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Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
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Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
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Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Darf nur ich die Verordnungen im Feld Stempel und Unterschrift des Leistungs-erbringers unterschreiben oder kann/darf das auch ein Mitarbeiter im Auftrag machen?
Danke schon mal im voraus!
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Harri schrieb:
Liebe KollegInnen!
Darf nur ich die Verordnungen im Feld Stempel und Unterschrift des Leistungs-erbringers unterschreiben oder kann/darf das auch ein Mitarbeiter im Auftrag machen?
Danke schon mal im voraus!
Nur wird das nicht so ernst genommen :smile: wer da unterschreibt :blush:)
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Oder muß dann der jeweilige Therapeut, der die Zertifikatsposition hat unterschreiben?
Wie genau wird "Leistungserbringer" definiert?
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christine81 schrieb:
Darf der Zugelassene - also meist der PI - auch Rezepte unterschreiben, für die er z.b. kein Zertifikat hat (MLD, MT, Bobath oder so)?
Oder muß dann der jeweilige Therapeut, der die Zertifikatsposition hat unterschreiben?
Wie genau wird "Leistungserbringer" definiert?
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Athari schrieb:
Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat. D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den Patienten behandelt hat.
Leistungserbringer ist der, der die Kassenzulassung hat. Das muss nicht mal ein Therapeut sein.
@ Athari
Erbitte Quellenangabe! Das wäre mir neu!
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Ramona Völlkopf schrieb:
@ christine81
Leistungserbringer ist der, der die Kassenzulassung hat. Das muss nicht mal ein Therapeut sein.
@ Athari
Erbitte Quellenangabe! Das wäre mir neu!
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Athari schrieb:
So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.
> Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat.
> D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der
> das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den
> Patienten behandelt hat.
Nein, oder bitte Quellenangabe!
Den Kassen sollte jedes Zertifikat der AN vorliegen.
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morpheus-06 schrieb:
Athari schrieb:
> Es muss immer der unterschreiben der das Zertifikat auch hat.
> D.h. Bei beispielsweise der MT darf nur der unterschreiben der
> das Zertifikat MT hat. Im besten Fall auch der,der den
> Patienten behandelt hat.
Nein, oder bitte Quellenangabe!
Den Kassen sollte jedes Zertifikat der AN vorliegen.
> So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.
Tja da wurde dir Nichts- bzw. Falschwissen gegebleut! Leider :point_up:
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morpheus-06 schrieb:
Athari schrieb:
> So wurde es mir in der Praxis immer eingebleut.
Tja da wurde dir Nichts- bzw. Falschwissen gegebleut! Leider :point_up:
Ich sollte vielleicht erst was glauben wenn ich es sicher bestätigt bekomme.
Dann nehm ich alles zurück!
Hätte aber dann eine Frage,da es immer hieß ,der der unterschreibt ist dann auch für das Rezept verantwortlich.
Heißt also ich kanns zwar unterschrieben haben aber die Verantwortung liegt dann nicht bei mir ? Versteh ich richtig oder?
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Athari schrieb:
Sorry, dachte man kann von stetig Fortgebildeten Leuten etwas mehr Fachwissen erwarten.
Ich sollte vielleicht erst was glauben wenn ich es sicher bestätigt bekomme.
Dann nehm ich alles zurück!
Hätte aber dann eine Frage,da es immer hieß ,der der unterschreibt ist dann auch für das Rezept verantwortlich.
Heißt also ich kanns zwar unterschrieben haben aber die Verantwortung liegt dann nicht bei mir ? Versteh ich richtig oder?
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morpheus-06 schrieb:
Verantwortlich für alles was die GKV angeht ist nur der zugelassene PI -> Rahmenverträge.
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morpheus-06 schrieb:
Wie es da steht der Leistungserbringer und der ist nach SGB V der Zugelassene.
Nur wird das nicht so ernst genommen :smile: wer da unterschreibt :blush:)
Wird dann aber auch dann irgendwann der Fall sein!! :rage:
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Harri schrieb:
Danke für die Info!
Wird dann aber auch dann irgendwann der Fall sein!! :rage:
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