Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Darf ich unentgeltlich in meiner eigenen Wohnung Personen untersuchen?
Es bestehen keine familiären oder freundschaftliche Verhältnisse zueinander.
Es sind bekannte von meinen Eltern.
Es erfolgt keine Behandlung, sondern nur eine Inspektion, eine körperliche Untersuchung und eine Hypothese.
wie sieht es rechtlich aus?
habe leider immer nur was lesen können zum Thema, Behandlung in der eigenen Wohnung und dann kam schnell Gewerbeanmeldung, Baubehörden, Haftung bei Unfällen.
nochmal, es soll unentgeltlich erfolgen und es soll keine Behandlung stattfinden.
Danke
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oracle schrieb:
Mein Gott, mach es halt. Brauchst Du auch eine Erlaubnis, um Dir den Hintern zu putzen?
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hgb schrieb:
Das darfst Du alles machen, nur eben keine Diagnose stellen. Das läßt sich fein umgehen, wenn Du formulierst: "Ein Arzt (gn) würde jetzt sagen, ...." mfg hgbblush
Mach einfach.
Mir blieb oft schon nix anderes übrig, als auf einer Fete selbiges im Schlafzimmer des Gastgebers zu tun (ein Schelm, wer jetzt das Falsche denkt), oder inner Kneipe auf dem Barhocker, oder am Strand unter dem Sonnenschirm, oder hinter der Kasse bei Edeka...
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Nicht zuviel Denken.
Mach einfach.
Mir blieb oft schon nix anderes übrig, als auf einer Fete selbiges im Schlafzimmer des Gastgebers zu tun (ein Schelm, wer jetzt das Falsche denkt), oder inner Kneipe auf dem Barhocker, oder am Strand unter dem Sonnenschirm, oder hinter der Kasse bei Edeka...
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend.
Darf ich unentgeltlich in meiner eigenen Wohnung Personen untersuchen?
Es bestehen keine familiären oder freundschaftliche Verhältnisse zueinander.
Es sind bekannte von meinen Eltern.
Es erfolgt keine Behandlung, sondern nur eine Inspektion, eine körperliche Untersuchung und eine Hypothese.
wie sieht es rechtlich aus?
habe leider immer nur was lesen können zum Thema, Behandlung in der eigenen Wohnung und dann kam schnell Gewerbeanmeldung, Baubehörden, Haftung bei Unfällen.
nochmal, es soll unentgeltlich erfolgen und es soll keine Behandlung stattfinden.
Danke
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mfg hgbblush
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hgb schrieb:
Vorsicht!! Die Heilkunde ist auch verboten, wenn sie unentgeltlich ausgeübt wird, siehe Heilpraktikergesetz! Nicht umsonst gibt es strenge Gesetze um die Heilkunde, viele fühlen sich berufen, doch wenige sind zugelassen und geprüft!
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mfg hgbblush
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank. Das ist nun die fehlende Information auf die ich gewartet habe.
Welche Info genau hat Dir jetzt geholfen?
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M0nique schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Welche Info genau hat Dir jetzt geholfen?
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Shakespeare schrieb:
@hgb im HPG ist ausschließlich die gewerbliche oder berufsmäßige Ausübung der Heilkunde geregelt. Was wir privat und unentgeltlich in der Familie, dem Freundeskreis etc. tun, ist grundsätzlich nicht verboten, solange wir niemanden schädigen. Wäre ja auch übel, wenn z.B. der Therapeut oder die Therapeutin nicht einmal seinen Partner bzw. Partnerin untersuchen und behandeln dürfte. Es ist klar, dass andere gesetzliche Regeln greifen, wenn es zu gefährlichen Eingriffen oder sogar Verletzungen kommt. In so fern hast Du Recht, dass auch unentgeltliche Heilbehandlungen gesetzeswidrig sein können.
In dem Link findest Du unter dem Gesetzestext die hier kopierte Anmerkung:
Anmerkungen zu wichtigen Passagen dieses Gesetzes:
Zu § 1:
Unter “berufs- bzw. gewerbsmäßiger” Ausübung der Heilkunde versteht man die Tatsache, die Heilkunde wiederholt auszuüben und sie zu einer immer wiederkehrenden oder sogar dauerhaften Beschäftigung zu machen. “Berufsmäßig” ist die Heilkunde auch dann, wenn sie unentgeltlich vorgenommen wird (BGH Urteil vom 16.12.1954). Selbstlose Hilfeleistung – z.B. in Notfällen – oder Pflege von Menschen – z.B. Mutter mit krankem Kind stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes dar.
Wenn also in der Privatwohnung Freunde der Eltern untersucht werden, darf wie o. g. keine Diagnose gestellt werden. Ist AT auch kein HP, wird es mit einer Therapie auch schon schwierig, es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis. Wenn etwas passiert oder diese Freunde der Eltern auf einmal andere Gedanken haben, sitzt AT in der Patsche. Das ist jedenfalls meine Auffassung von dem Thema. mfg hgbblush
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hgb schrieb:
@Shakespeare
In dem Link findest Du unter dem Gesetzestext die hier kopierte Anmerkung:
Anmerkungen zu wichtigen Passagen dieses Gesetzes:
Zu § 1:
Unter “berufs- bzw. gewerbsmäßiger” Ausübung der Heilkunde versteht man die Tatsache, die Heilkunde wiederholt auszuüben und sie zu einer immer wiederkehrenden oder sogar dauerhaften Beschäftigung zu machen. “Berufsmäßig” ist die Heilkunde auch dann, wenn sie unentgeltlich vorgenommen wird (BGH Urteil vom 16.12.1954). Selbstlose Hilfeleistung – z.B. in Notfällen – oder Pflege von Menschen – z.B. Mutter mit krankem Kind stellt keine Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes dar.
Wenn also in der Privatwohnung Freunde der Eltern untersucht werden, darf wie o. g. keine Diagnose gestellt werden. Ist AT auch kein HP, wird es mit einer Therapie auch schon schwierig, es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis. Wenn etwas passiert oder diese Freunde der Eltern auf einmal andere Gedanken haben, sitzt AT in der Patsche. Das ist jedenfalls meine Auffassung von dem Thema. mfg hgbblush
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Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Wenn du kein Geld nimmst wird es schwer dir ein Gewerbe nachzuweisen oder eine medizinische Tätigkeit wie sie nur Ärzte oder Heilpraktiker ausführen dürfen.
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