Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
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weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)?
Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr?
Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!
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C.C. schrieb:
Hallo liebe KollegInnen,
weiß jemand, ob und wielange wir als Physio-Heilpraktikerinnen ohne Kassenzulassung für die Zusatz- und Privatversicherungen unsere Unterlagen aufbewahren müssen (Karteikarten, Terminpläne,...)?
Oder gibt es ohne Kassenzulassung für die gesetzlichen Krankenkassen keine Vorgaben mehr?
Danke für einen Hinweis und schöne Weihnachten!
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Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden.
Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?
Lg, Christiane
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C.C. schrieb:
10 Jahre?
Die Karteikarten für die Krankenkassen mit Kassenzulassung müssen meines Wissens nur drei Jahre aufbewahrt werden.
Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?
Lg, Christiane
[bearbeitet am 21.12.13 21:51]
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Wonderwoman schrieb:
s. Patientenrechtegesetz... § 630f Abs. 3 BGB
[bearbeitet am 21.12.13 21:51]
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C.C. schrieb:
ok, danke, da schaue ich 'mal.
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Wonderwoman schrieb:
Alles was mit Patienten-Doku zu tun hat = 10 Jahre
Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)
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Papa Alpaka schrieb:
> Wer könnte denn die Unterlagen sehen wollen, wenn man doch keine Kassenzulassung mehr hat?
Ein Anwalt der dafür bezahlt wird Schuld bei dir zu finden? Vorzeitig verschwundene Unterlagen sind gefundenes Fressen :)
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