für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
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Problem beschreiben
JUA und HSA schrieb:
Hallo,
ich bin auf der Suche nach einem Gesetzestext, welcher genau beschreibt bis wann eine Verodnung der Kasse in Rechnung gestellt sein muss.
Hier geht es nicht um den Patienten inkl. VO mit den zugehörigen Fristen, sondern wenn allles fertig ist, und die VO eingereicht werden sollte, aber in der Akte vergessen wurde. Besonders wichtig Bundesland Sachsen.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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Papa Alpaka schrieb:
...schau mal in den Vertrag den du mit der betroffenen GKV abgeschlossen hast.
Die allermeisten RV beinhalten eine Klausel nach der finanzielle Ansprüche binnen eines Jahres nach letztem Behandlungstermin erhoben worden sein müssen;
beinhaltet der Vertrag keine entsprechende Klausel tritt die Verjährung nach drei Jahren nach Ende des Kalenderjahres ein, in dem der Anspruch entstanden ist.
Alles klar soweit? :)
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