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Wie lang kann ich ein AOK Rezept,,Bayern, unterbrechen. Pat. war 3 Wochen krank.
Oder wäre es geschickter ein neues zu besorgen?
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stefanie79 schrieb:
Hallo!
Wie lang kann ich ein AOK Rezept,,Bayern, unterbrechen. Pat. war 3 Wochen krank.
Oder wäre es geschickter ein neues zu besorgen?
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Der RVO Rahmenvertrag Bayern lässt eine krankheitsbedingte Unterbrechung über 14 Tage zu. Nachzulesen im Rahmenvertrag. Ob es nach einer mehrwöchigen Pause noch eine Indikation zur Behandlung gibt weißt nur du.
MfG :)
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andi-jo schrieb:
Kopie des RV Bayern:Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten / Therapeuten(K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten / Therapeuten (F). Der zugelassene Heilmittelerbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben(T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.
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Tempelritter schrieb:
Also gleiche Regelung wie beim VdEK. Begründete Unterbrechung unbegrenzt möglich. Hält sich eine Kasse nicht an den RV, hat diese schlechte Karten. Die IKK hat auch alle unberechtigte Absetzungen nach Widerspruch bezahlt, zumindest die Fälle die mir bekannt sind.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Rahmenverträge lassen gelegentlich Unterbrechungen zu (was genau steht im RV); HMR-konform ist eine Unterbrechung von maximal 14 Tagen. Auch wenn die AOK BY sich ggf. an ihren RV hält hast du keine Garantie, das sie sich nicht eines Tages auf die IKK Classic/BaWü berufen und kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist nicht doch noch schnell VOs mit Unterbrechungen von mehr als 14 Tagen als nicht-HMR-konforme Leistungserbringung absetzen.
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Mit Begründung von Urlaub oder Krankheit des Patienten oder Therapeuten bis zu 28 Tagen
Ja
Ausnahme VdeK Kassen, da gibt es keine Frist
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mbone schrieb:
idefix- schrieb am 3.9.19 08:52:
Mit Begründung von Urlaub oder Krankheit des Patienten oder Therapeuten bis zu 28 Tagen
Ja
Ausnahme VdeK Kassen, da gibt es keine Frist
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stefanie79 schrieb:
Und dies ist auch für AOK Bayern gültig???
Und dies ist auch für AOK Bayern gültig???
Das hängt von Deinem RV ab, Praxissitz, NICHT Kassensitz ist entscheidend. Die einzelne Kasse ist nur bei Genehmigungspflicht wichtig.
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ali schrieb:
stefanie79 schrieb am 3.9.19 18:10:
Und dies ist auch für AOK Bayern gültig???
Das hängt von Deinem RV ab, Praxissitz, NICHT Kassensitz ist entscheidend. Die einzelne Kasse ist nur bei Genehmigungspflicht wichtig.
Andi
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andi-jo schrieb:
Idefix, wo steht das mit den 28 Tagen, kann das bei mir im RV Bayern nicht finden.
Andi
War mal eine Auskunft einer Mitarbeiterin bei der Abrechnungsstelle in Schwandorf. Haben damit bisher auch nie Probleme bei der Abrechnung gehabt.
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idefix- schrieb:
@ andi-jo
War mal eine Auskunft einer Mitarbeiterin bei der Abrechnungsstelle in Schwandorf. Haben damit bisher auch nie Probleme bei der Abrechnung gehabt.
Denn auch eine Sachbearbeiterin braucht vertragliche Grundlagen. :blush:
Andi
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andi-jo schrieb:
OK Danke für die Antwort, für mich heißt das aber , wenn es nirgends steht , gibt es auch keine 28 Tage Frist.
Denn auch eine Sachbearbeiterin braucht vertragliche Grundlagen. :blush:
Andi
gibt es nicht auch Unterbrechungsbescheinigungen die man ausfüllen kann....natürlich vom Arzt !?
Wenn das Risiko der Absetzung zu groß ist ,abbrechen und Neue anfordern fertig.
Grüße aus der Hauptstadt,M.W.
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Michael Woelky schrieb:
Hallo,
gibt es nicht auch Unterbrechungsbescheinigungen die man ausfüllen kann....natürlich vom Arzt !?
Wenn das Risiko der Absetzung zu groß ist ,abbrechen und Neue anfordern fertig.
Grüße aus der Hauptstadt,M.W.
Stimmt auch wieder
So habe gerade mit der AOK telefoniert.
Die 28 Tage gelten bei Ergotherapie, hab ich wohl verwechselt. Bei uns gibt es keine Frist, also bis 14 Tage ohne Begründung, darübr hinaus mit Begründung Urlaub / Krankheit vom Therapeuten oder Patienten.
Längere Unterbrechungen gehen nach Ermessen und Einschätzung von uns Therapeuten, im Zweifelsfall sollten wir das Rezept dann dem Arzt vorlegen, zur Bestätigung, gass die Therapie weiterlaufen soll. So handhaben wir es bisher auch, nur brechen wir nach 21 Tagen die Rezepte ab, da wir der Meinung sind, das dann eine Weiterführung nicht unbedingt sinnvoll ist (was natürlich auch von der Problematik des Patienten abhängt).
so sind wir die letzten Jahre gut mit den Kassen gefahren.
Für andere Erfahrungen und Anregungen habe ich immer ein offenes Ohr
Grüße
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idefix- schrieb:
@ Andy-jo
Stimmt auch wieder
So habe gerade mit der AOK telefoniert.
Die 28 Tage gelten bei Ergotherapie, hab ich wohl verwechselt. Bei uns gibt es keine Frist, also bis 14 Tage ohne Begründung, darübr hinaus mit Begründung Urlaub / Krankheit vom Therapeuten oder Patienten.
Längere Unterbrechungen gehen nach Ermessen und Einschätzung von uns Therapeuten, im Zweifelsfall sollten wir das Rezept dann dem Arzt vorlegen, zur Bestätigung, gass die Therapie weiterlaufen soll. So handhaben wir es bisher auch, nur brechen wir nach 21 Tagen die Rezepte ab, da wir der Meinung sind, das dann eine Weiterführung nicht unbedingt sinnvoll ist (was natürlich auch von der Problematik des Patienten abhängt).
so sind wir die letzten Jahre gut mit den Kassen gefahren.
Für andere Erfahrungen und Anregungen habe ich immer ein offenes Ohr
Grüße
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idefix- schrieb:
Mit Begründung von Urlaub oder Krankheit des Patienten oder Therapeuten bis zu 28 Tagen
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