für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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mir ist letztens folgendes passiert:
Ich bekam einen Anruf zur Terminvereinbarung Mld...die Verordnung lautete: 6x Mld 45 re Bein,6xMld 45 li Bein im Hausbesuch.Die Patientin ist bei der AOK versichert.
Laut Heilmittelkatalog müßte es doch heißen:6x Mld 60 beide Beine,oder liege ich da jetzt verkehrt?
Ich rief in der Arztpraxis an und erklärte den Sachverhalt und bat um Änderung des Rezeptes.Die Schwester meinte daraufhin ,dazu muß das original in der Praxis sein.Daraufhin erklärte ich es der Tochter der Patientin,für die es kein Problem war in die Praxis zu fahren um entsprechende Änderungen vornehmen zu lassen.Der Weg war für sie leider umsonst,aber ich bekam von der freundlichen? Ärztin einen Anruf mit in etwa folgendem Wortlaut.
Guten tag,hier Praxis....
Sind sie die Inhaberin ?
Sie wollen eine Rezeptänderung? Dazu will ich Ihnen eins sagen: Sie sind der leistungserbringer,also müssen sie sich darum kümmern und persönlich kommen.wenn sie das nicht schaffen,schicken sie eine Ersatzperson.Bei uns ist das so und das wird hier im Ort schon immer so gemacht,alle anderen Praxen halten sich daran.Ich kam überhaupt nicht zu Wort.Vereinbaren Sie mit meiner Schwester einen Gesprächstermin und zack hatte ich die Schwester am Ohr.
ich habe einen Termin mit ihr vereinbart,aber nur weil ich mich so nicht behandeln lasse.Ich bin Leistungserbringer,aber auch eine wirtschaftlich selbstständige Person und lasse mich so nicht behandelnSie hat bei der Ausstellung einen Fehler gemacht und ich soll das ausbaden?.Meine erste Überlegung war auch die Patientin gar nicht erst anzunehmen,aber die kann ja gar nix dafür.
Generell muß man sagen das der Ruf der Ärztin ihr vorrauseilt,aber bisher hatte ich Glück.
Nun meine Frage: Stimmt das mit der MLD 60 oder bin ich schief gewickelt???
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Jacki schrieb:
Hallo an alle...
mir ist letztens folgendes passiert:
Ich bekam einen Anruf zur Terminvereinbarung Mld...die Verordnung lautete: 6x Mld 45 re Bein,6xMld 45 li Bein im Hausbesuch.Die Patientin ist bei der AOK versichert.
Laut Heilmittelkatalog müßte es doch heißen:6x Mld 60 beide Beine,oder liege ich da jetzt verkehrt?
Ich rief in der Arztpraxis an und erklärte den Sachverhalt und bat um Änderung des Rezeptes.Die Schwester meinte daraufhin ,dazu muß das original in der Praxis sein.Daraufhin erklärte ich es der Tochter der Patientin,für die es kein Problem war in die Praxis zu fahren um entsprechende Änderungen vornehmen zu lassen.Der Weg war für sie leider umsonst,aber ich bekam von der freundlichen? Ärztin einen Anruf mit in etwa folgendem Wortlaut.
Guten tag,hier Praxis....
Sind sie die Inhaberin ?
Sie wollen eine Rezeptänderung? Dazu will ich Ihnen eins sagen: Sie sind der leistungserbringer,also müssen sie sich darum kümmern und persönlich kommen.wenn sie das nicht schaffen,schicken sie eine Ersatzperson.Bei uns ist das so und das wird hier im Ort schon immer so gemacht,alle anderen Praxen halten sich daran.Ich kam überhaupt nicht zu Wort.Vereinbaren Sie mit meiner Schwester einen Gesprächstermin und zack hatte ich die Schwester am Ohr.
ich habe einen Termin mit ihr vereinbart,aber nur weil ich mich so nicht behandeln lasse.Ich bin Leistungserbringer,aber auch eine wirtschaftlich selbstständige Person und lasse mich so nicht behandelnSie hat bei der Ausstellung einen Fehler gemacht und ich soll das ausbaden?.Meine erste Überlegung war auch die Patientin gar nicht erst anzunehmen,aber die kann ja gar nix dafür.
Generell muß man sagen das der Ruf der Ärztin ihr vorrauseilt,aber bisher hatte ich Glück.
Nun meine Frage: Stimmt das mit der MLD 60 oder bin ich schief gewickelt???
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alobar schrieb:
ich denke schon, dass du richtig liegst. Genial wäre es doch, dieses erste HMV zu scannen und der AOK vorzulegen um dann die Meinung zu hören von der AOK....
MLD 45 ist angeraten bei leichten Beschwerden bei 2 Extremitäten oder schweren Beschwerden bei 1 Extremität.
Sollte der Befund so aussehen, dass für beide Beine jeweils 45 Minuten notwendig sind,
Muss die Ärztin 2 Rezepte für je 6x 45 Minuten für jedes Bein ausstellen, oder doppelbehandlung draufschreiben.
Sie kann jedenfalls nicht 6+6 x MLD 45 aufschreiben, das wären dann 12x und das würde dem HMK entgegensprechen.
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zum Thema MLD haben die Kollegen schon geschrieben!
Zu der Ärztin: Ganz ehrlich, wenn Du es verschmerzen kannst, dann lass es sein.
Erkläre es der Patientin und entweder die Ärztin gibt ihr das richtige Rezept mit oder weg.
Du wirst nur Ärger haben, das kenne ich aus eigener Erfahrung! Willst du dich von der Ärztin rumschikanieren lassen?
Wenn Du mit der rumdiskutierst schickt Sie dir gar nichts mehr. Dann bist Du erst recht ein "rotes Tuch".
Keine Änderung nach meinen "Spielregeln" = keine Behandlung
Nee, also ich mache sowas nicht mehr.
Bei uns war es ein etwas anderer Fall, da wollte die Arzthelferin den Fehler nicht ändern! " Haben wir schon immer so gemacht", "ich frage mal
die Physiopraxis bei uns im Ärztehaus, die sagen das stimmt so....." bla,bla
Irgendwann war es mir zu bunt und ich habe denen gesagt: " Entweder Sie ändern jetzt Ihren Fehler oder ich schicke Ihnen die Krankenkasse".
Mit denen hatte ich zuvor telefoniert. Plötzlich ging es!
Schöne Grüße
Löwe :blush:
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Löwe1967 schrieb:
Hallo!
zum Thema MLD haben die Kollegen schon geschrieben!
Zu der Ärztin: Ganz ehrlich, wenn Du es verschmerzen kannst, dann lass es sein.
Erkläre es der Patientin und entweder die Ärztin gibt ihr das richtige Rezept mit oder weg.
Du wirst nur Ärger haben, das kenne ich aus eigener Erfahrung! Willst du dich von der Ärztin rumschikanieren lassen?
Wenn Du mit der rumdiskutierst schickt Sie dir gar nichts mehr. Dann bist Du erst recht ein "rotes Tuch".
Keine Änderung nach meinen "Spielregeln" = keine Behandlung
Nee, also ich mache sowas nicht mehr.
Bei uns war es ein etwas anderer Fall, da wollte die Arzthelferin den Fehler nicht ändern! " Haben wir schon immer so gemacht", "ich frage mal
die Physiopraxis bei uns im Ärztehaus, die sagen das stimmt so....." bla,bla
Irgendwann war es mir zu bunt und ich habe denen gesagt: " Entweder Sie ändern jetzt Ihren Fehler oder ich schicke Ihnen die Krankenkasse".
Mit denen hatte ich zuvor telefoniert. Plötzlich ging es!
Schöne Grüße
Löwe :blush:
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TheStonie schrieb:
Das ist abhängig von der Indikation.
MLD 45 ist angeraten bei leichten Beschwerden bei 2 Extremitäten oder schweren Beschwerden bei 1 Extremität.
Sollte der Befund so aussehen, dass für beide Beine jeweils 45 Minuten notwendig sind,
Muss die Ärztin 2 Rezepte für je 6x 45 Minuten für jedes Bein ausstellen, oder doppelbehandlung draufschreiben.
Sie kann jedenfalls nicht 6+6 x MLD 45 aufschreiben, das wären dann 12x und das würde dem HMK entgegensprechen.
Es geht doch darum ob Dir die Kasse die Leistungen bezahlt- einerseits ob überhaupt, andererseits in richtiger Höhe.
Bei solch Sachverhalten sende es schlicht an den AOK Bundesverband. Dieser erklärt richtigerweise seine Unzuständigkeit und übermorgen wär die Genehmigung 6 x 45 für li+ 6 x 45 für re innerhalb dieser gleichen VO genehmigt.
( Die Ärztin hätte übrigens bei Dir einen Termin verabreden müssen, nicht etwa umgekehrt. )
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webpt schrieb:
Scanne das doch banal ein bzw. Fax an die Kasse zur Genehmigung. Denn es geht doch, realistisch betrachtet, nicht um richtig oder falsch oder gar darum wie die Therapeutenschaft gegenüber der Praxis dort den Diener spielt.
Es geht doch darum ob Dir die Kasse die Leistungen bezahlt- einerseits ob überhaupt, andererseits in richtiger Höhe.
Bei solch Sachverhalten sende es schlicht an den AOK Bundesverband. Dieser erklärt richtigerweise seine Unzuständigkeit und übermorgen wär die Genehmigung 6 x 45 für li+ 6 x 45 für re innerhalb dieser gleichen VO genehmigt.
( Die Ärztin hätte übrigens bei Dir einen Termin verabreden müssen, nicht etwa umgekehrt. )
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McMiki schrieb:
Dir ist schon klar, dass MLD + HB so fast das unwirtschaftlichste überhaupt ist?!? Da würde ich gar nicht erst überlegen, geschweige denn rumärgern..
.....da fällt es leicht nein zu einem ungültigen Rezept zusagen.
außerdem haben uns die Kassen doch schon oft gesagt wenn kein gültiges Rezept vorhanden ist dürfen wir nicht behandeln bzw. bekommen es nicht bezahlt.
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Genaugenommen stünde ja oder nein nicht einmal im Raume, denn ohne HMR/ HMK- gültige VO ist der Leistungserbringer zu ja oder nein garnicht gefragt/ zuständig.
Überdies aber ohnehin grundsätzlich Sache des Patienten, denn was alles in der Arztpraxis dort immer schon so üblich sei, kann der Patient mit seiner Kasse problemlos klären.
Jacki könnte grosszügigerweise einerseits solchen Genehmigungsantrag ( im Namen ) des Patienten stellen und angeben, dass die Kassenentscheidung auch dem verordnendem Arzt direkt zukommt. Schliesslich ist es ja ausnahmslos der verordnende Arzt, der als Schirmherr der Therapie in jeglicher Hinsicht ( also finanziell und fachlich- beaufsichtigend ) in der Verantwortung steht.
Ein Hilfsberufler ( wegen seiner Hilfsberuflerausbildung ) ist schliesslich auch garnicht in der Lage etwa beurteilen zu können wie lange solche Therapie welche Auswirkungen hat usw. . Da muss man als Hilfsakteur des mitunter modernsten+ besten Gesundheitssystemes der Welt wirklich sehr doll aufpassen.
Besser und vor allem richtigerweise sind dortfür ja auch die Kassensachbearbeiter gefragt, denn diese wissen, z.B. fachlich viel besser, was die med. Erkenntnisse für den Patienten vorgeben. Hilfsberufler sind da wohl erstmal grundsätzlich gehalten sich an die übergeordnete Kassenfachlichkeit zu wenden. ( aus dortiger Sicht ist es ja oft ohnehin Unsinn, dass hoch bezahlte Ärzte aufgesucht werden, denn Kassen können das viel besser in deren Sachbearbeitung beurteilen/ entscheiden )
Vielleicht besinnt sich der Berufsstand schwerpunktseitig zunehmend auf seine ihm zugewiesene Ausführungsfunktion als Hilfsberufler. Von der Vergütung her dürfte man das eigentlich garnicht anders betrachten können. Therapeuten werden und wurden schliesslich noch nie fürs nicht nachgefragte denken bezahlt.
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webpt schrieb:
........da fällt es leicht nein zu einem ungültigen Rezept zusagen. ...
Genaugenommen stünde ja oder nein nicht einmal im Raume, denn ohne HMR/ HMK- gültige VO ist der Leistungserbringer zu ja oder nein garnicht gefragt/ zuständig.
Überdies aber ohnehin grundsätzlich Sache des Patienten, denn was alles in der Arztpraxis dort immer schon so üblich sei, kann der Patient mit seiner Kasse problemlos klären.
Jacki könnte grosszügigerweise einerseits solchen Genehmigungsantrag ( im Namen ) des Patienten stellen und angeben, dass die Kassenentscheidung auch dem verordnendem Arzt direkt zukommt. Schliesslich ist es ja ausnahmslos der verordnende Arzt, der als Schirmherr der Therapie in jeglicher Hinsicht ( also finanziell und fachlich- beaufsichtigend ) in der Verantwortung steht.
Ein Hilfsberufler ( wegen seiner Hilfsberuflerausbildung ) ist schliesslich auch garnicht in der Lage etwa beurteilen zu können wie lange solche Therapie welche Auswirkungen hat usw. . Da muss man als Hilfsakteur des mitunter modernsten+ besten Gesundheitssystemes der Welt wirklich sehr doll aufpassen.
Besser und vor allem richtigerweise sind dortfür ja auch die Kassensachbearbeiter gefragt, denn diese wissen, z.B. fachlich viel besser, was die med. Erkenntnisse für den Patienten vorgeben. Hilfsberufler sind da wohl erstmal grundsätzlich gehalten sich an die übergeordnete Kassenfachlichkeit zu wenden. ( aus dortiger Sicht ist es ja oft ohnehin Unsinn, dass hoch bezahlte Ärzte aufgesucht werden, denn Kassen können das viel besser in deren Sachbearbeitung beurteilen/ entscheiden )
Vielleicht besinnt sich der Berufsstand schwerpunktseitig zunehmend auf seine ihm zugewiesene Ausführungsfunktion als Hilfsberufler. Von der Vergütung her dürfte man das eigentlich garnicht anders betrachten können. Therapeuten werden und wurden schliesslich noch nie fürs nicht nachgefragte denken bezahlt.
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Fuzziguzzi schrieb:
....und außerdem sollte sich jeder glücklich schätzen wenn er bei der Bezahlung für ML+HB eine Praxis findet die Zeit für diesen HB hat. :unamused:
.....da fällt es leicht nein zu einem ungültigen Rezept zusagen.
außerdem haben uns die Kassen doch schon oft gesagt wenn kein gültiges Rezept vorhanden ist dürfen wir nicht behandeln bzw. bekommen es nicht bezahlt.
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Jacki schrieb:
An den Genehmigungsantrag hab ich gar nicht gedacht,das wäre ja die einfachste Lösung gewesen.Danke auch für diesen Tip!
Alles Gute
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Fuzziguzzi schrieb:
Wir alle können dich gut verstehen, allerdings nutzen die Verantwortlichen diese Gutmenschen wie dich aus um positive Änderungen zu verzögern.
Alles Gute
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McMiki schrieb:
In diesem Sinne...bleib die einzigSTe!!
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Jacki schrieb:
vielen Dank für eure Antworten...Ich wollte mich nur versichern ,damit ich nicht auf dem Holzweg bin.Natürlich gehe ich zu dem Termin,denn ich lasse mir diese Art und Weise nicht gefallen.Und das werde ich ihr auch deutlich darlegen...Wir sind zwar Leistungserbringer und verpflichtet vor Annahme die Rezepte zu kontrollieren ,aber für die richtige Ausstellung ist der Arzt verantwortlich.Die Tochter der Patientin nun ohne Rezept wegzuschicken ist schlichtweg Schikane.Die HB Patientin kann nichts dafür und wenn ich sie ablehnen würde ,wird sie hier zeitnah keine andere Praxis finden.Ich liebe meinen Beruf und nehme auch Hausbesuche an,als einzigste Praxis hier im Ort -gerade diese Patienten brauchen doch unsere Hilfe ... Natürlich arbeiten wir wirtschaftlich-aber man muß auch Mensch bleiben...Ich weiß das es jeden Tag aufs neue ein Spagat ist.
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