O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
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Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
Ich möchte einen Behandlungsraum in meiner Praxis für 2 Tage in der Woche an eine HP untervermieten. Was muss ich beachten?
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Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
Geht nicht, wenn Du Kassenpatienten behandelst.
Oder Du machst Deine Praxis nur von Montag bis Donnerstag auf, dann kannst du am Freitag vermieten.
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Soweit ich informiert bin (und ich bin PT und vollHP) darf die Mindestgröße der PT Praxis nicht durch den HP genutzt werden. Wenn du aber einen raum mehr hast kannst du ihn untervermieten. Wichtig ist eine klare Kennzeichnung durch zb ein Schild an der Tür Mo-Mi PT und Do-Fr hp.
Frage bei deinem Gesundheitsamt. Die helfen dir.
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wunderblume schrieb:
Das sehe ich anders.
Soweit ich informiert bin (und ich bin PT und vollHP) darf die Mindestgröße der PT Praxis nicht durch den HP genutzt werden. Wenn du aber einen raum mehr hast kannst du ihn untervermieten. Wichtig ist eine klare Kennzeichnung durch zb ein Schild an der Tür Mo-Mi PT und Do-Fr hp.
Frage bei deinem Gesundheitsamt. Die helfen dir.
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PTP schrieb:
Außerhalb der GKV-Praxiszeiten kannst du jeden Raum als HP-Raum nutzen, dieser muss allerdings beim Gesundheitsamt gemeldet sein, und deutlich gekennzeichnet
wenn ich diese Antworten auf den Post vom AT so lese, dann beschleicht mich der Verdacht, dass hier einige nicht genau Bescheid wissen.
Das Ergebnis sind dann vier stark voneinander abweichende Antworten. Eigentlich sollte es auf so eine konkrete Anfrage doch auch nur e i n e
relevante Antwort geben. Oder liege ich hier falsch?
Ich hatte das gleiche Problem wie AT einmal vor ca. 15 Jahren. Da sich aber bis heute mit Sicherheit etwas an den rechtlichen Grundlagen geändert hat bin ich mit Ratschlägen sehr zurückhaltend. Das Selbe empfehle ich manchem Halbwissenden auch!
Grüße
Butthead
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Butthead schrieb:
Hallo Leute,
wenn ich diese Antworten auf den Post vom AT so lese, dann beschleicht mich der Verdacht, dass hier einige nicht genau Bescheid wissen.
Das Ergebnis sind dann vier stark voneinander abweichende Antworten. Eigentlich sollte es auf so eine konkrete Anfrage doch auch nur e i n e
relevante Antwort geben. Oder liege ich hier falsch?
Ich hatte das gleiche Problem wie AT einmal vor ca. 15 Jahren. Da sich aber bis heute mit Sicherheit etwas an den rechtlichen Grundlagen geändert hat bin ich mit Ratschlägen sehr zurückhaltend. Das Selbe empfehle ich manchem Halbwissenden auch!
Grüße
Butthead
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Dazu zählt auch der große Heilpraktiker, in den vers. Bundesländer gibt es Ausnahmen. Wenn die HP Fläche zusätzlich vorhanden ist und nur von HP genutzt wird.
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Tempelritter schrieb:
Rahmenvertrag des VdeK:
2.1 Allgemeine Anforderungen
Die Praxis muss in sich abgeschlossen und von anderen Praxen sowie privaten Wohn- und gewerblichen Bereichen räumlich getrennt sein.
Dazu zählt auch der große Heilpraktiker, in den vers. Bundesländer gibt es Ausnahmen. Wenn die HP Fläche zusätzlich vorhanden ist und nur von HP genutzt wird.
gemeinsamer eingangebereich und gemeinsamer wartebereich aber getrennt behandlungsräume ?
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Esra Luise schrieb:
kann man nicht genau so wie mit einem ergotherapeut eine praxengemeinschaft machen ?
gemeinsamer eingangebereich und gemeinsamer wartebereich aber getrennt behandlungsräume ?
Ergotherapeuten sind Heilmittelerbringer.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Nein.
Ergotherapeuten sind Heilmittelerbringer.
kann man nicht genau so wie mit einem ergotherapeut eine praxengemeinschaft machen ?
gemeinsamer eingangebereich und gemeinsamer wartebereich aber getrennt behandlungsräume ?
Heilmittelerbringer mit getrennten Therapieflächen werden akzeptiert, Alles andere wird schwierig bis unmöglich.
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Tempelritter schrieb:
Esra Luise schrieb am 28.10.15 17:30:
kann man nicht genau so wie mit einem ergotherapeut eine praxengemeinschaft machen ?
gemeinsamer eingangebereich und gemeinsamer wartebereich aber getrennt behandlungsräume ?
Heilmittelerbringer mit getrennten Therapieflächen werden akzeptiert, Alles andere wird schwierig bis unmöglich.
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ali schrieb:
naja....regional haben die GKV Stellen eben unterschiedlich enge Auslegungsansichten.....siehe Tempelritter
Diese Physiopraxis ist sicher nicht ein Einzelfall.
In Baden-Württemberg sagt der Verbands Anwalt, das es de Fakto die Zulassungsstellen " nicht interessiert". Natürlich steht in den Verträgen anderes, keine Frage.
Aber in der Praxis wird es meist sehr kulant gehandelt. Es wird nur auf die zeitliche Trennung der Bereiche hingewiesen.
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physiobogen schrieb:
Also in meiner Nähe gibt es eine Praxis, die nennt sich Gesundheitsforum und hat noch so alles mögliche drin, auch einen Heilpraktiker.
Diese Physiopraxis ist sicher nicht ein Einzelfall.
In Baden-Württemberg sagt der Verbands Anwalt, das es de Fakto die Zulassungsstellen " nicht interessiert". Natürlich steht in den Verträgen anderes, keine Frage.
Aber in der Praxis wird es meist sehr kulant gehandelt. Es wird nur auf die zeitliche Trennung der Bereiche hingewiesen.
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Tempelritter schrieb:
BaWü ist das sehr tolerant, ich kenne einige PT-HP Praxen. Anderen BL wollen strikte Trennung aufgrund der Einrichtungsrichtlinien.
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Problem beschreiben
idefix- schrieb:
Wenn der Raum einen eigenen Zugang hat, einen eigenen Wartebereich und auch eine eigene Toilette, also von Deiner Praxis vollkommen getrennt ist, dann ist es kein Problem.
Oder Du machst Deine Praxis nur von Montag bis Donnerstag auf, dann kannst du am Freitag vermieten.
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