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VDE-Prüfung
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Suture
17.01.2014 19:37
Hallo
Wie oft macht ihr die VDE Prüfung und an welchen Geräten?
Ich hatte heute die erste Prüfung und hab alle elektrischen Geräte einschlieich Drucker usw. mitmachen lassen. Erscheint mir etwas viel.

Ich hab was gelesen das soll man jedes Jahr machen??
Schönes Wochenende noch.
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Hallo Wie oft macht ihr die VDE Prüfung und an welchen Geräten? Ich hatte heute die erste Prüfung und hab alle elektrischen Geräte einschlieich Drucker usw. mitmachen lassen. Erscheint mir etwas viel. Ich hab was gelesen das soll man jedes Jahr machen?? Schönes Wochenende noch.
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Suture schrieb:

Hallo
Wie oft macht ihr die VDE Prüfung und an welchen Geräten?
Ich hatte heute die erste Prüfung und hab alle elektrischen Geräte einschlieich Drucker usw. mitmachen lassen. Erscheint mir etwas viel.

Ich hab was gelesen das soll man jedes Jahr machen??
Schönes Wochenende noch.

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SGBV
21.01.2014 20:46
siehe S.15+16: Link
Medizingeräte mit STK/MTK brauchen keine BGVA3-Prüfung extra (das ist da mit drin).
Die Intervalle bei den ortsveränderlichen Geräten kann man selbst festlegen - je nach Gefährdungspotential. Man kann auch eigentl. ortsveränderl. Geräte (z.B. Kaffeemaschine) zu ortsfesten erklären, wenn sie so stehen, dass sie nicht bewegt werden und die Steckdose in unmittelbarer Nähe ist und der Stecker immer drin bleibt, so dass den Strippen nichts passiert. Wir hatten eine Kontrollbegehung des Landesamtes - 2 Jahre waren kein Problem bei den ortsveränderlichen Geräten. Wichtig ist, alle vorhandenen Geräte in Gefährdungsklassen einzuteilen und den Klassen dann Intervalle zuzuweisen. Das zeugt davon, dass man sich Gedanken gemacht hat. Unser externer Fasi (Fachkraft für Arbeitssicherheit) meint, dass man auf diese Weise mittlerweile für fast alle Geräte auf 4 Jahre ausdehnen kann. Die BGn sind aufgrund geringer Unfallzahlen deutlich großzügiger geworden.
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siehe S.15+16: http://www.bauordnungen.de/BGV-A3.pdf Medizingeräte mit STK/MTK brauchen keine BGVA3-Prüfung extra (das ist da mit drin). Die Intervalle bei den ortsveränderlichen Geräten kann man selbst festlegen - je nach Gefährdungspotential. Man kann auch eigentl. ortsveränderl. Geräte (z.B. Kaffeemaschine) zu ortsfesten erklären, wenn sie so stehen, dass sie nicht bewegt werden und die Steckdose in unmittelbarer Nähe ist und der Stecker immer drin bleibt, so dass den Strippen nichts passiert. Wir hatten eine Kontrollbegehung des Landesamtes - 2 Jahre waren kein Problem bei den ortsveränderlichen Geräten. Wichtig ist, alle vorhandenen Geräte in Gefährdungsklassen einzuteilen und den Klassen dann Intervalle zuzuweisen. Das zeugt davon, dass man sich Gedanken gemacht hat. Unser externer Fasi (Fachkraft für Arbeitssicherheit) meint, dass man auf diese Weise mittlerweile für fast alle Geräte auf 4 Jahre ausdehnen kann. Die BGn sind aufgrund geringer Unfallzahlen deutlich großzügiger geworden.
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SGBV schrieb:

siehe S.15+16: Link
Medizingeräte mit STK/MTK brauchen keine BGVA3-Prüfung extra (das ist da mit drin).
Die Intervalle bei den ortsveränderlichen Geräten kann man selbst festlegen - je nach Gefährdungspotential. Man kann auch eigentl. ortsveränderl. Geräte (z.B. Kaffeemaschine) zu ortsfesten erklären, wenn sie so stehen, dass sie nicht bewegt werden und die Steckdose in unmittelbarer Nähe ist und der Stecker immer drin bleibt, so dass den Strippen nichts passiert. Wir hatten eine Kontrollbegehung des Landesamtes - 2 Jahre waren kein Problem bei den ortsveränderlichen Geräten. Wichtig ist, alle vorhandenen Geräte in Gefährdungsklassen einzuteilen und den Klassen dann Intervalle zuzuweisen. Das zeugt davon, dass man sich Gedanken gemacht hat. Unser externer Fasi (Fachkraft für Arbeitssicherheit) meint, dass man auf diese Weise mittlerweile für fast alle Geräte auf 4 Jahre ausdehnen kann. Die BGn sind aufgrund geringer Unfallzahlen deutlich großzügiger geworden.



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