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Team in Ratingen Homberg. Die
Praxis existiert seit dreieinhalb
Jahren und der Patientenstamm ist
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Berufsanfänger oder "alter Hase",
Vollzeit oder Teilzeit. Deine
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Physios müssen ja keine Umsatz und gewerbesteuer zahlen. Auch bei kgg nicht. Bieten sie aber z. B. Freies gerätetraining an ähnlich wie bei den fitnessstudios, z. B. Als 10er Karte oder abosystem, dann müsste umsatzsteuer /gewerbesteuer fällig sein. Vorausgesetzt man überschreitet den steuerfreibetrag von 24500€. Wie trennt ihr das in der Buchhaltung und/oder lasst ihr das auch komplett euren Steuerberater machen?
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Klonkrieger schrieb:
Hi wiedermal
Physios müssen ja keine Umsatz und gewerbesteuer zahlen. Auch bei kgg nicht. Bieten sie aber z. B. Freies gerätetraining an ähnlich wie bei den fitnessstudios, z. B. Als 10er Karte oder abosystem, dann müsste umsatzsteuer /gewerbesteuer fällig sein. Vorausgesetzt man überschreitet den steuerfreibetrag von 24500€. Wie trennt ihr das in der Buchhaltung und/oder lasst ihr das auch komplett euren Steuerberater machen?
Man muss bedenken, dass auch bereits ein geringer Teil Selbstzahler den Rest "infiziert", also wird der Rest dann auch Gewerbesteuerpflichtig. Dann biste schnell über die 24500€ Freibetrag für die GewSt drüber.
Daher wäre es bei einem nicht kleinen Selbstzahlerbereich sinnvoll 2 Firmen zu haben, und das entsprechend zu trennen. Die Kosten kann man auch aufteilen. (Macht der StB)
Umsatzsteuer ist egal, da eh nur das USt pflichtig wird, was nicht auf Rezept oder als HP erbracht wird. (sofern man die 17500€ übersteigt...Umsatz! nicht Gewinn!) hier ist egal, wieviel Firmen du hast, da du eh persönlich die USt abführst und nicht für jede Firma einzeln.
Dann kommt es auch drauf an, wo du bist, und wie die FInanzbeamten drauf sind.
Gewerbesteuer kassiert die Gemeinde und in Flächenländern könnte es sein, dass es die nicht bemerken, da du zu den freien Berufen gehört. Das Finanzamt ist Landesbehörde, und daher in einer andere Ebene angelegt...und das Finanzamt hat mehr Aufwand, aber keine Steuereinnahmen davon.
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Man muss bedenken, dass auch bereits ein geringer Teil Selbstzahler den Rest "infiziert", also wird der Rest dann auch Gewerbesteuerpflichtig. Dann biste schnell über die 24500€ Freibetrag für die GewSt drüber.
Auch als Einzelunternehmer ,?
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ali schrieb:
TheStonie schrieb am 19.8.18 22:46:
Man muss bedenken, dass auch bereits ein geringer Teil Selbstzahler den Rest "infiziert", also wird der Rest dann auch Gewerbesteuerpflichtig. Dann biste schnell über die 24500€ Freibetrag für die GewSt drüber.
Auch als Einzelunternehmer ,?
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TheStonie schrieb:
Meines wissens schon.
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TheStonie schrieb:
Tja. Steuerberater ist sicherer und teuerer.
Man muss bedenken, dass auch bereits ein geringer Teil Selbstzahler den Rest "infiziert", also wird der Rest dann auch Gewerbesteuerpflichtig. Dann biste schnell über die 24500€ Freibetrag für die GewSt drüber.
Daher wäre es bei einem nicht kleinen Selbstzahlerbereich sinnvoll 2 Firmen zu haben, und das entsprechend zu trennen. Die Kosten kann man auch aufteilen. (Macht der StB)
Umsatzsteuer ist egal, da eh nur das USt pflichtig wird, was nicht auf Rezept oder als HP erbracht wird. (sofern man die 17500€ übersteigt...Umsatz! nicht Gewinn!) hier ist egal, wieviel Firmen du hast, da du eh persönlich die USt abführst und nicht für jede Firma einzeln.
Dann kommt es auch drauf an, wo du bist, und wie die FInanzbeamten drauf sind.
Gewerbesteuer kassiert die Gemeinde und in Flächenländern könnte es sein, dass es die nicht bemerken, da du zu den freien Berufen gehört. Das Finanzamt ist Landesbehörde, und daher in einer andere Ebene angelegt...und das Finanzamt hat mehr Aufwand, aber keine Steuereinnahmen davon.
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