Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
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auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
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vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich im Internet nur teils fündig werde.
Ich habe eine MA nach langer Krankheit jetzt in der Wiedereingliederung ist. Sie hat ein Resturlaub von 12 Tagen. Dieser wird übertragen, dass weiß ich. Dieser Urlaub resultiert aus einer 4 Tage Woche. Nun möchte MA aber nach der Wiedereingliederung nur noch eine 3 Tage Woche (Ab September). Nun weiß ich nicht wie ich den Urlaub rechnen soll für dieses Jahr. Wie gesagt, die 12 Tage bleiben ja bestehen. Wir nun bis August mit einer 4 Tage Woche weiter gerechnet der Urlaub und dann ab September anteilig der Urlaub bei 3 Tage Woche?
In dem Fall 25 Tage bei 4 Tage Woche bisher und neu 14 Tage bei 3 Tage Woche.
Rest 12 2022 + 10 Tage 2023 (4 Tage/ Woche) +7 Tage (3 Tage/ Woche ab September) = 29 für dieses Jahr?
Steuerbüro kann ich nicht fragen, habe ich nicht. So kompliziert hatte ich es auch noch nie...
VG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand helfen, da ich im Internet nur teils fündig werde.
Ich habe eine MA nach langer Krankheit jetzt in der Wiedereingliederung ist. Sie hat ein Resturlaub von 12 Tagen. Dieser wird übertragen, dass weiß ich. Dieser Urlaub resultiert aus einer 4 Tage Woche. Nun möchte MA aber nach der Wiedereingliederung nur noch eine 3 Tage Woche (Ab September). Nun weiß ich nicht wie ich den Urlaub rechnen soll für dieses Jahr. Wie gesagt, die 12 Tage bleiben ja bestehen. Wir nun bis August mit einer 4 Tage Woche weiter gerechnet der Urlaub und dann ab September anteilig der Urlaub bei 3 Tage Woche?
In dem Fall 25 Tage bei 4 Tage Woche bisher und neu 14 Tage bei 3 Tage Woche.
Rest 12 2022 + 10 Tage 2023 (4 Tage/ Woche) +7 Tage (3 Tage/ Woche ab September) = 29 für dieses Jahr?
Steuerbüro kann ich nicht fragen, habe ich nicht. So kompliziert hatte ich es auch noch nie...
VG
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Olaf Seifert schrieb:
Es gibt einen Beschluß des EUGH ((EuGH, Beschluss vom 13.06.2013 - C-415/12).), der besagt, dass ein Arbeitnehmer das Recht auf seinen gesamten Urlaub, auch bei Reduzierung der Arbeitstage, hat. Zur Sicherheit würde ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, kostet ein paar Euros, aber bringt Rechtssicherheit.
Also stehen dem MA noch 3 Wochen zu. Egal ob er 3 oder 4 Tage Woche hat.
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GüSta schrieb:
So wie massu könnte man meines Erachtens nur rechnen, vorgehen wenn die wöchentliche Arbeitsstundenzahl und damit auch die Vergütung - egal, ob nun 3- oder 4-Tagewoche - gleich geblieben sind.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@GüSta ...Arbeitstage und Stundenzahlen sind wie Birne und Apfel
MfG
JürgenK ;)
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massu schrieb:
Rechne doch im Wochen und nicht in Tage. 12 Tage bei 4 Tage Woche sind 3 Wochen.
Also stehen dem MA noch 3 Wochen zu. Egal ob er 3 oder 4 Tage Woche hat.
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silvia43 schrieb:
ME sind die restlichen 12 Tage aus dem alten Vertrag mit 4 Tage Woche ,die du auch gewähren musst , dann berechnen wieviel Tage sie bei einer 3 Tage Woche bekommt . Erst dann würde ich auf 3 Tage Woche umstellen. Oder Du schickst Sie /Ihn sofort in den Resturlaub ,damit das sauber abgeschlossen ist und stellst dann um. Rechne nach dem Bundesurlaubsgesetz
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