Für den Fachbereich Neurologie
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt in Vollzeit eine/n
Physiotherapeut (m/w/d)
Die RKU- Universitäts- und
Rehabilitationsklinken Ulm sind
Kliniken der Maximalversorgung. Die
Orthopädische Universitätsklinik
mit Querschnittgelähmtenzentrum
sowie die Neurologische
Universitätsklinik mit Stroke Unit
bilden zusammen mit der Klinik für
Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Schmerztherapie den Akutbereich
des RKU. Das Zentrum für
Integrierte Rehabilita...
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt in Vollzeit eine/n
Physiotherapeut (m/w/d)
Die RKU- Universitäts- und
Rehabilitationsklinken Ulm sind
Kliniken der Maximalversorgung. Die
Orthopädische Universitätsklinik
mit Querschnittgelähmtenzentrum
sowie die Neurologische
Universitätsklinik mit Stroke Unit
bilden zusammen mit der Klinik für
Anästhesiologie, Intensivmedizin
und Schmerztherapie den Akutbereich
des RKU. Das Zentrum für
Integrierte Rehabilita...
Vielen Dank für eure Rückmeldungen....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich möchte mal in die Runde fragen ob jemand, der eine reine Privatpraxis betreibt schon mal überprüft worden ist, hinsichtlich der baulich/räumlichen Bestimmungen? Oder Patienten von den PKV keine Erstattung für die erbrachte Behandlung bekommen hat, weil die Praxis nicht den GKV Richtlinien entspricht?
Vielen Dank für eure Rückmeldungen....
Wohl aber allen anderen gesetzlichen Vorgaben (Bauverordnung, Hygienestandards etc)
Den anderen Teil deiner Frage kann ich nicht beantworten.
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RoFo schrieb:
Eine Privatpraxis braucht nicht dem Reglement für GKVen entsprechen.
Wohl aber allen anderen gesetzlichen Vorgaben (Bauverordnung, Hygienestandards etc)
Den anderen Teil deiner Frage kann ich nicht beantworten.
Seit über 20 Jahren betreibe ich eine reine Privatpraxis.
Die Räumlichkeiten mussten vom örtlichen Bauamt als Praxis genehmigt werden (ziemlicher Akt, Anzahl WCs, Größe Wertebereich, Anzahl Parkplätze und und und wurde abgefragt) und musste den Richtlinien des Bauamtes entsprechen.
GKV-Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.
Alle meine PP hatten niemals Probleme bei der Erstattung, weil meine Praxis nicht den GKV-Richtlinien entspricht.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo AT,
Seit über 20 Jahren betreibe ich eine reine Privatpraxis.
Die Räumlichkeiten mussten vom örtlichen Bauamt als Praxis genehmigt werden (ziemlicher Akt, Anzahl WCs, Größe Wertebereich, Anzahl Parkplätze und und und wurde abgefragt) und musste den Richtlinien des Bauamtes entsprechen.
GKV-Bedingungen müssen nicht erfüllt werden.
Alle meine PP hatten niemals Probleme bei der Erstattung, weil meine Praxis nicht den GKV-Richtlinien entspricht.
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen herzlichen Dank für eure Rückmeldungen!
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