Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
bin seit 2007 zugelassen auch mit (MT,ML,KGG usw.)
Hier meine Frage, ich habe bei den Unterlagen eine genaue Liste der Heilmittel (auch ergänzende) bei den Zulassungsunterlagen der AOKs bzw. RVOs bekommen. Leider nicht bei der VdaK (ist vdek das Gleiche?) Die haben nur geschrieben das wir zugelassen sind nach §124 Abs. 1 SGB V.Müssten da die Erweiterungen wie z.B. ET oder TR usw. nicht auch aufgeführt werden? Ist das normal?
Kennt sich einer aus? Komme aus Hessen.
Schönen Abend und wer toll wenn mir da einer ne Antwort geben könnte
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Jörg Jüttemann schrieb:
Liebe Kollegen,
bin seit 2007 zugelassen auch mit (MT,ML,KGG usw.)
Hier meine Frage, ich habe bei den Unterlagen eine genaue Liste der Heilmittel (auch ergänzende) bei den Zulassungsunterlagen der AOKs bzw. RVOs bekommen. Leider nicht bei der VdaK (ist vdek das Gleiche?) Die haben nur geschrieben das wir zugelassen sind nach §124 Abs. 1 SGB V.Müssten da die Erweiterungen wie z.B. ET oder TR usw. nicht auch aufgeführt werden? Ist das normal?
Kennt sich einer aus? Komme aus Hessen.
Schönen Abend und wer toll wenn mir da einer ne Antwort geben könnte
In Bayern knüpft sowohl bei den RVO-Kassen wie dem VdeK die Zulassung zu ergänzenden Heilmitteln persönlich an entsprechend qualifiziertem Personal an und, soweit erforderlich, dem Nachweis einer entsprechenden Ausstattung in der Praxis.
Ruf einfach mal bei der hessischen Landesgeschäftsstelle des VdeK an.
Walli :hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
W. Stangner schrieb:
Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdaK) war einmal, heißt seit Jahren schon Verband der Ersatz-Kassen (VdeK); hat u. a. mit dem Zusammenschluß der Arbeiter- (Landesversicherungsanstalten) und der Angestellten- (BfA) Rentenversicherung zur Deutschen (Einheits)Rentenversicherung zu tun und der seinerzeit eingeführten freien Krankenkassenwahl.
In Bayern knüpft sowohl bei den RVO-Kassen wie dem VdeK die Zulassung zu ergänzenden Heilmitteln persönlich an entsprechend qualifiziertem Personal an und, soweit erforderlich, dem Nachweis einer entsprechenden Ausstattung in der Praxis.
Ruf einfach mal bei der hessischen Landesgeschäftsstelle des VdeK an.
Walli :hushed:
Mein Profilbild bearbeiten