PHYSIOTHERAPEUT*IN ... Teilzeit -
100%
gerne auch Berufsanfänger*innen -
Lymphdrainage wäre prima -
Dokumentationszeiten
Praxis-T-Shirts - Praxis E-Auto
- Tankgutschein - FoBi-Zulage
FoBi-Urlaub
Wir sind 12 offene, interessierte
und herzliche Physios, ` werden von
kompetenten Anmeldekräften
unterstützt
und wir denken, Du würdest Dich
bei uns wohlfühlen!
Schaue gerne mal auf unsere Seite:
www.praxis-killwies.de
100%
gerne auch Berufsanfänger*innen -
Lymphdrainage wäre prima -
Dokumentationszeiten
Praxis-T-Shirts - Praxis E-Auto
- Tankgutschein - FoBi-Zulage
FoBi-Urlaub
Wir sind 12 offene, interessierte
und herzliche Physios, ` werden von
kompetenten Anmeldekräften
unterstützt
und wir denken, Du würdest Dich
bei uns wohlfühlen!
Schaue gerne mal auf unsere Seite:
www.praxis-killwies.de
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Physio's,
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Über die Kleinunternehmerregelung kann effektiv trotzdem der Verwaltungsaufwand behoben werden ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Prävention ist keine Heilbehandlung und Wellness per Definition ebenfalls nicht, eine Umsatzsteuerbefreiung auf Grundlage der humanmedizinischen Leistungen kommt also nicht in Betracht.
Über die Kleinunternehmerregelung kann effektiv trotzdem der Verwaltungsaufwand behoben werden ;)
Hallo Physio's,
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen werden nicht durch die Umsatzgrenze von 17,5Tsd. Euro umsatzsteuerfrei, sondern der Unternehmer kann im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bis zu diesem Betrag auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen verzichten. Das ist ein riesengroßer Unterschied. Hierbei ist zu beachten, dass der Betrag von 17,5Tsd. nicht bei unterjähriger Anmeldung zählt, sondern dann gezwölftelt wird und auf den Rest des Jahres umgerechnet wird.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Olaf Seifert schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.4.19 22:51:
Hallo Physio's,
stimmt es, dass unsere Präventionskurse und Wellnessmassagen unter die Kleinunternehmerreglung fallen? Also bis 17.500 Euro pro Jahr Steuerfrei? Oder sind diese nicht eh Umsatzsteuerfrei?
Katrin
Umsatzsteuerpflichtige Leistungen werden nicht durch die Umsatzgrenze von 17,5Tsd. Euro umsatzsteuerfrei, sondern der Unternehmer kann im Rahmen der Kleinunternehmerregelung bis zu diesem Betrag auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen verzichten. Das ist ein riesengroßer Unterschied. Hierbei ist zu beachten, dass der Betrag von 17,5Tsd. nicht bei unterjähriger Anmeldung zählt, sondern dann gezwölftelt wird und auf den Rest des Jahres umgerechnet wird.
Mein Profilbild bearbeiten