Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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hatte gestern ein Rezept So3a (Schwindel) mit 6x ÜBH, als Vorrangiges Heilmittel verordnet.
Gibt es aber bei So3a nur als optionales Heilmittel.
Kann das auch als vorrangiges Heilmittel verordnet werden?
Im Fragenkatalog gibt's nur diese Antwort:
12) Können ergänzende Heilmittel alleine ohne ein vorrangiges oder optionales Heilmittel verordnet werden?
Ja. Allerdings nur Maßnahmen der Elektrotherapie/ -stimulation sowie Ultraschall-Wärmetherapie, sofern der Heilmittelkatalog diese Maßnahmen indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vorsieht.
Habe den Patienten weggeschickt mit der Begründung: Rezept falsch ausgestellt, da ergänzendes Heilmittel. Er möge wieder in die Klinik zurück gehen und sich ein Rezept über KG ausstellen lassen. Bin mir aber nicht sicher, ob das jetzt korrekt war.
( Normalerweise ändern wir solche Sachen per Fax, aber nicht bei Krankenhäusern, da man da niemanden erreicht)
Er war sehr erbost über meine Antwort, wollte außerdem sofort behandelt werden. (Freitag abend)
Mal abgesehen von der Vergütung, und das man solche Patienten nicht braucht, dürfen Physios ÜBH abrechnen und würde ein ergänzendes Heilmittel, hier bei So3a, auch als vorrangiges Heilmittel verordnet werden können?
Danke für eure Hilfe.
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Minza schrieb:
Hallo Kollegen,
hatte gestern ein Rezept So3a (Schwindel) mit 6x ÜBH, als Vorrangiges Heilmittel verordnet.
Gibt es aber bei So3a nur als optionales Heilmittel.
Kann das auch als vorrangiges Heilmittel verordnet werden?
Im Fragenkatalog gibt's nur diese Antwort:
12) Können ergänzende Heilmittel alleine ohne ein vorrangiges oder optionales Heilmittel verordnet werden?
Ja. Allerdings nur Maßnahmen der Elektrotherapie/ -stimulation sowie Ultraschall-Wärmetherapie, sofern der Heilmittelkatalog diese Maßnahmen indikationsbezogen als ergänzende Heilmittel vorsieht.
Habe den Patienten weggeschickt mit der Begründung: Rezept falsch ausgestellt, da ergänzendes Heilmittel. Er möge wieder in die Klinik zurück gehen und sich ein Rezept über KG ausstellen lassen. Bin mir aber nicht sicher, ob das jetzt korrekt war.
( Normalerweise ändern wir solche Sachen per Fax, aber nicht bei Krankenhäusern, da man da niemanden erreicht)
Er war sehr erbost über meine Antwort, wollte außerdem sofort behandelt werden. (Freitag abend)
Mal abgesehen von der Vergütung, und das man solche Patienten nicht braucht, dürfen Physios ÜBH abrechnen und würde ein ergänzendes Heilmittel, hier bei So3a, auch als vorrangiges Heilmittel verordnet werden können?
Danke für eure Hilfe.
die Übungsbehandlung ist in diesem Fall ein optionales Heilmittel und kann verordnet werden und natürlich auch von Physios abgerechnet werden. Da das Rezept von einer Klinik kam ist es unter Umständen ein Versehen eine "Übungsbehandlung" zu verordnen, weil sie es oft nicht besser wissen.
Sollte es bei einer Übungsbehandlung bleiben würde ich die Behandlung ablehnen und es mir nicht antun, dass Geld zum Arbeiten mitzubringen.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo Minza,
die Übungsbehandlung ist in diesem Fall ein optionales Heilmittel und kann verordnet werden und natürlich auch von Physios abgerechnet werden. Da das Rezept von einer Klinik kam ist es unter Umständen ein Versehen eine "Übungsbehandlung" zu verordnen, weil sie es oft nicht besser wissen.
Sollte es bei einer Übungsbehandlung bleiben würde ich die Behandlung ablehnen und es mir nicht antun, dass Geld zum Arbeiten mitzubringen.
MfG :)
vielleicht hilft das hier ein wenig:
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/unterschied-uebungsbehandlung-und-kg/8/82995/83034#msg-83034
Übungsbehandlung ist kein ergänzendes HM
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Ich habe den Patienten gesagt, dass wir keine Übungsbehandlung machen, nur KG und er das Rezept abändern lassen sollte.
Er wollte aber den Weg in die Klinik nicht auf sich nehmen und sich eine Praxis suchen, die ÜBH mit ihm macht.
Viele Spaß dabei.... nimmt das jemand noch an heutzutage?
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Minza schrieb:
Danke.
Ich habe den Patienten gesagt, dass wir keine Übungsbehandlung machen, nur KG und er das Rezept abändern lassen sollte.
Er wollte aber den Weg in die Klinik nicht auf sich nehmen und sich eine Praxis suchen, die ÜBH mit ihm macht.
Viele Spaß dabei.... nimmt das jemand noch an heutzutage?
Patient sagte die Ärztin besteht ausdrücklich auf ÜB.
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Minza schrieb:
Stimmt ÜB ist ein optionales Heilmittel und kein Ergänzendes.
Patient sagte die Ärztin besteht ausdrücklich auf ÜB.
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JürgenK schrieb:
..Hallo,
vielleicht hilft das hier ein wenig:
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/unterschied-uebungsbehandlung-und-kg/8/82995/83034#msg-83034
Übungsbehandlung ist kein ergänzendes HM
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Malaga-Pepe schrieb:
was ist mit 6x US in der HV?EX3a ?
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