Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
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Wir bieten Ihnen die Chance Ihre
fachlichen Qualifikationen in einer
modernen und hervorragend
organisierten Praxis zu erweitern
und Teil eines ambitionierten Teams
zu werden. Zu den hervorragenden
Rahmenbedingungen gehören u.a.
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Bezahlung, 30/60-Minuten
Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben, nach 27 Jahren Selbständigkeit ist mir ein grosses Missgeschick passiert. In meiner Kartei befand sich in einer Karte noch ein Privatpatrezept einer Patientin, die die Behandlung nicht abgeschossen hat von August 2016 :tired_face: :astonished:. Ich weiss selber, so blöd kann man nicht sein zu vergessen eine Rechnung zu schreiben, ist aber passiert. Wisst Ihr wie ich mich am besten verhalte? Schreibe ich noch die Rechnung? Beisse ich mir in den Allerwertesten und vergesse die Sache? Wie lange kann man Rechnungen noch schreiben. Vielen Dank im voraus für alle hilfreichen Antworten, auch lästernde verstehe ich, die helfen mir aber nicht weiter. Schönen Sonntag noch :blush:
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MfG :(
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Ingo Friedrich schrieb:
Mach dir keinen Kopf. Rechnung schreiben und fertig. Verjährung tritt meines Wissens nach mit Ablauf des Kalenderjahres plus drei Jahre ein.
MfG :(
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morpheus-06 schrieb:
Ich würde einfach eine Rechnung schreiben und abwarten ob bezahlt wird.
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Auch wenn da keine feste gesetzliche Zeitspanne geregelt ist, wird auch hier im Regelfall von mehr als 3 Jahren ausgegangen (Einzelfallentscheid)..........
Wenn der Patient bisher also noch keine Rechnungslegung (mit Fristsetzung) angemahnt hat oder es im Vorfeld Streitigkeiten in Bezug auf die Leistung gab, sollte die Forderung m. M. nach noch einzutreiben sein.
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VAUPE schrieb:
Es gibt noch in dem Zusammenhang den Begriff der "Verwirkung"!
Auch wenn da keine feste gesetzliche Zeitspanne geregelt ist, wird auch hier im Regelfall von mehr als 3 Jahren ausgegangen (Einzelfallentscheid)..........
Wenn der Patient bisher also noch keine Rechnungslegung (mit Fristsetzung) angemahnt hat oder es im Vorfeld Streitigkeiten in Bezug auf die Leistung gab, sollte die Forderung m. M. nach noch einzutreiben sein.
In meiner fast vierzigjährigen Praxis ist mir dies auch ein paarmal passiert. Habe bis auf einmal alle Rechnungen bezahlt bekommen.
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Eberhard schrieb:
Natürlich, unbedingt eine Rechnung schicken!
In meiner fast vierzigjährigen Praxis ist mir dies auch ein paarmal passiert. Habe bis auf einmal alle Rechnungen bezahlt bekommen.
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Xela schrieb:
Verjährung von Rechnungen: Wann ist meine Rechnung verjährt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, vielen Dank für eure Antworten.
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