Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
zu meiner Person , ich habe eine KG-Praxis und arbeite dort mit einer Angestellten (Teilzeit).
Da ich die Praxis aufgrund des Todes meines Vaters vor einigen Jahren kurzfristig übernehmen musste, bin ich seitdem privat versichert ( wurde damals nicht besser beraten) und würde jetzt ( mit 54 Jahren) gerne wieder zurück in die gesetzliche Versicherung.
Nach Beratung mit Steuerberater würde dies nur gehen, wenn ich die Praxis schließe und anschließend in einem Angestelltenverhältnis arbeiten würde.
Grundsätzlich geht dies auch nur vor dem 55 Lebensjahr, also bald.
Da die Arbeit in der Praxis und mit meinen Patienten für mich aber auch ein Art Berufung ist, ist dies keine gangbare Variante.
Jetzt habe ich gelesen, das man ja eine Praxis als Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kann und ich dort als Geschäftsführerin angestellt werden könnte. Die GmbH selbst könnte von einem "Berufsfremden" gegründet werden und ich wäre angestellt. Weiterhin könnte man durch die GmbH auch etwas Steuern sparen als Nebeneffekt.
Übernehmen würde sie dann mein berufsfremder Göttergatte.
Ist jemand hier auch in der Situation, das er als Selbstständiger wieder in die gesetzliche KK wechseln möchte und ggfls. auch die Umwandlung der Praxis in eine ander Rechtsform gemacht hat.
Vielleicht gibt es ja doch eine andere Möglichkeit zu wechseln, die Vorteile der privaten KK zu einer gesetzlichen KK sind nicht mehr wirklich so gross und im Alter aber sehr teuer.
Grüße
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Olaf Seifert schrieb:
Ganz grob: Die GmbH ist die eine Variante in der du als geschäftsführender Gesellschafter bei der GmbH (juristische Person) angestellt bist. Die andere Variante ist die, dass dein Göttergatte die Praxis übernimmt und dich als fachliche Leitung anstellt. Dies ist möglich, vorausgesetzt, dass der Arbeitgeber deines Mannes nichts dagegen hat. Eine GmbH ist nicht unbedingt nötig. Steuerberater favorisieren eher die GmbH, ein Schelm wer dabei böses denkt, denn die Buchhaltung und der Abschluss ist erheblich teurer als bei einem freiberuflichen Einzelunternehmen. Eine Neuzulassung ist bei beiden Varianten angesagt.
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eim schrieb:
Warum fragst du nicht bei der Krankenkasse nach ???? Du kannst dich meines Wissens nach (ich hab es selber auch so gemacht) als Freiwillig Versicherte bei der Kranenkasse angemelden und es war kein Problem.
In welcher Variante wäre denn die Übernahme meines Mannes möglich, wenn nicht als GmbH?
Oder habe ich deine Antwort falsch interpretiert?
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Traumberuf schrieb:
@Olaf Seifert Hallo, du schreibst das eine GmbH nicht unbedingt nötig ist. In welcher Form müsste/könnte ich denn sonst arbeiten?
In welcher Variante wäre denn die Übernahme meines Mannes möglich, wenn nicht als GmbH?
Oder habe ich deine Antwort falsch interpretiert?
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Traumberuf schrieb:
@eim Laut Nachfrage bei der KK ist ein Wechsel nur möglich, wenn du die Praxis abmeldest und in einem Angestelltenverhältnis weiterarbeitest
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Olaf Seifert schrieb:
@Traumberuf Dein Mann übernimmt die Praxis als (gewerblicher) Einzelunternehmer und stellt dich als Fachliche Leitung an. Fertig yum
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Traumberuf schrieb:
Hallo in die Runde,
zu meiner Person , ich habe eine KG-Praxis und arbeite dort mit einer Angestellten (Teilzeit).
Da ich die Praxis aufgrund des Todes meines Vaters vor einigen Jahren kurzfristig übernehmen musste, bin ich seitdem privat versichert ( wurde damals nicht besser beraten) und würde jetzt ( mit 54 Jahren) gerne wieder zurück in die gesetzliche Versicherung.
Nach Beratung mit Steuerberater würde dies nur gehen, wenn ich die Praxis schließe und anschließend in einem Angestelltenverhältnis arbeiten würde.
Grundsätzlich geht dies auch nur vor dem 55 Lebensjahr, also bald.
Da die Arbeit in der Praxis und mit meinen Patienten für mich aber auch ein Art Berufung ist, ist dies keine gangbare Variante.
Jetzt habe ich gelesen, das man ja eine Praxis als Einzelunternehmen in eine GmbH umwandeln kann und ich dort als Geschäftsführerin angestellt werden könnte. Die GmbH selbst könnte von einem "Berufsfremden" gegründet werden und ich wäre angestellt. Weiterhin könnte man durch die GmbH auch etwas Steuern sparen als Nebeneffekt.
Übernehmen würde sie dann mein berufsfremder Göttergatte.
Ist jemand hier auch in der Situation, das er als Selbstständiger wieder in die gesetzliche KK wechseln möchte und ggfls. auch die Umwandlung der Praxis in eine ander Rechtsform gemacht hat.
Vielleicht gibt es ja doch eine andere Möglichkeit zu wechseln, die Vorteile der privaten KK zu einer gesetzlichen KK sind nicht mehr wirklich so gross und im Alter aber sehr teuer.
Grüße
Aber ich habe es damals so gemacht, dass ich die Praxis zum Jahrewechsel für 7 (vielleicht auch 10) Tage komplett abgemeldet habe. In der Zeit ist die Praxis sowieso immer geschlossen. Ich bin dann in dieser Woche über die Familienversicherung bei meinem Mann in der gesetzlichen KV versichert gewesen und anschließend dort freiwillig versichert. Es ist mit Schreibkram verbunden, aber zu stemmen. Die Sache mit dem Finanzamt hat der Steuerberater geregelt, meines Wissens hat er damals bei denen die Karten ganz offen auf den Tisch gelegt. Deine Angestellte muss allerdings ganz offiziell gekündigt werden (Kündigungsfrist beachten). Ich habe meinen damals aber mit der Kündigung gleich den neuen Arbeitsvertrag mit in die Hände gegeben. Und immer mit offenen Karten gespielt.
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sabine341 schrieb:
Für die freiwillige Versicherung brauchst Du doch eine Vorversicherungszeit von 12 Monaten, wie hast Du die denn mit 7-10 Tagen hinbekommen?
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SiH schrieb:
Es ist sechs oder sieben Jahre her. Deshalb bin ich mir nicht sicher, ob ich diese Zeit der Vorversicherung damals auch schon brauchte. Bei mir hat es gereicht, dass ich ohne Einkommen in die gesetzliche KV gerutscht bin. Und damit war ich in einer gesetzlichen KV vorversichert und konnte mich von aus dort freiwillig versichern, als ich wieder selber Geld verdient habe.
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SiH schrieb:
Ich weiß nicht, ob es auf diesem Weg noch möglich ist, weil es schon einige Jahre her ist.
Aber ich habe es damals so gemacht, dass ich die Praxis zum Jahrewechsel für 7 (vielleicht auch 10) Tage komplett abgemeldet habe. In der Zeit ist die Praxis sowieso immer geschlossen. Ich bin dann in dieser Woche über die Familienversicherung bei meinem Mann in der gesetzlichen KV versichert gewesen und anschließend dort freiwillig versichert. Es ist mit Schreibkram verbunden, aber zu stemmen. Die Sache mit dem Finanzamt hat der Steuerberater geregelt, meines Wissens hat er damals bei denen die Karten ganz offen auf den Tisch gelegt. Deine Angestellte muss allerdings ganz offiziell gekündigt werden (Kündigungsfrist beachten). Ich habe meinen damals aber mit der Kündigung gleich den neuen Arbeitsvertrag mit in die Hände gegeben. Und immer mit offenen Karten gespielt.
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Janna22 schrieb:
Vielleicht schaust Du mal, ob Du z.b. bei der IHK an Infos kommst, auch zwecks Gewerbesteuer usw.
es wundert mich nur, das man hier nicht mehrere Beiträge zu diesem Thema findet, trifft ja bestimmt auf sehr viele zu.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Traumberuf Nö, soviel Praxis-GmbH findest du in Deutschland nicht. Dein Anliegen hat daher wahrscheinlich eher Seltenheitswert.
aber glaubst du nicht, das doch viele "Angst" haben nach Praxisschließung oder Rente die dann doch sehr hohen Beiträge zur Privatversicherung zahlen zu müssen?
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Traumberuf schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
aber glaubst du nicht, das doch viele "Angst" haben nach Praxisschließung oder Rente die dann doch sehr hohen Beiträge zur Privatversicherung zahlen zu müssen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Traumberuf Die meisten haben gar keine Wahl (mehr). Und ich habe diesbezüglich vorgesorgt. Ich möchte absolut nicht in der GKV zurückwechseln.
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Traumberuf schrieb:
Hallo
es wundert mich nur, das man hier nicht mehrere Beiträge zu diesem Thema findet, trifft ja bestimmt auf sehr viele zu.
Da hat oben @SiH eine Möglichkeit aufgezeigt. Evtl. im Rahmen einer ruhenden Zulassung/Selbständigkeit (ist bei GKV bis 6 Monate möglich). Ob das 2024 aktuell so noch geht, musst du mal im SGB etc. nachschauen.
Der fachfremde Ehepartner kann als Einzelunternehmer (du fachl. Leiter) m. K. n. keine Praxis mehr führen. Das wurde abgeschafft - Deshalb der Vorschlag des StB mit der GmbH
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Im Rahmenvertrag steht: Ist der zugelassene Leistungserbringer eine juristische Person oder eine rechtsfähige oder nicht-rechtsfähige Personenvereinigung, hat er für die fachliche Leitung der Praxis einen angestellten Leistungserbringer gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V zu benennen. Gleiches gilt für eine natürliche Person, die die Qualifikation gemäß Anlage 5 erfüllt, in der Praxis aber selbst nicht tätig wird (§ 12 Absatz 1) oder die die Qualifikation gemäß Anlage 5 selbst nicht erfüllt. Die fachliche Leitung der Praxis muss gewährleistet sein.
Dazu ist keine GmbH erforderlich...
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Olaf Seifert schrieb:
Der fachfremde Ehepartner kann als Einzelunternehmer (du fachl. Leiter) m. K. n. keine Praxis mehr führen. Das wurde abgeschafft - diese Aussage ist falsch
Im Rahmenvertrag steht: Ist der zugelassene Leistungserbringer eine juristische Person oder eine rechtsfähige oder nicht-rechtsfähige Personenvereinigung, hat er für die fachliche Leitung der Praxis einen angestellten Leistungserbringer gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V zu benennen. Gleiches gilt für eine natürliche Person, die die Qualifikation gemäß Anlage 5 erfüllt, in der Praxis aber selbst nicht tätig wird (§ 12 Absatz 1) oder die die Qualifikation gemäß Anlage 5 selbst nicht erfüllt. Die fachliche Leitung der Praxis muss gewährleistet sein.
Dazu ist keine GmbH erforderlich...
Im Rahmenvertrag steht: Ist der zugelassene Leistungserbringer eine juristische Person oder eine rechtsfähige oder nicht-rechtsfähige Personenvereinigung, hat er für die fachliche Leitung der Praxis einen angestellten Leistungserbringer gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V zu benennen. Gleiches gilt für eine natürliche Person, die die Qualifikation gemäß Anlage 5 erfüllt, in der Praxis aber selbst nicht tätig wird (§ 12 Absatz 1) oder die die Qualifikation gemäß Anlage 5 selbst nicht erfüllt. Die fachliche Leitung der Praxis muss gewährleistet sein.
Dazu ist keine GmbH erforderlich...
Das habe ich in meinem post so auch gar nicht behauptet! Was meinst Du denn da genau.....welche Aussage ist falsch. innocent
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VAUPE schrieb:
@Olaf Seifert
Olaf Seifert schrieb am 03.02.2024 16:21 Uhr:Der fachfremde Ehepartner kann als Einzelunternehmer (du fachl. Leiter) m. K. n. keine Praxis mehr führen. Das wurde abgeschafft - diese Aussage ist falsch
Im Rahmenvertrag steht: Ist der zugelassene Leistungserbringer eine juristische Person oder eine rechtsfähige oder nicht-rechtsfähige Personenvereinigung, hat er für die fachliche Leitung der Praxis einen angestellten Leistungserbringer gegenüber der zuständigen Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V zu benennen. Gleiches gilt für eine natürliche Person, die die Qualifikation gemäß Anlage 5 erfüllt, in der Praxis aber selbst nicht tätig wird (§ 12 Absatz 1) oder die die Qualifikation gemäß Anlage 5 selbst nicht erfüllt. Die fachliche Leitung der Praxis muss gewährleistet sein.
Dazu ist keine GmbH erforderlich...
Das habe ich in meinem post so auch gar nicht behauptet! Was meinst Du denn da genau.....welche Aussage ist falsch. innocent
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Olaf Seifert schrieb:
@VAUPE Hab ich doch im ersten Satz zitiert..
Das hab ich verstanden....
Ich verstehe noch nicht, was an meiner Aussage:
"Der fachfremde Ehepartner kann als Einzelunternehmer (du fachl. Leiter) m. K. n. keine Praxis mehr führen. Das wurde abgeschafft"
nun falsch ist?
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VAUPE schrieb:
@Olaf Seifert
Das hab ich verstanden....
Ich verstehe noch nicht, was an meiner Aussage:
"Der fachfremde Ehepartner kann als Einzelunternehmer (du fachl. Leiter) m. K. n. keine Praxis mehr führen. Das wurde abgeschafft"
nun falsch ist?
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VAUPE schrieb:
Grundsätzlich geht ein Wechsel auch nach dem 55Lj. Sofern dein Göttergatte gesetzlich versichert ist. Stichwort: Familienversicherung.
Da hat oben @SiH eine Möglichkeit aufgezeigt. Evtl. im Rahmen einer ruhenden Zulassung/Selbständigkeit (ist bei GKV bis 6 Monate möglich). Ob das 2024 aktuell so noch geht, musst du mal im SGB etc. nachschauen.
Der fachfremde Ehepartner kann als Einzelunternehmer (du fachl. Leiter) m. K. n. keine Praxis mehr führen. Das wurde abgeschafft - Deshalb der Vorschlag des StB mit der GmbH
entschuldige die Frage, was meinst du mit SGB?
Der Vorschlag von @SiH die Praxis für Zeitraum x zuzumachen, ist in der echten Praxis glaube ich nicht umsetzbar.
Es scheint schon schwer zu sein, einen Wechsel vornehmen zu können :-(
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Traumberuf schrieb:
Hallo Vaupe
entschuldige die Frage, was meinst du mit SGB?
Der Vorschlag von @SiH die Praxis für Zeitraum x zuzumachen, ist in der echten Praxis glaube ich nicht umsetzbar.
Es scheint schon schwer zu sein, einen Wechsel vornehmen zu können :-(
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VAUPE schrieb:
SGB = Sozialgesetzbuch (hier: § 10 SGB V Familienversicherung)
wir waren heuet beim Steuerberater und haben die Sache mt einer GmbH durchgesprochen.
Grundsätzlich wäre das ganze machbar, aber unabhängig vom steuerlichen Aspekt müssten
ja nach einer Umwandlung in eine GmbH die ganzen Praxiszulassungen bei den KK neu beantragt werden mit den jetzt aktuellen Bestimmungen wie Raumgrößen, Kabinengrößen usw.
Das könnte ggfls. auch ein "Fallstrick" sein, wenn die damals zulässigen Kabinengrößen verändert wurden und die Kabinen dann nach einer Neuzulassung zu klein wären.
Wenn ich euch richtig verstanden habe, brauche ich als GmbH-Gründer ja keine Ausbildung als Physiotherapeut. Dazu würde ich ja meine Gattin als "fachliche Leiterin" einstellen.
Hatte von euch jemand auch das problem, das es aufgrund veränderter Bestimmungen bzgl. Praxiseinrichtung zu Problemnen kam?
Ich habe gerade noch in den Einrichtungsrichtlinen ( also bei einer Neuzulassung)
folgendes gelesen
Das würde ja bedeuten, das wenn man
- alleine arbeitet = 4 Kabinen vorhanden
- mit einer z.B. Teilzeitkraft = + 2 weitere Kabinen
also in meinem Fall
6 Kabinen vorhanden sein müssen, das ist ja ...... +
Oder lese ich dies falsch
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inwieweit eine rechtsformänderung eine neuzulassung braucht, weiß ich spontan nicht, aber mindestens beim ITSG muss mans angeben ggf. neue IK beantragen. also gut möglich dass die ARGE da auch auf neuzulassung besteht.
bei den kabinen kannst du grob sagen: pro gleichzeitig arbeitendem therapeut (in der praxis) muss ein raum von 8qm vorgehalten werden.
und ansonsten ja, du könntest der praxisinhaber sein ohne ausbildung, solange eine fachliche leitung das betriebsgeschehen absichert
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Alex Moro schrieb:
ist soweit schon richtig, dass bei einer neuzulassung der bestandsschutz wegfällt und falls räume unter 8qm waren, würden diese aktuell nicht zugelassen werden.
inwieweit eine rechtsformänderung eine neuzulassung braucht, weiß ich spontan nicht, aber mindestens beim ITSG muss mans angeben ggf. neue IK beantragen. also gut möglich dass die ARGE da auch auf neuzulassung besteht.
bei den kabinen kannst du grob sagen: pro gleichzeitig arbeitendem therapeut (in der praxis) muss ein raum von 8qm vorgehalten werden.
und ansonsten ja, du könntest der praxisinhaber sein ohne ausbildung, solange eine fachliche leitung das betriebsgeschehen absichert
wer ist ITSG ( habe nur eine Dienstleistungegesellschaft dazu gefunden)?
Wir haben nun nächste Woche ein Telefongespräch mit dem VPT, dort wollen wir mal einige Dinge abklären.
Könnte es auch sein, das eine gesetzliche Krankenkasse auch Selbstständige einfach aufnimmt oder ist so etwas ausgeschlossen?
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Traumberuf schrieb:
Hallo und danke für die Infos,
wer ist ITSG ( habe nur eine Dienstleistungegesellschaft dazu gefunden)?
Wir haben nun nächste Woche ein Telefongespräch mit dem VPT, dort wollen wir mal einige Dinge abklären.
Könnte es auch sein, das eine gesetzliche Krankenkasse auch Selbstständige einfach aufnimmt oder ist so etwas ausgeschlossen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Traumberuf Ich empfehle dringen ein Seminar "Praxisgründung" zu besuchen. Ich habe den Eindruck, es fehlt dir an allem Elementarwissen eines zukünftigen PI.
oder eine privatberatung bei lars buchen ;)
ansonsten ja, so ein seminar wäre wohl in dem fall wirklich zu raten, wenn schon elementare dinge unbekannt sind. sonst würde hier das ganze wohl ausarten ohne ende.
telefonat mit dem VPT ist ein guter anfang. spezifische fragen können hier beantwortet werden. aber es fehlt ja trotzdem das basiswissen.
man bittet den mathelehrer ja auch nicht, die sparkassenformeln zu erklären, wenn man noch nicht mal das 1x1 kennt
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Alex Moro schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
oder eine privatberatung bei lars buchen ;)
ansonsten ja, so ein seminar wäre wohl in dem fall wirklich zu raten, wenn schon elementare dinge unbekannt sind. sonst würde hier das ganze wohl ausarten ohne ende.
telefonat mit dem VPT ist ein guter anfang. spezifische fragen können hier beantwortet werden. aber es fehlt ja trotzdem das basiswissen.
man bittet den mathelehrer ja auch nicht, die sparkassenformeln zu erklären, wenn man noch nicht mal das 1x1 kennt
Unter 11/7 steht : Die Zulassung endet bei Änderung der Rechtsform einer Heilmittelpraxis. OK
Endet die Zulassung aufgrund einer Änderung der Rechtsform, werden im Zulassungsverfahren nur die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.
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Olaf Seifert schrieb:
auch hier ist der Blick in den Rahmenvertrag sinnvoll:
Unter 11/7 steht : Die Zulassung endet bei Änderung der Rechtsform einer Heilmittelpraxis. OK
Endet die Zulassung aufgrund einer Änderung der Rechtsform, werden im Zulassungsverfahren nur die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.
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Traumberuf schrieb:
Hallo an alle,
wir waren heuet beim Steuerberater und haben die Sache mt einer GmbH durchgesprochen.
Grundsätzlich wäre das ganze machbar, aber unabhängig vom steuerlichen Aspekt müssten
ja nach einer Umwandlung in eine GmbH die ganzen Praxiszulassungen bei den KK neu beantragt werden mit den jetzt aktuellen Bestimmungen wie Raumgrößen, Kabinengrößen usw.
Das könnte ggfls. auch ein "Fallstrick" sein, wenn die damals zulässigen Kabinengrößen verändert wurden und die Kabinen dann nach einer Neuzulassung zu klein wären.
Wenn ich euch richtig verstanden habe, brauche ich als GmbH-Gründer ja keine Ausbildung als Physiotherapeut. Dazu würde ich ja meine Gattin als "fachliche Leiterin" einstellen.
Hatte von euch jemand auch das problem, das es aufgrund veränderter Bestimmungen bzgl. Praxiseinrichtung zu Problemnen kam?
Ich habe gerade noch in den Einrichtungsrichtlinen ( also bei einer Neuzulassung)
folgendes gelesen
Das würde ja bedeuten, das wenn man
- alleine arbeitet = 4 Kabinen vorhanden
- mit einer z.B. Teilzeitkraft = + 2 weitere Kabinen
also in meinem Fall
6 Kabinen vorhanden sein müssen, das ist ja ...... +
Oder lese ich dies falsch
Sie regelt den Praxisalltag und ich versuche mir im Forum Kenntnisse/Ideen und Möglichkeiten bzgl. der Änderung der Rechtsform zu erlangen.
Meine Gattin ist mit ganzer Kraft und Leidenschaft Physiotherapeutin und verbringt viele freie Zeit für die Bedürfnisse und Belange ihrer Patienten. Da kommt das Internet "etwas" zu kurz.
1. Das wäre prima, wenn es nicht die Raumgrößen der Kabinen betreffen würde.
Unter 11/7 steht : Die Zulassung endet bei Änderung der Rechtsform einer Heilmittelpraxis. OK
Endet die Zulassung aufgrund einer Änderung der Rechtsform, werden im Zulassungsverfahren nur die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.
2. @Traumberuf Ich empfehle dringen ein Seminar "Praxisgründung" zu besuchen. Ich habe den Eindruck, es fehlt dir an allem Elementarwissen eines zukünftigen PI.
=> Praxis ist ja schon seit Jahren gegründet, wo gibt es denn Seminare für "Praxisgründung"
3. @Lars van Ravenzwaaij
oder eine privatberatung bei lars buchen ;)
=> wie wäre das möglich?
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Zulauf hättest Du.
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pt ani schrieb:
Mensch Lars, da eröffnen sich neue Betätigungsfelder! smile
Zulauf hättest Du.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Eigentlich bin ich dabei mich nach und nach zu Ruhe zu setzen. Und endlich mehr Zeit für meine Hobbys zu haben. flushed
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Traumberuf Sämtliche Berufsverbände bieten solche Seminare an. Dazu gibt es eine Reihe von privaten Anbieter. Einfach mal googlen.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Weiß ich doch..
...eigentlich solltest du es auch tun ...es tut nämlich gut, wenn man mehr zeit für neue Dinge haben will...ich geniesse es in vollen Zügen...
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
...eigentlich solltest du es auch tun ...es tut nämlich gut, wenn man mehr zeit für neue Dinge haben will...ich geniesse es in vollen Zügen...
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Traumberuf schrieb:
Entschuldigt bitte die vielen Fragen, das kommt daher, das ich für meine Gattin schreibe.
Sie regelt den Praxisalltag und ich versuche mir im Forum Kenntnisse/Ideen und Möglichkeiten bzgl. der Änderung der Rechtsform zu erlangen.
Meine Gattin ist mit ganzer Kraft und Leidenschaft Physiotherapeutin und verbringt viele freie Zeit für die Bedürfnisse und Belange ihrer Patienten. Da kommt das Internet "etwas" zu kurz.
1. Das wäre prima, wenn es nicht die Raumgrößen der Kabinen betreffen würde.
Unter 11/7 steht : Die Zulassung endet bei Änderung der Rechtsform einer Heilmittelpraxis. OK
Endet die Zulassung aufgrund einer Änderung der Rechtsform, werden im Zulassungsverfahren nur die persönlichen Zulassungsvoraussetzungen sowie die Pflichtausstattung geprüft, nicht jedoch die räumlichen Anforderungen.
2. @Traumberuf Ich empfehle dringen ein Seminar "Praxisgründung" zu besuchen. Ich habe den Eindruck, es fehlt dir an allem Elementarwissen eines zukünftigen PI.
=> Praxis ist ja schon seit Jahren gegründet, wo gibt es denn Seminare für "Praxisgründung"
3. @Lars van Ravenzwaaij
oder eine privatberatung bei lars buchen ;)
=> wie wäre das möglich?
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