ID: 1500_000728
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach.
Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
ein...
Die Vitos Kinder- und Jugendklinik
für psychische Gesundheit Hanau
verfügt über 40 vollstationäre
Betten sowie eine Institutsambulanz
und eine Tagesklinik am Standort
Hanau sowie am Standort
Dietzenbach.
Als kinder- und
jugendpsychiatrische Fachklinik
behandeln wir Patienten mit
sämtlichen seelischen
Störungsbildern mit
wissenschaftlich erprobten
Therapiemethoden, die
medizinisch-psychiatrische,
verhaltenstherapeutische,
systemische und
tiefenpsychologische Ansätze
ein...
ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
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Problem beschreiben
JUA und HSA schrieb:
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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Papa Alpaka schrieb:
...schau mal in den Vertrag den du mit der betroffenen GKV abgeschlossen hast.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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