Wir sind eine moderne Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
Verstärkung!
Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Physiotherapie und Osteopathie mit
den
Tätigkeitsschwerpunkten in den
Bereichen der Orthopädie,
Chirurgie, Neurologie,
Sportmedizin und Osteopathie und
befindet uns seit 28 Jahren in
einem interdisziplinären
Gesundheitszentrum - im Sportpark
Mannheim - und suchen Dich zur
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Ein freundliches, aufgeschlossenes
und qualifiziertes Team von 8
Therapeuten und 4
Rezeptionsfachkräften freut sich
auf Dich!
Wir bieten eine interessante,
abwechslun...
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
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ergonosis schrieb:
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
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Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
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verena735 schrieb:
Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
MfG ergonosis
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dirk paucke schrieb:
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