meine Frage: brauche ich tatsächlich für Therapieliegen eine TÜV-Prüfung?
ich habe mich durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gelesen.
auch durch div. Foren.
ich finde aber KEINE Internesseite wo das KONKRET geschrieben steht.
beim Verband habe ich schon angefragt - die Antwort steht noch aus.
da ich gerade dabei bin eine Praxis zu übernehmen und wir am MO den Kaufpreis verhandeln wollen eilt eine Antwort!!!
(die Beh.liegen haben momentan eine TÜV-Plakette die 05/13 abgelaufen ist...)
über konstruktive Antworten freue ich mich
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Hallo zusammen,
meine Frage: brauche ich tatsächlich für Therapieliegen eine TÜV-Prüfung?
ich habe mich durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gelesen.
auch durch div. Foren.
ich finde aber KEINE Internesseite wo das KONKRET geschrieben steht.
beim Verband habe ich schon angefragt - die Antwort steht noch aus.
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rabiata17 schrieb:
Hallo zusammen,
meine Frage: brauche ich tatsächlich für Therapieliegen eine TÜV-Prüfung?
ich habe mich durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gelesen.
auch durch div. Foren.
ich finde aber KEINE Internesseite wo das KONKRET geschrieben steht.
beim Verband habe ich schon angefragt - die Antwort steht noch aus.
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wenn die Liege elektrisch betrieben ist muss sie nach VDE/DIN geprüft sein, wie jedes andere elektrische Gerät das in der Praxis vernwendet wird. Nachzulesen in den gesetzlichen bzw. bg-lichen Vorgaben wie DGUV V2, ArbSchG, TRBS 1201 etc. -> BGV A3 Prüfung elektromedizinischer Geräte nach DIN EN 62353 -> elektrische Bürogeräte (z.B. Fax, Tischleuchten, PC), Gefrierschrank, elektrische Liegen, Heißluftgerät, Wärmestrahler, Fango-Wärmeschrank, Staubsauger, Wasserbad-Naturmoor etc..
Das ist nicht zu verwechseln mit der Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) elektromedizinischer Geräte wie Elektrotherapiegeräte nach MPG/MPBetreibV.
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wenn die Liege elektrisch betrieben ist muss sie nach VDE/DIN geprüft sein, wie jedes andere elektrische Gerät das in der Praxis vernwendet wird. Nachzulesen in den gesetzlichen bzw. bg-lichen Vorgaben wie DGUV V2, ArbSchG, TRBS 1201 etc. -> BGV A3 Prüfung elektromedizinischer Geräte nach DIN EN 62353 -> elektrische Bürogeräte (z.B. Fax, Tischleuchten, PC), Gefrierschrank, elektrische Liegen, Heißluftgerät, Wärmestrahler, Fango-Wärmeschrank, Staubsauger, Wasserbad-Naturmoor etc..
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...und die Gewichtszulassung? Mechanik wegen Einklemmung bzw. "runtersaussen" von Kopfteilen...
Hier ist wie morpheus schon geschrieben hat, die Zulassung durch das MPG/MPBetreibV notwendig.
Selbst ein Gymnastikhocker sollte eine Prüfung haben, wenn Patienten darauf sitzen...
stefan 302
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...und die Gewichtszulassung? Mechanik wegen Einklemmung bzw. "runtersaussen" von Kopfteilen...
Hier ist wie morpheus schon geschrieben hat, die Zulassung durch das MPG/MPBetreibV notwendig.
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stefan 302 schrieb:
...und die Gewichtszulassung? Mechanik wegen Einklemmung bzw. "runtersaussen" von Kopfteilen...
Hier ist wie morpheus schon geschrieben hat, die Zulassung durch das MPG/MPBetreibV notwendig.
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stefan 302
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Die BGVA 3 gibt es seit dem 1.5.2014 nicht mehr. Sie heißt jetzt DGUV Vorschrift 3.
(Grund: Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt, vereinheitlicht und natürlich umbenannt.)
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Die BGVA 3 gibt es seit dem 1.5.2014 nicht mehr. Sie heißt jetzt DGUV Vorschrift 3.
(Grund: Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt, vereinheitlicht und natürlich umbenannt.)
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REHA am Kreuz schrieb:
Die BGVA 3 gibt es seit dem 1.5.2014 nicht mehr. Sie heißt jetzt DGUV Vorschrift 3.
(Grund: Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt, vereinheitlicht und natürlich umbenannt.)
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morpheus-06 schrieb:
wenn die Liege elektrisch betrieben ist muss sie nach VDE/DIN geprüft sein, wie jedes andere elektrische Gerät das in der Praxis vernwendet wird. Nachzulesen in den gesetzlichen bzw. bg-lichen Vorgaben wie DGUV V2, ArbSchG, TRBS 1201 etc. -> BGV A3 Prüfung elektromedizinischer Geräte nach DIN EN 62353 -> elektrische Bürogeräte (z.B. Fax, Tischleuchten, PC), Gefrierschrank, elektrische Liegen, Heißluftgerät, Wärmestrahler, Fango-Wärmeschrank, Staubsauger, Wasserbad-Naturmoor etc..
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um es auf den Punkt zu bringen: meine Behandlungsliegen brauchen ein Prüfsiegel.
ob vom TÜV oder sonstigem Leistungserbringer.
habt ihr Tipp's, Erfahrungswerte?
Da gibt es preislich ja mächtig große Unterschiede...
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besten Dank für Eure schnellen Rückmeldungen.
um es auf den Punkt zu bringen: meine Behandlungsliegen brauchen ein Prüfsiegel.
ob vom TÜV oder sonstigem Leistungserbringer.
habt ihr Tipp's, Erfahrungswerte?
Da gibt es preislich ja mächtig große Unterschiede...
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stefan 302 schrieb am 25.4.15 16:51:
Kooperationspartner vom VPT BaWü...
Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
stefan 302
Ein Elektriker vor Ort kann günstiger sein, ich bin auch Kunde bei Fa. Präventic aber die elektr. Geräte prüft mein Elektriker zum Pauschalpreis.
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[zitat]stefan 302 schrieb am 25.4.15 16:51:
Kooperationspartner vom VPT BaWü...
Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
stefan 302[/zitat]
Ein Elektriker vor Ort kann günstiger sein, ich bin auch Kunde bei Fa. Präventic aber die elektr. Geräte prüft mein Elektriker zum Pauschalpreis.
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Tempelritter schrieb:
stefan 302 schrieb am 25.4.15 16:51:
Kooperationspartner vom VPT BaWü...
Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
stefan 302
Ein Elektriker vor Ort kann günstiger sein, ich bin auch Kunde bei Fa. Präventic aber die elektr. Geräte prüft mein Elektriker zum Pauschalpreis.
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rabiata17 schrieb:
stimmt, was hat mich verraten?
Präventic ist mir in sofern bekannt, dass sie Kooperationspartner vom ZVK sind - aber das heißt ja nix...
Erfahrung???
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hallo,
was soll hier nun eigentlich vermarktet werden?
Berufsvereine die unter Mitgliederschwund leiden, oder sogenannte Kooperationspartner die ihren Profit bei Vereinsmitgliedern suchen?
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hallo,
was soll hier nun eigentlich vermarktet werden?
Berufsvereine die unter Mitgliederschwund leiden, oder sogenannte Kooperationspartner die ihren Profit bei Vereinsmitgliedern suchen?
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mocca schrieb:
hallo,
was soll hier nun eigentlich vermarktet werden?
Berufsvereine die unter Mitgliederschwund leiden, oder sogenannte Kooperationspartner die ihren Profit bei Vereinsmitgliedern suchen?
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Vergleiche Leistungen und Preise, einen Vorteil muss man als Mitglied haben. Präventic ist für mich deutlich günstiger wie LifeCare oder BAD bei gleicher Leistung.
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Vergleiche Leistungen und Preise, einen Vorteil muss man als Mitglied haben. Präventic ist für mich deutlich günstiger wie LifeCare oder BAD bei gleicher Leistung.
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Tempelritter schrieb:
Vergleiche Leistungen und Preise, einen Vorteil muss man als Mitglied haben. Präventic ist für mich deutlich günstiger wie LifeCare oder BAD bei gleicher Leistung.
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rabiata17 schrieb:
nur für's Protokoll: auch Kooperationspartner vom ZVK Ba-Wü :wink:
besten Dank!!! habt mir sehr geholfen!
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Falls die Liegen elektrisch verstellbar sind, muss darauf geachtet werden, dass sie gegen versehentliche Betätigung geschützt sind - ggf. muss nachgerüstet werden: Bezirksregierung Detmold - .
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• Tempelritter
Falls die Liegen elektrisch verstellbar sind, muss darauf geachtet werden, dass sie gegen versehentliche Betätigung geschützt sind - ggf. muss nachgerüstet werden:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/200_Aufgaben/020_Gesundheit_und_Soziales/Arzneimittel_und_Medizinprodukte/Informationen_zum_Fragebogen_zur_Umsetzung_der_Medizinprodukte-Betreiberverordung__MPBetreibV__in_Physiotherapiepraxen/Therapieliegen/index.php#Therapieliegen.
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REHA am Kreuz schrieb:
Falls die Liegen elektrisch verstellbar sind, muss darauf geachtet werden, dass sie gegen versehentliche Betätigung geschützt sind - ggf. muss nachgerüstet werden: Bezirksregierung Detmold - .
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Man muss aber auch die medizinische Produktprüfung gem. MPG Medizinische Produkte Gesetz haben. Diese muss jährlich gemacht werde so wie die Elektrotherapiegeräte auch
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Man muss aber auch die medizinische Produktprüfung gem. MPG Medizinische Produkte Gesetz haben. Diese muss jährlich gemacht werde so wie die Elektrotherapiegeräte auch
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Hallo Leute
Wo bekomme ich eine Tüv Plakete denn nun her. Wer kennt jem,anden in Berlin...
Meine alte Firma ist in Rente gegangen..
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• Anni-F.
Hallo Leute
Wo bekomme ich eine Tüv Plakete denn nun her. Wer kennt jem,anden in Berlin...
Meine alte Firma ist in Rente gegangen..
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bettina hesse-krull schrieb:
Hallo Leute
Wo bekomme ich eine Tüv Plakete denn nun her. Wer kennt jem,anden in Berlin...
Meine alte Firma ist in Rente gegangen..
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Ralf Pekel schrieb:
Man muss aber auch die medizinische Produktprüfung gem. MPG Medizinische Produkte Gesetz haben. Diese muss jährlich gemacht werde so wie die Elektrotherapiegeräte auch
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ich habe mich durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gelesen.
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rabiata17 schrieb:
Hallo zusammen,
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ich habe mich durch das Medizinproduktegesetz (MPG) und die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) gelesen.
auch durch div. Foren.
ich finde aber KEINE Internesseite wo das KONKRET geschrieben steht.
beim Verband habe ich schon angefragt - die Antwort steht noch aus.
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(die Beh.liegen haben momentan eine TÜV-Plakette die 05/13 abgelaufen ist...)
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stefan 302 schrieb:
...und die Gewichtszulassung? Mechanik wegen Einklemmung bzw. "runtersaussen" von Kopfteilen...
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Selbst ein Gymnastikhocker sollte eine Prüfung haben, wenn Patienten darauf sitzen...
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(Grund: Aufgrund der Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern, wurde das Vorschriften- und Regelwerk der Verbände bereinigt, vereinheitlicht und natürlich umbenannt.)
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REHA am Kreuz schrieb:
Die BGVA 3 gibt es seit dem 1.5.2014 nicht mehr. Sie heißt jetzt DGUV Vorschrift 3.
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morpheus-06 schrieb:
wenn die Liege elektrisch betrieben ist muss sie nach VDE/DIN geprüft sein, wie jedes andere elektrische Gerät das in der Praxis vernwendet wird. Nachzulesen in den gesetzlichen bzw. bg-lichen Vorgaben wie DGUV V2, ArbSchG, TRBS 1201 etc. -> BGV A3 Prüfung elektromedizinischer Geräte nach DIN EN 62353 -> elektrische Bürogeräte (z.B. Fax, Tischleuchten, PC), Gefrierschrank, elektrische Liegen, Heißluftgerät, Wärmestrahler, Fango-Wärmeschrank, Staubsauger, Wasserbad-Naturmoor etc..
Das ist nicht zu verwechseln mit der Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) elektromedizinischer Geräte wie Elektrotherapiegeräte nach MPG/MPBetreibV.
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ob vom TÜV oder sonstigem Leistungserbringer.
habt ihr Tipp's, Erfahrungswerte?
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Präventic GmbH - Ãœber uns
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
schaust du hier, ich nehme an du bist aus BaWü.
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Präventic ist mir in sofern bekannt, dass sie Kooperationspartner vom ZVK sind - aber das heißt ja nix...
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Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Kooperationspartner vom VPT BaWü...
Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
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Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
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Ein Elektriker vor Ort kann günstiger sein, ich bin auch Kunde bei Fa. Präventic aber die elektr. Geräte prüft mein Elektriker zum Pauschalpreis.
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Tempelritter schrieb:
stefan 302 schrieb am 25.4.15 16:51:
Kooperationspartner vom VPT BaWü...
Sehr gute Erfahrung und zudem noch Preis/Leistung sehr günstig, für VPT Mitglieder.
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Ein Elektriker vor Ort kann günstiger sein, ich bin auch Kunde bei Fa. Präventic aber die elektr. Geräte prüft mein Elektriker zum Pauschalpreis.
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Präventic ist mir in sofern bekannt, dass sie Kooperationspartner vom ZVK sind - aber das heißt ja nix...
Erfahrung???
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was soll hier nun eigentlich vermarktet werden?
Berufsvereine die unter Mitgliederschwund leiden, oder sogenannte Kooperationspartner die ihren Profit bei Vereinsmitgliedern suchen?
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mocca schrieb:
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Berufsvereine die unter Mitgliederschwund leiden, oder sogenannte Kooperationspartner die ihren Profit bei Vereinsmitgliedern suchen?
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Tempelritter schrieb:
Vergleiche Leistungen und Preise, einen Vorteil muss man als Mitglied haben. Präventic ist für mich deutlich günstiger wie LifeCare oder BAD bei gleicher Leistung.
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Bezirksregierung Detmold - .
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Falls die Liegen elektrisch verstellbar sind, muss darauf geachtet werden, dass sie gegen versehentliche Betätigung geschützt sind - ggf. muss nachgerüstet werden:
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Ralf Pekel schrieb:
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