Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
Karriere in der Physiotherapie?
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Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
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Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wir haben in Berlin eine Patientin - verbeamtete Lehrerin - die einen anerkannten Arbeitsunfall hat und bei uns schon mit mehreren Verordnungen in ambulanter ergotherapeutischer Behandlung ist. Die weitere Behandlung wird sich jedoch noch eine Weile hinziehen.
Ihr wird von der Beihilfestelle nur der Beihilfesatz erstattet. (nachvollziehbar und korrekt) Die Differenz von 180,00 Euro trägt sie seit mehreren Verordnungen selbst. Meine Fragestellung diesbezüglich ist nun:
Da es sich um einen Arbeitsunfall handelt, der, nach langem hin und her, nun endlich auch vom Dienstherren als solcher anerkannt wird, muss er dann nicht auch die gesamten Kosten (ähnlich BG) übernehmen und nicht schon beim Beihilfesatz (31,70€ / 30 min) die Erstattung stoppen? Gibt es diesbezüglich in Berlin vielleicht auch einen anderen zuständigen Kostenträger an den die Patientin sich wenden kann/muss? Ärzte können hier bis zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Für Heilmittelerbringer gibt es anscheinend keine Preisangaben. Im Netz hab ich keine Antworten dazu gefunden.
Vielen Dank für eure Mühe.
ergonosis
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Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
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verena735 schrieb:
Mehr als den Beihilfehöchstsatz gibt´s nicht! Auch Unfallfürsorgeleistungen für Beamte orientieren sich am Beihilfehöchstsatz für Heilmittel, wobei die Unfallfürsorge den vollen Höchstsatz übernimmt und nicht wie die Beihilfe (je nach Familienstand) nur 50 oder 70 %. Aber im Endeffekt ist das auch völlig egal, denn wäre die Beihilfe zuständig, würde diese 50 oder 70% der € 31,70 übernehmen und die private Restkostenversicherung den Rest! Es bleibt also bei der Erstattung von 31,70 so oder so! Auf einem Höherbetrag bleibt der Beamte sitzen!
Ärzteleistungen bilden da natürlich eine Ausnahme.
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Danke für die Infos.
MfG ergonosis
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dirk paucke schrieb:
Ist da nicht die Unfallversicherung der Landsbeamten dafür zuständig ??
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