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Unterlagen aufbewahren
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C.C.
21.12.2013 19:37
Hallo liebe KollegInnen,

weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)?

Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr?

Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!
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Hallo liebe KollegInnen, weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)? Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr? Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!
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C.C. schrieb:

Hallo liebe KollegInnen,

weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)?

Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr?

Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!

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Wonderwoman
21.12.2013 20:32
Alles was mit Patienten-Doku zu tun hat = 10 Jahre
1

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Alles was mit Patienten-Doku zu tun hat = 10 Jahre
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C.C.
21.12.2013 21:46
10 Jahre?

Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden.

Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?

Lg, Christiane
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10 Jahre? Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden. Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat? Lg, Christiane
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C.C. schrieb:

10 Jahre?

Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden.

Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?

Lg, Christiane

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Wonderwoman
21.12.2013 21:49
s. Patientenrechtegesetz... § 630f Abs. 3 BGB



[bearbeitet am 21.12.13 21:51]
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s. Patientenrechtegesetz... § 630f Abs. 3 BGB [bearbeitet am 21.12.13 21:51]
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Wonderwoman schrieb:

s. Patientenrechtegesetz... § 630f Abs. 3 BGB



[bearbeitet am 21.12.13 21:51]

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C.C.
21.12.2013 21:52
ok, danke, da schaue ich 'mal.
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C.C. schrieb:

ok, danke, da schaue ich 'mal.

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Wonderwoman schrieb:

Alles was mit Patienten-Doku zu tun hat = 10 Jahre

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Papa Alpaka
21.12.2013 22:03
> Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?

Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)

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> Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat? Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)
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Papa Alpaka schrieb:

> Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?

Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)



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