Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
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Entweder schriftlich an Physio
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was ist nötig, um Privatpatienten behandeln zu dürfen (Anmeldung bei..., Renten- und UV-Versichrungspflicht)/wie erfolgt die Rechnungslegung/wie wird gemahnt und vieles mehr. Viele wissen nicht, dass sie sich im Sozialrecht bewegen und welche Bezüge es zu anderen Rechtsgebieten (z.B. BGB) gibt.
Da ich kein Therapeut bin, frage ich mich oft, ob das nicht Ausbildungsinhalt während der Berufsausbildung / des Studiums auf dem Weg zum Therapeuten ist.
Gefunden habe ich unter: http://www.physio.de/physio/ausbildung.htm#Dauer nur Unterricht "allgemein in Berufs-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde". Werden da die rechtlichen Grundlagen für die Führung einer Praxis nicht vermittelt oder unzureichend. Wie kommt es, dass ausgebildete Therapeuten das nicht kennen? Schwäche der Lernenden, der Lehrenden, der Lehrpläne? Oder wird das nicht für nötig gehalten, da die meisten als AN eher die Weisungen des AG befolgen müssen, als rechtliche Regelungen, und wer es dann braucht, soll sich die Kenntnisse nach der Ausbildung gesondert aneignen?
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SGBV schrieb:
Immer wieder werden hier Fragen gestellt wie:
was ist nötig, um Privatpatienten behandeln zu dürfen (Anmeldung bei..., Renten- und UV-Versichrungspflicht)/wie erfolgt die Rechnungslegung/wie wird gemahnt und vieles mehr. Viele wissen nicht, dass sie sich im Sozialrecht bewegen und welche Bezüge es zu anderen Rechtsgebieten (z.B. BGB) gibt.
Da ich kein Therapeut bin, frage ich mich oft, ob das nicht Ausbildungsinhalt während der Berufsausbildung / des Studiums auf dem Weg zum Therapeuten ist.
Gefunden habe ich unter: http://www.physio.de/physio/ausbildung.htm#Dauer nur Unterricht "allgemein in Berufs-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde". Werden da die rechtlichen Grundlagen für die Führung einer Praxis nicht vermittelt oder unzureichend. Wie kommt es, dass ausgebildete Therapeuten das nicht kennen? Schwäche der Lernenden, der Lehrenden, der Lehrpläne? Oder wird das nicht für nötig gehalten, da die meisten als AN eher die Weisungen des AG befolgen müssen, als rechtliche Regelungen, und wer es dann braucht, soll sich die Kenntnisse nach der Ausbildung gesondert aneignen?
Berufsspezifisches oder Basics, die man im Berufsleben braucht, waren nicht ansatzweise Thema.
Hätte ich mir sehr gewünscht.
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Hase C schrieb:
Ich kann mich nur noch wage erinnern, daß ich lernen mußte, welche Arten von Gerichten es in Deutschland gibt...also nur "allgemeine" Staatsbürgerkunde. Aufgrund der "schwammigen" Formulierung, die Du zitierst, ist es sicher ein wenig nach Gutdünken der Schule bzw. des Dozenten, was er unterrichtet.
Berufsspezifisches oder Basics, die man im Berufsleben braucht, waren nicht ansatzweise Thema.
Hätte ich mir sehr gewünscht.
Ähnlich ist es bei Medizinern, Fragen bei Facharzt.de lassen die Nackenhaare senkrecht stehen.
Zudem sind die in Frage kommenden Sektoren aus den einzelenen Rechtsgebieten doch immer wieder sehr klein, Grundlagen des Rechts werden aber in der "allg. Berus-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde" nicht gelehrt. Da sind die Doz. froh, wenn Bundeskanzler und - präsident und die jeweilige Vertretung schon bekannt sind.
mfg hgb
:blush: :blush: das heißt nicht Handels Gesetz Buch
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Wenn man bedenkt, dass auch im fachlichen sehr große Lücken sind, ist klar, dass während der Ausbildung so etwas nicht gelehrt werden kann.
Die meisten PT sind angestellt. Für die wäre das rausgeschmissenes Geld.
Wer sich selbst(st)ändig machen will muss selbst die Verantwortung zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse tragen.
Eine meiner Chefs hat mindestens Bachelorwissen im Arbeitsrecht über 25 Jahre Selbständigkeit erworben.
Die Praxis war von Anfang an durchstrukturiert (habe auf einem Treffen der ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter erfahren) und zwei ehemalige Chefs fragen sie ebenso um Rat (Abrechnung, Personalführung...).
Ein Friseur oder Schlosser hat dieses Wissen ja auch nicht.
Erst auf der Meisterschule lernt man das.
:anguished: :anguished:
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RoFo schrieb:
PT und die anderen Heilhilfsberufe haben eine medizinische Ausbildung.
Wenn man bedenkt, dass auch im fachlichen sehr große Lücken sind, ist klar, dass während der Ausbildung so etwas nicht gelehrt werden kann.
Die meisten PT sind angestellt. Für die wäre das rausgeschmissenes Geld.
Wer sich selbst(st)ändig machen will muss selbst die Verantwortung zur Erlangung der notwendigen Kenntnisse tragen.
Eine meiner Chefs hat mindestens Bachelorwissen im Arbeitsrecht über 25 Jahre Selbständigkeit erworben.
Die Praxis war von Anfang an durchstrukturiert (habe auf einem Treffen der ehemaligen und aktuellen Mitarbeiter erfahren) und zwei ehemalige Chefs fragen sie ebenso um Rat (Abrechnung, Personalführung...).
Ein Friseur oder Schlosser hat dieses Wissen ja auch nicht.
Erst auf der Meisterschule lernt man das.
:anguished: :anguished:
Auch wer sich nicht selbständig machen will, muss sich doch dafür interessieren, wie der Geldfluss im Gesundheitsbereich ist (wie wird das Gehalt, was ich bekomme, generiert?), welche Leistungen die GKV erbringt, welche nicht, was man unterlassen sollte, damit einen keiner verklagt u.ä. Auch Arbeitsrecht ist u.U. nicht nur für AG interessant, sondern für AN auch.
Wenn alle diese Themen in der Berufsausbildung keine (große) Rollen spielen, wie sieht es dann im Studium aus? Wird dort nur das medizinisch/therapeutische Wissen vertieft oder kommen da rechtliche Inhalte hinzu?
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SGBV schrieb:
Es verwundert nur, wenn der Staatsaufbau gelehrt wird (kann man ja auch in der Tagesschau erfahren) , aber während der Ausbildung die Begriffe "Rahmenvertrag", "Patientenrechtegesetz" oder "Heilmittelrichtlinie" praktisch nicht vorkommen. Frisöre oder Schlosser haben nach meiner Kenntnis z.B. keine Dokumentationspflichten, so dass in deren Ausbildung BGB-Kenntnisse ausreichend wären (Rechnungen/Mahnungen/Verträge).
Auch wer sich nicht selbständig machen will, muss sich doch dafür interessieren, wie der Geldfluss im Gesundheitsbereich ist (wie wird das Gehalt, was ich bekomme, generiert?), welche Leistungen die GKV erbringt, welche nicht, was man unterlassen sollte, damit einen keiner verklagt u.ä. Auch Arbeitsrecht ist u.U. nicht nur für AG interessant, sondern für AN auch.
Wenn alle diese Themen in der Berufsausbildung keine (große) Rollen spielen, wie sieht es dann im Studium aus? Wird dort nur das medizinisch/therapeutische Wissen vertieft oder kommen da rechtliche Inhalte hinzu?
Meist kann man mit dem Grundlagenwissen gar nicht soo schlecht behandeln alle anderen Sach(abrechnungs-etc)Fragen bleiben unbeantwortet. Die meisten PT-schuabgänger haben kaum bis wenig Ahnung in Praxisführung Preise, Arbeitsrecht etc. das muß man sich halt selber erlernen.
LG Jens
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Jensg schrieb:
Mein Eindruck nach 3 Jahren Ausbildung , nachfolgender Tätigkeit als Angestellter in zwei Praxen und nunmehr (fast) 10 Jahren Selbstständigkeit, die Schule bereitet nicht auf das Praxisleben vor.
Meist kann man mit dem Grundlagenwissen gar nicht soo schlecht behandeln alle anderen Sach(abrechnungs-etc)Fragen bleiben unbeantwortet. Die meisten PT-schuabgänger haben kaum bis wenig Ahnung in Praxisführung Preise, Arbeitsrecht etc. das muß man sich halt selber erlernen.
LG Jens
Woran liegt das?
Weil keiner da ist, der eine Antwort weiß? Weil keine Zeit dafür zur Verfügung steht oder weil gar keiner erst diese Art Fragen stellt?
Hat man, wenn man die Ausbildung beginnt, die Vorstellung davon, dass sie einen auf's Therapieren vorbereiten soll oder doch eher insgesamt auf die Arbeitswelt? Wenn sie endet oder kurz danach, merkt man dann was gefehlt hat, aber wie sieht es am Anfang aus?
[bearbeitet am 28.01.14 20:00]
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SGBV schrieb:
Jensg: "alle anderen Sach(abrechnungs-etc)Fragen bleiben unbeantwortet"
Woran liegt das?
Weil keiner da ist, der eine Antwort weiß? Weil keine Zeit dafür zur Verfügung steht oder weil gar keiner erst diese Art Fragen stellt?
Hat man, wenn man die Ausbildung beginnt, die Vorstellung davon, dass sie einen auf's Therapieren vorbereiten soll oder doch eher insgesamt auf die Arbeitswelt? Wenn sie endet oder kurz danach, merkt man dann was gefehlt hat, aber wie sieht es am Anfang aus?
[bearbeitet am 28.01.14 20:00]
Dann habe ich im KRHS gearbeitet. Da hatte ich weder Peilung noch Interesse an Rahmenverträgen, Gebührenlisten oder Praxisführung.
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RoFo schrieb:
Nach meiner Ausbildung hatte ich das Gefühl, ich hätte eine Basis, mehr nicht. Und das war ausschließlich fachlich.
Dann habe ich im KRHS gearbeitet. Da hatte ich weder Peilung noch Interesse an Rahmenverträgen, Gebührenlisten oder Praxisführung.
Wir leben in einer Gesundheitswirtschaft und werden für den Bereich "Wirtschaft" nicht ausgebildet. Als Arzt macht man heute nur noch Karriere, wenn man in der Klinik den MBA hat und in der Praxis seine Berater.
Macht man da nicht mit, kann man noch glücklich leben und arbeiten, aber nicht reich werden. Und viel wichtiger, man läuft Gefahr, in Existenz bedrohende Fallstricke zu geraten.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Das liegt an der Ausbildungsordnung der Gesundheitsberufe.
Wir leben in einer Gesundheitswirtschaft und werden für den Bereich "Wirtschaft" nicht ausgebildet. Als Arzt macht man heute nur noch Karriere, wenn man in der Klinik den MBA hat und in der Praxis seine Berater.
Macht man da nicht mit, kann man noch glücklich leben und arbeiten, aber nicht reich werden. Und viel wichtiger, man läuft Gefahr, in Existenz bedrohende Fallstricke zu geraten.
mfg hgb :wink:
Bei dem, was Ihr hier so berichtet, ist es bemerkenswert, dass viele es schaffen, sich letztlich doch in der Selbständigkeit zu behaupten.
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SGBV schrieb:
Das klingt plausibel. Ich kenne Krankenhaus-PTs, die von der eigenen Praxis träumen, aber Null-Ahnung davon haben, was man für 1x KG von der Kasse bekommt bzw. was man tun muss, damit man überhaupt etwas von der Kasse bekommt.
Bei dem, was Ihr hier so berichtet, ist es bemerkenswert, dass viele es schaffen, sich letztlich doch in der Selbständigkeit zu behaupten.
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SGBV schrieb:
Auf das "reich werden" zielte meine Frage nicht ab, sondern eher auf die "existenzbedrohenden Fallstricke". Meiner Meinung nach müssten die während der Ausbildung mindestens umrissen werden. Im Detail kann sich ja dann jeder damit beschäftigen, der sich tatsächlich selbständig machen will. Die Entscheidung für oder gegen die Selbständigkeit kann man treffen, wenn man eine Vorstellung davon hat, womit man sich ggf. beschäftigen müsste.
> Bei dem, was Ihr hier so berichtet, ist es bemerkenswert, dass
> viele es schaffen, sich letztlich doch in der Selbständigkeit
> zu behaupten.
Das sind oft die, die noch mindest 2 Jahre Berufserfahrung brauchten für die Kassenzulassung. In dieser Zeit hat man sich gewissenhaft vorbereitet.
Vor 30 Jahren konnte man die Praxen noch durchzählen. Heute sind an jeder Ecke zwei. Und wer da nicht weiß wie es läuft, der hält sich nicht sehr lange.
Man, was ich schon alles für Pleiten gesehen habe.
Und jetzt, die ganzen Therapiezentren. Bin gespannt, wie lange das gut geht, bei dem Fachkräftemangel....
Also ich brauche mir keine Sorgen mehr zu machen :kissing_closed_eyes:
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RoFo schrieb:
SGBV schrieb:
> Bei dem, was Ihr hier so berichtet, ist es bemerkenswert, dass
> viele es schaffen, sich letztlich doch in der Selbständigkeit
> zu behaupten.
Das sind oft die, die noch mindest 2 Jahre Berufserfahrung brauchten für die Kassenzulassung. In dieser Zeit hat man sich gewissenhaft vorbereitet.
Vor 30 Jahren konnte man die Praxen noch durchzählen. Heute sind an jeder Ecke zwei. Und wer da nicht weiß wie es läuft, der hält sich nicht sehr lange.
Man, was ich schon alles für Pleiten gesehen habe.
Und jetzt, die ganzen Therapiezentren. Bin gespannt, wie lange das gut geht, bei dem Fachkräftemangel....
Also ich brauche mir keine Sorgen mehr zu machen :kissing_closed_eyes:
Manche meinen auch, das Fach studieren zu müssen, weil ihr Abi - Schnitt so gut ist, obwohl sie wahrlich nicht zum Arzt taugen.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Deine Frage habe ich schon gut verstanden, aber es darf nicht vergessen werden, welche Motivation zum Medizinstudium - auch !! - führt.
Manche meinen auch, das Fach studieren zu müssen, weil ihr Abi - Schnitt so gut ist, obwohl sie wahrlich nicht zum Arzt taugen.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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SGBV schrieb:
Bei Medizinern mag das so sein. Bei Therapeuten habe ich die Motivation "reich werden wollen" kaum erlebt, da ist es eher ein Helfersyndrom. Das wiederum ist hinderlich, wenn es darum geht, sich mit betriebswirtschaftlichen Fragen auseinandersetzen zu wollen.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
reich werden im finanziellen nicht, aber deas Helfersyndrom ist auch Bestandteil sozialer Anerkennung, nach der wir streben. In meiner Wahrnehmung spielt das bei Krnakengymnasten und PT's schon eine wesentliche Rolle. Dazu überblicke ich einen Zeitraum von 40 Jahren.
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
Dies ist für Menschen in praktisch betonter Ausbildung ein sehr trockenens Fach, das häufig durch Lehrende auch sehr trocken dargeboten wird, dies besonders dann, wenn dem / der Lehrenden der Bezug zur realen Praxis fehlt.
Ähnlich ist es bei Medizinern, Fragen bei Facharzt.de lassen die Nackenhaare senkrecht stehen.
Zudem sind die in Frage kommenden Sektoren aus den einzelenen Rechtsgebieten doch immer wieder sehr klein, Grundlagen des Rechts werden aber in der "allg. Berus-, Staatsbürger- und Gesetzeskunde" nicht gelehrt. Da sind die Doz. froh, wenn Bundeskanzler und - präsident und die jeweilige Vertretung schon bekannt sind.
mfg hgb
:blush: :blush: das heißt nicht Handels Gesetz Buch
Nein, werden nicht vermittelt, das ergibt sich bereits aus der Stellung des Berufs und dürfte nicht einmal zulässig sein, wenn eine Schule sich über die Ausbildungsordnung hinwegsetzt. Die entsprechenden Hilfsberuflerausbildungen zielen darauf ab, die angeordneten Aufträge des Arztes durchzuführen, ursprünglich unter ausdrücklicher persönlichen Aufsicht des Arztes. " Die Selbstständigkeit " existiert tatsächlich lediglich nur auf dem Papier, selbst die halbe Schaumstoffrolle wird von den Verbandsmitgliedern berufsaufwertend reglementiert ( die Farben der Keulen ohnehin und stellen berufsstanderschaffene gesetzeskraftentfaltende Berufsausübungbedingungen dar ).
- der insofernige Unterrichtsinhalt wurde vom Berufsstand selbst auf das Niveau für erheblich lernschwache festgelegt ( AN-Vertreter seien Gewerkschaften, im BGB sei das grundsätzliche Mietrecht geregelt und es gäbe in der Bundesrepublik Verkaufssteuern ( hatte die lehrende PNF Instrukteurin aber dank ihrer Unterlagen auf Verbrauchssteuern am Ende der Doppelstunde ändern können )
- wenn man nach solch Vorstellung sich in der anschliesenden Doppelstunde der akademischen Urfroschforschung hingeben musste, war die folgende Ballhüpferliestunde eine erforderliche Zeit, darüber nachzudenken, weshalb einem so viele viele Desaströsitäten bisher noch garnicht aufgefallen waren
- die Ausbildungspflichtstundenanzahl beträgt wohl 20 Stunden ( ? )
- die Urfroschdozentin hatte sogar einzelne Steuererklärungsformulare besorgen können; diese konnte sie dann wohl aber recht ordentlich erklären ( zumindest hatte sie diese ja auch erstmalig gesehen; der eine oder andere PT- Unterricht findet zwischen Dozent und Schüler eben Unwissenheitsaugenhöhe statt )
...Oder wird das nicht für nötig gehalten, da die meisten als AN eher die Weisungen des AG befolgen müssen,...
Die Weisungen des Arztes stehen weit über allem- da ist sich der Berufsstand jedoch aber auch oft fragend anschauend, sieht sich selbst über den Sternen und verkennt sein Kellerdasen völlig.
Praktisch betrachtet geht es nunmehr wohl aber auch, dass nach " neuem ISS/ Gymnasialsystem " die pt- Berufe mittels " Berufsausbildungsbefähigungsabschluss " zur Ausbildung berechtigt sind ( also unterhalb des Hauptschulabschlusses ). Schliesslich hatten die Berufsverbandsmitglieder dortfür jahrelang gekämpft, denn diese drastische Niveauherabsetzung zu den Ausbildungsgängen ist als weiterer Erfolgeserfolg zu würdigen. Dieses Fundament ist nicht umsonst nunmehr Rechtfertigung für Hilfstätigkeiten im Verantwortsbereich des Arztes- also auf ewig.
Ausbildungsinhalte der reinen ärztlichen Veranwortsbereiche nunmehr für Hilfskräfte diesen zu vermitteln dürfte aber auch keinen Sinn ergeben. Denn für wen oder was sollte das nützlich sein. Innerhalb des GKV- Leistungserbringungssegmentes trägt der Arzt die Verantwortung ( nicht neunmalkluge Hilfsausbildungsabsolventen ). Es liegt überdies ohnehin auf der Hand, dass " ISS- Berufsausbildungsberechtigte " für sehr einfache Tätigkeitsfelder geeignet sein dürften ( nicht jedoch für komplexe Aufgaben/ Gebiete ). Der Gesetzgeber hatte sich bei diesen Überlegungen wirklich sehr sehr viele Gedanken gemacht- die Berufsverbandsmitglieder sind ihrer angetragenen Beratungsaufgabe in dieser Sache mit regelrechten Freudentänzen entgegen gekommen. Die Lächerlichkeit überbietend hatten sich die Berufsverbandsmitglieder sodann mit " Meisterabschluss " gleichgesetzt gesehen- also nachdem sie genau das entscheidende Kriterium des Zuganges mit voller Härte gegen den Berufsstand durchgesetzt hatten ( Schildbürgertum in reinster Form, schlimmer konnten die Verbandsmitglieder nicht agieren ).
Die Oberkrönung besteht letztendlich insofern noch darin, dass die Verbandsmitglieder auf diese flächendeckemden Dauerfehlleistungen auch noch stolz sind.
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Die staatliche Vorgaben waren, wenn ich mich richtig erinnere durchaus dehnbar genug um damit kreativ um zu gehen.
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Geert Jeuring schrieb:
Hallo Es geht auch anders. Als ich mal eine Zeit lang das schöne Fach Berufskunde unterrichtet habe, habe ich die Schüler einen Businessplan für die eigene Praxis schreiben lassen. Zusätzlich mussten die eine Homepage bauen und ein paar andere praktische Fähigkeiten lernen. Ich bin der Meinung das auch angestellte Physiotherapeuten durchaus mal etwas lernen können über Kalkulation, die wirkliche Preise von Behandlungen etc. Die Kenntnisse und Fähigkeiten wurden zum größten Teil selbst erlernt, recherchiert etc. was die Wahrscheinlichkeit, das tatsächlich was gelernt wird um einiges erhöht.
Die staatliche Vorgaben waren, wenn ich mich richtig erinnere durchaus dehnbar genug um damit kreativ um zu gehen.
Vielen Dank an alle für die Antworten.
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SGBV schrieb:
Ja, genau so sollte überall sein. Schade, dass es offensichtlich die Ausnahme ist.
Vielen Dank an alle für die Antworten.
:clap: :clap: :clap: :clap:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
. Du bist eben ein Lehrer mit Empathie! Gratulor!
:clap: :clap: :clap: :clap:
mfg hgb :wink:
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RoFo schrieb:
So eine Lehrkraft hätte ich auch gerne gehabt :blush:
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webpt schrieb:
...Werden da die rechtlichen Grundlagen für die Führung einer Praxis nicht vermittelt oder unzureichend...
Nein, werden nicht vermittelt, das ergibt sich bereits aus der Stellung des Berufs und dürfte nicht einmal zulässig sein, wenn eine Schule sich über die Ausbildungsordnung hinwegsetzt. Die entsprechenden Hilfsberuflerausbildungen zielen darauf ab, die angeordneten Aufträge des Arztes durchzuführen, ursprünglich unter ausdrücklicher persönlichen Aufsicht des Arztes. " Die Selbstständigkeit " existiert tatsächlich lediglich nur auf dem Papier, selbst die halbe Schaumstoffrolle wird von den Verbandsmitgliedern berufsaufwertend reglementiert ( die Farben der Keulen ohnehin und stellen berufsstanderschaffene gesetzeskraftentfaltende Berufsausübungbedingungen dar ).
- der insofernige Unterrichtsinhalt wurde vom Berufsstand selbst auf das Niveau für erheblich lernschwache festgelegt ( AN-Vertreter seien Gewerkschaften, im BGB sei das grundsätzliche Mietrecht geregelt und es gäbe in der Bundesrepublik Verkaufssteuern ( hatte die lehrende PNF Instrukteurin aber dank ihrer Unterlagen auf Verbrauchssteuern am Ende der Doppelstunde ändern können )
- wenn man nach solch Vorstellung sich in der anschliesenden Doppelstunde der akademischen Urfroschforschung hingeben musste, war die folgende Ballhüpferliestunde eine erforderliche Zeit, darüber nachzudenken, weshalb einem so viele viele Desaströsitäten bisher noch garnicht aufgefallen waren
- die Ausbildungspflichtstundenanzahl beträgt wohl 20 Stunden ( ? )
- die Urfroschdozentin hatte sogar einzelne Steuererklärungsformulare besorgen können; diese konnte sie dann wohl aber recht ordentlich erklären ( zumindest hatte sie diese ja auch erstmalig gesehen; der eine oder andere PT- Unterricht findet zwischen Dozent und Schüler eben Unwissenheitsaugenhöhe statt )
...Oder wird das nicht für nötig gehalten, da die meisten als AN eher die Weisungen des AG befolgen müssen,...
Die Weisungen des Arztes stehen weit über allem- da ist sich der Berufsstand jedoch aber auch oft fragend anschauend, sieht sich selbst über den Sternen und verkennt sein Kellerdasen völlig.
Praktisch betrachtet geht es nunmehr wohl aber auch, dass nach " neuem ISS/ Gymnasialsystem " die pt- Berufe mittels " Berufsausbildungsbefähigungsabschluss " zur Ausbildung berechtigt sind ( also unterhalb des Hauptschulabschlusses ). Schliesslich hatten die Berufsverbandsmitglieder dortfür jahrelang gekämpft, denn diese drastische Niveauherabsetzung zu den Ausbildungsgängen ist als weiterer Erfolgeserfolg zu würdigen. Dieses Fundament ist nicht umsonst nunmehr Rechtfertigung für Hilfstätigkeiten im Verantwortsbereich des Arztes- also auf ewig.
Ausbildungsinhalte der reinen ärztlichen Veranwortsbereiche nunmehr für Hilfskräfte diesen zu vermitteln dürfte aber auch keinen Sinn ergeben. Denn für wen oder was sollte das nützlich sein. Innerhalb des GKV- Leistungserbringungssegmentes trägt der Arzt die Verantwortung ( nicht neunmalkluge Hilfsausbildungsabsolventen ). Es liegt überdies ohnehin auf der Hand, dass " ISS- Berufsausbildungsberechtigte " für sehr einfache Tätigkeitsfelder geeignet sein dürften ( nicht jedoch für komplexe Aufgaben/ Gebiete ). Der Gesetzgeber hatte sich bei diesen Überlegungen wirklich sehr sehr viele Gedanken gemacht- die Berufsverbandsmitglieder sind ihrer angetragenen Beratungsaufgabe in dieser Sache mit regelrechten Freudentänzen entgegen gekommen. Die Lächerlichkeit überbietend hatten sich die Berufsverbandsmitglieder sodann mit " Meisterabschluss " gleichgesetzt gesehen- also nachdem sie genau das entscheidende Kriterium des Zuganges mit voller Härte gegen den Berufsstand durchgesetzt hatten ( Schildbürgertum in reinster Form, schlimmer konnten die Verbandsmitglieder nicht agieren ).
Die Oberkrönung besteht letztendlich insofern noch darin, dass die Verbandsmitglieder auf diese flächendeckemden Dauerfehlleistungen auch noch stolz sind.
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