Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
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Was genau soll dokumentiert werden? Manche Praxen machen überhaupt keine Verlaufsdokumentation. Aktuell machen wir bei uns in der Praxis von jede Verordnung immer eine Kopie (Vor - und Rückseite) und wenn ein Arztbericht erwünscht ist, wird er auch angefertigt und die Kopie in die Patientenakte mitreingelegt. Reicht das? Oder muss tatsächlich nach jede Einheit eingeschrieben werden was gemacht wurde?
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Martin Schmuck schrieb:
Hallo,
Was genau soll dokumentiert werden? Manche Praxen machen überhaupt keine Verlaufsdokumentation. Aktuell machen wir bei uns in der Praxis von jede Verordnung immer eine Kopie (Vor - und Rückseite) und wenn ein Arztbericht erwünscht ist, wird er auch angefertigt und die Kopie in die Patientenakte mitreingelegt. Reicht das? Oder muss tatsächlich nach jede Einheit eingeschrieben werden was gemacht wurde?
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Zitat aus BGB 630 f.f.:
"Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen."
und
" Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie"
und
" Die Aufklärung muss ... mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält...."
und
"Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
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Bernie schrieb:
Weiter muss noch beachtet werden (und das alle bei einer Durchschnittlichen Behandlungszeit von 15-20 Minuten! :confused: :
Zitat aus BGB 630 f.f.:
"Der Behandelnde ist verpflichtet, dem Patienten in verständlicher Weise zu Beginn der Behandlung und, soweit erforderlich, in deren Verlauf sämtliche für die Behandlung wesentlichen Umstände zu erläutern, insbesondere die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung, die Therapie und die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen."
und
" Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten im Hinblick auf die Diagnose oder die Therapie"
und
" Die Aufklärung muss ... mündlich durch den Behandelnden oder durch eine Person erfolgen, die über die zur Durchführung der Maßnahme notwendige Ausbildung verfügt; ergänzend kann auch auf Unterlagen Bezug genommen werden, die der Patient in Textform erhält...."
und
"Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. Berichtigungen und Änderungen von Eintragungen in der Patientenakte sind nur zulässig, wenn neben dem ursprünglichen Inhalt erkennbar bleibt, wann sie vorgenommen worden sind. Dies ist auch für elektronisch geführte Patientenakten sicherzustellen.
(2) Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen."
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Tempelritter schrieb:
da ist dann nichts mehr mit Hands on in der ersten Behandlung :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Genau... es steht aber nicht nirgends, dass man bei jeder Behandlungseinheit etwas schreiben muss.
Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
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Tempelritter schrieb:
nach diesem Text schon:
Der Behandelnde ist verpflichtet, in der Patientenakte sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse aufzuzeichnen, insbesondere die Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen.
Aber jeder kann natürlich gerne für jede Behandlungseinheit "s.o." eintragen. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Nö. Es kommt auf das Wörtchen "wesentlich" an. :wink:
Aber jeder kann natürlich gerne für jede Behandlungseinheit "s.o." eintragen. :smile:
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kryo schrieb:
Natürlich ist es Pflicht jede Einheit zu dokumentieren, sonst muß die Arbeit auch nicht bezahlt werden. (Falls Kontrolle der Kassen !!)
Natürlich ist es Pflicht jede Einheit zu dokumentieren, sonst muß die Arbeit auch nicht bezahlt werden. (Falls Kontrolle der Kassen !!)
Witzbold
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Wonderwoman schrieb:
kryo schrieb am 14.3.16 15:14:
Natürlich ist es Pflicht jede Einheit zu dokumentieren, sonst muß die Arbeit auch nicht bezahlt werden. (Falls Kontrolle der Kassen !!)
Witzbold
Witzbold
Liebe Wunderfrau das ist kein Witz sondern eine von Dir akzeptierte Vertragsbedingung
Im AOK - Vertrag von SH steht:
Prozessqualität (§ 14)
…..
…..
…..
(4)Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation
gemäß Ziffer 8. der Leistungsbeschreibung zu führen und kontinuierlich
je Behandlungseinheit fortzuschreiben.
Mir ist klar, dass Du das anders siehst und Du Dich gerne und wie Du bekundest oft mit den Krankenkassen streitest. Aber einfach falsche Informationen zu verbreiten ist eine andere Sache.
Die von uns genutzte Software macht die Dokumentation sehr leicht und die Kontrolle bei der Abrechnung schnell. Die Rezeptionskraft rechnet kein unvollständig dokumentiertes Rezept ab sondern spricht den Therapeuten direkt auf das Versäumnis an. Das ist in diesem Punkt ihr Arbeitsauftrag.
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Quinto schrieb:
Wonderwoman schrieb am 14.3.16 17:39:
Witzbold
Liebe Wunderfrau das ist kein Witz sondern eine von Dir akzeptierte Vertragsbedingung
Im AOK - Vertrag von SH steht:
Prozessqualität (§ 14)
…..
…..
…..
(4)Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation
gemäß Ziffer 8. der Leistungsbeschreibung zu führen und kontinuierlich
je Behandlungseinheit fortzuschreiben.
Mir ist klar, dass Du das anders siehst und Du Dich gerne und wie Du bekundest oft mit den Krankenkassen streitest. Aber einfach falsche Informationen zu verbreiten ist eine andere Sache.
Die von uns genutzte Software macht die Dokumentation sehr leicht und die Kontrolle bei der Abrechnung schnell. Die Rezeptionskraft rechnet kein unvollständig dokumentiertes Rezept ab sondern spricht den Therapeuten direkt auf das Versäumnis an. Das ist in diesem Punkt ihr Arbeitsauftrag.
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Wonderwoman schrieb:
Und was schreibst Du jedes Mal, wenn sich nichts geändert hat?
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kvet schrieb:
Und warum wird dann in so vielen Praxen überhaupt nicht dokumentiert?
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RoFo schrieb:
Dann frage mal diese Praxen.
Und was schreibst Du jedes Mal, wenn sich nichts geändert hat?
Wenn sich nichts geändert hat, sollte ich meinen Therapieplan überdenken.
Ausserdem gehören nicht nur objektive und subjektive Einträge rein, auch Bereiche aus der Anamnese (die bei jedem Termin kurz abgefragt wird) sind Bestandteil.
Zudem ist es in vielen Praxen so, dass nicht immer ein Therapeut SEINEN Patienten hat, daher finde ich es schon notwendig, wenn Kollegen wissen was a) gemacht worden ist, b) der Status Quo was VAS/ROM/etc. betrifft.
Eigentlich sollte man darüber nicht diskutieren müssen, es sind u.a. qualitative Merkmale einer guten Praxis.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 14.3.16 22:54:
Und was schreibst Du jedes Mal, wenn sich nichts geändert hat?
Wenn sich nichts geändert hat, sollte ich meinen Therapieplan überdenken.
Ausserdem gehören nicht nur objektive und subjektive Einträge rein, auch Bereiche aus der Anamnese (die bei jedem Termin kurz abgefragt wird) sind Bestandteil.
Zudem ist es in vielen Praxen so, dass nicht immer ein Therapeut SEINEN Patienten hat, daher finde ich es schon notwendig, wenn Kollegen wissen was a) gemacht worden ist, b) der Status Quo was VAS/ROM/etc. betrifft.
Eigentlich sollte man darüber nicht diskutieren müssen, es sind u.a. qualitative Merkmale einer guten Praxis.
stefan 302
[Wenn sich nichts geändert hat, sollte ich meinen Therapieplan überdenken.
Nach nur einer einzigen Behandlungseinheit ändert sich immer etwas bei Deinen Patienten?
Wow...
Natürlich diskutiere ich darüber. Ich halte es für unsinnig, wenn der evtl. noch nicht vorhandene Fortschritt jeder Behandlungseinheit dokumentiert wird. Manche Dinge brauchen länger, bis sie Wirkung zeigen.
Aber vermutlich liegt es tatsächlich daran, dass meine Praxis so grottenschlecht ist. LOL
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Wonderwoman schrieb:
stefan 302 schrieb am 15.3.16 08:29:
Eigentlich sollte man darüber nicht diskutieren müssen, es sind u.a. qualitative Merkmale einer guten Praxis.
[Wenn sich nichts geändert hat, sollte ich meinen Therapieplan überdenken.
Nach nur einer einzigen Behandlungseinheit ändert sich immer etwas bei Deinen Patienten?
Wow...
Natürlich diskutiere ich darüber. Ich halte es für unsinnig, wenn der evtl. noch nicht vorhandene Fortschritt jeder Behandlungseinheit dokumentiert wird. Manche Dinge brauchen länger, bis sie Wirkung zeigen.
Aber vermutlich liegt es tatsächlich daran, dass meine Praxis so grottenschlecht ist. LOL
Es gibt nicht nur einen Punkt, warum man dokumentieren sollte.
Wenn du die Praxis führst, bzw PI bist, dann ist das für mich eine Aussage nicht zu dokumentieren, die ich jetzt nicht kommentiere :unamused:
Aber es ist wie immer, mach wie du willst, andere lesen das besonnener und denken darüber nach.
Wer in diesen Zeiten des Mangels an Therapietermine über eine gut gehende Praxis/Umsätze seine fachliche Qualität misst, der/die zeigt mir, welche Maßstäbe dort angelegt werden.
Damit dann zu versuchen zu punkten, geht leider schief.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
leider zeigt sich, dass du für konstruktive Kritik nicht empfänglich bist.
Es gibt nicht nur einen Punkt, warum man dokumentieren sollte.
Wenn du die Praxis führst, bzw PI bist, dann ist das für mich eine Aussage nicht zu dokumentieren, die ich jetzt nicht kommentiere :unamused:
Aber es ist wie immer, mach wie du willst, andere lesen das besonnener und denken darüber nach.
Wer in diesen Zeiten des Mangels an Therapietermine über eine gut gehende Praxis/Umsätze seine fachliche Qualität misst, der/die zeigt mir, welche Maßstäbe dort angelegt werden.
Damit dann zu versuchen zu punkten, geht leider schief.
stefan 302
Einfach mal etwas sorgfältiger lesen. Ich habe nirgends geschrieben, dass ich gar nicht dokumentiere. Jedoch halte ich vom Doku-Wahn nichts, dass jede Behandlungseinheit auch eine Zeile in der Patientendoku nach sich ziehen muss, wenn es nichts nennenswertes zu dokumentieren gibt. Die einzige Doku ist dann, dass der Patient an diesem Tag Xyz als Leistung erhalten hat.
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Wonderwoman schrieb:
Lieber Stefan,
Einfach mal etwas sorgfältiger lesen. Ich habe nirgends geschrieben, dass ich gar nicht dokumentiere. Jedoch halte ich vom Doku-Wahn nichts, dass jede Behandlungseinheit auch eine Zeile in der Patientendoku nach sich ziehen muss, wenn es nichts nennenswertes zu dokumentieren gibt. Die einzige Doku ist dann, dass der Patient an diesem Tag Xyz als Leistung erhalten hat.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
ich habe es schon richtig gelesen.
stefan 302
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Wonderwoman schrieb:
Na dann lies nochmal Deine Antwort, die das nicht vermuten lässt. Aber egal... wir haben ja hier nicht das erste Mal, dass wir uns nicht einig werden. Lass uns das mal einstellen... wird eh nix mehr.
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idefix- schrieb:
Ja Wonderwoman bei unseren Patienten ist schon nach der ersten Behandlung eine Veränderung zu erkennen. Und nach der zweiten...dritten...usw.
:clap: :clap: :clap:
:clap: :clap: :clap:
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Wonderwoman schrieb:
:clap: :clap: :clap:
:clap: :clap: :clap:
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kvet schrieb:
Und wird die Verlaufsdokumentation von den Krankenkassen geprüft?
Jede Behandlung Umfänge messen ?
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physiobogen schrieb:
Und was dokomentiert Ihr so bei den Lymphpatienten? Bei denen müsstest du ja auch jedes mal was notieren.
Jede Behandlung Umfänge messen ?
Und was dokomentiert Ihr so bei den Lymphpatienten? Bei denen müsstest du ja auch jedes mal was notieren.
Jede Behandlung Umfänge messen ?
"Jede Behandlung Umfänge messen ?"
Natürlich, wie sonst? Hier ist der Nachweis sogar top dokumentiert, durch Messung. Dauert nicht mal 2 Minuten, in der Doku nicht mal eine und ist in der Behandlungszeit zu erbringen.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
physiobogen schrieb am 16.3.16 09:09:
Und was dokomentiert Ihr so bei den Lymphpatienten? Bei denen müsstest du ja auch jedes mal was notieren.
Jede Behandlung Umfänge messen ?
"Jede Behandlung Umfänge messen ?"
Natürlich, wie sonst? Hier ist der Nachweis sogar top dokumentiert, durch Messung. Dauert nicht mal 2 Minuten, in der Doku nicht mal eine und ist in der Behandlungszeit zu erbringen.
stefan 302
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Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
die reine Verlaufsdokumentation reicht nicht mehr aus, es muss nach dem Patientenrechtegesetz aufwändiger dokumentiert, nachzulesen in §630 BGB,
Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine
Verlaufsdokumentation zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fort zu schreiben. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachten therapeutischen Leistungen, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten (z. B. Abweichen von der Regelbehandlungszeit) bei der Behandlungsdurchführung.
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Problem beschreiben
Olaf Seifert schrieb:
§5 / 7 VDEK Vertrag sagt folgendes:
Der Heilmittelerbringer hat für jeden behandelten Versicherten im Interesse einer effektiven und effizienten physiotherapeutischen Behandlung eine
Verlaufsdokumentation zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fort zu schreiben. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachten therapeutischen Leistungen, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten (z. B. Abweichen von der Regelbehandlungszeit) bei der Behandlungsdurchführung.
Es wurde bei Beginn meiner Tätigkeit nicht einmal über dieses Thema geredet. Da frage ich mich natürlich, ob die Nicht - Dokumentation gar der Standard in der Physiotherapie ist.
Ich bin schon sehr irritiert!
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Bist du nicht FM bisher gewesen? Ist jetzt nur eine Frage.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
PT sind gerne Individualisten, auch in Bezug der Umsetzung und Einhaltung von Gesetzen.
Bist du nicht FM bisher gewesen? Ist jetzt nur eine Frage.
stefan 302
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kvet schrieb:
Nein, ich war immer Angestellter!
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
ok, thanks.
stefan 302
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kvet schrieb:
Und ich bin mir sicher, dass meine Erfahrungen nicht die Ausnahme, sondern der derzeitige Standard in der Physiotherapie sind!
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
hab ich nicht bestreitet, was aber bedeuten würde, dass dies ein sehr schlechter Standard ist.
stefan 302
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kvet schrieb:
Es interessiert auch niemanden, ob, was, und wie oft du dokumentierst. Es interessiert weder dem Arbeitgeber, noch den Krankenkassen, und erst recht nicht den Ärzten. Das ganze System ist eine Farce!
Es interessiert auch niemanden, ob, was, und wie oft du dokumentierst. Es interessiert weder dem Arbeitgeber, noch den Krankenkassen, und erst recht nicht den Ärzten. Das ganze System ist eine Farce!
Das eben ist deine subjektive Meinung.
Ich habe eine erlebte und gelebte andere...
Ausserdem hat das einmal nichts mit dem System zu tun, sondern mit der eigenen Sorgfaltspflicht dem Patienten gegenüber.
Alles weitere hat ja Monique nochmals geschrieben
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
kvet schrieb am 19.3.16 14:06:
Es interessiert auch niemanden, ob, was, und wie oft du dokumentierst. Es interessiert weder dem Arbeitgeber, noch den Krankenkassen, und erst recht nicht den Ärzten. Das ganze System ist eine Farce!
Das eben ist deine subjektive Meinung.
Ich habe eine erlebte und gelebte andere...
Ausserdem hat das einmal nichts mit dem System zu tun, sondern mit der eigenen Sorgfaltspflicht dem Patienten gegenüber.
Alles weitere hat ja Monique nochmals geschrieben
stefan 302
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kvet schrieb:
Ich arbeite nun seit 4 Jahren als Physiotherapeut in Hamburg. Es ist nun mehr meine 4 Praxis, und in keiner musste ich dokumentieren.
Es wurde bei Beginn meiner Tätigkeit nicht einmal über dieses Thema geredet. Da frage ich mich natürlich, ob die Nicht - Dokumentation gar der Standard in der Physiotherapie ist.
Ich bin schon sehr irritiert!
1. ich nur so dem Patienten noch Wochen/Monate/Jahre später genau sagen kann, wie/wann/wodurch sich seine Beschwerden verändert haben
2. damit ich beim nächtsten Termin noch genau weiß, was ich beim vorherigen Termin gemacht habe
3. damit Kollegen, falls sie mal für mich "einspringen" müssen, genau über Befund, gelaufene Therapie etc. Bescheid wissen
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M0nique schrieb:
Ich schreibe schon allein deshalb während/nach jeder Therapie eingie Sätze, weil
1. ich nur so dem Patienten noch Wochen/Monate/Jahre später genau sagen kann, wie/wann/wodurch sich seine Beschwerden verändert haben
2. damit ich beim nächtsten Termin noch genau weiß, was ich beim vorherigen Termin gemacht habe
3. damit Kollegen, falls sie mal für mich "einspringen" müssen, genau über Befund, gelaufene Therapie etc. Bescheid wissen
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