Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
seit dem letzten Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft :tired_face: . Mich würde sehr interessieren, wie Ihr die Umsetzung dieses Gesetzes handhabt. Es werden ja hierzu kommerzielle Aufklärungsbögen angeboten, die meiner Meinung nach Patienten durch die dort aufgelisteten Kontraindikationen eher verschrecken. Auch existiert vom Berufsverband hier eine sehr abgespeckte Version des Bogens. Sicher ist nur, dass eine wie immer dokumentierte Aufklärung durch uns Physios erfolgen muss, damit wir rechtssicher behandeln können.
Wer hiermit schon Erfahrungen hat oder auch Vorschläge, dem wäre ich sehr dankbar.
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Problem beschreiben
Triggerfrau schrieb:
Hallo,
seit dem letzten Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft :tired_face: . Mich würde sehr interessieren, wie Ihr die Umsetzung dieses Gesetzes handhabt. Es werden ja hierzu kommerzielle Aufklärungsbögen angeboten, die meiner Meinung nach Patienten durch die dort aufgelisteten Kontraindikationen eher verschrecken. Auch existiert vom Berufsverband hier eine sehr abgespeckte Version des Bogens. Sicher ist nur, dass eine wie immer dokumentierte Aufklärung durch uns Physios erfolgen muss, damit wir rechtssicher behandeln können.
Wer hiermit schon Erfahrungen hat oder auch Vorschläge, dem wäre ich sehr dankbar.
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Wonderwoman schrieb:
Wie seht denn so ein Aufklärungsbogen aus?
welche Software benutzt Ihr? Ist dieser Bogen dort abgespeichert? Wenn Ihr auch Theorg zufällig benutzt, kannst Du mir die Datei verraten?
Danke sehr.
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luzifer schrieb:
Hallo morpheus,
welche Software benutzt Ihr? Ist dieser Bogen dort abgespeichert? Wenn Ihr auch Theorg zufällig benutzt, kannst Du mir die Datei verraten?
Danke sehr.
Inhalt:
*Pat.inform.: zum ankreuzeln:
_Arztaufklärung erfolgte...
_wünsche Aufklärung durch PT
*Bestellpraxis/Terminabsagen:
24h-Absage...
*Rezeptgebühr-Eigenanteil
Hiermit stimme ich den vorgenannten Bedingungen zu und willige in die durchzuführende Therapie ein.(Abschlußsatz)
lg
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666 schrieb:
Auch unsere Praxissoftware bietet ein Formular für die Patienten gemäß Patientenrechtegesetz an, wir handhaben es wie Morpheus, bei Anmeldung bzw. 1. Behandlungstermin wird er zur Kenntnis unterschrieben und ausgehändigt.
Inhalt:
*Pat.inform.: zum ankreuzeln:
_Arztaufklärung erfolgte...
_wünsche Aufklärung durch PT
*Bestellpraxis/Terminabsagen:
24h-Absage...
*Rezeptgebühr-Eigenanteil
Hiermit stimme ich den vorgenannten Bedingungen zu und willige in die durchzuführende Therapie ein.(Abschlußsatz)
lg
Der Patient muss vom Arzt aufgeklärt werden und sein Einverständnis gibt er mir durch Überreichen des Rezeptes.
Wo ist nun die Lücke???
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... ich hatte ja bereits woanders geschrieben, dass ich das alles für Quark halte.
Der Patient muss vom Arzt aufgeklärt werden und sein Einverständnis gibt er mir durch Überreichen des Rezeptes.
Wo ist nun die Lücke???
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morpheus-06 schrieb:
Ja wir nutzen Theorg. Du findest alles im Doku-Assistent, ggf. muss die Datei p-behinfo.stx für die Aufklärung noch als Blitzdruck eingerichtet werden. Wir haben allerdings eigene Texte hinterlegt. Den Doku-Assistent und alle Texte kannst du auf deine Bedürfnisse ändern bzw. einrichten.
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luzifer schrieb:
Danke!!
wenn du dies für Quark hälst, ist es sicher deine Entscheidung, aber das Gesetz gibt es nun mal...
wir setzen es halt um, nicht mehr und nicht weniger.
Siehe Ausgangsfrage von Triggerfrau...ich glaube nicht, dass mit deiner Antwort geholfen wurde.
lg
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666 schrieb:
Liebe wonderwoman,
wenn du dies für Quark hälst, ist es sicher deine Entscheidung, aber das Gesetz gibt es nun mal...
wir setzen es halt um, nicht mehr und nicht weniger.
Siehe Ausgangsfrage von Triggerfrau...ich glaube nicht, dass mit deiner Antwort geholfen wurde.
lg
jetzt sehe ich klarer und weiß wie ich den Bogen gestalten kann. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
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Triggerfrau schrieb:
vielen Dank 666,
jetzt sehe ich klarer und weiß wie ich den Bogen gestalten kann. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
Wenn ich für jeden Pat. einen DinA 4 Orner/ Mappe anlege, kann ich anbauen!
Hat vielleicht jemand eine praktikable Lösung?
Gruß Eva
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Eva schrieb:
Wo hebt Ihr eigentlich die ganzen Formulare und Dokumentationen auf? Die Karten platzen ja schon mit Befunden auseinander!
Wenn ich für jeden Pat. einen DinA 4 Orner/ Mappe anlege, kann ich anbauen!
Hat vielleicht jemand eine praktikable Lösung?
Gruß Eva
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morpheus-06 schrieb:
lt. Patientenrechtegesetz müssen diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei uns geht das über die EDV.
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Eva schrieb:
Dann hat jeder Therapeut einen eigenen PC/ Laptop zur Doku, Scannen usw. das haben wir nicht, auch nicht die räumlichen Vorraussetzungen :frowning:
Die Aufklärung hat beim Arzt zu erfolgen, der die Heilmittel verschreibt. Und zur Einwilligung in die Behandlung s. meine letzte Antwort.
Also wo ist meine Lücke, wenn ich nicht wieder Papiermüll produziere?
Diese Frage bitte mal beantworten...
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Wonderwoman schrieb:
Das ist schön und gut... allerdings bin ich der Meinung, dass wir dann viel zu viel umsetzen.
Die Aufklärung hat beim Arzt zu erfolgen, der die Heilmittel verschreibt. Und zur Einwilligung in die Behandlung s. meine letzte Antwort.
Also wo ist meine Lücke, wenn ich nicht wieder Papiermüll produziere?
Diese Frage bitte mal beantworten...
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morpheus-06 schrieb:
wie kann der Arzt über die Abgabe von z.B. MT oder KG aufklären?
aber ich habe dann mal aufgeklärt...lach
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666 schrieb:
Als ich vor vielen Jahren, nach meinem schweren Autounfall auf Reha war, konnte der Stationsarzt nicht mal KG und MT definieren, er hatte null Ahnung...
aber ich habe dann mal aufgeklärt...lach
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Wonderwoman schrieb:
Nicht Dein Ernst, oder? Der Arzt wird wohl kaum etwas verschreiben, wovon er nicht weiß, wie es wirkt.
Ich hatte mich dann erst in der 3. Woche der Reha beim oberen Manitou (Chefarztvisite) geoutet. Der Stationsarzt wechselte dabei alle Gesichtsfarben durch...man bin ich aber auch gemein, MT, KG, Massage und weitere Therapiemaßnahmen einem russischen Austausch-Dr. zu erklären...böse 666
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666 schrieb:
...doch Wonderwoman...leider...
Ich hatte mich dann erst in der 3. Woche der Reha beim oberen Manitou (Chefarztvisite) geoutet. Der Stationsarzt wechselte dabei alle Gesichtsfarben durch...man bin ich aber auch gemein, MT, KG, Massage und weitere Therapiemaßnahmen einem russischen Austausch-Dr. zu erklären...böse 666
Weiter ist in § 630c Absatz 2 Satz 1 nicht verfügt worden, dass die Information schriftlich zu erfolgen hat. Somit kann es im Rahmen der üblichen Anamnese bei der bisherigen Information (= Aufklärung) bleiben.
Aber es kann jeder so machen wie er möchte. Ich jedenfalls werden meine Prozesse in der Praxis nicht ändern und weiteres Papier produzieren.
Und seien wir ehrlich... jeder weiß, dass dieses Gesetz schwammig ist und eigentlich bzgl. der Aufklärung eigentlich Ärzte treffen sollte, der schusselige Gesetzgeber nur vergessen hat, die Heilmittelerbringer auszunehmen... und nebenbei... solange ich Physio bin, gab es nicht einen einzigen Haftungsfall.
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Wonderwoman schrieb:
So sieht zwar die Realität aus... aber nicht die Theorie. Und bekanntlich kommt es darauf an. Ich kann schließlich nichts dafür, wenn Ärzte keine Ahnung haben.
Weiter ist in § 630c Absatz 2 Satz 1 nicht verfügt worden, dass die Information schriftlich zu erfolgen hat. Somit kann es im Rahmen der üblichen Anamnese bei der bisherigen Information (= Aufklärung) bleiben.
Aber es kann jeder so machen wie er möchte. Ich jedenfalls werden meine Prozesse in der Praxis nicht ändern und weiteres Papier produzieren.
Und seien wir ehrlich... jeder weiß, dass dieses Gesetz schwammig ist und eigentlich bzgl. der Aufklärung eigentlich Ärzte treffen sollte, der schusselige Gesetzgeber nur vergessen hat, die Heilmittelerbringer auszunehmen... und nebenbei... solange ich Physio bin, gab es nicht einen einzigen Haftungsfall.
Ich hab mittlerweile drei Quellen angebohrt, alles Medizinrechtler und jede sagt das Gleiche -> schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärungspflicht durch den Patient. Nur in Punkto Umfang weichen die Aussagen von einander ab.
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morpheus-06 schrieb:
da stimmt soweit, aber wie willst du im Schadensfall beweisen das alles korrekt abgelaufen ist?
Ich hab mittlerweile drei Quellen angebohrt, alles Medizinrechtler und jede sagt das Gleiche -> schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärungspflicht durch den Patient. Nur in Punkto Umfang weichen die Aussagen von einander ab.
Aber wie gesagt... jeder möge soviel Papier produzieren wie er mag. :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Das habe ich hier Patientenrechte im Gesetz - Das Wichtigste zum Patientenrechtegesetz (s. Ärztliche Informationspflicht) auch schon anders gelesen...
Aber wie gesagt... jeder möge soviel Papier produzieren wie er mag. :wink:
Wenn alle Ärzte nur diese Therapien verordneten, von denen sie wüssten wie sie wirken und wann sie angezeigt sind, wären wir schon längst pleite oder es gäbe uns erst gar nicht.
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Eberhard schrieb:
Wenn alle Ärzte nur diese Therapien verordneten, von denen sie wüssten wie sie wirken und wann sie angezeigt sind, wären wir schon längst pleite oder es gäbe uns erst gar nicht.
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morpheus-06 schrieb:
Wir lösen es mit Hilfe unserer Praxissoftware, zu Beginn jeder Erst-Vo. unterschreibt der Patient den Aufklärungsbogen und die Einwilligung. Das geht recht problemlos und ist gut in die erste Behandlung integrierbar.
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Wonderwoman schrieb:
Gibt es. Kann man einfach googeln.
Wir lassen auch vor jeder 1. Behandlung das PatRg unterschreiben abgelegt wird es in einem Ordner mit der mtl. Abrechnung. Dieses ist für mich einfacher falls ich eine Erklärung suchen müsste um etwas nachzuschauen kann ich persönlich das überdie Papierablage besser. Andere machens lieber über die Ablage in der EDV, mir ist eshalt so lieber.
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silvia43 schrieb:
Hallo Rowi, VPT hat es schon über Dr.Boxberg getan! und zwar schon seit April oder Mai 2013.
Wir lassen auch vor jeder 1. Behandlung das PatRg unterschreiben abgelegt wird es in einem Ordner mit der mtl. Abrechnung. Dieses ist für mich einfacher falls ich eine Erklärung suchen müsste um etwas nachzuschauen kann ich persönlich das überdie Papierablage besser. Andere machens lieber über die Ablage in der EDV, mir ist eshalt so lieber.
Wie kann dir dann der Patient die erfolgte Aufklärung bestätigen?
Machst du Befund und Aufklärung für lau?
Diese Boxberg Infos sind doch nicht mehr so ganz aktuell.
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morpheus-06 schrieb:
du lässt vor der Behandlung unterschreiben?
Wie kann dir dann der Patient die erfolgte Aufklärung bestätigen?
Machst du Befund und Aufklärung für lau?
Diese Boxberg Infos sind doch nicht mehr so ganz aktuell.
Eine andere mündliche oder schriftliche Aussage kenne ich nicht.
Somit hat morpheus schon recht , dass es nach dem ersten Termin erst unterschrieben werden sollte...
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Dr:Boxberg hat es genau so erzählt und beschrieben, dass es Bestandteil der Behandlung ist. Also includiert.
Eine andere mündliche oder schriftliche Aussage kenne ich nicht.
Somit hat morpheus schon recht , dass es nach dem ersten Termin erst unterschrieben werden sollte...
ricardo588
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morpheus-06 schrieb:
aber nicht vor der ersten Behandlung inkl. Befund und Aufklärung. Sondern als Bestandteil der 1. Behandlung. Sonst wäre diese Unterschrift nichtig.
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edgar lerch schrieb:
Am 1.März 2014 findet zu dem Thema § 613 BGB eine Info Veranstaltung in Lüneburg in der Uni statt! Info über e.mail Adresse: [E-Mail]
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Jolli42 schrieb:
In der Uni -nicht von der Uni?
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
logisch, erst danach...
ricardo588
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RoWi schrieb:
Was sagen den die einzelne Verbände VDB VTP ZVK und IFK zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes? Eine Stellungsnahme der einzelnen Verbände wäre doch interessant zu erfahren.
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