Wir suchen einen Physio (m/w/d)
für eine Vollzeitstelle in unserer
modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- Therapiezeit: 30-60 Minuten
- bis 29 € Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
- Unterstützung bei der
betrieblichen Alt...
für eine Vollzeitstelle in unserer
modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- Therapiezeit: 30-60 Minuten
- bis 29 € Stundenlohn
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung
- Unterstützung bei der
betrieblichen Alt...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Für selbstzahlerleistungen wie 10er Karte oder Gutscheine - wie viel Umsatzsteuer? 7 oder 19%? Und man liest immer von verordnungsfähigen Leistungen die dann Umsatzsteuerfrei sind - was bedeutet das? Ist der Hüft-Tepler der nur grade kein Rezept bekommt und die nächsten Einheiten KGG selber zahlt damit gemeint?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Einfach mal googeln...
Hab das gefunden:
"Heilbehandlungen (mit Rezept): Umsatzsteuerfrei (0 % MwSt.). Dies gilt auch für äquivalente Privatleistungen.
Medizinisch verordnungsfähige Behandlungen (ohne Rezept, als Selbstzahler): Ermäßigter Steuersatz (7 %).
Wellness & Prävention (z.B. Wellness-Massagen, Wohlfühl-Gutscheine): Regelsteuersatz (19 %)"
Heilbehandlungen mit Rezept und Wellness ist klar. Aber diese medizinisch verordnungsfähigen Behandlungen mit 7% - was bedeutet das genau? Ist das jemand der eine Erkrankung/Verletzung hat nur grade kein Rezept holen will oder bekommt im Prinzip aber nicht wegen Wellness kommt sondern aus medizinischen Gründen?
Gefällt mir
Als Sekt. HP machst du deine Heilbehandlungen dann ohne MWST.
Oder du stellst die Abrechnungen ohne MWST weil du unter der Kleinbetriebe Regelung bist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer wenn er aus medizinischen Gründen zu dir kommt und kein Rezept hat, dann darfst du ihn nicht behandeln. Es sei denn du hast den Sekt. HP. Oder die Behandlungen sind im Anschluss an einem fertigem Rezept.
Als Sekt. HP machst du deine Heilbehandlungen dann ohne MWST.
Oder du stellst die Abrechnungen ohne MWST weil du unter der Kleinbetriebe Regelung bist.
Das ganz bestimmt nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Stephan King schrieb:
"Oder die Behandlungen sind im Anschluss an einem fertigem Rezept."
Das ganz bestimmt nicht.
Ja, aber als HP sind die Behandlungen ja auch von der Umsatzsteuer befreit.
MIt der 7 % regel fallen mir nur Massagen ein
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@massu
Ja, aber als HP sind die Behandlungen ja auch von der Umsatzsteuer befreit.
MIt der 7 % regel fallen mir nur Massagen ein
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo nochmal.
Hab das gefunden:
"Heilbehandlungen (mit Rezept): Umsatzsteuerfrei (0 % MwSt.). Dies gilt auch für äquivalente Privatleistungen.
Medizinisch verordnungsfähige Behandlungen (ohne Rezept, als Selbstzahler): Ermäßigter Steuersatz (7 %).
Wellness & Prävention (z.B. Wellness-Massagen, Wohlfühl-Gutscheine): Regelsteuersatz (19 %)"
Heilbehandlungen mit Rezept und Wellness ist klar. Aber diese medizinisch verordnungsfähigen Behandlungen mit 7% - was bedeutet das genau? Ist das jemand der eine Erkrankung/Verletzung hat nur grade kein Rezept holen will oder bekommt im Prinzip aber nicht wegen Wellness kommt sondern aus medizinischen Gründen?
Mein Profilbild bearbeiten