Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
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Wir haben für jeden das passende
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Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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Kitane schrieb:
Bei uns wurden in letzter Zeit viel Überstunden angesammelt durch Schwangerschaft einer MA . Längere Krankheit und Kuraufenthalt.ander MA .Viele MA haben noch massig Urlaub zu kriegen und ich möchte den nicht wieder so viel mit rüber nehmen, weil einige dann erst im Mai oder Juni mit ihrem regulären Jahresurlaub anfangen und es im übernächsten Jahr wieder zu den gleichen Problemen führt. Nun habe ich noch eine neue MA gefunden und eingestellt und angeordnet, dass keine ü Stunden mehr gemacht werden. ich habe jetzt einigen MA die Überstunden auszahlen lassen. Ein Paar habe ich noch stehen lassen für Notfälle meine Frage. Habe ich als AG das Recht das Abfeiern zu bestimmen ? Eine MA bekommt 29 Tage Urlaub hat zusätzlich 8 Tage Überstunden abgefeiert und war 10 Tage krank somit hat sie dieses Jahr 48 Tage gefehlt.mir wäre es lieber, wenn sie mal hoch oder runterziehen würde ich das so ok ?
Wichtig ist, dass es eine Vereinbarung darüber im Vertrag gibt, ob es ein Stundenkonto, Regelung bei Überstunden etc. gibt.
Wenn nicht, dann ist es im zweifelsfall Pech des Arbeitgebers.
Wenn die Arbeitnehmer Überstunden auf eigene Veranlassung machen und der AG vorher aber ausdrücklich gesagt hat, es gibt keine Überstunden, dann ist es Pech des Arbeitenehmers.
Das Recht auf Abfeiern gibt es nur bei Vereinbarungen im Arbeitsvertrag o.ä., sollte aber frühzeitig angekündigt werden (ich glaube 4 Tage oder so)
Um da auf einen grünen Zweig zu kommen, frag aber bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, ich kann nur mein "Gefühl" hier beschreiben :)
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TheStonie schrieb:
Grundsätzlich müssen Überstunden vom AG genehmigt werden.
Wichtig ist, dass es eine Vereinbarung darüber im Vertrag gibt, ob es ein Stundenkonto, Regelung bei Überstunden etc. gibt.
Wenn nicht, dann ist es im zweifelsfall Pech des Arbeitgebers.
Wenn die Arbeitnehmer Überstunden auf eigene Veranlassung machen und der AG vorher aber ausdrücklich gesagt hat, es gibt keine Überstunden, dann ist es Pech des Arbeitenehmers.
Das Recht auf Abfeiern gibt es nur bei Vereinbarungen im Arbeitsvertrag o.ä., sollte aber frühzeitig angekündigt werden (ich glaube 4 Tage oder so)
Um da auf einen grünen Zweig zu kommen, frag aber bitte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, ich kann nur mein "Gefühl" hier beschreiben :)
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