Wir sind ein kleines, feines
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
einen Eindruck von uns und dem
Praxisstudio
unter" www.kirsisabri.berlin" machen.
Wir suchen dich für 10 Stunden in
der Woche (mit Option auf
Erweite...
Praxisstudio im Herzen von
Berlin-Charlottenburg und suchen -
DICH.
Praxisstudio - weil wir nicht nur
eine Physiotherapie- und
Osteopathiepraxis sind, sondern
auch ein Pilatesstudio mit Training
auf der Matte und an den original
Pilates Geräten. Und das schon
seit über 11 Jahren!
Gerne kannst du dir schon einmal
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ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
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Problem beschreiben
JUA und HSA schrieb:
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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Papa Alpaka schrieb:
...schau mal in den Vertrag den du mit der betroffenen GKV abgeschlossen hast.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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