physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Solingen

Physiotherapeut/in oder
Osteopath/in gesucht - entspanntes
Arbeiten in heller Wohlfühlpraxis

Über uns: Wir sind eine moderne
und wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie und
suchen ein weiteres Teammitglied,
das perfekt zu uns und unseren
Patienten passt. Unsere
Behandlungen sind generell 60
Minuten und komplett abgestimmt auf
unsere Patienten.Wir stehen in
einem engen und guten Kontakt zu
den umliegenden
Ärzten.Arbeitszeiten passen wir an
dein Privatleben an und sind...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Verständnisfrage zum sekt HP

Neues Thema
Verständnisfrage zum sekt HP
Es gibt 20 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Hallo
wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???
1

Gefällt mir

Hallo wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
holger302
Vor 2 Monaten
 Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP
1

Gefällt mir

 Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



holger302 schrieb:

 Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
anika666
Vor 2 Monaten
@holger302 Nö, du stellst doch für dich selber keine Verordnung aus. Es ist eine sektorale Heilpraktikerleistung, die der Patient bei seiner Versicherung, wenn er Privatpatient ist, einreichen kann.
1

Gefällt mir

[mention]holger302[/mention] Nö, du stellst doch für dich selber keine Verordnung aus. Es ist eine sektorale Heilpraktikerleistung, die der Patient bei seiner Versicherung, wenn er Privatpatient ist, einreichen kann.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



anika666 schrieb:

@holger302 Nö, du stellst doch für dich selber keine Verordnung aus. Es ist eine sektorale Heilpraktikerleistung, die der Patient bei seiner Versicherung, wenn er Privatpatient ist, einreichen kann.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Das schon. Aber der sektorale kann doch (wenn er will) eine Verordnung erstellen und ist das dann wie eine Privatverordnung oder als reine selbstzahlerleistung zu sehen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine ;)
1

Gefällt mir

• holger302
Das schon. Aber der sektorale kann doch (wenn er will) eine Verordnung erstellen und ist das dann wie eine Privatverordnung oder als reine selbstzahlerleistung zu sehen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine ;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Das schon. Aber der sektorale kann doch (wenn er will) eine Verordnung erstellen und ist das dann wie eine Privatverordnung oder als reine selbstzahlerleistung zu sehen? Ich hoffe ihr versteht was ich meine ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
holger302
Vor 2 Monaten
@anika666 Logisch das ich dies nicht für mich tue, sondern für den Kunden der dies dann einreichen kann oder auch nicht.
1

Gefällt mir

[mention]anika666[/mention] Logisch das ich dies nicht für mich tue, sondern für den Kunden der dies dann einreichen kann oder auch nicht.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



holger302 schrieb:

@anika666 Logisch das ich dies nicht für mich tue, sondern für den Kunden der dies dann einreichen kann oder auch nicht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
Vor 2 Monaten
@Anonymer Teilnehmer
Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen
1

Gefällt mir

[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
Beides trifft zu. Da es ja eine Selbstzahlerleistung ist und er dafür eine Verordnung braucht ist diese ein Privatrezept da ja Physios selber kein Rezept ausstellen dürfen

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor 2 Monaten
hört doch bitte auf mit dem Quatsch, dass ein sekt. HP für die von ihm selbst erbrachte Leistungen ein Rezept braucht!!
Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. face_with_rolling_eyes…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch ich ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..
9

Gefällt mir

• JürgenK
• JayBee
• Evemarie Kaiser
• pt ani
• elena34
• anika666
• helmingas
• Gernot Wiedemann
• Uschibiene
hört doch bitte auf mit dem Quatsch, dass ein sekt. HP für die von ihm selbst erbrachte Leistungen ein Rezept braucht!! Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. [emoji]face_with_rolling_eyes[/emoji]…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch [b]ich[/b] ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

hört doch bitte auf mit dem Quatsch, dass ein sekt. HP für die von ihm selbst erbrachte Leistungen ein Rezept braucht!!
Klar kannst Du ein Rezept als sekt. HP ausstellen und der Patient geht damit zu jemand anderem, der ihn dann behandelt….. face_with_rolling_eyes…. ist das der Plan??? Meiner nicht….. Wenn jemand zu mir kommt und ich ihn als sekt. HP untersuche, eine Diagnose stelle, dann werde auch ich ihn behandeln und ihm kein Rezept ausstellen, damit er woanders hingeht. Bin doch nicht bestreuselt…..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
Vor einem Monat
@die neue
1.Es gibt PKV `s die ein Rezept verlangen
2.) ebenso manche Beihilfestellen und
3.) wenn Pat es steuerlich absetzen will dann verlangt das FA inzwischen auch ein Rezept.
Wenn bisher noch keiner es bei dir verlangt hat dann hast du Glück gehabt.
3

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
• holger302
• Freja
[mention]die neue[/mention] 1.Es gibt PKV `s die ein Rezept verlangen 2.) ebenso manche Beihilfestellen und 3.) wenn Pat es steuerlich absetzen will dann verlangt das FA inzwischen auch ein Rezept. Wenn bisher noch keiner es bei dir verlangt hat dann hast du Glück gehabt.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

@die neue
1.Es gibt PKV `s die ein Rezept verlangen
2.) ebenso manche Beihilfestellen und
3.) wenn Pat es steuerlich absetzen will dann verlangt das FA inzwischen auch ein Rezept.
Wenn bisher noch keiner es bei dir verlangt hat dann hast du Glück gehabt.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo
wenn ich als sekt HP eine, sagen wir MT-Behandlung mache, ist der Patient dann ein Privatpatient mit Verordnung vom sektoralen HP oder eher als Selbstzahler zu betrachten???

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor 2 Monaten
Also ich bin sekt. HP und stelle einfach eine HP-Rechnung, die der Kunde bei seiner Versicherung einreicht.
Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%).
Quelle: eigenes Erleben
Da brauch ich kein Rezept…. Der Arzt schreibt doch auch kein Rezept für seine eigenen Behandlungen…..
5

Gefällt mir

• JürgenK
• limone
• holger302
• anika666
• helmingas
Also ich bin sekt. HP und stelle einfach eine HP-Rechnung, die der Kunde bei seiner Versicherung einreicht. Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%). Quelle: eigenes Erleben Da brauch ich kein Rezept…. Der Arzt schreibt doch auch kein Rezept für seine eigenen Behandlungen…..
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
eim
Vor einem Monat
Doch ,hab ich selber in Behandlung.Versicherung verlangts.Also wir sind in Deutschland und da gibts halt viele verschiedene Regelungen.
1

Gefällt mir

Doch ,hab ich selber in Behandlung.Versicherung verlangts.Also wir sind in Deutschland und da gibts halt viele verschiedene Regelungen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



eim schrieb:

Doch ,hab ich selber in Behandlung.Versicherung verlangts.Also wir sind in Deutschland und da gibts halt viele verschiedene Regelungen.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

die neue schrieb:

Also ich bin sekt. HP und stelle einfach eine HP-Rechnung, die der Kunde bei seiner Versicherung einreicht.
Ich lasse mich selbst auch bei einem sekt. HP behandeln wegen meiner Schulter, er schreibt mir eine Rechnung und die reiche ich bei meiner Zusatzversicherung ein. Da dort der (sekt.) HP mit eingeschlossen ist, erstattet die Versicherung mir den entsprechenden Anteil (80%).
Quelle: eigenes Erleben
Da brauch ich kein Rezept…. Der Arzt schreibt doch auch kein Rezept für seine eigenen Behandlungen…..

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sonam
Vor 2 Monaten
Und wenn ich bei einem Patienten KG durchführe, welche Ziffer nehme ich dann nach dem GebüHP für diese Anwendung?
1

Gefällt mir

Und wenn ich bei einem Patienten KG durchführe, welche Ziffer nehme ich dann nach dem GebüHP für diese Anwendung?
Gefällt mir
Antworten
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
die neue
Vor 2 Monaten
kommt drauf an:
35.2 ("A" Krankengymnastik) Schulter/WS
35.3 ("A" Krankengymnastik) Vorderarm
35.4 ("A" Krankengymnastik) Schlüsselbein

wird anstandslos ersetzt
1

Gefällt mir

kommt drauf an: 35.2 ("A" Krankengymnastik) Schulter/WS 35.3 ("A" Krankengymnastik) Vorderarm 35.4 ("A" Krankengymnastik) Schlüsselbein wird anstandslos ersetzt
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



die neue schrieb:

kommt drauf an:
35.2 ("A" Krankengymnastik) Schulter/WS
35.3 ("A" Krankengymnastik) Vorderarm
35.4 ("A" Krankengymnastik) Schlüsselbein

wird anstandslos ersetzt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sonam
Vor 2 Monaten
Danke
1

Gefällt mir

• die neue
Danke
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sonam schrieb:

Danke

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Sonam schrieb:

Und wenn ich bei einem Patienten KG durchführe, welche Ziffer nehme ich dann nach dem GebüHP für diese Anwendung?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Monaten
Ok. Danke für eure Meinungen. Dann ist es ja egal wie ich das beim sektoralen nenne oder im Verwaltungsprogramm anlege. Entweder Privatleistungen oder Selbstzahlerleistungen - läuft am Ende aufs Gleiche raus.
1

Gefällt mir

• eim
Ok. Danke für eure Meinungen. Dann ist es ja egal wie ich das beim sektoralen nenne oder im Verwaltungsprogramm anlege. Entweder Privatleistungen oder Selbstzahlerleistungen - läuft am Ende aufs Gleiche raus.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ok. Danke für eure Meinungen. Dann ist es ja egal wie ich das beim sektoralen nenne oder im Verwaltungsprogramm anlege. Entweder Privatleistungen oder Selbstzahlerleistungen - läuft am Ende aufs Gleiche raus.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
adrian252
Vor 2 Wochen
Aus der HP-Praxis dazu, weil sich der Streit ums Rezept meist erledigt, sobald man auf die Rechnung schaut: Ob du die Leistung Privatleistung oder Selbstzahlerleistung nennst, ist der Versicherung egal. Geprüft wird, was auf der Rechnung steht, also Datum, Diagnose, die Ziffer nach GebüH mit Bezeichnung, der Betrag und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Wenn das sauber drauf steht, kommen bei mir kaum Rückfragen, egal ob PKV, Beihilfe oder Zusatzversicherung. Ein Rezept verlangen tatsächlich einzelne Beihilfestellen und Finanzämter, das ist dann ein Privatrezept und ändert an der Abrechnung nichts. Kein Rechtsrat, im Zweifel mit Verband oder Steuerberater klären. Wie handhabt ihr das, führt ihr für die sHP-Leistungen einen eigenen Nummernkreis oder läuft alles in einer Reihe?
1

Gefällt mir

Aus der HP-Praxis dazu, weil sich der Streit ums Rezept meist erledigt, sobald man auf die Rechnung schaut: Ob du die Leistung Privatleistung oder Selbstzahlerleistung nennst, ist der Versicherung egal. Geprüft wird, was auf der Rechnung steht, also Datum, Diagnose, die Ziffer nach GebüH mit Bezeichnung, der Betrag und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Wenn das sauber drauf steht, kommen bei mir kaum Rückfragen, egal ob PKV, Beihilfe oder Zusatzversicherung. Ein Rezept verlangen tatsächlich einzelne Beihilfestellen und Finanzämter, das ist dann ein Privatrezept und ändert an der Abrechnung nichts. Kein Rechtsrat, im Zweifel mit Verband oder Steuerberater klären. Wie handhabt ihr das, führt ihr für die sHP-Leistungen einen eigenen Nummernkreis oder läuft alles in einer Reihe?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

adrian252 schrieb:

Aus der HP-Praxis dazu, weil sich der Streit ums Rezept meist erledigt, sobald man auf die Rechnung schaut: Ob du die Leistung Privatleistung oder Selbstzahlerleistung nennst, ist der Versicherung egal. Geprüft wird, was auf der Rechnung steht, also Datum, Diagnose, die Ziffer nach GebüH mit Bezeichnung, der Betrag und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Wenn das sauber drauf steht, kommen bei mir kaum Rückfragen, egal ob PKV, Beihilfe oder Zusatzversicherung. Ein Rezept verlangen tatsächlich einzelne Beihilfestellen und Finanzämter, das ist dann ein Privatrezept und ändert an der Abrechnung nichts. Kein Rechtsrat, im Zweifel mit Verband oder Steuerberater klären. Wie handhabt ihr das, führt ihr für die sHP-Leistungen einen eigenen Nummernkreis oder läuft alles in einer Reihe?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
BEi uns verläuft der Rechnungsverlauf kontinuierlich mit fortlaufenden Nummern mischt aber die HP-PT Rechnungen und die "normalen" GLV Rechnungen. In der Verwaltung wird als Lesitungserbringer aber der HP-PT separat angezeigt
1

Gefällt mir

BEi uns verläuft der Rechnungsverlauf kontinuierlich mit fortlaufenden Nummern mischt aber die HP-PT Rechnungen und die "normalen" GLV Rechnungen. In der Verwaltung wird als Lesitungserbringer aber der HP-PT separat angezeigt
Gefällt mir
Antworten
profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
Vor 2 Wochen
...und was sind jetzt wieder "GLV Rechnungen"
MfG
JürgenK ;)
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
...und was sind jetzt wieder "GLV Rechnungen" MfG JürgenK ;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

...und was sind jetzt wieder "GLV Rechnungen"
MfG
JürgenK ;)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
Ups. Sollte natürlich GKV heißen - also die Zuzahlungen und sowas. Hatte etwas Eile ;)
1

Gefällt mir

Ups. Sollte natürlich GKV heißen - also die Zuzahlungen und sowas. Hatte etwas Eile ;)
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ups. Sollte natürlich GKV heißen - also die Zuzahlungen und sowas. Hatte etwas Eile ;)

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

BEi uns verläuft der Rechnungsverlauf kontinuierlich mit fortlaufenden Nummern mischt aber die HP-PT Rechnungen und die "normalen" GLV Rechnungen. In der Verwaltung wird als Lesitungserbringer aber der HP-PT separat angezeigt

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
adrian252
Vor 2 Wochen
Danke fürs Antworten. Bei mir laufen die Heilpraktiker-Leistungen in einem eigenen Nummernkreis, eure Mischung kenne ich deshalb gar nicht, insofern ist das eine gute Ergänzung. Was ich aus den Rückfragen von Beihilfe und PKV mitgenommen habe: Entscheidend ist weniger, wie intern getrennt wird, sondern ob der Patient auf seiner Rechnung erkennt, in welcher Eigenschaft behandelt wurde. Taucht eure Kennzeichnung auch auf der Rechnung für den Patienten auf oder nur in der Verwaltung?
1

Gefällt mir

Danke fürs Antworten. Bei mir laufen die Heilpraktiker-Leistungen in einem eigenen Nummernkreis, eure Mischung kenne ich deshalb gar nicht, insofern ist das eine gute Ergänzung. Was ich aus den Rückfragen von Beihilfe und PKV mitgenommen habe: Entscheidend ist weniger, wie intern getrennt wird, sondern ob der Patient auf seiner Rechnung erkennt, in welcher Eigenschaft behandelt wurde. Taucht eure Kennzeichnung auch auf der Rechnung für den Patienten auf oder nur in der Verwaltung?
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

adrian252 schrieb:

Danke fürs Antworten. Bei mir laufen die Heilpraktiker-Leistungen in einem eigenen Nummernkreis, eure Mischung kenne ich deshalb gar nicht, insofern ist das eine gute Ergänzung. Was ich aus den Rückfragen von Beihilfe und PKV mitgenommen habe: Entscheidend ist weniger, wie intern getrennt wird, sondern ob der Patient auf seiner Rechnung erkennt, in welcher Eigenschaft behandelt wurde. Taucht eure Kennzeichnung auch auf der Rechnung für den Patienten auf oder nur in der Verwaltung?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Wochen
@adrian252 Die Kennzeichnung das als HP-PT behandlet wurde steht auch auf der Rechnung.
1

Gefällt mir

[mention]adrian252[/mention] Die Kennzeichnung das als HP-PT behandlet wurde steht auch auf der Rechnung.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Anonymer Teilnehmer schrieb:

@adrian252 Die Kennzeichnung das als HP-PT behandlet wurde steht auch auf der Rechnung.



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Verständnisfrage zum sekt HP

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns