Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
Für:
- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind
I...
wir bieten für unsere
Physiotherapiepraxis in der
östlichen Innenstadt von Dortmund
ab sofort oder später eine Teil-
oder Vollzeitstelle für 20 bis 40
Wochenstunden in Festanstellung an.
Erfahrene Therapeuten/innen sowie
Berufsanfänger sind herzlich
willkommen!!
Für:
- Physiotherapeutische
Einzelbehandlung
- Behandlung im
orthopädisch/chirurgischen Bereich
- Nur Hausbesuche die fußläufig
im unmittelbarem Umfeld der Praxis
zu erreichen sind
I...
hoffentlich ist meine Frage nicht allzu dumm? Ich überlege gerade wie folgendes zu handhaben wäre. Ich schließe mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag ab und garantiere eine Anwesenheit von mindestens 30 Stunden um Behandlungszeit zu garantieren .Dazu ist zu sagen, dass es um eine Einfraupraxis ginge ohne Angestellte und mehr als diese 30 Stunden am Patienten wären nicht geplant. Würden sich dann zusätzlich viele Privatpatienten einfinden, könnte ich diese nicht annehmen oder? Sehe ich dies richtig? Ich hätte ansonsten ja keine 30 Stunden frei für gesetzlich Versicherte. Wäre ich dann vertragsbrüchig?
Liebe Grüße
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Es sind nur noch 25 Wochenenstunden an mindestens 3 Tagen für Kassenpatienten zur Verfügung zustehen.Beh min 15 max25 min für KG.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Schippi schrieb:
Wenn ich das richtig lese willst du allgemein nicht mehr als 30 Stunden arbeiten???Ansonsten kannst du soviel Private draufpacken wie du willst!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Inche Ah, vielen Dank! Das habe ich noch gar nicht mitbekommen und passt mir gut.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Schau in den neuen Rahmenvertrag 2021,Das Terminservice gesetz.Da findest du einiges evtl kommt im Jahr 2026 noch einiges
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
hoffentlich ist meine Frage nicht allzu dumm? Ich überlege gerade wie folgendes zu handhaben wäre. Ich schließe mit den gesetzlichen Krankenkassen einen Vertrag ab und garantiere eine Anwesenheit von mindestens 30 Stunden um Behandlungszeit zu garantieren .Dazu ist zu sagen, dass es um eine Einfraupraxis ginge ohne Angestellte und mehr als diese 30 Stunden am Patienten wären nicht geplant. Würden sich dann zusätzlich viele Privatpatienten einfinden, könnte ich diese nicht annehmen oder? Sehe ich dies richtig? Ich hätte ansonsten ja keine 30 Stunden frei für gesetzlich Versicherte. Wäre ich dann vertragsbrüchig?
Liebe Grüße
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
...berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten </u>verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend....
§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis</u>
....maßgeblich für die Heilmittelversorgung der
GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben,
wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens
25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet</u> ist.
Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten ....
Ich lese nichts von " frei für GKV Patienten" - oder?
Nabend
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallihallo, vielen Dank für Deine Antwort. Ja, so möchte ich es auch für mich herauslesen, habe nur Bedenken, dass dann bei einer Prüfung eventuell zu wenig gesetzlich Versicherte behandelt wurden und es dann doof wird.
Diese Stunden dürfen nur dann anderweitig belegt werden, wenn keine entsprechende Nachfrage von GKV-Versicherten besteht (was eher unwahrscheinlich ist); und was im Zweifel von dir zu beweisen wäre.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Der Vorschrift besagt im juristischen Sinne tatsächlich, dass du mindestens 25 Stunden für GKV-Patienten zur Verfügung stehen musst. D.h. diese 25 Stunden stehen prinzipiell erstmal nicht für Privatpatienten oder für Patienten sonstiger Kostenträger zur Verfügung. Oder, anders gesagt, GKV-Versicherten haben in diese 25 Stunden absoluter vorrang bzw. vertraglich Anspruch auf Behandlung(szeit).
Diese Stunden dürfen nur dann anderweitig belegt werden, wenn keine entsprechende Nachfrage von GKV-Versicherten besteht (was eher unwahrscheinlich ist); und was im Zweifel von dir zu beweisen wäre.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich habe es befürchtet. Vielen Dank für die Info.
Und alternativ könntest du dir auch überlegen eine reine Privatpraxis (auch mit sektoraler HP) zu führen. Kommt dann wahrscheinlich bei 30 Stunden auch finanziell mehr bei rum. 😇
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Ich habe zwar in 40 Jahre noch nie davon gehört, dass das überprüft wurde. Aber bei dem zunehmenden Ressourcenknappheit im System sowie zunehmender Nachfrage in den nächsten 10 bis 30 Jahre, würde es mich nicht wundern, wenn das in Zukunft ein issue wird (bei Ärzte wird das bereits heute kontrolliert).
Und alternativ könntest du dir auch überlegen eine reine Privatpraxis (auch mit sektoraler HP) zu führen. Kommt dann wahrscheinlich bei 30 Stunden auch finanziell mehr bei rum. 😇
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergo4u schrieb:
Hi, ein Blick in den Vertrag:
§ 3 Grundsätze der Leistungserbringung
...berechtigt und im Rahmen seiner räumlichen und personellen Kapazitäten </u>verpflichtet, ärztlich verordnete Maßnahmen der Physiotherapie entsprechend....
§ 12 Organisatorische Anforderungen an eine Heilmittelpraxis</u>
....maßgeblich für die Heilmittelversorgung der
GKV-Versicherten zur Verfügung stehen muss. Die Maßgeblichkeit ist gegeben,
wenn die Heilmittelpraxis an mindestens 3 Tagen je Woche und für mindestens
25 Stunden je Woche für anspruchsberechtigte GKV-Versicherte geöffnet</u> ist.
Hiervon ausgenommen sind temporäre Abwesenheiten ....
Ich lese nichts von " frei für GKV Patienten" - oder?
Nabend
Mein Profilbild bearbeiten