Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
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Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
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Gruppentherapie steht zur
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Ambulante Rehabilitation mit 6
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"Wir haben uns entschlossen, dass bei allen Verordnungen (Erst-, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls) in unmittelbarem Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr eine maximale Unterbrechungsfrist von 28 Tagen möglich ist. Die Verordnung muss vor Weihnachten begonnen worden sein. Die Unterbrechungsfrist muss auf der Rückseite der Heilmittelverordnung entsprechend mit einem "F" gekennzeichnet werden."
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Problem beschreiben
weiß56 schrieb:
Die AOK Niedersachsen trifft eine Sonderregelung für Unterbrechungsfristen in Bezug auf die Weihnachtszeit:
"Wir haben uns entschlossen, dass bei allen Verordnungen (Erst-, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls) in unmittelbarem Zusammenhang mit den Weihnachtsfeiertagen und Neujahr eine maximale Unterbrechungsfrist von 28 Tagen möglich ist. Die Verordnung muss vor Weihnachten begonnen worden sein. Die Unterbrechungsfrist muss auf der Rückseite der Heilmittelverordnung entsprechend mit einem "F" gekennzeichnet werden."
ist das nicht ein tolles Beispiel über die Allmacht (-sauffassung) der KK.
Wie wäre es, wenn wir uns als (untergeordneter) "Vertragspartner" so locker verhalten würden?
Die KK handeln doch nur zum Eigennutz.
Würden wir vor einer längeren Unterbrechung alle (halbfertigen) Rezepte wegen RV-Vorgabe abrechnen, müssten die KK sich doch nur vor ihren Mitgliedern, wegen idiotischer Regelungen rechtfertigen.
Weiter fällt die Bezahlung der abgerechneten Rezepte nach KK-Großzügikeit erst zu einem späteren Zeitpunkt an.
Sollte sich die Vergütung/Allmosen zum Jahresbeginn erhöhen, werden vermutlich die Behandlungen im neuen Jahr noch zu den Alttarifen abgerechnet.
Sieht aus wie eine Freundlichkeit, aber ist es auch eine?
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Weißt du ob die Gebührenliste gekündigt wurde? Sie hat zwar einen Gültigkeitsbeginn (1.2.14), das Ende ist aber nicht datiert, sondern variabel geregelt.
Siehe dazu Auszug aus RV/GL mit den Regionalkassen Niedersachsen.
..."§ 29
Inkrafttreten/Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt zum 1. Juni 2005 in Kraft. Sie ersetzt die Vereinbarung
vom 01.02.1998. Die Vereinbarung kann von den Vertragspartnern mit einer Frist
von drei Monaten durch eingeschriebenen Briefes an alle Vertragspartner zum
Schluss eines Kalenderjahres, frühestens zum 31.12.2005 schriftlich gekündigt
werden.
(2) Das Preisverzeichnis (Anlage 5 ) kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende
eines Kalendervierteljahres durch eingeschriebenen Briefes an alle Vertragspartner
erstmalig zum 31.12.2005 gekündigt werden, sofern nicht jeweils ein anderer
Kündigungstermin vereinbart wurde.
(3) Der Vertrag und das Preisverzeichnis bleiben bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen gültig."...
Bei den Niedersachsen fällt auf, dass das Preisverzeichnisse nur zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden kann, der Beginn aber mitten im Quartal liegt. Wurde hier zum Nachteil der Leistenden verzögert?
Und blockieren die Kassen die Verhandlungen, läuft die Unterbezahlung aus der Vergangenheit munter weiter.
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mocca schrieb:
hallo weiß56,
Weißt du ob die Gebührenliste gekündigt wurde? Sie hat zwar einen Gültigkeitsbeginn (1.2.14), das Ende ist aber nicht datiert, sondern variabel geregelt.
Siehe dazu Auszug aus RV/GL mit den Regionalkassen Niedersachsen.
..."§ 29
Inkrafttreten/Kündigung
(1) Diese Vereinbarung tritt zum 1. Juni 2005 in Kraft. Sie ersetzt die Vereinbarung
vom 01.02.1998. Die Vereinbarung kann von den Vertragspartnern mit einer Frist
von drei Monaten durch eingeschriebenen Briefes an alle Vertragspartner zum
Schluss eines Kalenderjahres, frühestens zum 31.12.2005 schriftlich gekündigt
werden.
(2) Das Preisverzeichnis (Anlage 5 ) kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende
eines Kalendervierteljahres durch eingeschriebenen Briefes an alle Vertragspartner
erstmalig zum 31.12.2005 gekündigt werden, sofern nicht jeweils ein anderer
Kündigungstermin vereinbart wurde.
(3) Der Vertrag und das Preisverzeichnis bleiben bis zum Abschluss neuer Vereinbarungen gültig."...
Bei den Niedersachsen fällt auf, dass das Preisverzeichnisse nur zum Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden kann, der Beginn aber mitten im Quartal liegt. Wurde hier zum Nachteil der Leistenden verzögert?
Und blockieren die Kassen die Verhandlungen, läuft die Unterbezahlung aus der Vergangenheit munter weiter.
Gebührenliste gilt ab 1.6.2014
Von Kündigung habe ich bis jetzt nichts gehört.
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weiß56 schrieb:
Hallo Mocca,
Gebührenliste gilt ab 1.6.2014
Von Kündigung habe ich bis jetzt nichts gehört.
gibt es in NS verschiedene Gebührenlisten mit den Regionalkassen?
Habe vorhin noch einmal nachgefragt. Die von mir erwähnte Liste ab 1.2.14 ist scheinbar nur mit dem IFK vereinbart. Hier sollte wohl individuell recherchiert werden.
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mocca schrieb:
hallo weiß56,
gibt es in NS verschiedene Gebührenlisten mit den Regionalkassen?
Habe vorhin noch einmal nachgefragt. Die von mir erwähnte Liste ab 1.2.14 ist scheinbar nur mit dem IFK vereinbart. Hier sollte wohl individuell recherchiert werden.
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Tempelritter schrieb:
In NS gibt es bei den Primärkassen drei vers. Gebührenlisten mit unterschiedlichen Laufzeiten.
es gibt 3 Verträge IFK ab 1.2.; VPT ab 1.6. und ZVK ab 1.8
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weiß56 schrieb:
Hallo Mocca
es gibt 3 Verträge IFK ab 1.2.; VPT ab 1.6. und ZVK ab 1.8
ich vermute, dass du nach der VPT-Vereinbarung abrechnest.
Kennst du die anderen Listen, bzw. vielleicht sogar die Vor-/Nachteile die den Unterschied ausmachen?
Weißt du ob die Kassen in NS bei allen Listen ihr eigene/ gutsherrengleiche Vertragsauslegung pflegt?
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mocca schrieb:
hallo weiß56,
ich vermute, dass du nach der VPT-Vereinbarung abrechnest.
Kennst du die anderen Listen, bzw. vielleicht sogar die Vor-/Nachteile die den Unterschied ausmachen?
Weißt du ob die Kassen in NS bei allen Listen ihr eigene/ gutsherrengleiche Vertragsauslegung pflegt?
1- richtig rechne nach Vpt ab
2- alle Listen und Preise kannst du unter Preislisten hier bei Physio nachlesen und vergleichen
3- kann ich dir nicht beantworten
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weiß56 schrieb:
Hallo Mocca
1- richtig rechne nach Vpt ab
2- alle Listen und Preise kannst du unter Preislisten hier bei Physio nachlesen und vergleichen
3- kann ich dir nicht beantworten
danke für deine Info!
Wir haben hier wieder ein wunderschönes Beispiel für die Verdummung der PTs.
Auf der einen Seite immer die selben Kassen, auf der anderen den IFK alleine, den ZVK alleine und (man beachte) den VPT und den VDB gemeinsam.
Bei 3X KG/Std. zahlen die Kassen bei der IFK-Liste ca. € 3.500,-- mehr als bei der ZVK-Liste pro Jahr. Der VPT liegt mit seinem Vertrags-Freund VDB dazwischen.
Toll!
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mocca schrieb:
hallo weiß56,
danke für deine Info!
Wir haben hier wieder ein wunderschönes Beispiel für die Verdummung der PTs.
Auf der einen Seite immer die selben Kassen, auf der anderen den IFK alleine, den ZVK alleine und (man beachte) den VPT und den VDB gemeinsam.
Bei 3X KG/Std. zahlen die Kassen bei der IFK-Liste ca. € 3.500,-- mehr als bei der ZVK-Liste pro Jahr. Der VPT liegt mit seinem Vertrags-Freund VDB dazwischen.
Toll!
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mocca schrieb:
hallo,
ist das nicht ein tolles Beispiel über die Allmacht (-sauffassung) der KK.
Wie wäre es, wenn wir uns als (untergeordneter) "Vertragspartner" so locker verhalten würden?
Die KK handeln doch nur zum Eigennutz.
Würden wir vor einer längeren Unterbrechung alle (halbfertigen) Rezepte wegen RV-Vorgabe abrechnen, müssten die KK sich doch nur vor ihren Mitgliedern, wegen idiotischer Regelungen rechtfertigen.
Weiter fällt die Bezahlung der abgerechneten Rezepte nach KK-Großzügikeit erst zu einem späteren Zeitpunkt an.
Sollte sich die Vergütung/Allmosen zum Jahresbeginn erhöhen, werden vermutlich die Behandlungen im neuen Jahr noch zu den Alttarifen abgerechnet.
Sieht aus wie eine Freundlichkeit, aber ist es auch eine?
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Die Unterbrechung "F" bis max. 28 Kalendertage ist in BaWü auch ohne direkten Bezug zum Jahreswechsel möglich [logischerweise muss die Behandlung dafür vor Weihnachten begonnen sein; ohne Beginn keine Unterbrechung].
Da aber die AOK Niedersachsen regelmäßig bis zu 19 Kalendertage Unterbrechung "F" erlaubt: Schön, das "eure" AOK für den Jahreswechsel ein mehr an Unterbrechung einseitig und pauschal genehmigt :)
[Holzauge sei wachsam und leg eine Kopie des Schreibens bereit falls die Abrechnung bemängelt wird...]
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Papa Alpaka schrieb:
Die €3.500 zahlt man beim ZVK dafür pro Betrachtungszeitraum auf die notwendigen Fobis drauf :)
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Die Unterbrechung "F" bis max. 28 Kalendertage ist in BaWü auch ohne direkten Bezug zum Jahreswechsel möglich [logischerweise muss die Behandlung dafür vor Weihnachten begonnen sein; ohne Beginn keine Unterbrechung].
Da aber die AOK Niedersachsen regelmäßig bis zu 19 Kalendertage Unterbrechung "F" erlaubt: Schön, das "eure" AOK für den Jahreswechsel ein mehr an Unterbrechung einseitig und pauschal genehmigt :)
[Holzauge sei wachsam und leg eine Kopie des Schreibens bereit falls die Abrechnung bemängelt wird...]
der ZVK nimmt pro MA und Jahr diese 3.500 € weniger. In einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren und fünf MAs sind das schlappe
€ 70.000.
Die Fobi-Kosten kommen oben drauf. Diese haben aber auch die Anderen.
Im Moment finde ich keine Erklärung für diesen Verzicht und der 38,7% Vorstellung.
Dein Holzaugenhinweis war wichtig!
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mocca schrieb:
hallo Papa Alpaka,
der ZVK nimmt pro MA und Jahr diese 3.500 € weniger. In einem Betrachtungszeitraum von 4 Jahren und fünf MAs sind das schlappe
€ 70.000.
Die Fobi-Kosten kommen oben drauf. Diese haben aber auch die Anderen.
Im Moment finde ich keine Erklärung für diesen Verzicht und der 38,7% Vorstellung.
Dein Holzaugenhinweis war wichtig!
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