physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

München- Süd, Giesing

Hast du Lust, dich mit deinem
eigenen Behandlungsschwerpunkt bei
uns zu verwirklichen oder deinen
Weg bei uns zu finden?
Wir suchen ab sofort eine/n nette/n
Physiotherapeutin/ en für unsere
vielseitige und warmherzige Praxis
mit hochmotiviertem, lustigem und
sehr professionellem Team in
Giesing/ Harlaching (U1 ).

Wir bieten alle Schwerpunkte:
-orthopädisch, chirurgisch,
sporttraumatologisch und
neurologisch, auch Kindertherapie
gehört wesentlich zu unserem
Kompetenzbereich. Jeder kann ...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Unterschrift Leistungserbringer

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Unterschrift Leistungserbringer
Es gibt 11 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Harri
05.01.2014 11:33
Liebe KollegInnen!

Darf nur ich die Verordnungen im Feld Stempel und Unterschrift des Leistungs-erbringers unterschreiben oder kann/darf das auch ein Mitarbeiter im Auftrag machen?

Danke schon mal im voraus!

1

Gefällt mir

Liebe KollegInnen! Darf nur ich die Verordnungen im Feld Stempel und Unterschrift des Leistungs-erbringers unterschreiben oder kann/darf das auch ein Mitarbeiter im Auftrag machen? Danke schon mal im voraus!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Harri schrieb:

Liebe KollegInnen!

Darf nur ich die Verordnungen im Feld Stempel und Unterschrift des Leistungs-erbringers unterschreiben oder kann/darf das auch ein Mitarbeiter im Auftrag machen?

Danke schon mal im voraus!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
05.01.2014 11:35
Wie es da steht der Leistungserbringer und der ist nach SGB V der Zugelassene.
Nur wird das nicht so ernst genommen :smile: wer da unterschreibt :blush:)
1

Gefällt mir

• C. DBO
Wie es da steht der Leistungserbringer und der ist nach SGB V der Zugelassene. Nur wird das nicht so ernst genommen :smile: wer da unterschreibt :blush:)
Gefällt mir
Alle 8 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
christine81
05.01.2014 12:57
Darf der Zugelassene - also meist der PI - auch Rezepte unterschreiben, für die er z.b. kein Zertifikat hat (MLD, MT, Bobath oder so)?
Oder muß dann der jeweilige Therapeut, der die Zertifikatsposition hat unterschreiben?
Wie genau wird "Leistungserbringer" definiert?
1

Gefällt mir

Darf der Zugelassene - also meist der PI - auch Rezepte unterschreiben, für die er z.b. kein Zertifikat hat (MLD, MT, Bobath oder so)? Oder muß dann der jeweilige Therapeut, der die Zertifikatsposition hat unterschreiben? Wie genau wird "Leistungserbringer" definiert?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



christine81 schrieb:

Darf der Zugelassene - also meist der PI - auch Rezepte unterschreiben, für die er z.b. kein Zertifikat hat (MLD, MT, Bobath oder so)?
Oder muß dann der jeweilige Therapeut, der die Zertifikatsposition hat unterschreiben?
Wie genau wird "Leistungserbringer" definiert?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Athari
05.01.2014 13:12
Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat. D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den Patienten behandelt hat.
1

Gefällt mir

Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat. D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den Patienten behandelt hat.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Athari schrieb:

Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat. D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den Patienten behandelt hat.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ramona Völlkopf
05.01.2014 13:36
@ christine81

Leistungserbringer ist der, der die Kassenzulassung hat. Das muss nicht mal ein Therapeut sein.

@ Athari

Erbitte Quellenangabe! Das wäre mir neu!

2

Gefällt mir

• morpheus-06
• Nora Weber
@ christine81 Leistungserbringer ist der, der die Kassenzulassung hat. Das muss nicht mal ein Therapeut sein. @ Athari Erbitte Quellenangabe! Das wäre mir neu!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ramona Völlkopf schrieb:

@ christine81

Leistungserbringer ist der, der die Kassenzulassung hat. Das muss nicht mal ein Therapeut sein.

@ Athari

Erbitte Quellenangabe! Das wäre mir neu!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Athari
05.01.2014 13:47
So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.
1

Gefällt mir

So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Athari schrieb:

So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
05.01.2014 14:14
Athari schrieb:

> Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat.
> D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der
> das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den
> Patienten behandelt hat.

Nein, oder bitte Quellenangabe!
Den Kassen sollte jedes Zertifikat der AN vorliegen.
1

Gefällt mir

Athari schrieb: > Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat. > D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der > das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den > Patienten behandelt hat. Nein, oder bitte Quellenangabe! Den Kassen sollte jedes Zertifikat der AN vorliegen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Athari schrieb:

> Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat.
> D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der
> das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den
> Patienten behandelt hat.

Nein, oder bitte Quellenangabe!
Den Kassen sollte jedes Zertifikat der AN vorliegen.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
05.01.2014 14:15
Athari schrieb:

> So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.

Tja da wurde dir Nichts- bzw. Falschwissen gegebleut! Leider :point_up:
1

Gefällt mir

Athari schrieb: > So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut. Tja da wurde dir Nichts- bzw. Falschwissen gegebleut! Leider :point_up:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Athari schrieb:

> So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.

Tja da wurde dir Nichts- bzw. Falschwissen gegebleut! Leider :point_up:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Athari
05.01.2014 14:47
Sorry, dachte man kann von stetig Fortgebildeten Leuten etwas mehr Fachwissen erwarten.
Ich sollte vielleicht erst was glauben wenn ich es sicher bestätigt bekomme.

Dann nehm ich alles zurück!

Hätte aber dann eine Frage,da es immer hieß ,der der unterschreibt ist dann auch für das Rezept verantwortlich.

Heißt also ich kanns zwar unterschrieben haben aber die Verantwortung liegt dann nicht bei mir ? Versteh ich richtig oder?
1

Gefällt mir

Sorry, dachte man kann von stetig Fortgebildeten Leuten etwas mehr Fachwissen erwarten. Ich sollte vielleicht erst was glauben wenn ich es sicher bestätigt bekomme. Dann nehm ich alles zurück! Hätte aber dann eine Frage,da es immer hieß ,der der unterschreibt ist dann auch für das Rezept verantwortlich. Heißt also ich kanns zwar unterschrieben haben aber die Verantwortung liegt dann nicht bei mir ? Versteh ich richtig oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Athari schrieb:

Sorry, dachte man kann von stetig Fortgebildeten Leuten etwas mehr Fachwissen erwarten.
Ich sollte vielleicht erst was glauben wenn ich es sicher bestätigt bekomme.

Dann nehm ich alles zurück!

Hätte aber dann eine Frage,da es immer hieß ,der der unterschreibt ist dann auch für das Rezept verantwortlich.

Heißt also ich kanns zwar unterschrieben haben aber die Verantwortung liegt dann nicht bei mir ? Versteh ich richtig oder?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
05.01.2014 14:58
Verantwortlich für alles was die GKV angeht ist nur der zugelassene PI -> Rahmenverträge.
1

Gefällt mir

Verantwortlich für alles was die GKV angeht ist nur der zugelassene PI -> Rahmenverträge.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

Verantwortlich für alles was die GKV angeht ist nur der zugelassene PI -> Rahmenverträge.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

Wie es da steht der Leistungserbringer und der ist nach SGB V der Zugelassene.
Nur wird das nicht so ernst genommen :smile: wer da unterschreibt :blush:)

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Harri
05.01.2014 12:05
Danke für die Info!

Wird dann aber auch dann irgendwann der Fall sein!! :rage:

1

Gefällt mir

Danke für die Info! Wird dann aber auch dann irgendwann der Fall sein!! :rage:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Harri schrieb:

Danke für die Info!

Wird dann aber auch dann irgendwann der Fall sein!! :rage:



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Unterschrift Leistungserbringer

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns