Suche Kollegin oder Kollegen, die
einfach Lust auf eine großzügig,
modern eingerichtete Praxis haben
und sich eigenständig und ohne
„Druck von oben“ austoben
wollen.
Angestellt selbstständig eben!
Über die anderen wichtigen Dinge
bei einem Treffen.
LG
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stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Physio's,
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Über die Kleinunternehmerregelung kann effektiv trotzdem der Verwaltungsaufwand behoben werden ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Prävention ist keine Heilbehandlung und Wellness per Definition ebenfalls nicht, eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grundlage der humanmedizinischen Leistungen kommt also nicht in Betracht.
Über die Kleinunternehmerregelung kann effektiv trotzdem der Verwaltungsaufwand behoben werden ;)
Hallo Physio's,
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen werden nicht durch die Umsatzgrenze von 17,5Tsd. Euro umsatzsteuerfrei, sondern der Unternehmer kann im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bis zu diesem Betrag auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen verzichten. Das ist ein riesengroßer Unterschied. Hierbei ist zu beachten, dass der Betrag von 17,5Tsd. nicht bei unterjähriger Anmeldung zählt, sondern dann gezwölftelt wird und auf den Rest des Jahres umgerechnet wird.
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Olaf Seifert schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.4.19 22:51:
Hallo Physio's,
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen werden nicht durch die Umsatzgrenze von 17,5Tsd. Euro umsatzsteuerfrei, sondern der Unternehmer kann im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bis zu diesem Betrag auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen verzichten. Das ist ein riesengroßer Unterschied. Hierbei ist zu beachten, dass der Betrag von 17,5Tsd. nicht bei unterjähriger Anmeldung zählt, sondern dann gezwölftelt wird und auf den Rest des Jahres umgerechnet wird.
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