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und 2. ich darauf geachtet habe, dass er auch wirklich selbständig ist, mit selber Termine machen, selber Rechnungen schreiben usw.
Richtig? :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn ich einen FM bzw selbständigen Masseur hatte, der in meiner Praxis (Privatpraxis) nur private Kassen abgerechnet hat, selber Termine gemacht hat, selber Rechnungen gestellt hat.. Dann bin ich doch 1. von dem Urteil nicht betroffen, da es um einen Fall bezüglich GKV ging,
und 2. ich darauf geachtet habe, dass er auch wirklich selbständig ist, mit selber Termine machen, selber Rechnungen schreiben usw.
Richtig? :blush:
Lg
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Athari schrieb:
Sollte keine Probleme geben da der FM , wenn der Masseur nur Privat versicjerte behandelt hat.
Lg
Allerdings gehört noch mehr zur Anerkennung der Selbständigkeit als das von Dir Aufgeführte.
Hat er eine eigene Berufshaftpflicht? Ist er selbständig bei der BG gemeldet? Ist eine Streuung der Einkünfte vorhanden? Ist er bei der DRV gemeldet? Zahlt er seine Beiträge? Gibt es eine Statusfeststellung?
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alobar schrieb:
soweit ich weiss, ist Rentenpflicht nur vorhanden, wenn GKV-Rezepte bearbeitet werden, wenn nur Private behandlet werden, ist auch keine Rentenpflicht.
Ich bin mir allerdings diesbezüglich nicht sicher, habe aber so etwas im Gedächtnis.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, aber ist es nicht so, dass die Rentenversicherungspflicht nur nicht gilt, wenn du weniger als 50% nicht auf ärztliche VO sondern rein auf SZ Basis arbeitest? Dann würden Privatrezepte auch unter die Versicherungspflicht fallen.
Ich bin mir allerdings diesbezüglich nicht sicher, habe aber so etwas im Gedächtnis.
Gruß Britt
Ein PT, der mindestens 50% auf Verordnung arbeitet (auch privat!) ist selbstverständlich DRV-pflichtig. Es sei denn, er hat (mindestens einen) sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Dann kann er sich auf Antrag befreien lassen.
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die neue schrieb:
wie kommst Du denn auf die Idee??? :flushed: :flushed:
Ein PT, der mindestens 50% auf Verordnung arbeitet (auch privat!) ist selbstverständlich DRV-pflichtig. Es sei denn, er hat (mindestens einen) sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Dann kann er sich auf Antrag befreien lassen.
DANKE!
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alobar schrieb:
bei map steht er hat eine privatpraxis und nur privat patienten. deswegen meinte ich, dass er nicht in Rentenkasse bezalhen muss. Du hast es eigentlich bestätigt, 100% nicht behandeln von GKV patienten sind mehr wie 50%!
DANKE!
Nur, wer mehr als 50% ohne Verordnung behandelt (Verordnungen sind auch Privat-Verordnungen), kann sich befreien lassen.
Also muß jeder, auch der, der in einer Privatpraxis auf VO behandelt, in die DRV einzahlen.
Nur wer mehr als 50% OHNE VERORDNUNG behandelt (also Selbstzahler), ist auf Antrag von der DRV-Zahlung befreit. Dafür hat er aber evtl. ein anderes Problem ....
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die neue schrieb:
irgendwie willst Du es nicht verstehen .....
Nur, wer mehr als 50% ohne Verordnung behandelt (Verordnungen sind auch Privat-Verordnungen), kann sich befreien lassen.
Also muß jeder, auch der, der in einer Privatpraxis auf VO behandelt, in die DRV einzahlen.
Nur wer mehr als 50% OHNE VERORDNUNG behandelt (also Selbstzahler), ist auf Antrag von der DRV-Zahlung befreit. Dafür hat er aber evtl. ein anderes Problem ....
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du meinst falsch. Siehe Beitrag die neue.
Gruß Britt
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alobar schrieb:
ok, ich habe diese Porblem leider nicht, ich ging immer davon aus, dass die 50 % von der GKV wären, was auch Sinn macht. Das es bei Privaten auch so seon soll, ok. lassen wir das einfach mal so stehen.
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peer2010 schrieb:
wie siehts aus wenn meine fm zu 50% angestellt in einer andern praxis sind und zu 50% bei mir fm. sie zahlen aus den erlösen der fm ihre rv.sollte doch keine probleme geben oder?
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Athari schrieb:
Da sie anscheinend aber nur einen Auftraggeber hat (Dich) ist das schon ein Problem.
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rudibam schrieb:
Das ist eine zweite Arbeitsstelle mit einer 2. Lohnsteuerkarte. Mit FM wäre ich z.Zt. etwas vorsichtig. Das kann ganz leicht in die Hosen gehen und wird sehr teuer. Meine Information ca. € 50.000.
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die neue schrieb:
rein theoretisch, ja.
Allerdings gehört noch mehr zur Anerkennung der Selbständigkeit als das von Dir Aufgeführte.
Hat er eine eigene Berufshaftpflicht? Ist er selbständig bei der BG gemeldet? Ist eine Streuung der Einkünfte vorhanden? Ist er bei der DRV gemeldet? Zahlt er seine Beiträge? Gibt es eine Statusfeststellung?
Wenn ein FM (Masseur, PT, Ergo) überwiegend auf ärztliche Verordnung behandelt, so ist dieser grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und unterliegt damit auch den bekannten gesetzlichen Vorgaben. Die DRV kann also auch hier durchaus prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Selbständigkeit handelt oder hier möglicherweise eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen für den Praxisinhaber.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Verordnungen zu Lasten der GKV oder einer PKV/Beihilfe durchgeführt werden. Natürlich kann sie sich in deinem Fall nicht auf das besagte Urteil berufen, da es sich hier um eine andere Konstellation handelt ebenso kann man natürlich eine wirtschaftliche Abhängigkeit mit dem Argument der einzelnen Auftraggeber zu entkräften versuchen (ist aber nur ein Kriterium einer echten Selbständigkeit), nur in so fern hast du Recht.
Du stehst also nach meiner Rechtsauffassung "risikomäßig" mit deinem FM fast genauso dar, wie alle anderen PI, die FM beschäftigen, die über mehrere Auftraggeber verfügen.
Gruß S.
[bearbeitet am 18.05.14 12:49]
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Muß ich mir als PI eigentlich Infos über seine anderweitigen Tätigkeiten einholen? Oder beispielsweise Nachweise ob er tatsächlich in die DRV einzahlt oder eine Berufshaftpflicht hat?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok danke S.. Ich lass das mal prüfen, wobei der Masseur seit Anfang des Jahres für mich schon nicht mehr arbeitet. Ich will ja auch keine schlafenden RV-Beamten wecken.. ;)
Muß ich mir als PI eigentlich Infos über seine anderweitigen Tätigkeiten einholen? Oder beispielsweise Nachweise ob er tatsächlich in die DRV einzahlt oder eine Berufshaftpflicht hat?
> Muß ich mir als PI eigentlich Infos über seine anderweitigen
> Tätigkeiten einholen? Oder beispielsweise Nachweise ob er
> tatsächlich in die DRV einzahlt oder eine Berufshaftpflicht
> hat?
................
müssen mußt Du gar nichts..... Es ist nur im eigenen Interesse für einen PI äußerst sinnvoll, sich die jährlich die Nachweise über die gezahlten Beiträge zeigen (Kopie geben) zu lassen. Denn sagen kann man viel ....
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die neue schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Muß ich mir als PI eigentlich Infos über seine anderweitigen
> Tätigkeiten einholen? Oder beispielsweise Nachweise ob er
> tatsächlich in die DRV einzahlt oder eine Berufshaftpflicht
> hat?
................
müssen mußt Du gar nichts..... Es ist nur im eigenen Interesse für einen PI äußerst sinnvoll, sich die jährlich die Nachweise über die gezahlten Beiträge zeigen (Kopie geben) zu lassen. Denn sagen kann man viel ....
..und wenn er diese Nachweise nicht hat, ist es meine Pflicht ihn zu versichern und die DRV zu informieren oder wie?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke
..und wenn er diese Nachweise nicht hat, ist es meine Pflicht ihn zu versichern und die DRV zu informieren oder wie?
In Zukunft stell lieber jemand an.
Viel Glück!
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Wenn du über 50% auf ärztliche VO arbeitest, gelten die üblichen Bedingungen und da kannst du die ellenlangen Seiten bezüglich der Situation von FM's nachlesen. Wenn der FM jetzt schon länger nicht mehr bei dir ist, würde ich erstmal gar nichts machen (siehe "schlafende Hunde wecken").
In Zukunft stell lieber jemand an.
Viel Glück!
Gruß Britt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab eine Angestellte und zum Glück auch vor ein paar Jahren 2 €400 Jobbler , dadurch war ich von der RV befreit. :)
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Okay, aber hier ging es ja nicht um dich, sondern um deinen Masseur, der FM war oder habe ich da was mißverstanden?
Gruß Britt
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Shakespeare schrieb:
Von dem Urteil ist niemand direkt betroffen, da ein Gerichtsurteil immer den jeweiligen Einzelfall behandelt. Es handelt sich auch nicht um ein letzt-instanzliches Urteil, dass ggf. alle noch folgenden Urteile stark beeinflusst.
Wenn ein FM (Masseur, PT, Ergo) überwiegend auf ärztliche Verordnung behandelt, so ist dieser grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und unterliegt damit auch den bekannten gesetzlichen Vorgaben. Die DRV kann also auch hier durchaus prüfen, ob es sich tatsächlich um eine Selbständigkeit handelt oder hier möglicherweise eine Arbeitnehmertätigkeit vorliegt, mit allen daraus entstehenden Konsequenzen für den Praxisinhaber.
Dabei spielt es keine Rolle ob die Verordnungen zu Lasten der GKV oder einer PKV/Beihilfe durchgeführt werden. Natürlich kann sie sich in deinem Fall nicht auf das besagte Urteil berufen, da es sich hier um eine andere Konstellation handelt ebenso kann man natürlich eine wirtschaftliche Abhängigkeit mit dem Argument der einzelnen Auftraggeber zu entkräften versuchen (ist aber nur ein Kriterium einer echten Selbständigkeit), nur in so fern hast du Recht.
Du stehst also nach meiner Rechtsauffassung "risikomäßig" mit deinem FM fast genauso dar, wie alle anderen PI, die FM beschäftigen, die über mehrere Auftraggeber verfügen.
Gruß S.
[bearbeitet am 18.05.14 12:49]
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