Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
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wir haben in den letzten Wochen von mehreren Hausärzten gehört, dass sie die bisher verordneten Behandlungen ADR nicht mehr weiterführen dürfen, sondern den Patienten zu einem Facharzt überweisen müssen. Unabhängig voneinander geben sie an, von "der Krankenkasse" deshalb angeschrieben worden zu sein. Selbst in der Übergangszeit, also beim Warten auf den Termin beim Facharzt, trauen sie sich nicht, eine "letzte" Verordnung auszustellen, damit die Behandlung nicht mehrere Wochen unterbrochen wird.
Unter dem folgenden Link zum Heilmittelkatalog finde ich nur die Info:
Prinzip der Heilmittelverordnung - Heilmittelkatalog
"Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bedarf einer in den Richtlinien nicht weiter spezifizierten weiterführenden Diagnostik sowie einer besonderen Begründung (auf der Verordnung) mit prognostischer Einschätzung."
Kann es sein, dass hier der Ansatz der Kasse ist? Nämlich das der Hausarzt diese Diagnostik nicht durchführen kann?
Ich werde in den kommenden Tagen bei den Hausärzten um eine Einsicht, oder Kopie dieses Schreibens bitten.
Habt ihr von einem solchen Schreiben gehört?
Ist es normal, dass diese Verordnungen ADR vom Facharzt erstellt werden müssen?
In meinem Beispiel von heute handelt es sich um eine Verordnung ZN2a -> Hemiparese -> KG ZNS
Die Thematik des besonderen Verordnungsbedarfs lassen wir bitte in diesem Fall mal außen vor. Es soll um das Schreiben der Kasse gehen.
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PTLMH schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben in den letzten Wochen von mehreren Hausärzten gehört, dass sie die bisher verordneten Behandlungen ADR nicht mehr weiterführen dürfen, sondern den Patienten zu einem Facharzt überweisen müssen. Unabhängig voneinander geben sie an, von "der Krankenkasse" deshalb angeschrieben worden zu sein. Selbst in der Übergangszeit, also beim Warten auf den Termin beim Facharzt, trauen sie sich nicht, eine "letzte" Verordnung auszustellen, damit die Behandlung nicht mehrere Wochen unterbrochen wird.
Unter dem folgenden Link zum Heilmittelkatalog finde ich nur die Info:
Prinzip der Heilmittelverordnung - Heilmittelkatalog
"Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls bedarf einer in den Richtlinien nicht weiter spezifizierten weiterführenden Diagnostik sowie einer besonderen Begründung (auf der Verordnung) mit prognostischer Einschätzung."
Kann es sein, dass hier der Ansatz der Kasse ist? Nämlich das der Hausarzt diese Diagnostik nicht durchführen kann?
Ich werde in den kommenden Tagen bei den Hausärzten um eine Einsicht, oder Kopie dieses Schreibens bitten.
Habt ihr von einem solchen Schreiben gehört?
Ist es normal, dass diese Verordnungen ADR vom Facharzt erstellt werden müssen?
In meinem Beispiel von heute handelt es sich um eine Verordnung ZN2a -> Hemiparese -> KG ZNS
Die Thematik des besonderen Verordnungsbedarfs lassen wir bitte in diesem Fall mal außen vor. Es soll um das Schreiben der Kasse gehen.
1.) Sie haben von der Problematik keine Ahnung (dann hätten sie vorher aber auch keine VO stellen drüfen)
2.) Sie sind der Meinung, dass der Patient keinerlei Heilmittel mehr bedarf (Sprich gesund ist)
Genauso Quatsch sind aussagen wie "Fango dürfen wir nicht mehr verordnen o.ä." Das sind alles nur mittel und Wege das "budget" nicht zu sehr zu belasten.
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TheStonie schrieb:
Ärzte dürfen meiner Meinung nach aus 2 Gründen keine Verordnung stellen.
1.) Sie haben von der Problematik keine Ahnung (dann hätten sie vorher aber auch keine VO stellen drüfen)
2.) Sie sind der Meinung, dass der Patient keinerlei Heilmittel mehr bedarf (Sprich gesund ist)
Genauso Quatsch sind aussagen wie "Fango dürfen wir nicht mehr verordnen o.ä." Das sind alles nur mittel und Wege das "budget" nicht zu sehr zu belasten.
Reich ggf. auch eine Kopie an den Berufsverband deines geringsten Misstrauens :)
(Logik: wenn "die" damit durchkommen, kommt bald der nächste Schritt zu weiteren Einsparungen. Das kann kurzfristig durch regelmäßige Salven von Abmahnungen geschehen; mittelfristig muss die rotgrünschwarzgelbe Regierung weg die uns das eingebrockt hat...)
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ali schrieb:
Bundesland bitte, ich schätze mal wenn kommt dis von einer grünen Kasse.....
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Papa Alpaka schrieb:
Besorg, wenn irgend möglich, bitte möglichst viele dieser Schreiben (oder zumindest erstmal eins um den Inhalt prüfen zu können). Ich würde mich freuen, die eine oder andere Abmahnung schreiben lassen zu können.
Reich ggf. auch eine Kopie an den Berufsverband deines geringsten Misstrauens :)
(Logik: wenn "die" damit durchkommen, kommt bald der nächste Schritt zu weiteren Einsparungen. Das kann kurzfristig durch regelmäßige Salven von Abmahnungen geschehen; mittelfristig muss die rotgrünschwarzgelbe Regierung weg die uns das eingebrockt hat...)
(1) 1
Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs
bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere
Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere
längerfristige Verordnungen). 2
Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen
Begründung mit prognostischer Einschätzung."
Steht in den aktuellen Heilmittel Richtlinien. Weiter wird lediglich von Vertragsarzt gesprochen. Das Vorgehen dieser Kasse kann ich nicht nachvollziehen.
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tom1350 schrieb:
"§ 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls
(1) 1
Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs
bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere
Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere
längerfristige Verordnungen). 2
Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen
Begründung mit prognostischer Einschätzung."
Steht in den aktuellen Heilmittel Richtlinien. Weiter wird lediglich von Vertragsarzt gesprochen. Das Vorgehen dieser Kasse kann ich nicht nachvollziehen.
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