Hi, ein Blick in den Vertrag:
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
...berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten </u>verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend....
§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis</u>
....maßgeblich für die Heilmittelversorgung der
GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben,
wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens
25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet</u> ist.
Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten&nbsp;....
Ich lese nichts von " frei für GKV Patienten" - oder?
Nabend
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Hi, ein Blick in den Vertrag: [u]§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung[/u] ...berechtigt und [b][u]im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten </u>[/b]verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend.... [u]§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis</u> ....maßgeblich für die Heilmittelversorgung der GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben, wenn die Heilmittelpraxis an [b]mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens[/b] [b]25 Stunden je Woche [/b]für anspruchsberechtigte [b][u]GKV-Versicherte geöffnet</u>[/b] ist. Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten&nbsp;.... Ich lese nichts von " frei für GKV Patienten" - oder? Nabend
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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
Hallihallo, vielen Dank für Deine Antwort. Ja, so möchte ich es auch für mich herauslesen, habe nur Bedenken, dass dann bei einer Prüfung eventuell zu wenig gesetzlich Versicherte behandelt wurden und es dann doof wird.
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Hallihallo, vielen Dank für Deine Antwort. Ja, so möchte ich es auch für mich herauslesen, habe nur Bedenken, dass dann bei einer Prüfung eventuell zu wenig gesetzlich Versicherte behandelt wurden und es dann doof wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallihallo, vielen Dank für Deine Antwort. Ja, so möchte ich es auch für mich herauslesen, habe nur Bedenken, dass dann bei einer Prüfung eventuell zu wenig gesetzlich Versicherte behandelt wurden und es dann doof wird.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Der Vorschrift besagt im juristischen Sinne tatsächlich, dass du mindestens 25 Stunden für GKV-Patienten zur Verfügung stehen musst. D.h. diese 25 Stunden stehen prinzipiell erstmal nicht für Privatpatienten oder für Patienten sonstiger Kostenträger zur Verfügung. Oder, anders gesagt, GKV-Versicherten haben in diese 25 Stunden absoluter vorrang bzw. vertraglich Anspruch auf Behandlung(szeit).

Diese Stunden dürfen nur dann anderweitig belegt werden, wenn keine entsprechende Nachfrage von GKV-Versicherten besteht (was eher unwahrscheinlich ist); und was im Zweifel von dir zu beweisen wäre.
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• Evemarie Kaiser
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Der Vorschrift besagt im juristischen Sinne tatsächlich, dass du mindestens 25 Stunden für GKV-Patienten [b]zur Verfügung stehen[/b] musst. D.h. diese 25 Stunden stehen prinzipiell erstmal nicht für Privatpatienten oder für Patienten sonstiger Kostenträger zur Verfügung. Oder, anders gesagt, GKV-Versicherten haben in diese 25 Stunden absoluter vorrang bzw. vertraglich Anspruch auf Behandlung(szeit). Diese Stunden dürfen nur dann anderweitig belegt werden, wenn keine entsprechende Nachfrage von GKV-Versicherten besteht (was eher unwahrscheinlich ist); und was im Zweifel von dir zu beweisen wäre.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Der Vorschrift besagt im juristischen Sinne tatsächlich, dass du mindestens 25 Stunden für GKV-Patienten zur Verfügung stehen musst. D.h. diese 25 Stunden stehen prinzipiell erstmal nicht für Privatpatienten oder für Patienten sonstiger Kostenträger zur Verfügung. Oder, anders gesagt, GKV-Versicherten haben in diese 25 Stunden absoluter vorrang bzw. vertraglich Anspruch auf Behandlung(szeit).

Diese Stunden dürfen nur dann anderweitig belegt werden, wenn keine entsprechende Nachfrage von GKV-Versicherten besteht (was eher unwahrscheinlich ist); und was im Zweifel von dir zu beweisen wäre.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Ich habe es befürchtet. Vielen Dank für die Info.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Ich habe es befürchtet. Vielen Dank für die Info.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Ich habe es befürchtet. Vielen Dank für die Info.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Anonymer Teilnehmer Ich habe zwar in 40 Jahre noch nie davon gehört, dass das überprüft wurde. Aber bei dem zunehmenden Ressourcenknappheit im System sowie zunehmender Nachfrage in den nächsten 10 bis 30 Jahre, würde es mich nicht wundern, wenn das in Zukunft ein issue wird (bei Ärzte wird das bereits heute kontrolliert).

Und alternativ könntest du dir auch überlegen eine reine Privatpraxis (auch mit sektoraler HP) zu führen. Kommt dann wahrscheinlich bei 30 Stunden auch finanziell mehr bei rum. 😇
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Ich habe zwar in 40 Jahre noch nie davon gehört, dass das überprüft wurde. Aber bei dem zunehmenden Ressourcenknappheit im System sowie zunehmender Nachfrage in den nächsten 10 bis 30 Jahre, würde es mich nicht wundern, wenn das in Zukunft ein issue wird (bei Ärzte wird das bereits heute kontrolliert). Und alternativ könntest du dir auch überlegen eine reine Privatpraxis (auch mit sektoraler HP) zu führen. Kommt dann wahrscheinlich bei 30 Stunden auch finanziell mehr bei rum. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Ich habe zwar in 40 Jahre noch nie davon gehört, dass das überprüft wurde. Aber bei dem zunehmenden Ressourcenknappheit im System sowie zunehmender Nachfrage in den nächsten 10 bis 30 Jahre, würde es mich nicht wundern, wenn das in Zukunft ein issue wird (bei Ärzte wird das bereits heute kontrolliert).

Und alternativ könntest du dir auch überlegen eine reine Privatpraxis (auch mit sektoraler HP) zu führen. Kommt dann wahrscheinlich bei 30 Stunden auch finanziell mehr bei rum. 😇

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ergo4u schrieb:

Hi, ein Blick in den Vertrag:
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
...berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten </u>verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend....
§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis</u>
....maßgeblich für die Heilmittelversorgung der
GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben,
wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens
25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet</u> ist.
Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten&nbsp;....
Ich lese nichts von " frei für GKV Patienten" - oder?
Nabend



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