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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Umsetzung des Patientenrechtegesetzes

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Neues Thema
Umsetzung des Patientenrechtegesetzes
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Triggerfrau
12.01.2014 12:07
Hallo,

seit dem letzten Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft :tired_face: . Mich würde sehr interessieren, wie Ihr die Umsetzung dieses Gesetzes handhabt. Es werden ja hierzu kommerzielle Aufklärungsbögen angeboten, die meiner Meinung nach Patienten durch die dort aufgelisteten Kontraindikationen eher verschrecken. Auch existiert vom Berufsverband hier eine sehr abgespeckte Version des Bogens. Sicher ist nur, dass eine wie immer dokumentierte Aufklärung durch uns Physios erfolgen muss, damit wir rechtssicher behandeln können.

Wer hiermit schon Erfahrungen hat oder auch Vorschläge, dem wäre ich sehr dankbar.
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Hallo, seit dem letzten Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft :tired_face: . Mich würde sehr interessieren, wie Ihr die Umsetzung dieses Gesetzes handhabt. Es werden ja hierzu kommerzielle Aufklärungsbögen angeboten, die meiner Meinung nach Patienten durch die dort aufgelisteten Kontraindikationen eher verschrecken. Auch existiert vom Berufsverband hier eine sehr abgespeckte Version des Bogens. Sicher ist nur, dass eine wie immer dokumentierte Aufklärung durch uns Physios erfolgen muss, damit wir rechtssicher behandeln können. Wer hiermit schon Erfahrungen hat oder auch Vorschläge, dem wäre ich sehr dankbar.
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Triggerfrau schrieb:

Hallo,

seit dem letzten Jahr ist das Patientenrechtegesetz in Kraft :tired_face: . Mich würde sehr interessieren, wie Ihr die Umsetzung dieses Gesetzes handhabt. Es werden ja hierzu kommerzielle Aufklärungsbögen angeboten, die meiner Meinung nach Patienten durch die dort aufgelisteten Kontraindikationen eher verschrecken. Auch existiert vom Berufsverband hier eine sehr abgespeckte Version des Bogens. Sicher ist nur, dass eine wie immer dokumentierte Aufklärung durch uns Physios erfolgen muss, damit wir rechtssicher behandeln können.

Wer hiermit schon Erfahrungen hat oder auch Vorschläge, dem wäre ich sehr dankbar.

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morpheus-06
12.01.2014 14:24
Wir lösen es mit Hilfe unserer Praxissoftware, zu Beginn jeder Erst-Vo. unterschreibt der Patient den Aufklärungsbogen und die Einwilligung. Das geht recht problemlos und ist gut in die erste Behandlung integrierbar.
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Wir lösen es mit Hilfe unserer Praxissoftware, zu Beginn jeder Erst-Vo. unterschreibt der Patient den Aufklärungsbogen und die Einwilligung. Das geht recht problemlos und ist gut in die erste Behandlung integrierbar.
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Wonderwoman
12.01.2014 16:29
Wie seht denn so ein Aufklärungsbogen aus?
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Wie seht denn so ein Aufklärungsbogen aus?
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Wonderwoman schrieb:

Wie seht denn so ein Aufklärungsbogen aus?

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luzifer
12.01.2014 20:06
Hallo morpheus,
welche Software benutzt Ihr? Ist dieser Bogen dort abgespeichert? Wenn Ihr auch Theorg zufällig benutzt, kannst Du mir die Datei verraten?
Danke sehr.
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Hallo morpheus, welche Software benutzt Ihr? Ist dieser Bogen dort abgespeichert? Wenn Ihr auch Theorg zufällig benutzt, kannst Du mir die Datei verraten? Danke sehr.
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luzifer schrieb:

Hallo morpheus,
welche Software benutzt Ihr? Ist dieser Bogen dort abgespeichert? Wenn Ihr auch Theorg zufällig benutzt, kannst Du mir die Datei verraten?
Danke sehr.

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666
13.01.2014 07:34
Auch unsere Praxissoftware bietet ein Formular für die Patienten gemäß Patientenrechtegesetz an, wir handhaben es wie Morpheus, bei Anmeldung bzw. 1. Behandlungstermin wird er zur Kenntnis unterschrieben und ausgehändigt.
Inhalt:
*Pat.inform.: zum ankreuzeln:
_Arztaufklärung erfolgte...
_wünsche Aufklärung durch PT

*Bestellpraxis/Terminabsagen:
24h-Absage...

*Rezeptgebühr-Eigenanteil

Hiermit stimme ich den vorgenannten Bedingungen zu und willige in die durchzuführende Therapie ein.(Abschlußsatz)

lg
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Auch unsere Praxissoftware bietet ein Formular für die Patienten gemäß Patientenrechtegesetz an, wir handhaben es wie Morpheus, bei Anmeldung bzw. 1. Behandlungstermin wird er zur Kenntnis unterschrieben und ausgehändigt. Inhalt: *Pat.inform.: zum ankreuzeln: _Arztaufklärung erfolgte... _wünsche Aufklärung durch PT *Bestellpraxis/Terminabsagen: 24h-Absage... *Rezeptgebühr-Eigenanteil Hiermit stimme ich den vorgenannten Bedingungen zu und willige in die durchzuführende Therapie ein.(Abschlußsatz) lg
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666 schrieb:

Auch unsere Praxissoftware bietet ein Formular für die Patienten gemäß Patientenrechtegesetz an, wir handhaben es wie Morpheus, bei Anmeldung bzw. 1. Behandlungstermin wird er zur Kenntnis unterschrieben und ausgehändigt.
Inhalt:
*Pat.inform.: zum ankreuzeln:
_Arztaufklärung erfolgte...
_wünsche Aufklärung durch PT

*Bestellpraxis/Terminabsagen:
24h-Absage...

*Rezeptgebühr-Eigenanteil

Hiermit stimme ich den vorgenannten Bedingungen zu und willige in die durchzuführende Therapie ein.(Abschlußsatz)

lg

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Wonderwoman
13.01.2014 07:45
Hmmm... ich hatte ja bereits woanders geschrieben, dass ich das alles für Quark halte.
Der Patient muss vom Arzt aufgeklärt werden und sein Einverständnis gibt er mir durch Überreichen des Rezeptes.
Wo ist nun die Lücke???
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• Knurrhahn
Hmmm... ich hatte ja bereits woanders geschrieben, dass ich das alles für Quark halte. Der Patient muss vom Arzt aufgeklärt werden und sein Einverständnis gibt er mir durch Überreichen des Rezeptes. Wo ist nun die Lücke???
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Wonderwoman schrieb:

Hmmm... ich hatte ja bereits woanders geschrieben, dass ich das alles für Quark halte.
Der Patient muss vom Arzt aufgeklärt werden und sein Einverständnis gibt er mir durch Überreichen des Rezeptes.
Wo ist nun die Lücke???

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morpheus-06
13.01.2014 07:48
Ja wir nutzen Theorg. Du findest alles im Doku-Assistent, ggf. muss die Datei p-behinfo.stx für die Aufklärung noch als Blitzdruck eingerichtet werden. Wir haben allerdings eigene Texte hinterlegt. Den Doku-Assistent und alle Texte kannst du auf deine Bedürfnisse ändern bzw. einrichten.
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• silvia43
Ja wir nutzen Theorg. Du findest alles im Doku-Assistent, ggf. muss die Datei p-behinfo.stx für die Aufklärung noch als Blitzdruck eingerichtet werden. Wir haben allerdings eigene Texte hinterlegt. Den Doku-Assistent und alle Texte kannst du auf deine Bedürfnisse ändern bzw. einrichten.
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morpheus-06 schrieb:

Ja wir nutzen Theorg. Du findest alles im Doku-Assistent, ggf. muss die Datei p-behinfo.stx für die Aufklärung noch als Blitzdruck eingerichtet werden. Wir haben allerdings eigene Texte hinterlegt. Den Doku-Assistent und alle Texte kannst du auf deine Bedürfnisse ändern bzw. einrichten.

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luzifer
13.01.2014 08:05
Danke!!
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Danke!!
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luzifer schrieb:

Danke!!

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666
13.01.2014 08:26
Liebe wonderwoman,

wenn du dies für Quark hälst, ist es sicher deine Entscheidung, aber das Gesetz gibt es nun mal...
wir setzen es halt um, nicht mehr und nicht weniger.
Siehe Ausgangsfrage von Triggerfrau...ich glaube nicht, dass mit deiner Antwort geholfen wurde.

lg
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Liebe wonderwoman, wenn du dies für Quark hälst, ist es sicher deine Entscheidung, aber das Gesetz gibt es nun mal... wir setzen es halt um, nicht mehr und nicht weniger. Siehe Ausgangsfrage von Triggerfrau...ich glaube nicht, dass mit deiner Antwort geholfen wurde. lg
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666 schrieb:

Liebe wonderwoman,

wenn du dies für Quark hälst, ist es sicher deine Entscheidung, aber das Gesetz gibt es nun mal...
wir setzen es halt um, nicht mehr und nicht weniger.
Siehe Ausgangsfrage von Triggerfrau...ich glaube nicht, dass mit deiner Antwort geholfen wurde.

lg

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Triggerfrau
13.01.2014 08:45
vielen Dank 666,
jetzt sehe ich klarer und weiß wie ich den Bogen gestalten kann. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
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vielen Dank 666, jetzt sehe ich klarer und weiß wie ich den Bogen gestalten kann. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
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Triggerfrau schrieb:

vielen Dank 666,
jetzt sehe ich klarer und weiß wie ich den Bogen gestalten kann. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!

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Eva
13.01.2014 10:48
Wo hebt Ihr eigentlich die ganzen Formulare und Dokumentationen auf? Die Karten platzen ja schon mit Befunden auseinander!
Wenn ich für jeden Pat. einen DinA 4 Orner/ Mappe anlege, kann ich anbauen!
Hat vielleicht jemand eine praktikable Lösung?
Gruß Eva
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Wo hebt Ihr eigentlich die ganzen Formulare und Dokumentationen auf? Die Karten platzen ja schon mit Befunden auseinander! Wenn ich für jeden Pat. einen DinA 4 Orner/ Mappe anlege, kann ich anbauen! Hat vielleicht jemand eine praktikable Lösung? Gruß Eva
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Eva schrieb:

Wo hebt Ihr eigentlich die ganzen Formulare und Dokumentationen auf? Die Karten platzen ja schon mit Befunden auseinander!
Wenn ich für jeden Pat. einen DinA 4 Orner/ Mappe anlege, kann ich anbauen!
Hat vielleicht jemand eine praktikable Lösung?
Gruß Eva

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morpheus-06
13.01.2014 10:55
lt. Patientenrechtegesetz müssen diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei uns geht das über die EDV.
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• 666
lt. Patientenrechtegesetz müssen diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei uns geht das über die EDV.
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morpheus-06 schrieb:

lt. Patientenrechtegesetz müssen diese Unterlagen 10 Jahre aufbewahrt werden. Bei uns geht das über die EDV.

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Eva
13.01.2014 11:37
Dann hat jeder Therapeut einen eigenen PC/ Laptop zur Doku, Scannen usw. das haben wir nicht, auch nicht die räumlichen Vorraussetzungen :frowning:
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Dann hat jeder Therapeut einen eigenen PC/ Laptop zur Doku, Scannen usw. das haben wir nicht, auch nicht die räumlichen Vorraussetzungen :frowning:
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Eva schrieb:

Dann hat jeder Therapeut einen eigenen PC/ Laptop zur Doku, Scannen usw. das haben wir nicht, auch nicht die räumlichen Vorraussetzungen :frowning:

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Wonderwoman
13.01.2014 11:40
Das ist schön und gut... allerdings bin ich der Meinung, dass wir dann viel zu viel umsetzen.
Die Aufklärung hat beim Arzt zu erfolgen, der die Heilmittel verschreibt. Und zur Einwilligung in die Behandlung s. meine letzte Antwort.

Also wo ist meine Lücke, wenn ich nicht wieder Papiermüll produziere?
Diese Frage bitte mal beantworten...
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Das ist schön und gut... allerdings bin ich der Meinung, dass wir dann viel zu viel umsetzen. Die Aufklärung hat beim Arzt zu erfolgen, der die Heilmittel verschreibt. Und zur Einwilligung in die Behandlung s. meine letzte Antwort. Also wo ist meine Lücke, wenn ich nicht wieder Papiermüll produziere? Diese Frage bitte mal beantworten...
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Wonderwoman schrieb:

Das ist schön und gut... allerdings bin ich der Meinung, dass wir dann viel zu viel umsetzen.
Die Aufklärung hat beim Arzt zu erfolgen, der die Heilmittel verschreibt. Und zur Einwilligung in die Behandlung s. meine letzte Antwort.

Also wo ist meine Lücke, wenn ich nicht wieder Papiermüll produziere?
Diese Frage bitte mal beantworten...

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morpheus-06
13.01.2014 11:54
wie kann der Arzt über die Abgabe von z.B. MT oder KG aufklären?
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wie kann der Arzt über die Abgabe von z.B. MT oder KG aufklären?
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morpheus-06 schrieb:

wie kann der Arzt über die Abgabe von z.B. MT oder KG aufklären?

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666
13.01.2014 11:55
Als ich vor vielen Jahren, nach meinem schweren Autounfall auf Reha war, konnte der Stationsarzt nicht mal KG und MT definieren, er hatte null Ahnung...
aber ich habe dann mal aufgeklärt...lach
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Als ich vor vielen Jahren, nach meinem schweren Autounfall auf Reha war, konnte der Stationsarzt nicht mal KG und MT definieren, er hatte null Ahnung... aber ich habe dann mal aufgeklärt...lach
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666 schrieb:

Als ich vor vielen Jahren, nach meinem schweren Autounfall auf Reha war, konnte der Stationsarzt nicht mal KG und MT definieren, er hatte null Ahnung...
aber ich habe dann mal aufgeklärt...lach

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Wonderwoman
13.01.2014 13:56
Nicht Dein Ernst, oder? Der Arzt wird wohl kaum etwas verschreiben, wovon er nicht weiß, wie es wirkt.
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Nicht Dein Ernst, oder? Der Arzt wird wohl kaum etwas verschreiben, wovon er nicht weiß, wie es wirkt.
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Wonderwoman schrieb:

Nicht Dein Ernst, oder? Der Arzt wird wohl kaum etwas verschreiben, wovon er nicht weiß, wie es wirkt.

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666
13.01.2014 14:10
...doch Wonderwoman...leider...
Ich hatte mich dann erst in der 3. Woche der Reha beim oberen Manitou (Chefarztvisite) geoutet. Der Stationsarzt wechselte dabei alle Gesichtsfarben durch...man bin ich aber auch gemein, MT, KG, Massage und weitere Therapiemaßnahmen einem russischen Austausch-Dr. zu erklären...böse 666
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...doch Wonderwoman...leider... Ich hatte mich dann erst in der 3. Woche der Reha beim oberen Manitou (Chefarztvisite) geoutet. Der Stationsarzt wechselte dabei alle Gesichtsfarben durch...man bin ich aber auch gemein, MT, KG, Massage und weitere Therapiemaßnahmen einem russischen Austausch-Dr. zu erklären...böse 666
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666 schrieb:

...doch Wonderwoman...leider...
Ich hatte mich dann erst in der 3. Woche der Reha beim oberen Manitou (Chefarztvisite) geoutet. Der Stationsarzt wechselte dabei alle Gesichtsfarben durch...man bin ich aber auch gemein, MT, KG, Massage und weitere Therapiemaßnahmen einem russischen Austausch-Dr. zu erklären...böse 666

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Wonderwoman
13.01.2014 14:42
So sieht zwar die Realität aus... aber nicht die Theorie. Und bekanntlich kommt es darauf an. Ich kann schließlich nichts dafür, wenn Ärzte keine Ahnung haben.
Weiter ist in § 630c Absatz 2 Satz 1 nicht verfügt worden, dass die Information schriftlich zu erfolgen hat. Somit kann es im Rahmen der üblichen Anamnese bei der bisherigen Information (= Aufklärung) bleiben.

Aber es kann jeder so machen wie er möchte. Ich jedenfalls werden meine Prozesse in der Praxis nicht ändern und weiteres Papier produzieren.
Und seien wir ehrlich... jeder weiß, dass dieses Gesetz schwammig ist und eigentlich bzgl. der Aufklärung eigentlich Ärzte treffen sollte, der schusselige Gesetzgeber nur vergessen hat, die Heilmittelerbringer auszunehmen... und nebenbei... solange ich Physio bin, gab es nicht einen einzigen Haftungsfall.
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So sieht zwar die Realität aus... aber nicht die Theorie. Und bekanntlich kommt es darauf an. Ich kann schließlich nichts dafür, wenn Ärzte keine Ahnung haben. Weiter ist in § 630c Absatz 2 Satz 1 nicht verfügt worden, dass die Information schriftlich zu erfolgen hat. Somit kann es im Rahmen der üblichen Anamnese bei der bisherigen Information (= Aufklärung) bleiben. Aber es kann jeder so machen wie er möchte. Ich jedenfalls werden meine Prozesse in der Praxis nicht ändern und weiteres Papier produzieren. Und seien wir ehrlich... jeder weiß, dass dieses Gesetz schwammig ist und eigentlich bzgl. der Aufklärung eigentlich Ärzte treffen sollte, der schusselige Gesetzgeber nur vergessen hat, die Heilmittelerbringer auszunehmen... und nebenbei... solange ich Physio bin, gab es nicht einen einzigen Haftungsfall.
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Wonderwoman schrieb:

So sieht zwar die Realität aus... aber nicht die Theorie. Und bekanntlich kommt es darauf an. Ich kann schließlich nichts dafür, wenn Ärzte keine Ahnung haben.
Weiter ist in § 630c Absatz 2 Satz 1 nicht verfügt worden, dass die Information schriftlich zu erfolgen hat. Somit kann es im Rahmen der üblichen Anamnese bei der bisherigen Information (= Aufklärung) bleiben.

Aber es kann jeder so machen wie er möchte. Ich jedenfalls werden meine Prozesse in der Praxis nicht ändern und weiteres Papier produzieren.
Und seien wir ehrlich... jeder weiß, dass dieses Gesetz schwammig ist und eigentlich bzgl. der Aufklärung eigentlich Ärzte treffen sollte, der schusselige Gesetzgeber nur vergessen hat, die Heilmittelerbringer auszunehmen... und nebenbei... solange ich Physio bin, gab es nicht einen einzigen Haftungsfall.

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morpheus-06
13.01.2014 14:49
da stimmt soweit, aber wie willst du im Schadensfall beweisen das alles korrekt abgelaufen ist?
Ich hab mittlerweile drei Quellen angebohrt, alles Medizinrechtler und jede sagt das Gleiche -> schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärungspflicht durch den Patient. Nur in Punkto Umfang weichen die Aussagen von einander ab.
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da stimmt soweit, aber wie willst du im Schadensfall beweisen das alles korrekt abgelaufen ist? Ich hab mittlerweile drei Quellen angebohrt, alles Medizinrechtler und jede sagt das Gleiche -> schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärungspflicht durch den Patient. Nur in Punkto Umfang weichen die Aussagen von einander ab.
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morpheus-06 schrieb:

da stimmt soweit, aber wie willst du im Schadensfall beweisen das alles korrekt abgelaufen ist?
Ich hab mittlerweile drei Quellen angebohrt, alles Medizinrechtler und jede sagt das Gleiche -> schriftliche Bestätigung der erfolgten Aufklärungspflicht durch den Patient. Nur in Punkto Umfang weichen die Aussagen von einander ab.

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Wonderwoman
13.01.2014 16:02
Das habe ich hier Patientenrechte im Gesetz - Das Wichtigste zum Patientenrechtegesetz (s. Ärztliche Informationspflicht) auch schon anders gelesen...

Aber wie gesagt... jeder möge soviel Papier produzieren wie er mag. :wink:
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• Jolli42
Das habe ich hier http://www.aerztekammer-berlin.de/10arzt/30_Berufsrecht/10_Gesetzesaenderungen/55_Patientenrechtegesetz.htm (s. Ärztliche Informationspflicht) auch schon anders gelesen... Aber wie gesagt... jeder möge soviel Papier produzieren wie er mag. :wink:
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Wonderwoman schrieb:

Das habe ich hier Patientenrechte im Gesetz - Das Wichtigste zum Patientenrechtegesetz (s. Ärztliche Informationspflicht) auch schon anders gelesen...

Aber wie gesagt... jeder möge soviel Papier produzieren wie er mag. :wink:

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Eberhard
17.01.2014 11:23

Wenn alle Ärzte nur diese Therapien verordneten, von denen sie wüssten wie sie wirken und wann sie angezeigt sind, wären wir schon längst pleite oder es gäbe uns erst gar nicht.

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Wenn alle Ärzte nur diese Therapien verordneten, von denen sie wüssten wie sie wirken und wann sie angezeigt sind, wären wir schon längst pleite oder es gäbe uns erst gar nicht.
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Eberhard schrieb:


Wenn alle Ärzte nur diese Therapien verordneten, von denen sie wüssten wie sie wirken und wann sie angezeigt sind, wären wir schon längst pleite oder es gäbe uns erst gar nicht.

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morpheus-06 schrieb:

Wir lösen es mit Hilfe unserer Praxissoftware, zu Beginn jeder Erst-Vo. unterschreibt der Patient den Aufklärungsbogen und die Einwilligung. Das geht recht problemlos und ist gut in die erste Behandlung integrierbar.

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RoWi
14.01.2014 06:20
Was sagen den die einzelne Verbände VDB VTP ZVK und IFK zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes? Eine Stellungsnahme der einzelnen Verbände wäre doch interessant zu erfahren.
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Was sagen den die einzelne Verbände VDB VTP ZVK und IFK zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes? Eine Stellungsnahme der einzelnen Verbände wäre doch interessant zu erfahren.
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Wonderwoman
14.01.2014 07:56
Gibt es. Kann man einfach googeln.
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Gibt es. Kann man einfach googeln.
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Wonderwoman schrieb:

Gibt es. Kann man einfach googeln.

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silvia43
19.01.2014 08:51
Hallo Rowi, VPT hat es schon über Dr.Boxberg getan! und zwar schon seit April oder Mai 2013.

Wir lassen auch vor jeder 1. Behandlung das PatRg unterschreiben abgelegt wird es in einem Ordner mit der mtl. Abrechnung. Dieses ist für mich einfacher falls ich eine Erklärung suchen müsste um etwas nachzuschauen kann ich persönlich das überdie Papierablage besser. Andere machens lieber über die Ablage in der EDV, mir ist eshalt so lieber.
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Hallo Rowi, VPT hat es schon über Dr.Boxberg getan! und zwar schon seit April oder Mai 2013. Wir lassen auch vor jeder 1. Behandlung das PatRg unterschreiben abgelegt wird es in einem Ordner mit der mtl. Abrechnung. Dieses ist für mich einfacher falls ich eine Erklärung suchen müsste um etwas nachzuschauen kann ich persönlich das überdie Papierablage besser. Andere machens lieber über die Ablage in der EDV, mir ist eshalt so lieber.
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silvia43 schrieb:

Hallo Rowi, VPT hat es schon über Dr.Boxberg getan! und zwar schon seit April oder Mai 2013.

Wir lassen auch vor jeder 1. Behandlung das PatRg unterschreiben abgelegt wird es in einem Ordner mit der mtl. Abrechnung. Dieses ist für mich einfacher falls ich eine Erklärung suchen müsste um etwas nachzuschauen kann ich persönlich das überdie Papierablage besser. Andere machens lieber über die Ablage in der EDV, mir ist eshalt so lieber.

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morpheus-06
19.01.2014 08:58
du lässt vor der Behandlung unterschreiben?
Wie kann dir dann der Patient die erfolgte Aufklärung bestätigen?
Machst du Befund und Aufklärung für lau?
Diese Boxberg Infos sind doch nicht mehr so ganz aktuell.

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du lässt vor der Behandlung unterschreiben? Wie kann dir dann der Patient die erfolgte Aufklärung bestätigen? Machst du Befund und Aufklärung für lau? Diese Boxberg Infos sind doch nicht mehr so ganz aktuell.
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morpheus-06 schrieb:

du lässt vor der Behandlung unterschreiben?
Wie kann dir dann der Patient die erfolgte Aufklärung bestätigen?
Machst du Befund und Aufklärung für lau?
Diese Boxberg Infos sind doch nicht mehr so ganz aktuell.

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ricardo588
19.01.2014 14:11
Dr:Boxberg hat es genau so erzählt und beschrieben, dass es Bestandteil der Behandlung ist. Also includiert.

Eine andere mündliche oder schriftliche Aussage kenne ich nicht.
Somit hat morpheus schon recht , dass es nach dem ersten Termin erst unterschrieben werden sollte...

ricardo588
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Dr:Boxberg hat es genau so erzählt und beschrieben, dass es Bestandteil der Behandlung ist. Also includiert. Eine andere mündliche oder schriftliche Aussage kenne ich nicht. Somit hat morpheus schon recht , dass es nach dem ersten Termin erst unterschrieben werden sollte... ricardo588
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ricardo588 schrieb:

Dr:Boxberg hat es genau so erzählt und beschrieben, dass es Bestandteil der Behandlung ist. Also includiert.

Eine andere mündliche oder schriftliche Aussage kenne ich nicht.
Somit hat morpheus schon recht , dass es nach dem ersten Termin erst unterschrieben werden sollte...

ricardo588

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morpheus-06
19.01.2014 14:21
aber nicht vor der ersten Behandlung inkl. Befund und Aufklärung. Sondern als Bestandteil der 1. Behandlung. Sonst wäre diese Unterschrift nichtig.
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aber nicht vor der ersten Behandlung inkl. Befund und Aufklärung. Sondern als Bestandteil der 1. Behandlung. Sonst wäre diese Unterschrift nichtig.
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morpheus-06 schrieb:

aber nicht vor der ersten Behandlung inkl. Befund und Aufklärung. Sondern als Bestandteil der 1. Behandlung. Sonst wäre diese Unterschrift nichtig.

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edgar lerch
19.01.2014 19:26
Am 1.März 2014 findet zu dem Thema § 613 BGB eine Info Veranstaltung in Lüneburg in der Uni statt! Info über e.mail Adresse: [E-Mail]
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Am 1.März 2014 findet zu dem Thema § 613 BGB eine Info Veranstaltung in Lüneburg in der Uni statt! Info über e.mail Adresse: vdbnds@aol.com
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edgar lerch schrieb:

Am 1.März 2014 findet zu dem Thema § 613 BGB eine Info Veranstaltung in Lüneburg in der Uni statt! Info über e.mail Adresse: [E-Mail]

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Jolli42
19.01.2014 20:33
In der Uni -nicht von der Uni?
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In der Uni -nicht von der Uni?
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Jolli42 schrieb:

In der Uni -nicht von der Uni?

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ricardo588
19.01.2014 20:45
logisch, erst danach...

ricardo588
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logisch, erst danach... ricardo588
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ricardo588 schrieb:

logisch, erst danach...

ricardo588

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RoWi schrieb:

Was sagen den die einzelne Verbände VDB VTP ZVK und IFK zur Umsetzung des Patientenrechtegesetzes? Eine Stellungsnahme der einzelnen Verbände wäre doch interessant zu erfahren.



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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Umsetzung des Patientenrechtegesetzes

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