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bin PI und betreibe eine Praxis mit vier Räumen. Da ich selber zu 99 % Hausbesuche mache, kommt die Praxis selber viel zu kurz.
Ich möchte aber keine Praxisgemeinschaft mit jemand machen, der dann die Praxis bespielen würde. Wie ist es denn wenn ich den einen, zur Zulassung überzähligen Raum den ich habe untervermiete an einen Physio.
Der kann ja dann ein IK beantragen und selber abrechnen. Wie ist es denn in dem Fall mit Angestellten, dürfte der Untermieter dann auch Angestellte in den Räumen arbeiten lassen?
Ich frage weil das natürlich die Attraktivität einer Untermiete steigern würde und ich habe einfach keine Kapazitäten mich vernünftig um das ganze zu kümmern.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bin PI und betreibe eine Praxis mit vier Räumen. Da ich selber zu 99 % Hausbesuche mache, kommt die Praxis selber viel zu kurz.
Ich möchte aber keine Praxisgemeinschaft mit jemand machen, der dann die Praxis bespielen würde. Wie ist es denn wenn ich den einen, zur Zulassung überzähligen Raum den ich habe untervermiete an einen Physio.
Der kann ja dann ein IK beantragen und selber abrechnen. Wie ist es denn in dem Fall mit Angestellten, dürfte der Untermieter dann auch Angestellte in den Räumen arbeiten lassen?
Ich frage weil das natürlich die Attraktivität einer Untermiete steigern würde und ich habe einfach keine Kapazitäten mich vernünftig um das ganze zu kümmern.
Danke
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wenn ich einen FM damit beauftrage, dann ist die Scheinselbständigkeit wahrscheinlich nicht sehr weit. Dann kann ich auch einen Angestellten reinsetzen. Da ich mich aber um das Ganze nicht kümmern kann wird das für alle Seiten nicht funktionieren.
Wonderwoman, natürlich darf ich einen Raum untervermieten und der Physio bekommt ein IK und kann mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Die Zulassungsbedingungen erfordern einen Raum mit 20qm und 2 Kabinen mit 6qm.
Alles was darüber hinausgeht hat mit der Erteilung der Zulassung erst mal nichts zu tun. Es geht dann nur noch darum wie viele Mitarbeiter gleichzeitig in der Praxis arbeiten dürfen. Wie glaubst du denn funktionieren Praxisgemeinschaften? Jeder weitere in der Praxis tätige Partner in der Praxisgemeinschaft benötigt einfach nur 12 Quadratmeter. Ob man im Falle einer Untervermietung eines Raumes eine Neuzulassung beantragen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Und daß das mit dem Untervermieten geht weiß ich, weil eine ehemalige Kollegin ihre Praxis zugemacht hat und sich einen Raum in einer befreundeten Praxis in der Nähe gemietet hat und jetzt ganz offiziell mit ihrem IK weiter ihre gesetzlichen Patienten abrechnet. Alles ganz legal!! Sie ist kein Praxispartner sondern einfach Untermieter in einer bestehenden Praxis. Hat halt das Risiko das ihr der Raum jederzeit kündbar ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Tom,
wenn ich einen FM damit beauftrage, dann ist die Scheinselbständigkeit wahrscheinlich nicht sehr weit. Dann kann ich auch einen Angestellten reinsetzen. Da ich mich aber um das Ganze nicht kümmern kann wird das für alle Seiten nicht funktionieren.
Wonderwoman, natürlich darf ich einen Raum untervermieten und der Physio bekommt ein IK und kann mit den gesetzlichen Kassen abrechnen. Die Zulassungsbedingungen erfordern einen Raum mit 20qm und 2 Kabinen mit 6qm.
Alles was darüber hinausgeht hat mit der Erteilung der Zulassung erst mal nichts zu tun. Es geht dann nur noch darum wie viele Mitarbeiter gleichzeitig in der Praxis arbeiten dürfen. Wie glaubst du denn funktionieren Praxisgemeinschaften? Jeder weitere in der Praxis tätige Partner in der Praxisgemeinschaft benötigt einfach nur 12 Quadratmeter. Ob man im Falle einer Untervermietung eines Raumes eine Neuzulassung beantragen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Und daß das mit dem Untervermieten geht weiß ich, weil eine ehemalige Kollegin ihre Praxis zugemacht hat und sich einen Raum in einer befreundeten Praxis in der Nähe gemietet hat und jetzt ganz offiziell mit ihrem IK weiter ihre gesetzlichen Patienten abrechnet. Alles ganz legal!! Sie ist kein Praxispartner sondern einfach Untermieter in einer bestehenden Praxis. Hat halt das Risiko das ihr der Raum jederzeit kündbar ist.
....>>...Und daß das mit dem Untervermieten geht weiß ich, weil eine ehemalige Kollegin ihre Praxis zugemacht hat...<<
und damit war die selbständigkeit mit Zulassung zur GKV beendet und das IK sollte damit ebenfalls erloschen sein
Nur mal so
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo at,
....>>...Und daß das mit dem Untervermieten geht weiß ich, weil eine ehemalige Kollegin ihre Praxis zugemacht hat...<<
und damit war die selbständigkeit mit Zulassung zur GKV beendet und das IK sollte damit ebenfalls erloschen sein
Nur mal so
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
Legal war das nicht, aber jeder muss wissen was er glauben will.
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Leni C. schrieb:
Praxis zumachen und Kassenzulassung zurückgeben sind in diesem Fall vielleicht zwei paar Schuhe : vielleicht wissen die Kassen gar nicht daß die Praxis nicht mehr existiert weil die Kollegin einfach weiter unter ihrem Namen mit ihrem IK abrechnet .
Die anderen TN hier haben ja schon geschrieben, so wie du dir das vorstellst mit dem einen Raum, geht es nicht und Punkt.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@AT Glaubst du im Ernst, dass das legal ist, wenn deine ehemalige Kollegin den Kassen nicht mitteilt, dass sie ihre Praxis geschlossen hat und einfach weiter über ihr IK abrechnet? Denn wenn sie sich ordnungsgemäß abgemeldet hätte, dann ist ihr IK automatisch erloschen und sie kann keinesfalls mehr darüber abrechnen. Das ist nur eine Frage der Zeit, wenn ihr das Ding um die Ohren fliegt, denn die Kassen kriegen das relativ schnell mit. Und wenn es was länger dauert, wird es für die Kollegin richtig teuer.
Die anderen TN hier haben ja schon geschrieben, so wie du dir das vorstellst mit dem einen Raum, geht es nicht und Punkt.
Gruß Britt
Alles was darüber hinausgeht hat mit der Erteilung der Zulassung erst mal nichts zu tun. Es geht dann nur noch darum wie viele Mitarbeiter gleichzeitig in der Praxis arbeiten dürfen. Wie glaubst du denn funktionieren Praxisgemeinschaften? Jeder weitere in der Praxis tätige Partner in der Praxisgemeinschaft benötigt einfach nur 12 Quadratmeter. Ob man im Falle einer Untervermietung eines Raumes eine Neuzulassung beantragen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Und daß das mit dem Untervermieten geht weiß ich, weil eine ehemalige Kollegin ihre Praxis zugemacht hat und sich einen Raum in einer befreundeten Praxis in der Nähe gemietet hat und jetzt ganz offiziell mit ihrem IK weiter ihre gesetzlichen Patienten abrechnet. Alles ganz legal!! Sie ist kein Praxispartner sondern einfach Untermieter in einer bestehenden Praxis. Hat halt das Risiko das ihr der Raum jederzeit kündbar ist.
Wie hat dein Beispiel eine Zulassung bekommen, das geht nur mit einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis. Jeder Zugelassene muss die Einrichtungsrichtlinien erfüllen und das geht mit einem Raum nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.1.17 13:13:
Alles was darüber hinausgeht hat mit der Erteilung der Zulassung erst mal nichts zu tun. Es geht dann nur noch darum wie viele Mitarbeiter gleichzeitig in der Praxis arbeiten dürfen. Wie glaubst du denn funktionieren Praxisgemeinschaften? Jeder weitere in der Praxis tätige Partner in der Praxisgemeinschaft benötigt einfach nur 12 Quadratmeter. Ob man im Falle einer Untervermietung eines Raumes eine Neuzulassung beantragen muss, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Und daß das mit dem Untervermieten geht weiß ich, weil eine ehemalige Kollegin ihre Praxis zugemacht hat und sich einen Raum in einer befreundeten Praxis in der Nähe gemietet hat und jetzt ganz offiziell mit ihrem IK weiter ihre gesetzlichen Patienten abrechnet. Alles ganz legal!! Sie ist kein Praxispartner sondern einfach Untermieter in einer bestehenden Praxis. Hat halt das Risiko das ihr der Raum jederzeit kündbar ist.
Wie hat dein Beispiel eine Zulassung bekommen, das geht nur mit einer Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis. Jeder Zugelassene muss die Einrichtungsrichtlinien erfüllen und das geht mit einem Raum nicht.
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mimikri schrieb:
Hausbesuche sind so unrentabel nicht, wenn man mehrere in einer Einrichtung hat. Ich besuche zwei Einrichtungen und habe in der einen acht und in der anderen zwölf Patienten. Läuft.
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Eberhard schrieb:
Es geht eben nicht nur darum, dass Hausbesuche unrentabel sind oder nicht, sondern dass eben kurzfristige administrative Dinge, wie Telefonate, Rezeptannahmen und sonstige allfällige Organisationtätigkeiten nicht getätigt werden nkönnen.
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Leni C. schrieb:
Kann ich so nicht bestätigen . Wir ( 4 Kollegen ) machen mittlerweile ca. 75 % unserer Arbeitszeit HB . Auf dem AB ( er ist immer an ) habe ich den Spruch : wir können im Moment nicht den Anruf persönlich entgegen nehmen da wir entweder in einer Behandlung sind , HB machen oder Feierabend haben . Wenn wir zu HB unterwegs sind hängt ein Zettel an der Klingel ab wann wir wieder in der Praxis sind . Klappt gut .
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tom1350 schrieb:
Vielleicht einen FM beauftragen?
Und wenn ich mich nicht täusche, dann hast Du eine Zulassung für alle Räume und nicht nur x+1, wovon "1" dann vermietet werden kann.
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Übrigens ist mit völlig rätselhaft, wieso sich ein Physio in solchem Maße auf unrentable Hausbesuche stürzen kann.
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Eberhard schrieb:
Das Ganze riecht nach Illegalität. Nur weil der Praxisinhaber sich selten in seiner Praxis befindet, können die zugelassenen Räume nicht einfach vermietet werden.
Übrigens ist mit völlig rätselhaft, wieso sich ein Physio in solchem Maße auf unrentable Hausbesuche stürzen kann.
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Wonderwoman schrieb:
Geht nicht, dann der Mietende müßte die kompletten Raumanforderungen für eine Praxis vorweisen. Mit einem Raum ist das nicht möglich. Jedenfalls nicht, wenn GKV-VOs abgerechnet werden sollen.
Und wenn ich mich nicht täusche, dann hast Du eine Zulassung für alle Räume und nicht nur x+1, wovon "1" dann vermietet werden kann.
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