Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
Meine bisherige Angestellte möchte sich ab Juni selbstständig machen und als Partnerin in unsere Praxisgemeinschaft einsteigen. Sie hat im Laufe der letzten Jahre ihren eigenen Patientenstamm aufgebaut, welcher ja "offiziell" meiner Praxis zuzuordnen ist, und wird diesen auch übernehmen...
Nun meine Frage: wie kann hier eine Übernahmeregelung aussehen? Habt Ihr hiermit Erfahrung?
Vielen Dank und einen guten Wochenstart!
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Malte Denz schrieb:
Guten Morgen!
Meine bisherige Angestellte möchte sich ab Juni selbstständig machen und als Partnerin in unsere Praxisgemeinschaft einsteigen. Sie hat im Laufe der letzten Jahre ihren eigenen Patientenstamm aufgebaut, welcher ja "offiziell" meiner Praxis zuzuordnen ist, und wird diesen auch übernehmen...
Nun meine Frage: wie kann hier eine Übernahmeregelung aussehen? Habt Ihr hiermit Erfahrung?
Vielen Dank und einen guten Wochenstart!
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Zum 31.5 alle Patienten abrechnen und zum 01.06 mit neuer VO bei der Kollegin neu beginnen lassen.
Falls Malte nur das wissen wollte, ist es nicht nötig. Bei "Übernahme" muss keine VO abgebrochen werden. Laufende VO können gesplittet werden. Im Zweifel klärt man das und das detaillierte Vorgehen mit den jeweilige Kassenverbänden.
Im Übrigen ist eine "Übernahme" nichts anderes als ein Verkauf. Im Zweifel verkauft man den Patientenstamm für einen Euro und macht einen Kaufvertrag mit allem drum und dran. Eine ordentliche und für alle (auch Finanzamt) nachvollziehbare Grundlage spart späteren Haftungsärger. Eine "Schenkung" kann u.a. Schenkungssteuer nach sich ziehen u.u.u.. Ein Patient, dessen Unterlagen einfach "übergeben" wurden, wird ggf. Ärger machen.
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Xela schrieb:
C. DBO schrieb am 18.4.17 08:34:
Zum 31.5 alle Patienten abrechnen und zum 01.06 mit neuer VO bei der Kollegin neu beginnen lassen.
Falls Malte nur das wissen wollte, ist es nicht nötig. Bei "Übernahme" muss keine VO abgebrochen werden. Laufende VO können gesplittet werden. Im Zweifel klärt man das und das detaillierte Vorgehen mit den jeweilige Kassenverbänden.
Im Übrigen ist eine "Übernahme" nichts anderes als ein Verkauf. Im Zweifel verkauft man den Patientenstamm für einen Euro und macht einen Kaufvertrag mit allem drum und dran. Eine ordentliche und für alle (auch Finanzamt) nachvollziehbare Grundlage spart späteren Haftungsärger. Eine "Schenkung" kann u.a. Schenkungssteuer nach sich ziehen u.u.u.. Ein Patient, dessen Unterlagen einfach "übergeben" wurden, wird ggf. Ärger machen.
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C. DBO schrieb:
Zum 31.5 alle Patienten abrechnen und zum 01.06 mit neuer VO bei der Kollegin neu beginnen lassen.
So ist meine Einschätzung.
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Letzlich ist es ja für sie ein entscheidender Vorteil gegenüber einer Praxisgründung ohne Patientenstamm.
Schwierig finde ich bloß die Höhe der Summe festzulegen...Das kann man wohl nur individuell verhandeln. Oder gibt es da eine Orientierung, wieviel ein Patient "wert" ist? Wohl eher nicht, oder?
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Malte Denz schrieb:
Mir ist schon klar, dass meine zukünftige Partnerin mir etwas bezahlen muss (und nicht andersrum..).
Letzlich ist es ja für sie ein entscheidender Vorteil gegenüber einer Praxisgründung ohne Patientenstamm.
Schwierig finde ich bloß die Höhe der Summe festzulegen...Das kann man wohl nur individuell verhandeln. Oder gibt es da eine Orientierung, wieviel ein Patient "wert" ist? Wohl eher nicht, oder?
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C. DBO schrieb:
Dann habe ich wohl die Frage nicht richtig verstanden. Für eine saubere, organisatorische Trennung bin ich nach wie vor für die von mir genannte Option. Ich weiß natürlich auch, dass z.B. bei einem Praxiswechsel (wäre in diesem Fall ja ähnlich zu beurteilen) eine VO - Kopie für die nachfolgende Praxis zur Weiterbehandlung und Abrechnung ausreicht. Mit wieviel Geld die Kollegin sich allerdings in die Praxis einkauft, dafür würde ich erst einmal den Praxiswert ermitteln lassen. Von dieser Summe ausgehend kann man sich dann einigen. Ich habe einmal von einer Kollegin Patienten übernommen, die damals weg gezogen ist. Sie wollte ca. 2500,- für 25 Patienten. Ich habe letztendlich 750,- bezahlt. Ich bekam die VO-Kopie zur Weiterbehandlung, die Patienten haben schriftlich einer Aktenübergabe zugestimmt, bzw. die Akte persönlich zu mir mitgebracht. War wunderbar geregelt, alle waren zufrieden. Also, alles Verhandlungssache.
Also wenn sie von diesem Wert einen Anteil X kaufe will, muss sie entsprechend Anteil X zahlen. Einfacher Dreisatz. Der Rest ist dann Verhandlungssache, je nachdem mehr geschäftlich oder eher partnerschaftlich. Den Wert eines Patienten zu taxieren ist unmöglich, der kann morgen weg sein und nie wieder kommen.
Wobei ich prinzipiell eher zu eine Praxisgemeinschaft wie zu einer Gemeinschaftspraxis tendieren würde.
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Udo schrieb:
Das hat doch nix mit einzelnen Patienten zu tun. Hier kauft sie sich ein eine laufende Firma ein. Diese Firma, hier eben eine Praxis stellt einen Wert dar (Umsatz, Immobilie, Ausstattung, Patientenstamm und was ich noch vergessen hab...).
Also wenn sie von diesem Wert einen Anteil X kaufe will, muss sie entsprechend Anteil X zahlen. Einfacher Dreisatz. Der Rest ist dann Verhandlungssache, je nachdem mehr geschäftlich oder eher partnerschaftlich. Den Wert eines Patienten zu taxieren ist unmöglich, der kann morgen weg sein und nie wieder kommen.
Wobei ich prinzipiell eher zu eine Praxisgemeinschaft wie zu einer Gemeinschaftspraxis tendieren würde.
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Udo schrieb:
Ähhmm , Moment. Wenn ich das richtig verstehe, ist die zukünftige Partnerin jetzt noch als Angestellte bei dir, oder? In diesem Falle hat sie zwar Stammpatienten, aber der Patientenstamm "gehört" der Praxis. Du bzw. die Praxis will also für etwas bezahlen was eh dir/ihr gehört. :tired_face:
So ist meine Einschätzung.
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