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gibt es irgendwo etwas zur Verbindlichekeit von Terminen, das wenn Pat. Termine macht und die nicht einhält.
Auch schon bevor es eine Verordnung gibt, die zur Abrechnung berechtigen.
GT
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T.duck schrieb:
Moin,
gibt es irgendwo etwas zur Verbindlichekeit von Terminen, das wenn Pat. Termine macht und die nicht einhält.
Auch schon bevor es eine Verordnung gibt, die zur Abrechnung berechtigen.
GT
Anders sieht es aus wenn du bereits vor Vereinbarung der Termine schriftlich darauf hingewiesen (und eine Unterschrift des Leistungsempfängers) hast das eine Nichteinhaltung Kosten verursacht, vgl. Thematik "Ausfallrechnung".
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"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."
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Thomas Michel schrieb:
Richtig, ein Termin kann storniert werden bis 1 Minute vorher sogar. Wird der Termin aber nicht storniert und trotzdem nicht wahrgenommen ist es laut §615 BGB Annahmeverzug.
"Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt."
GT
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T.duck schrieb:
Es geht um telefonisch Vereinbarte Termine, die der Pat macht, denn ich noch nicht kenne und dann aber nicht Erscheint. Da wollte ich rechtliche was in der Hand haben. Denn diesen Termin hält man frei und kann auch keinen anderen Pat dann dran nehmen.
GT
Ausnahmen gelten für Sonderanfertigungen und wenn in der Vorbereitung der beauftragten Tätigkeit bereits erhebliche Kosten entstehen, da habe ich aber gerade keine bessere Quelle zur Hand.
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Papa Alpaka schrieb:
Aufzeichnung des Gespräches und detaillierte Vertragsvereinbarung; der Vertrag sollte innerhalb von --lass mich lügen-- 14 Kalendertagen dem Verbraucher schriftlich zugestellt werden. Das ändert aber nichts daran das der Verbraucher von einem außerhalb deiner Geschäftsräume geschlossenen Vertrag in aller Regel trotzdem binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten kann.
Ausnahmen gelten für Sonderanfertigungen und wenn in der Vorbereitung der beauftragten Tätigkeit bereits erhebliche Kosten entstehen, da habe ich aber gerade keine bessere Quelle zur Hand.
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idefix- schrieb:
Bei telefonischen Terminen wird dem Anrufer mitgeteilt, dass er einen Termin mindestens 24 Stunden vorher absagen muss, wenn nicht wird eine Rechnung gestellt. Es wird die Telefonnummer und die Adresse notiert. Es kam bisher drei mal vor , dass ein Anrufer seine Adresse nicht nennen wollte, leider mussten wir ihm dann mitteilen, dass er dann nicht behandelt werden kann.
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Wonderwoman schrieb:
Das hilft aber leider nicht für die Durchsetzung der folgenden Rechnung.
die folgetermine gibt es nach dem 1. termin des iinzwischen in der praxis abgegebenen rezeptes.
lg
uli
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rheuma schrieb:
ist schon komisch. bei uns gibt es am telefon keine termine; zunächst muss das betr. rezept rübergefaxt werden, danach wird der 1. termin gesagt bzw. um änderung des rezeptes gebeten, erst wenn änderung erfolgt ist und das rezept wieder rübergefaxt ist gibt es 1. termin.
die folgetermine gibt es nach dem 1. termin des iinzwischen in der praxis abgegebenen rezeptes.
lg
uli
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Papa Alpaka schrieb:
Ein einfacher Dienstleistungstermin kann jederzeit storniert werden, insbesondere wenn keine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Anders sieht es aus wenn du bereits vor Vereinbarung der Termine schriftlich darauf hingewiesen (und eine Unterschrift des Leistungsempfängers) hast das eine Nichteinhaltung Kosten verursacht, vgl. Thematik "Ausfallrechnung".
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