Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
Vielen Dank für eure Rückmeldungen....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte mal in die Runde fragen ob jemand, der eine reine Privatpraxis betreibt schon mal überprüft worden ist, hinsichtlich der baulich/räumlichen Bestimmungen? Oder Patienten von den PKV keine Erstattung für die erbrachte Behandlung bekommen hat, weil die Praxis nicht den GKV Richtlinien entspricht?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen....
Wohl aber allen anderen gesetzlichen Vorgaben (Bauverordnung, Hygienestandards etc)
Den anderen Teil deiner Frage kann ich nicht beantworten.
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RoFo schrieb:
Eine Privatpraxis braucht nicht dem Reglement für GKVen entsprechen.
Wohl aber allen anderen gesetzlichen Vorgaben (Bauverordnung, Hygienestandards etc)
Den anderen Teil deiner Frage kann ich nicht beantworten.
Seit über 20 Jahren betreibe ich eine reine Privatpraxis.
Die Räumlichkeiten mussten vom örtlichen Bauamt als Praxis genehmigt werden (ziemlicher Akt, Anzahl WCs, Größe Wertebereich, Anzahl Parkplätze und und und wurde abgefragt) und musste den Richtlinien des Bauamtes entsprechen.
GKV-Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.
Alle meine PP hatten niemals Probleme bei der Erstattung, weil meine Praxis nicht den GKV-Richtlinien entspricht.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo AT,
Seit über 20 Jahren betreibe ich eine reine Privatpraxis.
Die Räumlichkeiten mussten vom örtlichen Bauamt als Praxis genehmigt werden (ziemlicher Akt, Anzahl WCs, Größe Wertebereich, Anzahl Parkplätze und und und wurde abgefragt) und musste den Richtlinien des Bauamtes entsprechen.
GKV-Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.
Alle meine PP hatten niemals Probleme bei der Erstattung, weil meine Praxis nicht den GKV-Richtlinien entspricht.
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!
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