Sie suchen eine Stelle…
• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Ich habe eine Frage auf dem Herzen. Wahrscheinlich wurde dieses Thema schon gefühlte 1000 Mal hier angesprochen... aber ich würde gerne von Euch wissen, wie IHR das bei Euch in der Praxis vertraglich geregelt habt:
Wieviele Urlaubstage (reiner Erholungsurlaub) sichert Ihr Euren AN vertraglich zu (bzw. wieviele Urlaubstage bekommt Ihr als AN) bei 3 Arbeitstagen pro Woche (Mo, Mi, Fr), jeweils 5 Stunden, keine Überstunden oder Verschiebung der Arbeitszeiten / Arbeitstage.
Ich danke Euch allen herzlich für Eure Beiträge zu diesem Thema!
Arlette
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Arlette Jost schrieb:
Hallo liebe Kollegen!
Ich habe eine Frage auf dem Herzen. Wahrscheinlich wurde dieses Thema schon gefühlte 1000 Mal hier angesprochen... aber ich würde gerne von Euch wissen, wie IHR das bei Euch in der Praxis vertraglich geregelt habt:
Wieviele Urlaubstage (reiner Erholungsurlaub) sichert Ihr Euren AN vertraglich zu (bzw. wieviele Urlaubstage bekommt Ihr als AN) bei 3 Arbeitstagen pro Woche (Mo, Mi, Fr), jeweils 5 Stunden, keine Überstunden oder Verschiebung der Arbeitszeiten / Arbeitstage.
Ich danke Euch allen herzlich für Eure Beiträge zu diesem Thema!
Arlette
Die Anzahl der Urlaubstage orientiert sich nur an den Arbeitstagen und hat nichts mit Arbeitsstunden zu tun.
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Danke für die Hilfestellung! Kannst Du mir bitte noch sagen, warum Du von 27 Tagen ausgehst (und nicht von 24 Tagen)?
Viele liebe Patienten wünscht
Arlette :blush:
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Arlette Jost schrieb:
Hallo!
Danke für die Hilfestellung! Kannst Du mir bitte noch sagen, warum Du von 27 Tagen ausgehst (und nicht von 24 Tagen)?
Viele liebe Patienten wünscht
Arlette :blush:
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therapeutin schrieb:
ist doch ganz einfach ,dir steht 4 wochen erholungsurlaub zu...da du 3 Tage arbeitest=12 Tage
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therapeutin schrieb:
5 Tage arbeiten= 20 tage Urlaub...
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Wonderwoman schrieb:
Weil ich meinen ANs 27 Tage gebe.
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Wonderwoman schrieb:
27 / 5 * 3
Die Anzahl der Urlaubstage orientiert sich nur an den Arbeitstagen und hat nichts mit Arbeitsstunden zu tun.
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> Wenn ich 3 Tage arbeiten würde, würde ich 18 Tage Urlaub
> bekommen!
... nein, nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen dir bei einer 3-Tage-Woche mindestens 12 Urlaubstage zu, somit hast du insgesamt 4 Wochen Urlaub = gesetzlicher Mindesturlaub.
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
anika666 schrieb:
> Wenn ich 3 Tage arbeiten würde, würde ich 18 Tage Urlaub
> bekommen!
... nein, nach dem Bundesurlaubsgesetz stehen dir bei einer 3-Tage-Woche mindestens 12 Urlaubstage zu, somit hast du insgesamt 4 Wochen Urlaub = gesetzlicher Mindesturlaub.
Gruß Evi
Du kannst nicht einfach "Nein" dazu sagen. Es kommt ja drauf an. Ein Arbeitsvertrag steht über dem gesetzlichen Mindestanspruch. Also könnte anika666 durchaus Anspruch auf 18 Tage haben, wenn eine vergleichbare 5-Tage-Kraft 30 UT hat.
Gruß eska
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eska schrieb:
Sie sagt ja ICH - Cheffe gibt eben MEHR als den gesetzlichen Mindesturlaub!
Du kannst nicht einfach "Nein" dazu sagen. Es kommt ja drauf an. Ein Arbeitsvertrag steht über dem gesetzlichen Mindestanspruch. Also könnte anika666 durchaus Anspruch auf 18 Tage haben, wenn eine vergleichbare 5-Tage-Kraft 30 UT hat.
Gruß eska
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
... stimmt eska, da hab ich zu schnell gelesen ... :wink:
Gruß Evi :blush:
Ich arbeite auch "nur" Mo/Mi/Fr und habe als Minijobber mit angeblichen Mini-Arbeitnehmerrechten auch so einige Diskussionen hinter mir. Feiertage nachholen (Ostermontag zum Beispiel), nur halbe Tage Urlaub = den Anspruch nochmal teilen, am Di/Do verfügbar sein, weniger Anteil aus der Kaffeekasse bekommen, Weihnachtsfeier am Di/Do - für alle anderen also während der Arbeitszeit ...
Gruß eska
[bearbeitet am 12.04.14 18:36]
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eska schrieb:
Ich denke, die rechtliche Frage brauchen wir Arlette nicht beantworten. Sie fragt ja explizit nach unseren individuellen Regelungen und Vereinbarungen.
Ich arbeite auch "nur" Mo/Mi/Fr und habe als Minijobber mit angeblichen Mini-Arbeitnehmerrechten auch so einige Diskussionen hinter mir. Feiertage nachholen (Ostermontag zum Beispiel), nur halbe Tage Urlaub = den Anspruch nochmal teilen, am Di/Do verfügbar sein, weniger Anteil aus der Kaffeekasse bekommen, Weihnachtsfeier am Di/Do - für alle anderen also während der Arbeitszeit ...
Gruß eska
[bearbeitet am 12.04.14 18:36]
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten, die ich mit sehr viel Interesse gelesen habe!!
Ich habe bis jetzt eine kleine Physiotherapie-Praxis, doch es ist so viel zu tun, dass ich weitere (helfende) Hände benötige. Leider ist es SEHR schwierig in der Region Hannover Physiotherpeuten zu finden. Meine "Mitbewerber" suchen ebenfalls händeringend...
Nun hat sich eine Kollegin bei mir vorgestellt, ich würde sie gerne sofort einstellen. Einen Arbeitsvertrag habe ich aufgesetzt, ich bin auf ALLE (!) Wünsche der Kollegin eingegangen (sie hat ihre Wunscharbeitszeiten bekommen, obwohl diese für mich bzw. die Praxisbedürfnisse nicht optimal sind; Ihre Gehaltsvorstellung habe ich ebenfalls so übernommen; Zusätzlich möchte die Kollegin keine Hausbesuche machen, also wurde auch das vertraglich so festgehalten).
Einziger "Knackpunkt" ist jetzt noch der Urlaubsanspruch. Ich habe mich viel umgehört, und habe sehr häufig zu hören bekommen, dass vom Mindesurlaub ausgegannen wird. Bei einer 3-Tage-Woche wären das dann eben "nur" 12 Tage.
Nun erreichte mich vor ein paar Tagen eine Mail von meiner "potentiellen" AN, einen kleinen Auszug habe ich hier reinkopiert:
Dann bin ich etwas betroffen darüber, daß Du wirklich den gesetzlichen
Mindestanspruch auf Urlaub ansetzen willst...! Ich muß Dir sagen, daß ich niemanden
kenne, der in meinem Alter und bei seriöser Tätigkeit nur so wenig Urlaub
zugesprochen bekommt. Damit bin ich wirklich nicht einverstanden. In meinem
vorherigen
Angestelltenverhältnis habe ich 28 Tage bei einer 5-Tage-Woche bekommen, und in dieser
Hinsicht möchte ich mich nicht verschlechtern. In Anlehnung an den TVöD werden
für Mitarbeiter vor dem vollendeten 55. Lebensjahr 29 Tage im Jahr gewährt...
Was mache ich nun? Das Patientenaufkommen ist da, andere Bewerber habe ich leider nicht... Ein guter Start für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen AN und AG ist es nicht...und es lässt mir überhaupt keine "Luft nach oben" für Verhandlungen nach der Probezeit....
Liebe Grüße
Arlette
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Arlette Jost schrieb:
Hallo!
Vielen, vielen Dank für Eure Antworten, die ich mit sehr viel Interesse gelesen habe!!
Ich habe bis jetzt eine kleine Physiotherapie-Praxis, doch es ist so viel zu tun, dass ich weitere (helfende) Hände benötige. Leider ist es SEHR schwierig in der Region Hannover Physiotherpeuten zu finden. Meine "Mitbewerber" suchen ebenfalls händeringend...
Nun hat sich eine Kollegin bei mir vorgestellt, ich würde sie gerne sofort einstellen. Einen Arbeitsvertrag habe ich aufgesetzt, ich bin auf ALLE (!) Wünsche der Kollegin eingegangen (sie hat ihre Wunscharbeitszeiten bekommen, obwohl diese für mich bzw. die Praxisbedürfnisse nicht optimal sind; Ihre Gehaltsvorstellung habe ich ebenfalls so übernommen; Zusätzlich möchte die Kollegin keine Hausbesuche machen, also wurde auch das vertraglich so festgehalten).
Einziger "Knackpunkt" ist jetzt noch der Urlaubsanspruch. Ich habe mich viel umgehört, und habe sehr häufig zu hören bekommen, dass vom Mindesurlaub ausgegannen wird. Bei einer 3-Tage-Woche wären das dann eben "nur" 12 Tage.
Nun erreichte mich vor ein paar Tagen eine Mail von meiner "potentiellen" AN, einen kleinen Auszug habe ich hier reinkopiert:
Dann bin ich etwas betroffen darüber, daß Du wirklich den gesetzlichen
Mindestanspruch auf Urlaub ansetzen willst...! Ich muß Dir sagen, daß ich niemanden
kenne, der in meinem Alter und bei seriöser Tätigkeit nur so wenig Urlaub
zugesprochen bekommt. Damit bin ich wirklich nicht einverstanden. In meinem
vorherigen
Angestelltenverhältnis habe ich 28 Tage bei einer 5-Tage-Woche bekommen, und in dieser
Hinsicht möchte ich mich nicht verschlechtern. In Anlehnung an den TVöD werden
für Mitarbeiter vor dem vollendeten 55. Lebensjahr 29 Tage im Jahr gewährt...
Was mache ich nun? Das Patientenaufkommen ist da, andere Bewerber habe ich leider nicht... Ein guter Start für eine vertrauensvolle Beziehung zwischen AN und AG ist es nicht...und es lässt mir überhaupt keine "Luft nach oben" für Verhandlungen nach der Probezeit....
Liebe Grüße
Arlette
Aber du lieferst selbst ein gutes Argument: Neue Verhandlungen nach der Probezeit. Bis dahin ein Kompromiss von 5 Wochen Jahresurlaub. In ihrem Fall dann 15 Tage. Du seist ihr in allen anderen Punkten entgegengekommen, dies wäre dein leztes Angebot.
Ganz nebenbei ... DUZT ihr euch schon? Das hätte ICH zum Beispiel nicht gemacht. Der Ton in der Mail wäre mit SIE und IHNEN wahrscheinlich anders ausgefallen ...
Kann nicht sein, daß deine zukünftige Mitarbeiterin hier bereits die Regeln bestimmt ... Sei CHEF !!!
Gruß eska
[bearbeitet am 13.04.14 11:13]
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eska schrieb:
Blöd. Sie weiß um deine Situation.
Aber du lieferst selbst ein gutes Argument: Neue Verhandlungen nach der Probezeit. Bis dahin ein Kompromiss von 5 Wochen Jahresurlaub. In ihrem Fall dann 15 Tage. Du seist ihr in allen anderen Punkten entgegengekommen, dies wäre dein leztes Angebot.
Ganz nebenbei ... DUZT ihr euch schon? Das hätte ICH zum Beispiel nicht gemacht. Der Ton in der Mail wäre mit SIE und IHNEN wahrscheinlich anders ausgefallen ...
Kann nicht sein, daß deine zukünftige Mitarbeiterin hier bereits die Regeln bestimmt ... Sei CHEF !!!
Gruß eska
[bearbeitet am 13.04.14 11:13]
Die Situation macht mir wirklich Bauchweh...
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Arlette Jost schrieb:
Ja, die Chefrolle habe ich noch nicht wirklich drauf...ich war selber viele, viele Jahre angestellt und hatte immer den Wunsch, dass es bei mir in der Praxis "anders" läuft, ich denke, dass das ein gegenseitiges Nehmen und Geben ist...aber vielleicht funktioniert das nur bei Geschäftspartnern, nicht im Verhältnis AN zu AG.
Die Situation macht mir wirklich Bauchweh...
Bitte ein wenig sozial mit den ANs umgehen... unser Job ist hart genug und schlecht bezahlt. Also bitte ein wenig mehr Urlaub geben.
Ich gebe freiwillig 27 Tage und dazu noch den einen oder anderen Fortbildungstag.
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Wonderwoman schrieb:
Leute... der Mindesturlaub ist die unterste Grenze.
Bitte ein wenig sozial mit den ANs umgehen... unser Job ist hart genug und schlecht bezahlt. Also bitte ein wenig mehr Urlaub geben.
Ich gebe freiwillig 27 Tage und dazu noch den einen oder anderen Fortbildungstag.
Grüße
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redbi schrieb:
Hallo Arlette, du musst dir ausrechnen, wieviel du dir "leisten" kannst. Die Anlehnung an TVÖD kann man sich für gewöhnlich in der freien Praxis/Marktwirtschaft NICHT leisten.
Grüße
Es ist doch seltsam, daß Du dich in Sachen Urlaub an Tarifverräge des öffentlichen Dienstes anlehnen willst. Denn gerade den habe ich bei meinen Verhandlungen NICHT zugrunde gelegt. Denn sonst hatte ich auf Wunscharbeitszeiten, Wunscharbeitstage und die Verweigerungen von Tätigkeiten, die dem Beruifsbild entsprechen - alles entgegen der betrieblichen Interessen - niemals eingehen können. Gerade im ÖD wäre das wohl kaum möglich gewesen. Wenn wir uns dort also anlehnen, dann in allen Punkten. Schichtdienst auch? Was meinst du?
Gruß eska
[bearbeitet am 14.04.14 07:43]
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eska schrieb:
Mir ist noch was eingefallen, was dir bei deiner Argumentation helfen könnte. Du könntest sogar ihre Wortwahl übernehmen.
Es ist doch seltsam, daß Du dich in Sachen Urlaub an Tarifverräge des öffentlichen Dienstes anlehnen willst. Denn gerade den habe ich bei meinen Verhandlungen NICHT zugrunde gelegt. Denn sonst hatte ich auf Wunscharbeitszeiten, Wunscharbeitstage und die Verweigerungen von Tätigkeiten, die dem Beruifsbild entsprechen - alles entgegen der betrieblichen Interessen - niemals eingehen können. Gerade im ÖD wäre das wohl kaum möglich gewesen. Wenn wir uns dort also anlehnen, dann in allen Punkten. Schichtdienst auch? Was meinst du?
Gruß eska
[bearbeitet am 14.04.14 07:43]
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anika666 schrieb:
Ich kann sie schon verstehen! Unter 27-30 Tagen bei 5- Tagewoche würde bei mir auch nichts gehen! Hier sind 30 Tage nicht unüblich, sondern eher normal! Du solltest dir bei Vertragsverhandlungen VORHER im Klaren sein, was du dir leisten kannst und willst, nur dann kannst du vernünftig verhandeln! Und nur den Mindsturlaub anzusetzen geht eigentlich gar nicht.
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anika666 schrieb:
Sorry, aber das ist kindisch! Ruf sie an und sag ihr, dass ihr nochmal grundsätzlich über den Vertrag sprechen solltet! Und so was wie "ich mach keine HB`s" geht eigentlich nicht. In geringem Maß ist das wohl von jedem zu erwarten. Du solltest dich aber etwas besser auf so ein Gespräch vorbereiten!
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Wonderwoman schrieb:
Keine Hausbesuche machen wollen? Hätte bei mir gar keine Chance überhaupt einen Vorstellungstermin zu bekommen.
es geht nicht um eine 5 Tage Woche ...es geht um 3 (drei) Tage a 5 Std (wobei die Std für Urlaub unwichtig sind) ...und etlichen "Sonderwünschen"
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo anika,
es geht nicht um eine 5 Tage Woche ...es geht um 3 (drei) Tage a 5 Std (wobei die Std für Urlaub unwichtig sind) ...und etlichen "Sonderwünschen"
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gruß eska
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eska schrieb:
Kindisch? AN will Anlehnung an den TVöD! Aber nur in Sachen Urlaub! Eine passende Frage wäre dann ja wohl: Warum nur in Sachen Urlaub? Sonst will sie eher das Gegenteil? Wer ist da kindisch, hä?
Gruß eska
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anika666 schrieb:
Klar, aber es sollten dennoch mindestens 15- 18 Tage sein! Und zu den Sonderwünschen hat die AG schließlich " ja" gesagt ohne das die Urlaubstage bei der Vertragsaushandlung ein Thema gewesen sind! Sorry, aber das ist einfach nicht gut! Ich würde alles nochmal auf Anfang machen.
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anika666 schrieb:
Kindisch deshalb, weil ein AG souverän auftreten sollte! Gleiches mit Gleichem ist in meinen Augen nicht souverän. Entweder nochmal auf Anfang mit den Verhandlungen oder nicht einstellen!
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anika666 schrieb:
Und das zurecht!!!
Gruß eska
PS: Aber ist ja nu auch egal ...
[bearbeitet am 14.04.14 17:08]
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eska schrieb:
Dann hast du mich nicht verstanden. Es geht nicht um MACHEN, sondern um den Vergleich. Dem AN sollte doch dadurch nur klar werden, wie unsinnig eine Anlehnung an den öD ist. Bei allen Vereinbarungen, die dem NICHT entsprechen ...
Gruß eska
PS: Aber ist ja nu auch egal ...
[bearbeitet am 14.04.14 17:08]
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PaulaR schrieb:
Ich finde es schlichtweg unglaublich , dass man als AG seine AN - die eine anspruchsvolle Ausbildung hinter sich haben - , mit dem Mindesturlaub abspeisen will....wenn man sich nicht mehr "leisten" kann, fragt sich wirklich, ob man sich Angestellte leisten können sollte dürfen...
Ich will verdienen wie im öD, will Urlaub haben wie im öD, aber arbeiten will ich nur an Tagen, an denen ich Lust habe und auch nur so lange, wie ich mag und außerdem suche ich mir das, WAS ich mache, selber aus und ich darf auch einzelne Tätigkeiten ausschließen, zu denen ich keine Lust habe. Fehlt nur noch: Ich bin nicht weisungsgebunden ...
??? Halleluja !!!
Außerdem habe ich gar keinen Mindesturlaub empfohlen, sondern 5 Wochen.
Gruß eska
[bearbeitet am 14.04.14 19:18]
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eska schrieb:
Und wenn man eine Arbeit suchst, darf man sagen:
Ich will verdienen wie im öD, will Urlaub haben wie im öD, aber arbeiten will ich nur an Tagen, an denen ich Lust habe und auch nur so lange, wie ich mag und außerdem suche ich mir das, WAS ich mache, selber aus und ich darf auch einzelne Tätigkeiten ausschließen, zu denen ich keine Lust habe. Fehlt nur noch: Ich bin nicht weisungsgebunden ...
??? Halleluja !!!
Außerdem habe ich gar keinen Mindesturlaub empfohlen, sondern 5 Wochen.
Gruß eska
[bearbeitet am 14.04.14 19:18]
Mal ganz ehrlich: Ich habe großen Respekt vor allen Physiotherapeuten, die, genauso wie ich, Tag für Tag an der Bank stehen. Wenn es um eine Vollzeitstelle geht bin ich auch der Meinung, dass der Mindesurlaub wirklich wenig ist.
ABER: wir reden hier über eine Teilzeitbeschäftigung von 3x5 Stunden pro Woche, immer ein Tag Pause oder das Woende dazwischen.
Viele Menschen reißen diese Stunden an EINEM Tag der 5 Tage-Woche ab!
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Arlette Jost schrieb:
Ich finde es ehrlich gesagt etwas "anmaßend", dass Du ohne zu wissen, welche sonstigen Goodies (bezahlter Fortbildungsurlaub, Zuschuss für Fobis, Weihnachts-oder Urlaubsgeld, Prämien oder ein überdurchschnittliches Gehalt) im Vertrag stehen, suggerierst, dass ein AG, der "nur" den Mindesurlaub gewährt, kurz vor der Insolvenz stünde.
Mal ganz ehrlich: Ich habe großen Respekt vor allen Physiotherapeuten, die, genauso wie ich, Tag für Tag an der Bank stehen. Wenn es um eine Vollzeitstelle geht bin ich auch der Meinung, dass der Mindesurlaub wirklich wenig ist.
ABER: wir reden hier über eine Teilzeitbeschäftigung von 3x5 Stunden pro Woche, immer ein Tag Pause oder das Woende dazwischen.
Viele Menschen reißen diese Stunden an EINEM Tag der 5 Tage-Woche ab!
Du weißt nicht was deine Teilzeit-AN an den anderen beiden Tagen und drei Halbtagen macht.
Ich glaube nicht, dass sie da nur im Schwimmbad oder beim Wellness liegt: Vielleicht hat sie andere Job(s), soziale Verpflichtungen wie alte Eltern pflegen, verwandte oder eigene Kinder Betreuen, ein Ehrenamt, Aufgaben die du nicht einmal erahnen musst? :unamused:
Nicht immer heißt Teilzeit dass man den Rest des Tages frei hat.
LG
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limone schrieb:
Dazu möchte ich doch noch anmerken:
Du weißt nicht was deine Teilzeit-AN an den anderen beiden Tagen und drei Halbtagen macht.
Ich glaube nicht, dass sie da nur im Schwimmbad oder beim Wellness liegt: Vielleicht hat sie andere Job(s), soziale Verpflichtungen wie alte Eltern pflegen, verwandte oder eigene Kinder Betreuen, ein Ehrenamt, Aufgaben die du nicht einmal erahnen musst? :unamused:
Nicht immer heißt Teilzeit dass man den Rest des Tages frei hat.
LG
In dem Fall in meiner Praxis kann ich Dir zusichern: Nein, die besagte AN soll nach Wunsch des Ehemannes bitte nicht arbeiten. Sie möchte aber die Berufstätigkeit nicht völlig aufgeben. Es gibt ein Kind, das ist aber in der gewünschten Arbeitszeit im Kindergarten.
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Arlette Jost schrieb:
Generell gebe ich Dir Recht: Viele andere Kollegen haben sicher noch andere Verpflichtungen, wenn Sie nur in Teilzeit tätig sind. Und dies gilt es dann auch mit zu berücksichtigen!
In dem Fall in meiner Praxis kann ich Dir zusichern: Nein, die besagte AN soll nach Wunsch des Ehemannes bitte nicht arbeiten. Sie möchte aber die Berufstätigkeit nicht völlig aufgeben. Es gibt ein Kind, das ist aber in der gewünschten Arbeitszeit im Kindergarten.
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anika666 schrieb:
Wenn ich 3 Tage arbeiten würde, würde ich 18 Tage Urlaub bekommen!
schau mal in das BundesUrlaubGesetz, da steht der Mindesturlaub genau beschrieben.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Problem beschreiben
JürgenK schrieb:
Hallo Arlette,
schau mal in das BundesUrlaubGesetz, da steht der Mindesturlaub genau beschrieben.
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Alle Mitarbeiter eines Betreibes haben den gleichen Anspruch auf Jahres-Grund-Urlaub. Hiebei müssen allerdings Alter, Betriebzugehörigkeit und dergleichen unberücksichtigt bleiben.
Ich kann einen 3-Tage/Woche-AN nicht mit dem gesetzlichen Mindesturlaub abspeisen, wenn ein 5-Tage/Woche-AN mehr bekommt. Bekommt diese 5 Wochen, gelten auch für TZ und Minijobber 5 Wochen.
Wichtig also für Arlette: Wievile Ürlaub gewährt mein Chef einer Vollzeitkraft? Das dann anteilig ausrechnen. Wären es 20 Tage, so bekommt sie 12. Sind es 25, bekommt sie 15. Sind es gar 30, wären es 18.
Gruß eska
[bearbeitet am 12.04.14 15:48]
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silvia43 schrieb:
sorry,aber wenn du so viel entgegenkommen zeigst und der neuen MA das noch nicht genug ist, dann such lieber weiter!mir hat das ganze einen ziemlich faden Beigeschmack ! Mein Bauchgefühl würde mir sagen lass die Finger davon riecht nach vorprogrammiertem Ärger !
kann ich nur zustimmen mit dem faden Beigeschmack. Eine Mitarbeiterin bestand darauf, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub haben wollte, obwohl schon eine andere Therapeutin zu diesem Zeitpunkt in Urlaub war. Der Kommentar der Mitarbeiterin war anschließend: "Wenn du das nicht machst dann muß ich kündigen". Wenn du einmal erpresst wird passiert das sehr schnell und oft wieder. Überlege dir gut ob du dir als Chef alles vorschreiben lassen willst oder nicht
Gruß
[bearbeitet am 14.04.14 15:05]
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Anke F schrieb:
Hallo
kann ich nur zustimmen mit dem faden Beigeschmack. Eine Mitarbeiterin bestand darauf, dass Sie zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub haben wollte, obwohl schon eine andere Therapeutin zu diesem Zeitpunkt in Urlaub war. Der Kommentar der Mitarbeiterin war anschließend: "Wenn du das nicht machst dann muß ich kündigen". Wenn du einmal erpresst wird passiert das sehr schnell und oft wieder. Überlege dir gut ob du dir als Chef alles vorschreiben lassen willst oder nicht
Gruß
[bearbeitet am 14.04.14 15:05]
Nicht erpressen lassen... auf solche ANs verzichte ich dann gerne. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Tja... dann muss der AN wohl kündigen.
Nicht erpressen lassen... auf solche ANs verzichte ich dann gerne. :smile:
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eska schrieb:
Gesetzlicher Mindesturlaub ist das eine, der jeweils gültige Anspruch das andere, denn es gilt:
Alle Mitarbeiter eines Betreibes haben den gleichen Anspruch auf Jahres-Grund-Urlaub. Hiebei müssen allerdings Alter, Betriebzugehörigkeit und dergleichen unberücksichtigt bleiben.
Ich kann einen 3-Tage/Woche-AN nicht mit dem gesetzlichen Mindesturlaub abspeisen, wenn ein 5-Tage/Woche-AN mehr bekommt. Bekommt diese 5 Wochen, gelten auch für TZ und Minijobber 5 Wochen.
Wichtig also für Arlette: Wievile Ürlaub gewährt mein Chef einer Vollzeitkraft? Das dann anteilig ausrechnen. Wären es 20 Tage, so bekommt sie 12. Sind es 25, bekommt sie 15. Sind es gar 30, wären es 18.
Gruß eska
[bearbeitet am 12.04.14 15:48]
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