Weil""s als Team einfach am
schönsten ist.., suchen wir ab
sofort eine(n) Physiotherapeut
(in).
Wir freuen uns über Ihr Interesse
an einem Minijob.
Was sollten Sie mitbringen?
- Sie treten kommunikativ,
gepflegt, selbstbewusst, freundlich
und sympathisch auf.
- Sie konnten etwas Berufserfahrung
sammeln?
- Eine abgeschlossene anerkannte
Weiterbildung in Manueller
Therapie, Manueller Lymphdrainage
wäre wünschenswert.
- Sie arbeiten ebenso gerne mit
Gymnastik -und
Trainingstherapie?...
schönsten ist.., suchen wir ab
sofort eine(n) Physiotherapeut
(in).
Wir freuen uns über Ihr Interesse
an einem Minijob.
Was sollten Sie mitbringen?
- Sie treten kommunikativ,
gepflegt, selbstbewusst, freundlich
und sympathisch auf.
- Sie konnten etwas Berufserfahrung
sammeln?
- Eine abgeschlossene anerkannte
Weiterbildung in Manueller
Therapie, Manueller Lymphdrainage
wäre wünschenswert.
- Sie arbeiten ebenso gerne mit
Gymnastik -und
Trainingstherapie?...
weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)?
Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr?
Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!
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C.C. schrieb:
Hallo liebe KollegInnen,
weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)?
Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr?
Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!
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Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden.
Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?
Lg, Christiane
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C.C. schrieb:
10 Jahre?
Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden.
Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?
Lg, Christiane
[bearbeitet am 21.12.13 21:51]
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Wonderwoman schrieb:
s. Patientenrechtegesetz... § 630f Abs. 3 BGB
[bearbeitet am 21.12.13 21:51]
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C.C. schrieb:
ok, danke, da schaue ich 'mal.
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Wonderwoman schrieb:
Alles was mit Patienten-Doku zu tun hat = 10 Jahre
Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)
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Papa Alpaka schrieb:
> Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?
Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)
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