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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Umzug in neue praxisräume im gleichen Stadtteil

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Neues Thema
Umzug in neue praxisräume im gleichen Stadtteil
Es gibt 7 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
02.01.2014 11:39
Hallo,wir werden demnächst unseren Standort der physiotherapie-Praxis wechseln müssen(Verkauf der Räume seitens des Vermieters)müssen wir die neue Praxis erneut zulasse,obwohl im gleichen Stadtteil.brauchen wir neue Zulassung der Krankenkassen oder reicht adressänderung.sind uns nicht ganz sicher wie die rechtliche Lage dazu aussieht.
Lieber Gruß
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Hallo,wir werden demnächst unseren Standort der physiotherapie-Praxis wechseln müssen(Verkauf der Räume seitens des Vermieters)müssen wir die neue Praxis erneut zulasse,obwohl im gleichen Stadtteil.brauchen wir neue Zulassung der Krankenkassen oder reicht adressänderung.sind uns nicht ganz sicher wie die rechtliche Lage dazu aussieht. Lieber Gruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,wir werden demnächst unseren Standort der physiotherapie-Praxis wechseln müssen(Verkauf der Räume seitens des Vermieters)müssen wir die neue Praxis erneut zulasse,obwohl im gleichen Stadtteil.brauchen wir neue Zulassung der Krankenkassen oder reicht adressänderung.sind uns nicht ganz sicher wie die rechtliche Lage dazu aussieht.
Lieber Gruß

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eim
02.01.2014 11:41
Neue Zulassung notwendig .Du behäst deine IK-Nummer aber die Räume müssen halt den KK- Kriterien entsprechen .
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Neue Zulassung notwendig .Du behäst deine IK-Nummer aber die Räume müssen halt den KK- Kriterien entsprechen .
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webpt
02.01.2014 12:18
Die Zulassung als solche bleibt unberührt ( also bestehen ). Veränderte Räumlichlichkeiten, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden, betreffen nicht die Zulassung.

...Du behäst deine IK-Nummer aber die Räume müssen halt den KK- Kriterien entsprechen . ....
Schönes Indiz, wie es sich zulassungsrechtlich verhält. Sicherlich nun nicht alleinig beweisend- aber von der Sache her sonnenklar.



[bearbeitet am 02.01.14 15:35]
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Die Zulassung als solche bleibt unberührt ( also bestehen ). Veränderte Räumlichlichkeiten, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden, betreffen nicht die Zulassung. ...Du behäst deine IK-Nummer aber die Räume müssen halt den KK- Kriterien entsprechen . .... Schönes Indiz, wie es sich zulassungsrechtlich verhält. Sicherlich nun nicht alleinig beweisend- aber von der Sache her sonnenklar. [bearbeitet am 02.01.14 15:35]
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webpt schrieb:

Die Zulassung als solche bleibt unberührt ( also bestehen ). Veränderte Räumlichlichkeiten, sofern die Mindestanforderungen erfüllt werden, betreffen nicht die Zulassung.

...Du behäst deine IK-Nummer aber die Räume müssen halt den KK- Kriterien entsprechen . ....
Schönes Indiz, wie es sich zulassungsrechtlich verhält. Sicherlich nun nicht alleinig beweisend- aber von der Sache her sonnenklar.



[bearbeitet am 02.01.14 15:35]

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eim schrieb:

Neue Zulassung notwendig .Du behäst deine IK-Nummer aber die Räume müssen halt den KK- Kriterien entsprechen .

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morpheus-06
02.01.2014 12:37
die Zulassung ist an die Räume gebunden, mit dem Umzug erlischt die erteilte Zulassung.
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die Zulassung ist an die Räume gebunden, mit dem Umzug erlischt die erteilte Zulassung.
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soulis
02.01.2014 14:06
Komplett neue Zulassung notwendig. Haben wir vor 2 Monaten gehabt.
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Komplett neue Zulassung notwendig. Haben wir vor 2 Monaten gehabt.
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soulis schrieb:

Komplett neue Zulassung notwendig. Haben wir vor 2 Monaten gehabt.

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morpheus-06 schrieb:

die Zulassung ist an die Räume gebunden, mit dem Umzug erlischt die erteilte Zulassung.

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C. DBO
02.01.2014 16:27
Du meldest die Adressänderung, lässt die Räume neu abnehmen und erhältst dann ein neues Zulassungsschreiben für die Räume unter der neuen Adresse.
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Du meldest die Adressänderung, lässt die Räume neu abnehmen und erhältst dann ein neues Zulassungsschreiben für die Räume unter der neuen Adresse.
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morpheus-06
02.01.2014 16:29
C. DBO schrieb:
> Du meldest die Adressänderung, lässt die Räume neu abnehmen und
> erhältst dann ein neues Zulassungsschreiben für die Räume unter
> der neuen Adresse.

zusätzlich die Anschrift bei BGW und Haftpflichtvers. ändern und als Kopie mit beilegen.
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C. DBO schrieb: > Du meldest die Adressänderung, lässt die Räume neu abnehmen und > erhältst dann ein neues Zulassungsschreiben für die Räume unter > der neuen Adresse. zusätzlich die Anschrift bei BGW und Haftpflichtvers. ändern und als Kopie mit beilegen.
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morpheus-06 schrieb:

C. DBO schrieb:
> Du meldest die Adressänderung, lässt die Räume neu abnehmen und
> erhältst dann ein neues Zulassungsschreiben für die Räume unter
> der neuen Adresse.

zusätzlich die Anschrift bei BGW und Haftpflichtvers. ändern und als Kopie mit beilegen.

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C. DBO schrieb:

Du meldest die Adressänderung, lässt die Räume neu abnehmen und erhältst dann ein neues Zulassungsschreiben für die Räume unter der neuen Adresse.



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