für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
wer weiß wie sich die aktuellen, krankheitsbedingten, Strafbeiträge im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem vdek berechnen.
Was gilt?
Keine vereinbarten Behandlungsgebühren, keine Basis für Zuzahlungen/Eigenanteile?
Da selbst die Uraltpreise der Beihilfe ausdrücklich nicht kostendeckend sind, stellt sich die Frage, für welches Kleingeld wir aktuell die vdek-Versicherten behandeln.
Wer hat belastbare Informationen?
Oder träumen alle von einem künftigen "Gnadenakt" des vdek?
Wer freiwillig die alten/gekündigten Preise nimmt zeigt seine Wirtschaftlichkeitsreserve und belegt aktiv, dass höhere Preise überhaupt nicht notwendig sind.
Leider fehlen auch die rechtssicheren Infos durch die Berufsvereine. Die haben zwar gekündigt, aber offensichtlich keinen Plan was unsere Arbeit für den vdek ab diesem Jahr kostet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mocca schrieb:
hallo,
wer weiß wie sich die aktuellen, krankheitsbedingten, Strafbeiträge im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem vdek berechnen.
Was gilt?
Keine vereinbarten Behandlungsgebühren, keine Basis für Zuzahlungen/Eigenanteile?
Da selbst die Uraltpreise der Beihilfe ausdrücklich nicht kostendeckend sind, stellt sich die Frage, für welches Kleingeld wir aktuell die vdek-Versicherten behandeln.
Wer hat belastbare Informationen?
Oder träumen alle von einem künftigen "Gnadenakt" des vdek?
Wer freiwillig die alten/gekündigten Preise nimmt zeigt seine Wirtschaftlichkeitsreserve und belegt aktiv, dass höhere Preise überhaupt nicht notwendig sind.
Leider fehlen auch die rechtssicheren Infos durch die Berufsvereine. Die haben zwar gekündigt, aber offensichtlich keinen Plan was unsere Arbeit für den vdek ab diesem Jahr kostet.
Der jetzige Zustand nirgendwo geregelt ist, kannst du eine eigene Vereinbarung mit den VdEK Versicherten treffen, so meine Meinung.
Gefällt mir
dann könnten also die vdek-Kassen die eingereichten Rezepte nach Belieben vergüten?
Von Viel bis Nichts ist jetzt wohl alles möglich?
Alle Macht den kranken Kassen! Das kann es doch nicht sein.
Ein Aufschlag von 38,7% auf die alten Preise wäre durch den ZVK argumentativ abgedeckt.
Die Frage hier ist nur, ob der Argumentation und dem Umsetzungswillen des ZVK zu trauen ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo morpheus-06,
dann könnten also die vdek-Kassen die eingereichten Rezepte nach Belieben vergüten?
Von Viel bis Nichts ist jetzt wohl alles möglich?
Alle Macht den kranken Kassen! Das kann es doch nicht sein.
Ein Aufschlag von 38,7% auf die alten Preise wäre durch den ZVK argumentativ abgedeckt.
Die Frage hier ist nur, ob der Argumentation und dem Umsetzungswillen des ZVK zu trauen ist?
Von 38,7+0,9=39,6% (Inflationsausgleich) bis 38,7+2,53=41,23% (realer Honorarerhalt) ist also alles drin. Go for it, Physio-Deutschland :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Die Berechnung für "+38,7%" dürfte aus dem sehr frühen Jahr 2014 stammen, wenn überhaupt schon Daten für 2014 berücksichtigt wurden (das hängt stark davon ab wie schnell die Kollegen im ZVK rechnen und dann eine Aktion planen können; sollte das nicht parallel passieren). Grundlohnsummenveränderung für 2015: +2,53%, Inflationsrate für 2014: +0,9%.
Von 38,7+0,9=39,6% (Inflationsausgleich) bis 38,7+2,53=41,23% (realer Honorarerhalt) ist also alles drin. Go for it, Physio-Deutschland :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ivanphysio schrieb:
Und was machen wir jetzt?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Imbach schrieb:
Die Studie auf die sich der ZVK bei seiner 38,7% bezieht stammt aus dem Jahr 2011.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
im Moment gilt keine Preisvereinbarung mit dem VdEK, die Alte ist gekündigt eine Neue gibt es nicht.
Der jetzige Zustand nirgendwo geregelt ist, kannst du eine eigene Vereinbarung mit den VdEK Versicherten treffen, so meine Meinung.
Gefällt mir
Es wurde auch helfen mit diesen Patienten eine entsprechende Vereinbahrung zu treffen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Wurden die Verbandsmitglieder über diesen Zustand ab 1.1.15 auch informiert?
Es wurde auch helfen mit diesen Patienten eine entsprechende Vereinbahrung zu treffen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
das wäre ein Weg, den alle gemeinsam gehen sollten. Ich wäre sofort mit dabei. Der VdEK hatte seine Chance, jetzt müssten Taten sprechen!
du weißt das aber seit dem letzten Jahr (siehe auch 22. 12. Unterbrechungsfristen vdek).
Leider scheint der beste Hebel zu sein, die Patienten aufzuscheuchen. Hier sind wir wohl der gleichen Meinung.
Trotzdem steht im Raum wie wir die Patientenanteile berechnen. Immerhin sind diese ja zu Behandlungsbeginn einzuziehen.
Gehen jetzt alle in Deckung, oder bin ich der "Einzige" der vdek-Rezepte bekommt? Wenn dem so wäre bräuchten sich doch die Standesverkäufer nicht in Gebührenverhandlungen einmischen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
du weißt das aber seit dem letzten Jahr (siehe auch 22. 12. Unterbrechungsfristen vdek).
Leider scheint der beste Hebel zu sein, die Patienten aufzuscheuchen. Hier sind wir wohl der gleichen Meinung.
Trotzdem steht im Raum wie wir die Patientenanteile berechnen. Immerhin sind diese ja zu Behandlungsbeginn einzuziehen.
Gehen jetzt alle in Deckung, oder bin ich der "Einzige" der vdek-Rezepte bekommt? Wenn dem so wäre bräuchten sich doch die Standesverkäufer nicht in Gebührenverhandlungen einmischen.
Das kann ich nicht verstehen, denn es ist auch positiv für unsere Patienten wenn wir besser bezahlt werden. Wenn nicht gibt es in ein paar Jahren nur noch Privatpraxen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
....bitte ganz vorsichtig, denn hier im Forum gibt es viele die der Meinung sind Patienten ja nicht für unsere Ziele einzusetzen.
Das kann ich nicht verstehen, denn es ist auch positiv für unsere Patienten wenn wir besser bezahlt werden. Wenn nicht gibt es in ein paar Jahren nur noch Privatpraxen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
K. Leistritz schrieb:
Über diesen Schwebezustand wurde ich nicht informiert. Im letzten Rundschreiben VDB Hessen wurden die vdek Verhandlungen mit einem Satz erwähnt. Man konnte sich nicht einigen. Sollte man oder kann man nun mit vdek Patienten, wie mit privatpatienten verfahren? Verstehe garnicht, warum das ganze keine hohen Wellen schlägt. Bei der Aktion von Report München war ja hier einiges los....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Das weiss doch kaum einer oder macht sich keine Gedanken darüber.
Da muss man sich doch echt schon wieder Gedanken machen, ob ich denn morgen überhaupt noch meine Almosen auf dem Konto habe.
Was sind das für Zustände?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ringgeist schrieb:
Hier herrscht wie überall in der Physiotherapie nur noch Chaos.
Da muss man sich doch echt schon wieder Gedanken machen, ob ich denn morgen überhaupt noch meine Almosen auf dem Konto habe.
Was sind das für Zustände?
vielleicht ist es für uns in dieser, uns aufgezwungenen Lage, besonders wichtig, dass wir uns und unsere Praxen (auch Arbeitsplätze) vor Kassenwillkür schützen.
Unser Patienten sollen ihre Behandlung bekommen, aber wir wollen auskömmlich vergütet werden. Diese Vergütung muss in der aktuellen Situation von uns aktiv gesichert werden
.
Da sehe ich nur die Möglichkeit, dass der Patient (auf Selbstzahler-Niveau) vertraglich zur Zahlung verpflichtet wird, wenn die vdek-Kasse UNSERE (es handelt sich schließlich auch um unsere Leistung) Preise nicht vergütet.
Dies könnte auch eine einmalig Chance zur Veränderung darstellen.
Wer jetzt noch seine Leistungen für, die nicht kostendeckenden, Preise der Vergangenheit erbringt, bestätigt doch nur deren Angemessenheit.
Weiter wäre für uns Transparenz von Bedeutung. Wer verhandelt mit welcher/n Berechtigung/Personen/Verhandlungszielen, angeblich oder tatsächlich, unsere Interessen.
Wie definieren unsere Verhandler unsere Interessen? Hier geht es ganz allein um die Vergütungsinteressen von Zugelassenen im Rahmen des GKV-Systems. Alle für die Leistungserbringung relevante Kosten müssen, ohne Quer-/Fremdfinanzierung, abgedeckt werden.
Rechtzeitige und erschöpfende Information der Vereinsmitglieder durch die Vereine, die für Zugelassene Verhandlungsanspruch erheben, über Zeitpunkt / Ort / Thematik /. Ziele sollte auf Grundlage der Mitgliedsbeiträge, erbracht werden. Infos auf Nebelkerzenniveau sollten als Betrug am Mitglied eingestuft werden. Persönlich glaube ich, dass hier eine quantitative und qualitative Ausprägung, wenigstens auf dem Niveau der Fobi-Vermarktung, für Mitglieder/Betroffene schon eine eminente Verbesserung wäre.
Nun noch eine Bemerkung zur Vergangenheitsbewältigung.
Es ist mir nicht bekannt, dass es z.B. eine Barmer GEK getrennt nach west und ost gibt. Also warum eine derart getrennte Gebührenvereinbarung?
Oder handelt es sich hier um regionale Vertragsgebiete die unabhängig voneinander, mit allen Konsequenzen, zu betrachten sind? Fordern die vdek-Kassen nicht das Vergütungsniveau der Regionalkassen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
vielleicht ist es für uns in dieser, uns aufgezwungenen Lage, besonders wichtig, dass wir uns und unsere Praxen (auch Arbeitsplätze) vor Kassenwillkür schützen.
Unser Patienten sollen ihre Behandlung bekommen, aber wir wollen auskömmlich vergütet werden. Diese Vergütung muss in der aktuellen Situation von uns aktiv gesichert werden
.
Da sehe ich nur die Möglichkeit, dass der Patient (auf Selbstzahler-Niveau) vertraglich zur Zahlung verpflichtet wird, wenn die vdek-Kasse UNSERE (es handelt sich schließlich auch um unsere Leistung) Preise nicht vergütet.
Dies könnte auch eine einmalig Chance zur Veränderung darstellen.
Wer jetzt noch seine Leistungen für, die nicht kostendeckenden, Preise der Vergangenheit erbringt, bestätigt doch nur deren Angemessenheit.
Weiter wäre für uns Transparenz von Bedeutung. Wer verhandelt mit welcher/n Berechtigung/Personen/Verhandlungszielen, angeblich oder tatsächlich, unsere Interessen.
Wie definieren unsere Verhandler unsere Interessen? Hier geht es ganz allein um die Vergütungsinteressen von Zugelassenen im Rahmen des GKV-Systems. Alle für die Leistungserbringung relevante Kosten müssen, ohne Quer-/Fremdfinanzierung, abgedeckt werden.
Rechtzeitige und erschöpfende Information der Vereinsmitglieder durch die Vereine, die für Zugelassene Verhandlungsanspruch erheben, über Zeitpunkt / Ort / Thematik /. Ziele sollte auf Grundlage der Mitgliedsbeiträge, erbracht werden. Infos auf Nebelkerzenniveau sollten als Betrug am Mitglied eingestuft werden. Persönlich glaube ich, dass hier eine quantitative und qualitative Ausprägung, wenigstens auf dem Niveau der Fobi-Vermarktung, für Mitglieder/Betroffene schon eine eminente Verbesserung wäre.
Nun noch eine Bemerkung zur Vergangenheitsbewältigung.
Es ist mir nicht bekannt, dass es z.B. eine Barmer GEK getrennt nach west und ost gibt. Also warum eine derart getrennte Gebührenvereinbarung?
Oder handelt es sich hier um regionale Vertragsgebiete die unabhängig voneinander, mit allen Konsequenzen, zu betrachten sind? Fordern die vdek-Kassen nicht das Vergütungsniveau der Regionalkassen?
Schande!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ptheike schrieb:
wieso eigentlich schon wieder nur 1% im Osten und 2% im Westen? Ist unsere Arbeit weniger wert als die der West PT? Wir kriegen ja eh schon weniger als im Westen. Und welches Jahr haben wir inzwischen?
Schande!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Jörg Imbach schrieb:
Wenn Du Dich auf mich beziehst, hast Du meinen Einwand nicht verstanden. Ich bin der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist Patienten zu "instrumentalisieren" wenn es um die Lösung von Fristenproblemen geht.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Tempelritter schrieb:
ich war der Meinung es gibt eine Weitergeltungsklausel, die gibt es aber nicht. Die Verhandlungen mit dem VdEK sind noch im Gange, das derzeitige Angebot +2% West und +1% Ost ist mehr wie dürftig. Das es ab dem 01.01. kein gültige Preisvereinbarung gibt könnte man die Versicherten des VdEK auf Privatrechnung behandeln, zu welchen Sätzen bleibt mal dahingestellt. Die würden dann ihre Versicherungen stürmen und ihrem Frust Luft machen. Wenn das alle Zugelassenen durchziehen würden, ginge die neue Preisfindung zur max. Grundlohnsummensteigerung bestimmt schneller.
Hast Du das mal nachgesehen, welchen Rahmenvertrag welches Verbandes hast Du anerkannt um Vdek abrechnen zu können.
Sorry hatte Tempelritter überlesen/Sprüngen
Mfg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
nafets schrieb:
Was steht dazu im Rahmenvertrag, die Preisliste ist doch nur ein Bestandteil dessen.
Hast Du das mal nachgesehen, welchen Rahmenvertrag welches Verbandes hast Du anerkannt um Vdek abrechnen zu können.
Sorry hatte Tempelritter überlesen/Sprüngen
Mfg
Die Verbände könnten hier doch am ehesten gemeinsames Handeln bewirken!
(OK, es ist f6üh am Morgen, und ich träume wahrscheinlich noch!)
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Die SHV raucht noch die Friedenspfeife und hofft auf einen guten Abschluss. Eine klare Ansage an das PT Volk wäre nicht schlecht.
Gemäß aktueller Auskunft unserer Bundesgeschäftsstelle gibt es derzeit in der Tat einen Stillstand bei den Verhandlungen. Da der vdek sich nicht bewegt könnte es sogar zu einem Schiedsverfahren kommen.
Die derzeit gültigen Preise gelten dann so lange, bis neue Vergütungsvereinbarungen erfolgt sind. In der Praxis heißt das für Sie, dass sich zunächst nichts ändert und die Gebührenlisten 2014 solange gültig sind, bis neue herausgegeben werden.
Selbstverständlich werden wir - sobald sich etwas ändert entweder per Rundschreiben oder der Zeitschrift Therapie und Praxis darüber informieren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
K. Leistritz schrieb:
Auszug einer Mail:
Gemäß aktueller Auskunft unserer Bundesgeschäftsstelle gibt es derzeit in der Tat einen Stillstand bei den Verhandlungen. Da der vdek sich nicht bewegt könnte es sogar zu einem Schiedsverfahren kommen.
Die derzeit gültigen Preise gelten dann so lange, bis neue Vergütungsvereinbarungen erfolgt sind. In der Praxis heißt das für Sie, dass sich zunächst nichts ändert und die Gebührenlisten 2014 solange gültig sind, bis neue herausgegeben werden.
Selbstverständlich werden wir - sobald sich etwas ändert entweder per Rundschreiben oder der Zeitschrift Therapie und Praxis darüber informieren.
Wo ist das geregelt, dass die alten Preise weitergelten müssen?
Ein Schiedsverfahren dauert min. ein Jahr mit ungewissem Ausgang und der VdEK hat immer noch einen Joker in der Tasche. Also warum nicht über die Versicherten Druck aufbauen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Wer schreibt sowas?
Wo ist das geregelt, dass die alten Preise weitergelten müssen?
Ein Schiedsverfahren dauert min. ein Jahr mit ungewissem Ausgang und der VdEK hat immer noch einen Joker in der Tasche. Also warum nicht über die Versicherten Druck aufbauen?
Es gibt kine Klausel für die Weiterführung der Preise.
Vergütungsvereinbarung gem. § 125 SGB V / alte Bundesländer / gültig ab 01.05.2014
3
§ 4
Laufzeit der Vergütungsvereinbarung
1.
Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.05.2014 in Kraft.
2.
Die Vergütungsvereinbarung kann durch die Vertragspartner mit einer Frist von
drei Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2014 schriftlich gekündigt werden.
Mehr steht dazu nicht im Rahmenvertrag!!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
K. Leistritz schrieb:
Das ist die Aussage meines Verbandes VDB Hessen, bei dem ich noch bis 31.12.2015 bin. Die haben sehr lange Kündigungsfristen.
Es gibt kine Klausel für die Weiterführung der Preise.
Vergütungsvereinbarung gem. § 125 SGB V / alte Bundesländer / gültig ab 01.05.2014
3
§ 4
Laufzeit der Vergütungsvereinbarung
1.
Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.05.2014 in Kraft.
2.
Die Vergütungsvereinbarung kann durch die Vertragspartner mit einer Frist von
drei Monaten, frühestens jedoch zum 31.12.2014 schriftlich gekündigt werden.
Mehr steht dazu nicht im Rahmenvertrag!!!!
Bei sog. Schiedsverhandlungen würde es bestenfalls darum gehen, die Rechtmässigkeit/ Zulässigkeit der Verhaltensweisen zu prüfen ( mittels staatshoheitlichem Schlichter ). Zu deutsch: dort dann wird entsprechend der Grundlohnsumme der bergversetzende Verhandlungserfolg der Mitglieder eingefahren. Ist aber mindestens seit 20 Jahren so, nur eben ohne Schiedsmöglichkeit.
Seit Jahren favorisieren ja die Verbandsmitglieder die längstmöglichen Stillstandverhandlungen. Stets längst feststehend, dass also nichts passiert, war für die Verbandsmitglieder noch nie ein Grund sodann zumindest sofort gescheiterte Verhandlungen festzustellen. So lautet ja nunmal der Auftrag der Mitglieder an deren Verhandler: Stillhaltebetreibung bis es ich mehr anders geht. In aller Ruhe kann dann sogar von den Kassen selbst der Schlichtungsweg vorgeschlagen werden- auf Mitgliederseite ohnehin nichts wirklich passiert. Von Beiträgen auf deren Internetseiten mal abgesehen, denn das ist ja die dramatische Aktivität der Verbände ( Verärgerundsbekundungen auf den eigenen Internetseiten ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Hat die Rechtssprechung so geurteilt ( vor Jahren ). Deshalb besteht auch keine Eile, denn längstmögliche Ruhe und Gültigkeit der Altpreise drücken die Kosten.
Bei sog. Schiedsverhandlungen würde es bestenfalls darum gehen, die Rechtmässigkeit/ Zulässigkeit der Verhaltensweisen zu prüfen ( mittels staatshoheitlichem Schlichter ). Zu deutsch: dort dann wird entsprechend der Grundlohnsumme der bergversetzende Verhandlungserfolg der Mitglieder eingefahren. Ist aber mindestens seit 20 Jahren so, nur eben ohne Schiedsmöglichkeit.
Seit Jahren favorisieren ja die Verbandsmitglieder die längstmöglichen Stillstandverhandlungen. Stets längst feststehend, dass also nichts passiert, war für die Verbandsmitglieder noch nie ein Grund sodann zumindest sofort gescheiterte Verhandlungen festzustellen. So lautet ja nunmal der Auftrag der Mitglieder an deren Verhandler: Stillhaltebetreibung bis es ich mehr anders geht. In aller Ruhe kann dann sogar von den Kassen selbst der Schlichtungsweg vorgeschlagen werden- auf Mitgliederseite ohnehin nichts wirklich passiert. Von Beiträgen auf deren Internetseiten mal abgesehen, denn das ist ja die dramatische Aktivität der Verbände ( Verärgerundsbekundungen auf den eigenen Internetseiten ).
löchert Eure Verbände, ob ein gültige Preisliste existiert(die alte gilt ja seit 31.12.14 nicht mehr!) und wenn nach deren Meinung ja, wo diese aus manchen Primärkassenverträgen bekannte "Ewigkeitsklausel steht.!
Ich habe weder in den Vertragsunterlagen , die man beim VdEK einsehen kann, noch bei allen Verbandsseiten dergleichen gefunden!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
@ alle Verbandsmitglieder:
löchert Eure Verbände, ob ein gültige Preisliste existiert(die alte gilt ja seit 31.12.14 nicht mehr!) und wenn nach deren Meinung ja, wo diese aus manchen Primärkassenverträgen bekannte "Ewigkeitsklausel steht.!
Ich habe weder in den Vertragsunterlagen , die man beim VdEK einsehen kann, noch bei allen Verbandsseiten dergleichen gefunden!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Das war damals ein Grund für meinen Austritt: wichtige Dinge erfahren nicht mal die Mitglieder!
@ alle Verbandsmitglieder:
löchert Eure Verbände, ob ein gültige Preisliste existiert(die alte gilt ja seit 31.12.14 nicht mehr!) und wenn nach deren Meinung ja, wo diese aus manchen Primärkassenverträgen bekannte "Ewigkeitsklausel steht.!
Ich habe weder in den Vertragsunterlagen , die man beim VdEK einsehen kann, nichts dergleichen gefunden!!
... richtig, ich hab diese Klausel auch nicht gefunden ...
Gruß Evi
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Evemarie Kaiser schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 28.1.15 10:37:
@ alle Verbandsmitglieder:
löchert Eure Verbände, ob ein gültige Preisliste existiert(die alte gilt ja seit 31.12.14 nicht mehr!) und wenn nach deren Meinung ja, wo diese aus manchen Primärkassenverträgen bekannte "Ewigkeitsklausel steht.!
Ich habe weder in den Vertragsunterlagen , die man beim VdEK einsehen kann, nichts dergleichen gefunden!!
... richtig, ich hab diese Klausel auch nicht gefunden ...
Gruß Evi
Du verkennst die Situation, einerseits sgb- seitig, andererseits vertraglich. Sehr klar gelten die alten Preise weiter, bis neue " von den Kassen " festgesetzt werden. Soweit ich mich erinnere ergibt sich das aus mehreren BSG- Urteilen, ohnehin unumstößlicher SGB- Handhabungsgrundsatz seit Jahrzehnten.
Aber das müsstest Du doch eigentlich wissen, zumal es geradezu nie je anders war. Diese Rechtssprechung nun auch ausgerechnet von den Verbandsmitgliedern herbeigeschafft wurde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...löchert Eure Verbände, ob ein gültige Preisliste existiert(die alte gilt ja seit 31.12.14 nicht mehr!) und wenn nach deren Meinung ja...
Du verkennst die Situation, einerseits sgb- seitig, andererseits vertraglich. Sehr klar gelten die alten Preise weiter, bis neue " von den Kassen " festgesetzt werden. Soweit ich mich erinnere ergibt sich das aus mehreren BSG- Urteilen, ohnehin unumstößlicher SGB- Handhabungsgrundsatz seit Jahrzehnten.
Aber das müsstest Du doch eigentlich wissen, zumal es geradezu nie je anders war. Diese Rechtssprechung nun auch ausgerechnet von den Verbandsmitgliedern herbeigeschafft wurde.
BSG 27.10.2009 B 1 KR 4 / 09 R
Dort dann evtl. Nr.22.
Nr. 27 sagt überdies ja auch ganz gut aus, dass die Verbandsmitglieder per Verbänden privatrechtliche Interessenlage vertreten aber eben ja auch als staatshoheitliche Akteure der Staatsgewalt agieren. Besser gesagt dies der ausdrückliche Auftrag sei als Vertreter der Staatsgewalt zu agieren.
So wie also auch die Kassen zur mittelbaren Staatsgewalt gehören ( Regelungen also nicht direkt unmittelbar durchsetzen ), gehören es die Verbandsmitglieder per Verbänden eben auch.
Das ist sehr klar geregelt und dürfte eigentlich hier gar kein Thema sein, denn es ist, wie gesagt, sonnenklar geregelt, dass die Verbandsmitglieder insofern die Interessen des Staates mittelbar durchsetzen.
Von daher muss auch niemand allen ernstes im Hinterkopf haben, dass Verhandlungen/ Schlichtungen durch die Verbandsmitglieder ernsthafte Änderungen im Sinne vieler höherer Vergütungen, besserer Bedingungen usw. erbringen. Schließlich ist es genau Sinn und Auftrag der Verbandsmitglieder dies zu unterbinden ( im übrigen der Kern einer Verbandsmitgliedschaft- egal was gewusst/ nicht gewusst wird ).
Geradezu unsinnig wenn die Verbandsmitglieder auf gleicher Seite mit den Kassen bzw. Akteuren des Gesundheitssystemes im Schulterschluss zusammenarbeiten und nach außen hin darstellen, dass sie angeblich alles ganz anders sehen/ verstehen. Zumal sie die Grundlage dieser Konstruktionen darstellen und ja stets angeben, wie überpositiv sich dieser Schulterschluss seit Jahrzehnten bewährt hat.
Die Frage nach: warum wieder nichts passiert, Schiedsverhandlungen endlich hermüssen und dgl. Ist insofern hier eine Unsinnsfrage. Denn weshalb sollten sich denn nun auf einmal die Akteure der gleichen Seite auf einmal uneinig sein oder sich am Ende noch das Leben schwermachen. Aus Verbandsmitglieder- und Kassensicht läuft alles geradezu mustergültig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Dies sei meinetwegen auch so gewesen. Ändert nicht so richtig, dass " Allgemeingültigkeiten " jedem erschliessbar sein können.
BSG 27.10.2009 B 1 KR 4 / 09 R
Dort dann evtl. Nr.22.
Nr. 27 sagt überdies ja auch ganz gut aus, dass die Verbandsmitglieder per Verbänden privatrechtliche Interessenlage vertreten aber eben ja auch als staatshoheitliche Akteure der Staatsgewalt agieren. Besser gesagt dies der ausdrückliche Auftrag sei als Vertreter der Staatsgewalt zu agieren.
So wie also auch die Kassen zur mittelbaren Staatsgewalt gehören ( Regelungen also nicht direkt unmittelbar durchsetzen ), gehören es die Verbandsmitglieder per Verbänden eben auch.
Das ist sehr klar geregelt und dürfte eigentlich hier gar kein Thema sein, denn es ist, wie gesagt, sonnenklar geregelt, dass die Verbandsmitglieder insofern die Interessen des Staates mittelbar durchsetzen.
Von daher muss auch niemand allen ernstes im Hinterkopf haben, dass Verhandlungen/ Schlichtungen durch die Verbandsmitglieder ernsthafte Änderungen im Sinne vieler höherer Vergütungen, besserer Bedingungen usw. erbringen. Schließlich ist es genau Sinn und Auftrag der Verbandsmitglieder dies zu unterbinden ( im übrigen der Kern einer Verbandsmitgliedschaft- egal was gewusst/ nicht gewusst wird ).
Geradezu unsinnig wenn die Verbandsmitglieder auf gleicher Seite mit den Kassen bzw. Akteuren des Gesundheitssystemes im Schulterschluss zusammenarbeiten und nach außen hin darstellen, dass sie angeblich alles ganz anders sehen/ verstehen. Zumal sie die Grundlage dieser Konstruktionen darstellen und ja stets angeben, wie überpositiv sich dieser Schulterschluss seit Jahrzehnten bewährt hat.
Die Frage nach: warum wieder nichts passiert, Schiedsverhandlungen endlich hermüssen und dgl. Ist insofern hier eine Unsinnsfrage. Denn weshalb sollten sich denn nun auf einmal die Akteure der gleichen Seite auf einmal uneinig sein oder sich am Ende noch das Leben schwermachen. Aus Verbandsmitglieder- und Kassensicht läuft alles geradezu mustergültig.
JürgenK könnte , glaube ich, dazu etwas erzählen
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
es gab vor Jahren die Situation in Hamburg, da haben die Kollegen mit Aufschlag abgerechnet und ruckzuck gab es Verhandlungen!
JürgenK könnte , glaube ich, dazu etwas erzählen
Vielleicht ja auch wie die technische Umsetzung dieser Zuschläge erfolgte ( z.B. der grundsätzlichen Kassenakzeptanz per Theorg oder Abrechnungsunternehmen ) ?
Schließlich wär das durchaus deutlich hilfreich, einige würden das glatt einfach umsetzen. Aufschlagsdifferenzen evtl. sodann als strittigen Thema auf dem Tisch zu haben, wär dortbei eher das kleinere Übel. Würde mit Sicherheit von manch Praxis " gern " in Kauf genommen werden.
" Nur " um letztendlich mal irgendetwas handfeste zu erfahren. Die Verbandsmitglieder blockieren insofern zwar rundum alles ( da sie mit den Kassen intensiv zusammenarbeiten ). Aber so kann es ja eigentlich wirklich nicht weitergehen.
In einem anderen Beitrag wurde von REHA am Kreuz präsentiert, dass nach Anruf bei den Kassen letztendlich darauf verwiesen wurde, dass man mal immer wieder im Internet nachsehen solle usw. .
Das zeigt schon niederschmetternd bezeichnend wie unwirklich die Branche " funktioniert ", denn das immer mal wieder erforderliche Durchstöbern der Kassenseite wär dann ja des Leistungserbringers Pflicht.
Sozusagen um die eigenfestgelegten Diktate lediglich nur noch zu verkünden.
Die Verkündung als solches eine großzügige Geste sein dürfte- denn selbst die Verkündung der Befehle sich derart darstellt, dass die Leistungserbringer weiterhin selbst dortrüber den Bettelmodus walten lassen zu haben.
Wie dramatisch weit die Verbandsmitglieder wieder mal gehen, zeigt sich hierbei sehr gut. Im Schulterschluss mit den Kassen aber natürlich durchaus folgerichtig ( aus deren Sicht ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...JürgenK könnte , glaube ich, dazu etwas erzählen...
Vielleicht ja auch wie die technische Umsetzung dieser Zuschläge erfolgte ( z.B. der grundsätzlichen Kassenakzeptanz per Theorg oder Abrechnungsunternehmen ) ?
Schließlich wär das durchaus deutlich hilfreich, einige würden das glatt einfach umsetzen. Aufschlagsdifferenzen evtl. sodann als strittigen Thema auf dem Tisch zu haben, wär dortbei eher das kleinere Übel. Würde mit Sicherheit von manch Praxis " gern " in Kauf genommen werden.
" Nur " um letztendlich mal irgendetwas handfeste zu erfahren. Die Verbandsmitglieder blockieren insofern zwar rundum alles ( da sie mit den Kassen intensiv zusammenarbeiten ). Aber so kann es ja eigentlich wirklich nicht weitergehen.
In einem anderen Beitrag wurde von REHA am Kreuz präsentiert, dass nach Anruf bei den Kassen letztendlich darauf verwiesen wurde, dass man mal immer wieder im Internet nachsehen solle usw. .
Das zeigt schon niederschmetternd bezeichnend wie unwirklich die Branche " funktioniert ", denn das immer mal wieder erforderliche Durchstöbern der Kassenseite wär dann ja des Leistungserbringers Pflicht.
Sozusagen um die eigenfestgelegten Diktate lediglich nur noch zu verkünden.
Die Verkündung als solches eine großzügige Geste sein dürfte- denn selbst die Verkündung der Befehle sich derart darstellt, dass die Leistungserbringer weiterhin selbst dortrüber den Bettelmodus walten lassen zu haben.
Wie dramatisch weit die Verbandsmitglieder wieder mal gehen, zeigt sich hierbei sehr gut. Im Schulterschluss mit den Kassen aber natürlich durchaus folgerichtig ( aus deren Sicht ).
interessant wäre hier doch zu erfahren, wieviele 38,7%-Sympathiesanten, ohne Not, jetzt noch die ausgelaufenen vdek-Sätze in Ihrer Abrechnung ansetzen. Zeigen sie doch damit, dass eine Erhöhung von Vergütungssätzen und Mitarbeitergehältern keine Dringlichkeit hat.
Auf welcher vertraglichen Basis werden eigentlich die Zuzahlungen berechnet?
Wer hat hat den doppelten unvergüteten Verwaltungsaufwand, wenn nach beliebiger Frist neue Gebührensätze für die Zeit ab 1. Januar 2015 erhöht werden und die Kassen, dann einfach ihre Nacherhebung der Eigenanteile von der nächsten Abrechnung einbehalten?
Glaubt hier jemand, dass die Kassen diese dann selbst bei ihren Mitgliedern eintreiben?
Das wird dann wieder auf die "therapeutischen Verwaltungshilfskräfte" abgewäzt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
interessant wäre hier doch zu erfahren, wieviele 38,7%-Sympathiesanten, ohne Not, jetzt noch die ausgelaufenen vdek-Sätze in Ihrer Abrechnung ansetzen. Zeigen sie doch damit, dass eine Erhöhung von Vergütungssätzen und Mitarbeitergehältern keine Dringlichkeit hat.
Auf welcher vertraglichen Basis werden eigentlich die Zuzahlungen berechnet?
Wer hat hat den doppelten unvergüteten Verwaltungsaufwand, wenn nach beliebiger Frist neue Gebührensätze für die Zeit ab 1. Januar 2015 erhöht werden und die Kassen, dann einfach ihre Nacherhebung der Eigenanteile von der nächsten Abrechnung einbehalten?
Glaubt hier jemand, dass die Kassen diese dann selbst bei ihren Mitgliedern eintreiben?
Das wird dann wieder auf die "therapeutischen Verwaltungshilfskräfte" abgewäzt.
4. Die Vergütung sollte grundsätzlich prospektiv für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart
werden. Bei Ablauf einer Vereinbarung haben die Vertragspartner sicherzustellen,
dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden.
Da steht aber nix, daß bis zu einem neuen Abschluss die alten Preise weiter gelten!!
prospektiv heißt lediglich vorausschauend , in die Zukunft gerichtet, heißt aber nicht unendlich, zumal die Vereinbarung fristgerecht gejkündigt wurde. Das heißt doch klar und deutlich:
es gibt aktuell keine gültige Vereinbarung!
Diese Situation ist im Rahmenvertrag nicht geregelt, vermutlich auch nicht vorgesehen!
unbd was machen unsere Verbände mit dieser einmaligen Chance?????????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
das hab ich auf der VdEK Seite gefunden unter Gebührenvereinbarungen:
4. Die Vergütung sollte grundsätzlich prospektiv für einen zukünftigen Zeitraum vereinbart
werden. Bei Ablauf einer Vereinbarung haben die Vertragspartner sicherzustellen,
dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden.
Da steht aber nix, daß bis zu einem neuen Abschluss die alten Preise weiter gelten!!
prospektiv heißt lediglich vorausschauend , in die Zukunft gerichtet, heißt aber nicht unendlich, zumal die Vereinbarung fristgerecht gejkündigt wurde. Das heißt doch klar und deutlich:
es gibt aktuell keine gültige Vereinbarung!
Diese Situation ist im Rahmenvertrag nicht geregelt, vermutlich auch nicht vorgesehen!
unbd was machen unsere Verbände mit dieser einmaligen Chance?????????
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Diese Chance kommt jedes Jahr und bei fast allen Kassenverbänden.
aber dass der (?"maßgebliche"?) ZVK diese Chance mit seiner 38,7% Aktion nutzt ist doch wirklich epocheal.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
aber dass der (?"maßgebliche"?) ZVK diese Chance mit seiner 38,7% Aktion nutzt ist doch wirklich epocheal.
Da steht aber nix, daß bis zu einem neuen Abschluss die alten Preise weiter gelten!! ...
" Sollen " steht allerdings da und bedeutet eigentlich auch nichts handfeste. Wenn etwas nicht dasteht, z.B. innerhalb von sollte/ könnte/ müßte- Regelungen, bedeutet das ja nicht automatisch, dass dann etwa der normale Menschenverstand einzusetzen hätte.
Vielerlei füllt die unüberschaubare Rechtsprechung zum unüberschaubare Regelungsgeflecht aus, war oben auch nur ein Beispiel der BSG- Rechtsprechung. Einmalige Möglichkeit usw. aber sicherlich auch nicht so richtig, denn es geht um banale ständig sich wiederholende Normalitäten.
Niemand könnte z.B. beim Thema Fortbildungspunkten und Co handfeste herbeizaubern- da ist ja fast alles unklar. Die Regelungspartner sich auch dort seit Jahren einig sind, dass zeitnah handhabbar Konkretisierungen zu treffen sein ( das das alles nicht erfolgt ist der Normalfall ). Die Verbandsmitglieder werden da auch nicht auf einmal zur positiven Änderung beitragen ( sie sind die Gegenseite, sie unterstützen seit Jahrzehnten die Kassen- das ist ja ihr Auftrag bzw. ihre Funktion ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...
Da steht aber nix, daß bis zu einem neuen Abschluss die alten Preise weiter gelten!! ...
" Sollen " steht allerdings da und bedeutet eigentlich auch nichts handfeste. Wenn etwas nicht dasteht, z.B. innerhalb von sollte/ könnte/ müßte- Regelungen, bedeutet das ja nicht automatisch, dass dann etwa der normale Menschenverstand einzusetzen hätte.
Vielerlei füllt die unüberschaubare Rechtsprechung zum unüberschaubare Regelungsgeflecht aus, war oben auch nur ein Beispiel der BSG- Rechtsprechung. Einmalige Möglichkeit usw. aber sicherlich auch nicht so richtig, denn es geht um banale ständig sich wiederholende Normalitäten.
Niemand könnte z.B. beim Thema Fortbildungspunkten und Co handfeste herbeizaubern- da ist ja fast alles unklar. Die Regelungspartner sich auch dort seit Jahren einig sind, dass zeitnah handhabbar Konkretisierungen zu treffen sein ( das das alles nicht erfolgt ist der Normalfall ). Die Verbandsmitglieder werden da auch nicht auf einmal zur positiven Änderung beitragen ( sie sind die Gegenseite, sie unterstützen seit Jahrzehnten die Kassen- das ist ja ihr Auftrag bzw. ihre Funktion ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Wie nutzt der ZVK diese Chance??
bei der öffentlich so vehement vertretenen Forderung, darf doch davon ausgegangen werden, dass diese auch das Verhandlungsziel mit den vdek-Kassen ist.
Außerdem wird das doch öffentlich durch Aktionen von niedergelassenen Mitgliedern forsiert betrieben.
Z. B. durch eine geplanten Flashmob.
Am Samstag, den 07. Februar, um 13:00 Uhr in der Fußgängerzone Stuttgart am Schlossplatz/Kunstmuseum
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Alfred Kramer,
bei der öffentlich so vehement vertretenen Forderung, darf doch davon ausgegangen werden, dass diese auch das Verhandlungsziel mit den vdek-Kassen ist.
Außerdem wird das doch öffentlich durch Aktionen von niedergelassenen Mitgliedern forsiert betrieben.
Z. B. durch eine geplanten Flashmob.
Am Samstag, den 07. Februar, um 13:00 Uhr in der Fußgängerzone Stuttgart am Schlossplatz/Kunstmuseum
Die Preise wurden aber schon letztes Jahr gekündigt!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
@ Mocca : :smile: :smile: :smile:
Die Preise wurden aber schon letztes Jahr gekündigt!
bundesweiter Kampagnenstart (38,7%) und Kündigung der bundesweiten vdek-Sätze fielen in der 2. Septemberhälfte 2014 in das gleiche Zeitfenster.
Da ist doch von einer durchdachten und gut getimten Maßnahme auszugehen. Oder nicht?
Leider sagt uns der "so maßgebliche" ZVK nicht wie sich seine zugelassenen Mitglieder jetzt im Januar gegenüber den Vdek-Kassen verhalten sollten.
Sieht leider etwas wie Führungsschwäche aus.
Na ja, die tauschen auch relativ häufig ihre Spitzenkräfte und ihre Landesfürsten haben auch ihre eigenen Träume (siehe v. E. aus München).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Alfred Kramer,
bundesweiter Kampagnenstart (38,7%) und Kündigung der bundesweiten vdek-Sätze fielen in der 2. Septemberhälfte 2014 in das gleiche Zeitfenster.
Da ist doch von einer durchdachten und gut getimten Maßnahme auszugehen. Oder nicht?
Leider sagt uns der "so maßgebliche" ZVK nicht wie sich seine zugelassenen Mitglieder jetzt im Januar gegenüber den Vdek-Kassen verhalten sollten.
Sieht leider etwas wie Führungsschwäche aus.
Na ja, die tauschen auch relativ häufig ihre Spitzenkräfte und ihre Landesfürsten haben auch ihre eigenen Träume (siehe v. E. aus München).
Der Preis bleibt zunächst
Abzüge keine
Absetzungen auch keine
so what? Langweile?
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Wir haben bisher keine Absetzungen bekommen und nach Aussage der VdaK auch keine bekommen werden, aufgrund der Kündigung
Der Preis bleibt zunächst
Abzüge keine
Absetzungen auch keine
so what? Langweile?
stefan 302
und ich freu mich schon auf Stefan 302 s Antworten :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
klasse Einstellung: sich freuen , dass ohne gültigen vertrag keine Absetzungen kommen(mit welcher Begründung sollte das geschehen'?), anstatt ohne gültige Vereinbarung versuchen eigene Preise zu verlangen. Das passt perfekt zur Informationspolitik der Verbände!
und ich freu mich schon auf Stefan 302 s Antworten :smile:
So viel ich weiß gibt es keine Weiterführungsklausel.
Wer kennt sich aus und kann helfen?
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Ein Kollege im Nachbarort hat heute die Nachricht von seinen Verband erhalten der Vertrag ist weiterhin gültig.
So viel ich weiß gibt es keine Weiterführungsklausel.
Wer kennt sich aus und kann helfen?
MfG
klasse Einstellung: sich freuen , dass ohne gültigen vertrag keine Absetzungen kommen(mit welcher Begründung sollte das geschehen'?), anstatt ohne gültige Vereinbarung versuchen eigene Preise zu verlangen. Das passt perfekt zur Informationspolitik der Verbände!
und ich freu mich schon auf Stefan 302 s Antworten :smile:
Für was antworten, darauf kann man nicht mit Hirn antworten.
Da du in keinem Verband mehr bist und wahrscheinlich auch bei den meissten nicht mehr aufgenommen werden würdest, schau halt woher du deine Fragen beantwortest bekommst.
Wir haben keine Probleme und wenn du Langweile hast, kannst du dir ja welche machen, oder besser, mach doch deine eigenen Preise. Viel Spaß.
Es wurde schon genug hier geschrieben wie es weiter läuft.
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 29.1.15 16:50:
klasse Einstellung: sich freuen , dass ohne gültigen vertrag keine Absetzungen kommen(mit welcher Begründung sollte das geschehen'?), anstatt ohne gültige Vereinbarung versuchen eigene Preise zu verlangen. Das passt perfekt zur Informationspolitik der Verbände!
und ich freu mich schon auf Stefan 302 s Antworten :smile:
Für was antworten, darauf kann man nicht mit Hirn antworten.
Da du in keinem Verband mehr bist und wahrscheinlich auch bei den meissten nicht mehr aufgenommen werden würdest, schau halt woher du deine Fragen beantwortest bekommst.
Wir haben keine Probleme und wenn du Langweile hast, kannst du dir ja welche machen, oder besser, mach doch deine eigenen Preise. Viel Spaß.
Es wurde schon genug hier geschrieben wie es weiter läuft.
stefan 302
die Verhandlung der Vergütungssätze für das Jahr 2015 wurden unterbrochen, aber nicht abgebrochen; keine Seite hat das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Eine solche Situation, in der sich der Vertragsabschluss über den Jahreswechsel hinzieht ist auch nicht zum ersten Mal eingetreten. Bis auf Weiteres kommen daher die Vergütungssätze aus 2014 zur Anwendung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
K. Leistritz schrieb:
Sehr geehrter --------,
die Verhandlung der Vergütungssätze für das Jahr 2015 wurden unterbrochen, aber nicht abgebrochen; keine Seite hat das Scheitern der Verhandlungen erklärt. Eine solche Situation, in der sich der Vertragsabschluss über den Jahreswechsel hinzieht ist auch nicht zum ersten Mal eingetreten. Bis auf Weiteres kommen daher die Vergütungssätze aus 2014 zur Anwendung.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Aha, wer behauptet das und wo ist die Rechtsgrundlage für die Weitergeltung der alten Preise????
Somit sind dir auf wunderbarer Weise alle Türen und Tore geöffnet mit der VdaK selbst ins Gespräch zu gehen, da andere ja zu dumm dazu sind.
Also jetzt kannst du zeigen, was in dir steckt :smile:
Du hast dich sicher erkundigt, wie deine Vertragszuständigkeit -da Nichtmitglied- sich in der Weitergeltung bei Kündigung des Vertrages äussert, oder warum fragst du hier wie es weitergeht?
Du musst dich nicht von anderen abhängig machen :sunglasses:
stefan 302
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan 302 schrieb:
Da du ja keinerlei Mitglied in irgeneiner Berufsvereinigung bist, solltest du dich erst einmal fragen, ob du selbst den Vertrag gekündigt hast und ob es für dich -so du selbst nicht gekündigt hast- überhaupt gilt?
Somit sind dir auf wunderbarer Weise alle Türen und Tore geöffnet mit der VdaK selbst ins Gespräch zu gehen, da andere ja zu dumm dazu sind.
Also jetzt kannst du zeigen, was in dir steckt :smile:
Du hast dich sicher erkundigt, wie deine Vertragszuständigkeit -da Nichtmitglied- sich in der Weitergeltung bei Kündigung des Vertrages äussert, oder warum fragst du hier wie es weitergeht?
Du musst dich nicht von anderen abhängig machen :sunglasses:
stefan 302
Allerdings hat er ziemlich recht, für mein Empfinden: wenn jetzt nicht die Chance und Gelegenheit ist....wann dann??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redbi schrieb:
Alfred ist nicht von anderen abhängig .... und Verbandsarbeit kannte er viele Jahre :yum: :wink:
Allerdings hat er ziemlich recht, für mein Empfinden: wenn jetzt nicht die Chance und Gelegenheit ist....wann dann??
nun wie scheint vertritt stefan 302 hier im Forum seinen Verband, deshalb wirst du wohl von ihm auch keine fundierte Antwort bekommen so wie auch die Mitglieder wenn sie beim Verband nachfragen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Fuzziguzzi schrieb:
Hallo Alfred,
nun wie scheint vertritt stefan 302 hier im Forum seinen Verband, deshalb wirst du wohl von ihm auch keine fundierte Antwort bekommen so wie auch die Mitglieder wenn sie beim Verband nachfragen.
und nächstes mal?
Im Dezember war der vdek-Mitarbeiter als alleinig verfügbarer Verhandler krank. Das kann vorkommen. Aber hat der vdek
keine Ersatzleute für "Kleinkram"?
Was passiert, wenn er zum nächsten Termin leider schon in Rente ist?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo,
und nächstes mal?
Im Dezember war der vdek-Mitarbeiter als alleinig verfügbarer Verhandler krank. Das kann vorkommen. Aber hat der vdek
keine Ersatzleute für "Kleinkram"?
Was passiert, wenn er zum nächsten Termin leider schon in Rente ist?
Ausserdem müsste auch durchgedrungen sein, dass man bei den Verbandsmitgliedern insbesondere enorme zukunftsweisende Langfristigkeit an den Tag legt. Man also in Dekaden und längerfristig denkt.
Bei so wenigen Monaten sehe ich da kein Problem, das überhaupt zu erwähnen.
Die neuen Pläne der einzuführenden Straftatbestände für Ärzte, andere und Co kommen nunmehr aktuell hinzu. Viele viele zusätzlihe Vertragsseiten müssen bei der Therapeutenbetrugsberufsgruppe entworfen werden. Also ein mindestens 10 seitiges Betrugstatbestandszusatzpaket der RV muss her. Was kann den Verbandsmitgliedern eigentlich noch besseres wiederfahren die Vertragszüchtigungsmaschinerie per Kassenanforderung herzureichen. Dieser Aufgabe dürfte man evtl. ohnehin schon nachgekommen sein. Man könne ja überall im Internet stöbern, wenn man etwas wissen wolle,
Es es kann auch nicht angehen, dass es vereinzelt noch PI gibt, die davon ausgehen z.B. bei Vorlage einer 24 x KG VO nach Monaten ihr Geld zu erhalten. Da kann doch grundsätzlich etwas nicht stimmen- Betrug hört man da ja geradezu. Auch wenn der mitteldünne Strich beim b mit Lupe betrachtet ein a sein könnte, muss es bei Einreichung zur Abrechnung bereits als Betrug kassenseitig abgeurteilt werden können, Sozusagen pauschal, gebührenpflichtig. Wir werden den Verbandsmitgliederwillen früh genug verkündet erhalten und vorher geht das wirklich niemanden etwas an ( danach natürlich auch nicht, Vertrag ist schliesslich Vertrag ).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
Aber das ist doch nun wirklich kein Thema. Denn selbst wenn er in Rente gegangen sein sollte und sodann per Ehrenamt erfolgsabhängige Aufwandentschädigung erhielte bestünde sogar vorteilhafterweise Verbandsgleichklang. Dort erfolgt ja schliesslich auch jeder Handschlag innerhalb der Ehrenämter ( für Verhandler mehrere zehntausend Euronen ? ).
Ausserdem müsste auch durchgedrungen sein, dass man bei den Verbandsmitgliedern insbesondere enorme zukunftsweisende Langfristigkeit an den Tag legt. Man also in Dekaden und längerfristig denkt.
Bei so wenigen Monaten sehe ich da kein Problem, das überhaupt zu erwähnen.
Die neuen Pläne der einzuführenden Straftatbestände für Ärzte, andere und Co kommen nunmehr aktuell hinzu. Viele viele zusätzlihe Vertragsseiten müssen bei der Therapeutenbetrugsberufsgruppe entworfen werden. Also ein mindestens 10 seitiges Betrugstatbestandszusatzpaket der RV muss her. Was kann den Verbandsmitgliedern eigentlich noch besseres wiederfahren die Vertragszüchtigungsmaschinerie per Kassenanforderung herzureichen. Dieser Aufgabe dürfte man evtl. ohnehin schon nachgekommen sein. Man könne ja überall im Internet stöbern, wenn man etwas wissen wolle,
Es es kann auch nicht angehen, dass es vereinzelt noch PI gibt, die davon ausgehen z.B. bei Vorlage einer 24 x KG VO nach Monaten ihr Geld zu erhalten. Da kann doch grundsätzlich etwas nicht stimmen- Betrug hört man da ja geradezu. Auch wenn der mitteldünne Strich beim b mit Lupe betrachtet ein a sein könnte, muss es bei Einreichung zur Abrechnung bereits als Betrug kassenseitig abgeurteilt werden können, Sozusagen pauschal, gebührenpflichtig. Wir werden den Verbandsmitgliederwillen früh genug verkündet erhalten und vorher geht das wirklich niemanden etwas an ( danach natürlich auch nicht, Vertrag ist schliesslich Vertrag ).
dass der Vertrag weiter gültig ist, trifft bei dem Rahmenvertrag sicherlich zu. Dass dieser ebenfalls gekündigt wurde ist mir nicht bekannt.
Gründe dafür gibt es genügend..
Aber eine geltende Gebührenvereinbarung besteht derzeitig nicht. Die letzte lief vom Frühjahr 2014 und war gültig bis zum Jahresende.
Sie galt nicht vor und gilt auch nicht nach ihrer vereinbarten Laufzeit.
Es wird ja immer interessanter.
Gemäß RV (gültig) ist eine Abrechnung der erbrachten Leistungen nur dann korrekt und legitim, wenn die Kriterien einer geltenden Vergütungsvereinbarung stringent eingehalten werden.
Auf die Einhaltung einer geltenden Vergütungsvereinbarung, durch uns, können wir derzeit keine Vergütung durch die Kassen fordern.
Die Kassen können eigentlich auch nicht vergüten, weil unsere Abrechnung auf keiner geltenden Vergütungsvereinbarung beruhen.
Auszug RV:
§ 9
Vergütung
Die erbrachten Leistungen werden nach der jeweils geltenden Fassung der Vergütungsvereinbarung
gemäß § 125 SGB V zur Abrechnung physiotherapeutischer
Leistungen vergütet.
Spannend ist auch der Blick auf all das Ungeregelte ohne Vergütungsvereinbarung, z.B.gibt es so keine Höchstbeträge usw.
Verliert jetzt die Grundlohnsummenanbindung nicht an Bedeutung?
Sind jetzt Aufzahlungen der Patienten auf nicht kostendeckende Gebührenansätze, wie z.B. bei den beamteten Patienten, möglich?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
mocca schrieb:
hallo Fuzziguzzi,
dass der Vertrag weiter gültig ist, trifft bei dem Rahmenvertrag sicherlich zu. Dass dieser ebenfalls gekündigt wurde ist mir nicht bekannt.
Gründe dafür gibt es genügend..
Aber eine geltende Gebührenvereinbarung besteht derzeitig nicht. Die letzte lief vom Frühjahr 2014 und war gültig bis zum Jahresende.
Sie galt nicht vor und gilt auch nicht nach ihrer vereinbarten Laufzeit.
Es wird ja immer interessanter.
Gemäß RV (gültig) ist eine Abrechnung der erbrachten Leistungen nur dann korrekt und legitim, wenn die Kriterien einer geltenden Vergütungsvereinbarung stringent eingehalten werden.
Auf die Einhaltung einer geltenden Vergütungsvereinbarung, durch uns, können wir derzeit keine Vergütung durch die Kassen fordern.
Die Kassen können eigentlich auch nicht vergüten, weil unsere Abrechnung auf keiner geltenden Vergütungsvereinbarung beruhen.
Auszug RV:
§ 9
Vergütung
Die erbrachten Leistungen werden nach der jeweils geltenden Fassung der Vergütungsvereinbarung
gemäß § 125 SGB V zur Abrechnung physiotherapeutischer
Leistungen vergütet.
Spannend ist auch der Blick auf all das Ungeregelte ohne Vergütungsvereinbarung, z.B.gibt es so keine Höchstbeträge usw.
Verliert jetzt die Grundlohnsummenanbindung nicht an Bedeutung?
Sind jetzt Aufzahlungen der Patienten auf nicht kostendeckende Gebührenansätze, wie z.B. bei den beamteten Patienten, möglich?
da ich mich zur Erlangung der Kassenzulassung per Unterschrift den Bedingungen der Rahmenverträge mit den jeweiligen Verbänden unterwerfen musste, gilt die Vergütungsvereinbarung bzw. deren Ablauf auch für mich. Dieses Argument ist also wirklich mal Blödsinn!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Lieber Stefan,
da ich mich zur Erlangung der Kassenzulassung per Unterschrift den Bedingungen der Rahmenverträge mit den jeweiligen Verbänden unterwerfen musste, gilt die Vergütungsvereinbarung bzw. deren Ablauf auch für mich. Dieses Argument ist also wirklich mal Blödsinn!
ich versuche eine Antwort zu geben.
Ich persönlich habe das in meiner Zeit der Zugehörigkeit zu "meinem Berufsverband"(ZVK-LV HH+S.H) nicht wirklich miterlebt....aber in Schl.-Holstein wurde dies mit Hilfe des ZVK LV HH und Schl.-Holstein(Herr Schumacher) einmal durgeführt. Es ging da glaube ich um die RVO Kassen...und das war ein Erfolg. Ich spreche hier von Privatrechnungen an die Patienten, die sich dann ihr Geld bei den KK wiedergeholt haben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo Alfred,
ich versuche eine Antwort zu geben.
Ich persönlich habe das in meiner Zeit der Zugehörigkeit zu "meinem Berufsverband"(ZVK-LV HH+S.H) nicht wirklich miterlebt....aber in Schl.-Holstein wurde dies mit Hilfe des ZVK LV HH und Schl.-Holstein(Herr Schumacher) einmal durgeführt. Es ging da glaube ich um die RVO Kassen...und das war ein Erfolg. Ich spreche hier von Privatrechnungen an die Patienten, die sich dann ihr Geld bei den KK wiedergeholt haben
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ich wundere mich nur, daß diese Geschichte, die damals nur in S-H. möglich war, weil in den dortigen Verträgen ebenfalls diese "Ewigkeitsklausel fehlte, als erfolgreiche Aktion durch die Verbände nicht wiederholt wird.
Besser könnten die Verbände ihr Image nicht aufpolieren: Empfehlung an alle Nicht- und Mitglieder:
Ersatzkassen bekommen Privatrechnung in Höhe alter VdEK-Satz mit 38,7% Aufschlag, bis zum Abschluss einer neuen Gebührenvereinbarung.
Und das öffentlich bekannt gemacht, damit könnten unsere Verbände durchaus die Popularität und Medienpräsenz der Lokführergewerkschaft toppen!!
:sunglasses:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
Danke, Jürgen, diese Geschichte hatte ich im Kopf.
Ich wundere mich nur, daß diese Geschichte, die damals nur in S-H. möglich war, weil in den dortigen Verträgen ebenfalls diese "Ewigkeitsklausel fehlte, als erfolgreiche Aktion durch die Verbände nicht wiederholt wird.
Besser könnten die Verbände ihr Image nicht aufpolieren: Empfehlung an alle Nicht- und Mitglieder:
Ersatzkassen bekommen Privatrechnung in Höhe alter VdEK-Satz mit 38,7% Aufschlag, bis zum Abschluss einer neuen Gebührenvereinbarung.
Und das öffentlich bekannt gemacht, damit könnten unsere Verbände durchaus die Popularität und Medienpräsenz der Lokführergewerkschaft toppen!!
:sunglasses:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alfred Kramer schrieb:
Gab es von irgendeinem Verband eine Info bzw. einen Rat, wie mit der Situation umzugehen ist?
Die Verbände könnten hier doch am ehesten gemeinsames Handeln bewirken!
(OK, es ist f6üh am Morgen, und ich träume wahrscheinlich noch!)
Mein Profilbild bearbeiten