Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Diese B...
ich bin selbstständig und habe einen Mitarbeiter, welcher Vollzeit arbeitet. Der MA leistet ständig Überstünden und arbeitet täglich ca. 11 Std./Tag. Ich wollte ihn die Überstunden auszahlen und er meinte, dass er kein Geld braucht und hat mir sogar eine Verzichterklärung geschrieben. Er meint, er sammelt Erfahrung, da er viel mit neurologischen Patienten arbeitet.
Ist das überhaupt zulässig das ein MA soviel arbeitet? Und kann er tatsächlich auf Bezahlung der Überstunden verzichten? So wie ich weiss , keine Klage keine Probleme? oder wie sieht ihr das?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin selbstständig und habe einen Mitarbeiter, welcher Vollzeit arbeitet. Der MA leistet ständig Überstünden und arbeitet täglich ca. 11 Std./Tag. Ich wollte ihn die Überstunden auszahlen und er meinte, dass er kein Geld braucht und hat mir sogar eine Verzichterklärung geschrieben. Er meint, er sammelt Erfahrung, da er viel mit neurologischen Patienten arbeitet.
Ist das überhaupt zulässig das ein MA soviel arbeitet? Und kann er tatsächlich auf Bezahlung der Überstunden verzichten? So wie ich weiss , keine Klage keine Probleme? oder wie sieht ihr das?
Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Schau mal ins Gesetzbuch, Stichwort Arbeitszeit.
Möchte der AN kein Geld, dann muss er den Freizeitausgleich nehmen.
Mitarbeiter sollten gepflegt, nicht verheizt werden!
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Danke für Eure Antworten und Meinungen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, das ist mir schon klar und das will ich auch tun. Der MA ist mein Verwandter und ich kann mit ihm offen reden. Er möchtet tatsächlich arbeiten und will dafür nichts haben. Kann ich rechtlich gesehen Probleme bekommen? Er wird sich niemals bei irgendjemanden Beschweren.
Danke für Eure Antworten und Meinungen.
Können einem Fremdvergleich standhalten.
Etwas familiäre Aushilfe ist nicht zu beanstanden.
Aber regelmäßig über 8 und sogar 10 Stunden pro Tag sind tabu.
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RoFo schrieb:
Also meine Verwandten sind bei mir regulär angestellt.
Können einem Fremdvergleich standhalten.
Etwas familiäre Aushilfe ist nicht zu beanstanden.
Aber regelmäßig über 8 und sogar 10 Stunden pro Tag sind tabu.
[...] Der MA ist mein Verwandter und ich kann mit ihm offen reden. Er möchtet tatsächlich arbeiten und will dafür nichts haben. Kann ich rechtlich gesehen Probleme bekommen? Er wird sich niemals bei irgendjemanden Beschweren.
[...]
Das geht solange gut bis ihm das Wasser zum Hals steht.
Wenn er arbeiten und nichts dafür bekommen will soll er ins lokale Krankenhaus gehen, die nehmen solche Menschen mit Kusshand.
Sobald etwas passiert hast du Probleme. Ein Gutachter der GKV des Patienten könnte Wind davon bekommen das "der Unfall" nach einer Therapeutenarbeitszeit von 10°45' passiert ist und die Frage stellen ob der Therapeut zu diesem Zeitpunkt noch die volle Kontrolle über seine Arbeit haben konnte. Praktischerweise redet der GKV-Gutacher mit dem BG-Gutachter und beide stellen fest das der "Unfall" vom PI mit weniger Fahrlässigkeit hätte vermieden werden können...
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Papa Alpaka schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 8.11.16 21:11:
[...] Der MA ist mein Verwandter und ich kann mit ihm offen reden. Er möchtet tatsächlich arbeiten und will dafür nichts haben. Kann ich rechtlich gesehen Probleme bekommen? Er wird sich niemals bei irgendjemanden Beschweren.
[...]
Das geht solange gut bis ihm das Wasser zum Hals steht.
Wenn er arbeiten und nichts dafür bekommen will soll er ins lokale Krankenhaus gehen, die nehmen solche Menschen mit Kusshand.
Sobald etwas passiert hast du Probleme. Ein Gutachter der GKV des Patienten könnte Wind davon bekommen das "der Unfall" nach einer Therapeutenarbeitszeit von 10°45' passiert ist und die Frage stellen ob der Therapeut zu diesem Zeitpunkt noch die volle Kontrolle über seine Arbeit haben konnte. Praktischerweise redet der GKV-Gutacher mit dem BG-Gutachter und beide stellen fest das der "Unfall" vom PI mit weniger Fahrlässigkeit hätte vermieden werden können...
Du darfst ihn nicht 11 Stunden am Tag arbeiten lassen. Auch wenn er für geleistete Überstunden nix verlangt, so rechnet Dir der Zoll das haarklein um.
Also, redet miteinander!
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Helmut Fromberger schrieb:
Spätestens wenn der Zoll bei Dir eine KOntrolle macht, hast Du ein großes Problem.
Du darfst ihn nicht 11 Stunden am Tag arbeiten lassen. Auch wenn er für geleistete Überstunden nix verlangt, so rechnet Dir der Zoll das haarklein um.
Also, redet miteinander!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss man dann mit Bußgeldstrafe rechnen?
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RoFo schrieb:
Oder auch Freiheitsstrafe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Gab es schon jemanden der deswegen ins Gefängnis müsste?
Du bist sein AG und es gibt nun mal Gesetze an die sich der AG und auch der AN dran zu halten hat.
Und die Verzichtserklärung ist das Papier nicht wert auf dem sie steht.Ist das so schwer zu verstehen ???? Wenn er lernen will dann kann man das auch in der Arbeitszeit machen aber man braucht auch seine Ruhepausen und ich arbeite auch mit Neurologischen Patienten und gerade hier sollte man sich zwischendurch erholen.Alles andere ist von den Vorrednern ja schon ausführlich beschrieben worden.
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eim schrieb:
Was soll denn die Frage ????
Du bist sein AG und es gibt nun mal Gesetze an die sich der AG und auch der AN dran zu halten hat.
Und die Verzichtserklärung ist das Papier nicht wert auf dem sie steht.Ist das so schwer zu verstehen ???? Wenn er lernen will dann kann man das auch in der Arbeitszeit machen aber man braucht auch seine Ruhepausen und ich arbeite auch mit Neurologischen Patienten und gerade hier sollte man sich zwischendurch erholen.Alles andere ist von den Vorrednern ja schon ausführlich beschrieben worden.
(mein ...gewährter Lohnausgleich... ist mittlerweile verjährt...)
...ansonsten: Bei deiner Betriebsgröße und dem Verhältnis zwischen geleisteter Arbeit und geleistetem Lohn (ich gehe mal davon aus das du deine Verwandten anständig bezahlst...) kommst du vermutlich mit 'nem Klaps auf die Finger davon, dein Einzelfall kann von den zuständigen Stellen allerdings anders bewertet werden.
Menschen die in größerem Stil Lohnwucher betrieben haben wurden auch schonmal wegen Fluchtgefahr festgehalten und später zu Haftstrafen verurteilt.
"Jetzt" mögt ihr euch verstehen.
"Später" kann es sein das er für drei Stunden Mehrarbeit an sechs Werktagen die Woche an 300 Werktagen im Jahr über zehn Jahre hinweg Geld haben will. 9000 Stunden à €20,- sind €180.000; Honoraranpassungen der nächsten zehn Jahre nicht berücksichtigt, Zinsen auch nicht (und die Strafzinsen sind ... als erzieherische Maßnahme gedacht...).
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn ich dazu komme halte ich dich über einen meiner ehemaligen Chefs auf dem Laufenden: Chef wegen Lohnwucher vor Gericht: Wer nicht spurte, wurde im Büro eingeschlossen - Baden-Württemberg - Stuttgarter Nachrichten
(mein ...gewährter Lohnausgleich... ist mittlerweile verjährt...)
...ansonsten: Bei deiner Betriebsgröße und dem Verhältnis zwischen geleisteter Arbeit und geleistetem Lohn (ich gehe mal davon aus das du deine Verwandten anständig bezahlst...) kommst du vermutlich mit 'nem Klaps auf die Finger davon, dein Einzelfall kann von den zuständigen Stellen allerdings anders bewertet werden.
Menschen die in größerem Stil Lohnwucher betrieben haben wurden auch schonmal wegen Fluchtgefahr festgehalten und später zu Haftstrafen verurteilt.
"Jetzt" mögt ihr euch verstehen.
"Später" kann es sein das er für drei Stunden Mehrarbeit an sechs Werktagen die Woche an 300 Werktagen im Jahr über zehn Jahre hinweg Geld haben will. 9000 Stunden à €20,- sind €180.000; Honoraranpassungen der nächsten zehn Jahre nicht berücksichtigt, Zinsen auch nicht (und die Strafzinsen sind ... als erzieherische Maßnahme gedacht...).
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RoFo schrieb:
Ein Arbeitgeber ist zu besonderer Fürsorge verpflichtet.
Schau mal ins Gesetzbuch, Stichwort Arbeitszeit.
Möchte der AN kein Geld, dann muss er den Freizeitausgleich nehmen.
Mitarbeiter sollten gepflegt, nicht verheizt werden!
ansonsten ist hier schon alles relevante gesagt worden
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ArbZG - Arbeitszeitgesetz
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Alles nötige steht hier:
ArbZG - Arbeitszeitgesetz
Viele Grüße, Uli
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C. DBO schrieb:
Leg ihm ein Sparbuch an, zahle das Überstundengeld drauf ein und schenke es ihm wenn er dann mal abwandert :wink:
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Inche schrieb:
Kürzung der Überstunden auf den Gesetzlich zulässigen Rahmen mit entsprechenden Pausen evtl das Geld in eine Betriebsrente investieren Fobizuschuss für seinen Arbeitsbereich oder im auf den Lohn umlegen
Arbeitszeit im zulässigen Rahmen, Bezahlung dem Arbeitsvertrag entsprechend, das ist der sichere Weg. Ansonsten gilt: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Jede Gefälligkeit, Sparbuch oder was auch immer, macht bei der nächsten Betriebsprüfung, durch Finanzamt oder GKV oder durch wen auch immer, angreifbar. Wenn dann noch ein Verwandter involviert ist, kann das für beide teuer enden.
Arbeitszeit im zulässigen Rahmen, Bezahlung dem Arbeitsvertrag entsprechend, das ist der sichere Weg. Ansonsten gilt: wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!
Viele Grüße, Uli
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Papa Alpaka schrieb:
Die übliche gem. BGB wenn nichts anderes vereinbart wurde.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe was von 2 Jahren gelesen. ist das korrekt?
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Papa Alpaka schrieb:
Drei Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres in dem die Forderung entstanden ist (Zivilrecht), der strafrechtlich relevante Lohnwucher kann anders verjähren (frag den Anwalt deines geringsten Misstrauens und hol eine Zweitmeinung ein).
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mbone schrieb:
Wenn man selbst nicht schon so oft völlig naiv durch die Welt gestolpert wäre könnte man nur fassungslos mit dem Kopf schütteln......
ansonsten ist hier schon alles relevante gesagt worden
du schreibst, ihr könnt miteinander offen reden und habt ein gutes Verhältnis.
Dann erkläre deinem MA, dass er durch seine gut gemeinte Arbeitswut aber DICH rechtlich gesehen strafbar macht. Möchte er dir dann wissentlich schaden und in Kauf nehmen, dass du möglicherweise Strafen auferlegst bekommst? Sicherlich nicht --- wenn er das vernünftig erklärt bekommt, wird er einsehen, dass sein Lernwillen dich als Chef in arge Schwierigkeiten bringen kann --- und dann wird sich auch eine vernünftige Lösung über Lohn- oder Freizeitausgleich finden :wink:
Ich hatte das selbst bei einer MA schon, die gern generell 4 Wochentage je 11+Stunden arbeiten wollte und dafür den Freitag komplett frei haben wollte. Auch sie hat nach dem Gespräch verstanden, dass es rechtlich nicht möglich ist und ich mich damit arbeitsrechtlich strafbar machen kann.
Viel Erfolg!
AE
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie ist die Verjährungsfrist bei dem Arbeitszeitgesetz?
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Anja E schrieb:
Hallo,
du schreibst, ihr könnt miteinander offen reden und habt ein gutes Verhältnis.
Dann erkläre deinem MA, dass er durch seine gut gemeinte Arbeitswut aber DICH rechtlich gesehen strafbar macht. Möchte er dir dann wissentlich schaden und in Kauf nehmen, dass du möglicherweise Strafen auferlegst bekommst? Sicherlich nicht --- wenn er das vernünftig erklärt bekommt, wird er einsehen, dass sein Lernwillen dich als Chef in arge Schwierigkeiten bringen kann --- und dann wird sich auch eine vernünftige Lösung über Lohn- oder Freizeitausgleich finden :wink:
Ich hatte das selbst bei einer MA schon, die gern generell 4 Wochentage je 11+Stunden arbeiten wollte und dafür den Freitag komplett frei haben wollte. Auch sie hat nach dem Gespräch verstanden, dass es rechtlich nicht möglich ist und ich mich damit arbeitsrechtlich strafbar machen kann.
Viel Erfolg!
AE
Das Risiko das du eingehst ist, verglichen mit dem möglichen Nutzen den du daraus ziehst, enorm - und du fragst hier, ob jemand mal deswegen verknackt wurde. nee, wenn du ernsthaft bemüht bist entstandenen Schaden zu beheben kommst du mit 'ner existenzzerstörenden Geldstrafe davon; davon hast du jetzt aber auch nix: erst machst du dir Sorgen was passieren könnte, wenns passiert hast du Stress an der Backe und zehn+ Jahre um das abzuarbeiten und am Ende bist du eine ungute Erfahrung reicher und hast einen Risikofaktor für Depressivität et al. kräftig gefördert...
...ring ein bisschen mit dir, trag für Montag morgen als allerersten Termin ein Mitarbeitergespräch in den Plan und stell klar das regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet werden sollen, anderenfalls leider ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Schutze aller Beteiligten erfolgen muss. Danach pendelt sich die Lage ein und nächstes Jahr könnt ihr zusammen drüber lachen :)
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Werde die Überstunden ab Montag unterbinden!
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, danke für die hilfreichen Tipps. Es ist mir klar was der Gesetzgeber sagt, aber so wie ich es verstehe bekomme ich nur dann Probleme wenn der AN sich eines Tages bei entsprechenden Stelle sich beschwert wird oder eine Kontrolle mal vorbeikommt, was aber sehr unwahrscheinlich ist. Sehe ich das richtig?
Werde die Überstunden ab Montag unterbinden!
Danke
Fürsorgepflicht war dir dann nicht viel wert! Aber toll wenn du das jetzt änderst.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Hallo AT. Das klingt jetzt wirklich langsam sehr blauäugig! Du siehst hier anscheinend nur das es Probleme geben könnte wenn dir dein AN welche macht. Entschuldigung - aber es ist aus Sicht von außen vollkommen verantwortungslos, dass du als AG solche Zustände aktiv unterstützt. Solche Arbeitsleistungen fordern irgendwann ihren Tribut und deine
Fürsorgepflicht war dir dann nicht viel wert! Aber toll wenn du das jetzt änderst.
MfG
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Papa Alpaka schrieb:
...und je länger ich drüber nachdenk...: Setz einfach einen Schlussstrich unter die Mehrarbeit, auch auf die Gefahr hin das der Kerl eingeschnappt ist und wegläuft, halt den Ball flach und mach Sylvester 2020 eine Flasche Sekt mehr auf.
Das Risiko das du eingehst ist, verglichen mit dem möglichen Nutzen den du daraus ziehst, enorm - und du fragst hier, ob jemand mal deswegen verknackt wurde. nee, wenn du ernsthaft bemüht bist entstandenen Schaden zu beheben kommst du mit 'ner existenzzerstörenden Geldstrafe davon; davon hast du jetzt aber auch nix: erst machst du dir Sorgen was passieren könnte, wenns passiert hast du Stress an der Backe und zehn+ Jahre um das abzuarbeiten und am Ende bist du eine ungute Erfahrung reicher und hast einen Risikofaktor für Depressivität et al. kräftig gefördert...
...ring ein bisschen mit dir, trag für Montag morgen als allerersten Termin ein Mitarbeitergespräch in den Plan und stell klar das regelmäßig nicht mehr als 8 Stunden täglich gearbeitet werden sollen, anderenfalls leider ein Ende des Arbeitsverhältnisses zum Schutze aller Beteiligten erfolgen muss. Danach pendelt sich die Lage ein und nächstes Jahr könnt ihr zusammen drüber lachen :)
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