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Hab eine Frage. Mein Steuerberater sagte mir heute das ich ab 2016 Mehrwertsteuerpflichtig bin weil ich zu viel verdiene. Kann das sein?! Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Ich verkaufe ja in meiner Praxis nichts?!
Danke schonmal für eure Antworten!
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Hab eine Frage. Mein Steuerberater sagte mir heute das ich ab 2016 Mehrwertsteuerpflichtig bin weil ich zu viel verdiene. Kann das sein?! Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Ich verkaufe ja in meiner Praxis nichts?!
Danke schonmal für eure Antworten!
LG
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Wonderwoman schrieb:
Tipp: Steuerberater feuern
Gibt es einen Gesellschafter der nicht PT ist?
Oder wenn die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr gegeben ist.
Wenn da alles ok ist, würde es mich wundern dass dies rein Umsatzabhängig sein sollte
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Ich hab eine Einzelpraxis und bin PT, sprich Kleinunternehmer mit einer Angestellten. Ich kann nicht nachvollziehen wieso mein Umsatz mich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet. Habe ja kein Gewerbe bei dem die Grenze gesetzt ist, oder spielt das jetzt such bei PT's eine Rolle?!
Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antwort.
Ich hab eine Einzelpraxis und bin PT, sprich Kleinunternehmer mit einer Angestellten. Ich kann nicht nachvollziehen wieso mein Umsatz mich zur Umsatzsteuerabgabe verpflichtet. Habe ja kein Gewerbe bei dem die Grenze gesetzt ist, oder spielt das jetzt such bei PT's eine Rolle?!
Danke!
die Grenze liegt bei 17500€ pro Jahr für Wellnessleistungen,Fußpflege usw
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weiß56 schrieb:
Hallo Manuela
die Grenze liegt bei 17500€ pro Jahr für Wellnessleistungen,Fußpflege usw
Also: Abgabe von Therapien auf Kosten der GKV sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Egal wieviel du umsetzt. Ebenso Therapien für deine PP, soweit vom Arzt verordnet. Anders sieht es eventuell bei reinen Wellnessbehandlungen aus, die auf Selbstzahlerbasis beruhen. Solltest du hier mehr als 17000 umsetzen, kann es sein, dass du umsatzsteuerpflichtig wirst. Das müssten die PT-KollegInnen hier aber besser wissen als ich, da es im Bereich der Logopädie so gut wie keine Wellness gibt - zumindest keine, die meine Umsätze in schwindelerregende Höhen treiben könnte....sowas sollte ein Steuerberater aber eigentlich wissen...
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Susulo schrieb:
Du bist doch nicht automatisch Kleinunternehmer, wenn du eine Praxis hast??
Also: Abgabe von Therapien auf Kosten der GKV sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Egal wieviel du umsetzt. Ebenso Therapien für deine PP, soweit vom Arzt verordnet. Anders sieht es eventuell bei reinen Wellnessbehandlungen aus, die auf Selbstzahlerbasis beruhen. Solltest du hier mehr als 17000 umsetzen, kann es sein, dass du umsatzsteuerpflichtig wirst. Das müssten die PT-KollegInnen hier aber besser wissen als ich, da es im Bereich der Logopädie so gut wie keine Wellness gibt - zumindest keine, die meine Umsätze in schwindelerregende Höhen treiben könnte....sowas sollte ein Steuerberater aber eigentlich wissen...
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Master of D... schrieb:
Welche Rechtsform?
Gibt es einen Gesellschafter der nicht PT ist?
Oder wenn die freiberufliche Tätigkeit nicht mehr gegeben ist.
Wenn da alles ok ist, würde es mich wundern dass dies rein Umsatzabhängig sein sollte
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Olaf Seifert schrieb:
Das kann schon sein, wenn Sie mehr als 17.5 Tsd Euro Umsatz p.a. in umsatzsteuerpflichtigen Leistungen machen (Kurse Training etc...). Aber es sollte auch kein Problem, da Sie bei Ihrer Preiskalkulation bestimmt die UmStr vorher mit ein kalkuliert haben...
Besser: Hör auf Wonderwoman und wenn er fragt "Wieso?" antwortest du "§14a UStG zu kennen wäre dein Job gewesen. Nix Wissen, nix Job."
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Da muss es eine position Umsätze steuerbefreit geben (da fällt alles rein, was mit Rezepten zu tun hat)
un es gibt eine position Umsätze kleinunternehmer. (Da fällt alles rein, was nicht mit Rezepten ist)
Wenn der zweite Anteil über 17.500 Euro liegt, hast du pech.
Wenn der 1. Anteil bei 0 ist, ist der StB ein Idiot!, dann Wonderwoman folgen.
Wenn natürlich auf ALLEN deinen Rechnungen steht, steuerfrei nach §19 UstG (Kleinunternehmer) auch bei Rezepten, dann wurdest du entweder falsch beraten, oder der Fehler liegt bei dir.
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TheStonie schrieb:
Lass dir mal die Auswertung über die Umsätze geben.
Da muss es eine position Umsätze steuerbefreit geben (da fällt alles rein, was mit Rezepten zu tun hat)
un es gibt eine position Umsätze kleinunternehmer. (Da fällt alles rein, was nicht mit Rezepten ist)
Wenn der zweite Anteil über 17.500 Euro liegt, hast du pech.
Wenn der 1. Anteil bei 0 ist, ist der StB ein Idiot!, dann Wonderwoman folgen.
Wenn natürlich auf ALLEN deinen Rechnungen steht, steuerfrei nach §19 UstG (Kleinunternehmer) auch bei Rezepten, dann wurdest du entweder falsch beraten, oder der Fehler liegt bei dir.
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Tempelritter schrieb:
gemäß §4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei o. ä. sollte auf die PT Rechnung.
Ich war gestern erstmal geschockt als ich das gehört hab, war ja auch nicht drauf vorbereitet, so viel im Jahr an "Welnessbehandlungen" hab ich gar nicht.
Ich hab mich auch gefragt wieso "klein Unternehmer"?! Bin ja auch davon ausgegangen das mein Steuerberater, der mich von Nov'14 bis jetzt 4500€ gekostet hat, das weiß...
Na dann werde ich die mal kontaktieren und schauen was da los ist... Werde berichten!
Danke euch nochmal!
GLG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten :)
Ich war gestern erstmal geschockt als ich das gehört hab, war ja auch nicht drauf vorbereitet, so viel im Jahr an "Welnessbehandlungen" hab ich gar nicht.
Ich hab mich auch gefragt wieso "klein Unternehmer"?! Bin ja auch davon ausgegangen das mein Steuerberater, der mich von Nov'14 bis jetzt 4500€ gekostet hat, das weiß...
Na dann werde ich die mal kontaktieren und schauen was da los ist... Werde berichten!
Danke euch nochmal!
GLG
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Ramona Völlkopf schrieb:
Die 4.500,-€ sind aber incl Jahresabschluss 2014, oder?!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Leider nicht....
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Tempelritter schrieb:
dann ist er viel zu teuer!
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Wonderwoman schrieb:
Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:
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Papa Alpaka schrieb:
Hoffentlich werden die €4.500 wenigstens als Betriebsausgabe gebucht...
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alobar schrieb:
na die, die es nicht können....oder immer noch zu viel verdienen, äh bekommen!
Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:
Meine Güte, kann es euch nicht egal sein, ob jemand für EÜR den Steuerberater braucht oder nicht?? AT ist laut eigener Angabe noch nicht lange selbständig und so macht man halt seine Erfahrungen und lernt dazu. Ich hab am Anfang auch einen St.ber. gehabt, dann war er mir zu teuer(aber lange nicht so teuer wie deiner, AT !!) und - da ich auch nur eine Ein-Frau-Praxis habe - festgestellt, dass ich die EÜR + Steuererklärung auch alleine hinkriege. Prima und so mache ich es jetzt auch schon länger. Trotzdem ist es mir einfach egal, wie das andere handhaben. Wieso muss man einfach alles und jeden hier kommentieren ???? AT hatte eine Frage, diese ist beantwortet, was sie daraus macht ist ihre Sache.
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Susulo schrieb:
Wonderwoman schrieb am 18.11.15 12:46:
Oh mein Gott... wer macht denn bitte eine EÜR über den Steuerberater. Dann ist es ja kein Wunder, dass sich jeder beschwert, weil er weniger als ein AN verdient. :point_up:
Meine Güte, kann es euch nicht egal sein, ob jemand für EÜR den Steuerberater braucht oder nicht?? AT ist laut eigener Angabe noch nicht lange selbständig und so macht man halt seine Erfahrungen und lernt dazu. Ich hab am Anfang auch einen St.ber. gehabt, dann war er mir zu teuer(aber lange nicht so teuer wie deiner, AT !!) und - da ich auch nur eine Ein-Frau-Praxis habe - festgestellt, dass ich die EÜR + Steuererklärung auch alleine hinkriege. Prima und so mache ich es jetzt auch schon länger. Trotzdem ist es mir einfach egal, wie das andere handhaben. Wieso muss man einfach alles und jeden hier kommentieren ???? AT hatte eine Frage, diese ist beantwortet, was sie daraus macht ist ihre Sache.
Ich bin nun für 2016 Umsatzsteuerpflichtig, weil ich mit Kursen/ Fußpflege etc. über 17,500€ komme.
Frage:
Wieviel Prozent Steuer muss ich für zertifizierte Kurse erheben? 7 oder 19?
Wieviel Prozent für nicht zertifizierte Kurse?
Wieviel für die Fußpflege?
Kennt sich jemand mit den Prozentsätzen aus?
LG
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Thomas Tillmann schrieb:
Folgender Fall:
Ich bin nun für 2016 Umsatzsteuerpflichtig, weil ich mit Kursen/ Fußpflege etc. über 17,500€ komme.
Frage:
Wieviel Prozent Steuer muss ich für zertifizierte Kurse erheben? 7 oder 19?
Wieviel Prozent für nicht zertifizierte Kurse?
Wieviel für die Fußpflege?
Kennt sich jemand mit den Prozentsätzen aus?
LG
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Tempelritter schrieb:
für alles von dir Aufgezählte 19%.
Für den Bereich Fußpflege gibt es eine noch zu entscheidende Revision beim Bundesfinanzhof (Az. XI R 13/14) eines Urteils vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (04.02.2014, Az. 4 K 75/12), wo ein Fußpfleger zunächst Recht bekommen hat, dass seine erkrankten Patienten weitgehend als steuerfreie (!) Hilbehandlung eingestuft wurden. Aber wie gesagt: Revision eingelegt durch das Finanzamt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Der ermäßigte Steuersatz von 7% fällt laut Bundesfinanzministerium hier seit Juli 2015 nur bei verordnungsfähigen Heilmitteln an.
Für den Bereich Fußpflege gibt es eine noch zu entscheidende Revision beim Bundesfinanzhof (Az. XI R 13/14) eines Urteils vom Finanzgericht Schleswig-Holstein (04.02.2014, Az. 4 K 75/12), wo ein Fußpfleger zunächst Recht bekommen hat, dass seine erkrankten Patienten weitgehend als steuerfreie (!) Hilbehandlung eingestuft wurden. Aber wie gesagt: Revision eingelegt durch das Finanzamt.
Gruß
Nora
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Tempelritter schrieb:
bei diesen wackeligen Leistungen ist es doch einfacher die 19% aufzuschlagen und abbzuführen. Eine Heilbehandlung darf der Fußpflger oder med. Fußpflger gar nicht durchführen. Dazu muss er Podologe und sekt. HP Podologie sein. Damit könnte er das nächste Faß aufmachen.
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Papa Alpaka schrieb:
Sprich mit dem Steuerberater mal über §14a UStG. Wenn er dir das nicht ganz schnell erklären kann: Hör auf Wonderwoman.
Besser: Hör auf Wonderwoman und wenn er fragt "Wieso?" antwortest du "§14a UStG zu kennen wäre dein Job gewesen. Nix Wissen, nix Job."
Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.
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Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.
Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.
Physiotherapeutische GKV- als auch Privatbehandlungen sind gemäß §4(14) UStG umsatzsteuerbefreit. Egal ob €15,82 im Jahr oder €100.000; eine VO ist ohnehin nötig um nicht mit §1 HPG in Konflikt zu kommen.
Von daher kann ich, außer einer einfacheren Buchhaltung, nicht nachvollziehen können wieso du deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausgegliedert hast? [eher andersrum: Solange alles in einem betrieb ist bestehen mehr Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges, wenn ich nicht völlig verquer denke?]
Vielleicht kommt etwas Licht in's Dunkel wenn Anonymus uns über die Zusammensetzung seiner Umsätze aufklärt; ein Kleinpraxisbetreiber müsste jeden Monat für €1458 umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen um aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen...
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Papa Alpaka schrieb:
BrandB schrieb am 20.11.15 14:11:
Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.
Ansonsten prüfe ob die die umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte in eine externe Dienstleistungsfirma ausgliedern kannst. Z.B. eine e.K. So habe ich es gemacht.
Physiotherapeutische GKV- als auch Privatbehandlungen sind gemäß §4(14) UStG umsatzsteuerbefreit. Egal ob €15,82 im Jahr oder €100.000; eine VO ist ohnehin nötig um nicht mit §1 HPG in Konflikt zu kommen.
Von daher kann ich, außer einer einfacheren Buchhaltung, nicht nachvollziehen können wieso du deine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze ausgegliedert hast? [eher andersrum: Solange alles in einem betrieb ist bestehen mehr Möglichkeiten des Vorsteuerabzuges, wenn ich nicht völlig verquer denke?]
Vielleicht kommt etwas Licht in's Dunkel wenn Anonymus uns über die Zusammensetzung seiner Umsätze aufklärt; ein Kleinpraxisbetreiber müsste jeden Monat für €1458 umsatzsteuerpflichtige Umsätze machen um aus der Kleinunternehmerregelung herauszufallen...
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BrandB schrieb:
Umsatzsteuerpflichtig bist du ab 17.500€ jrl. umsatzsteuerpflichtiger Einkünfte. Somit heißt es gut rechnen ist es rentabel das ganze so weiter zu führen oder lieber die Einkünfte zu reduzieren. EInfach Tipp bei Privatbehandlungen, die Patienten sollen sich von ihrem Arzt ein Privatrezept ausstellen lassen.
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