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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab im Rahmenvertrag gelesen, dass man sofern man ein Kartenlesegerät benutzt, jedes Mal wenn der Patient mit einem neuen Rezept kommt die Karte einlesen muss. Ist das zwingend notwendig, auch wenn sich keine Daten des Patienten verändert haben? Habt ihr deswegen schon mal Absetzungen bekommen, wenn Ihr mal die Karte nicht eingelesen habt? Oft haben die Patienten die Karte nicht dabei oder vergessen diese , aber auch ich denke oft nicht daran immer wieder einzulesen , wenn der Patient schon öfters hier war.
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In welchem RV steht das?
Beispielsweise im Rahmenvertrag RVO-Bayern. Dort steht unter § 21 Abs. 10:
Selbstverständlich wissen die Kostenträger nicht, ob ein Kartenlesegerät eingetzt wird - deshalb kann es auch keine Probleme geben, wenn man die Karte nicht einliest.
Eine sehr sinnvolle Regelung! :grin:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
morpheus-06 schrieb am 14.4.17 14:08:
Wird im Einzelfall ein Versichertenkartenlesegerät in Einsatz gebracht, ist die Versichertenkarte bei jeder Verordnung einzulesen; eine Abrechnung aufgrund abgespeicherter Altdaten des Patienten ist nicht zulässig.
In welchem RV steht das?
Beispielsweise im Rahmenvertrag RVO-Bayern. Dort steht unter § 21 Abs. 10:
Selbstverständlich wissen die Kostenträger nicht, ob ein Kartenlesegerät eingetzt wird - deshalb kann es auch keine Probleme geben, wenn man die Karte nicht einliest.
Eine sehr sinnvolle Regelung! :grin:
Gruß
Nora
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morpheus-06 schrieb:
Danke Nora!
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morpheus-06 schrieb:
In welchem RV steht das? Nein das ist nicht notwendig. Die Kasse bekommt das gar nicht mit ob ich die Karte einlese oder das per Hand mache, deshalb kann es auch keine Absetzung geben.
Hab ich noch nie gemacht...
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die neue schrieb:
nee - musste nicht. Aber man kann sich mit dem Karte-Einlesen das Tippen per Hand ersparen.
Danke
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mia73 schrieb:
Achso.
Danke
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mia73 schrieb:
Muss man sich die Versichertenkarte zeigen lassen?
Hab ich noch nie gemacht...
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