für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ergonosis schrieb:
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
Gefällt mir
Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
verena735 schrieb:
Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
MfG ergonosis
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ergonosis schrieb:
MfG ergonosis
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
dirk paucke schrieb:
Mein Profilbild bearbeiten