Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
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• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
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Habe gerade in der Praxiszeitschtift Up gelesen das nun das TSVG kommt. Was meinen die eigentlich mit der Anerkennung der Zulassungsbedingungen.? Und das auch altpraxen kein Bestandsschutz haben und diesen neuen Vertrag innerhalb eines halben Jahres unterzeichnen müssen ansonsten darf man nicht mehr für die GKV nicht mehr arbeiten. Heißt das ich muss meine Praxis umbauen ? Vg
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blackstar schrieb:
Hallo Kollegen,
Habe gerade in der Praxiszeitschtift Up gelesen das nun das TSVG kommt. Was meinen die eigentlich mit der Anerkennung der Zulassungsbedingungen.? Und das auch altpraxen kein Bestandsschutz haben und diesen neuen Vertrag innerhalb eines halben Jahres unterzeichnen müssen ansonsten darf man nicht mehr für die GKV nicht mehr arbeiten. Heißt das ich muss meine Praxis umbauen ? Vg
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blackstar schrieb:
Nee es steht so drin das Bestandsschutz der Gesetzgeber ausgeschlossen hat. ?
man könnte auch draus schließen, dass der gesetzgeber ausgeschlossen hat am bestandsschutz was zu ändern...
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Alex Moro schrieb:
ohne den artikel zu kennen, ist es etwas schwierig darüber zu diskutieren :)
man könnte auch draus schließen, dass der gesetzgeber ausgeschlossen hat am bestandsschutz was zu ändern...
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blackstar schrieb:
"......,das die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von 6 Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert,dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben."
"......,das die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von 6 Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert,dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben."
Genaue Quelle und bitte kompletter Text!
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RoFo schrieb:
blackstar schrieb am 3.4.19 22:20:
"......,das die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von 6 Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert,dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben."
Genaue Quelle und bitte kompletter Text!
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blackstar schrieb:
up-unternehmen Praxis Zeitschrift Seite 18....
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blackstar schrieb:
TSVG: Neue Zulassung für alle – Versorgungsverträge regeln zukünftig die Zulassungsbedingungen – unternehmen praxis
Nun könnten Praxisinhaber theoretisch auf „Bestandschutz“ pochen, doch das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu schreibt § 124 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V vor, dass die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert, dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben. Das Gleiche gilt auch für die Anerkennung der Verträge zu den Blankoverordnungen nach § 125a SGB V(Erweiterte Versorgungsverantwortung).
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blackstar schrieb:
Anerkennung des Vertrags Voraussetzung für GKV-Zulassung
Nun könnten Praxisinhaber theoretisch auf „Bestandschutz“ pochen, doch das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu schreibt § 124 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V vor, dass die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert, dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben. Das Gleiche gilt auch für die Anerkennung der Verträge zu den Blankoverordnungen nach § 125a SGB V(Erweiterte Versorgungsverantwortung).
edit sagt noch: man kann ja auch einen Bestandsschutz in die neuen Verträge mit einbauen.
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ali schrieb:
Nu warten wir erstmal ab, soweit ich das verstanden habe basteln die Kassen die Bedingungen jetzt nicht mehr allein, sondern die Bedingungen werden zusammen mit den Verbänden erarbeitet...
edit sagt noch: man kann ja auch einen Bestandsschutz in die neuen Verträge mit einbauen.
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tom1350 schrieb:
Der Bestandsschutz steht in § 124 3. (4). Betrifft Praxen, die am 30.6.2008 zugelassen waren. Den neuen Vertrag müssen alle innerhalb von 6 Monaten anerkennen.
"......,das die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von 6 Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert,dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben."
in dem auszug steht 0,0 etwas von bestandsschutz ...
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Alex Moro schrieb:
blackstar schrieb am 3.4.19 22:20:
"......,das die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von 6 Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert,dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben."
in dem auszug steht 0,0 etwas von bestandsschutz ...
Anerkennung des Vertrags Voraussetzung für GKV-Zulassung
Nun könnten Praxisinhaber theoretisch auf „Bestandschutz“ pochen, doch das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu schreibt § 124 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V vor, dass die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert, dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben. Das Gleiche gilt auch für die Anerkennung der Verträge zu den Blankoverordnungen nach § 125a SGB V(Erweiterte Versorgungsverantwortung).
Ich verstehe nicht, warum den kommerziellen Anbietern immer soviel Urvertrauen entgegengebracht wird?!
Das ist reine Stimmungsmache!
Wendet euch an die, die unsere Verträge machen!
Sagt denen, was ihr wollt und euch wichtig ist!
Alles andere ist nicht zielführend.
Der Artikel hat weder Hand noch Fuß.
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RoFo schrieb:
blackstar schrieb am 3.4.19 22:44:
Anerkennung des Vertrags Voraussetzung für GKV-Zulassung
Nun könnten Praxisinhaber theoretisch auf „Bestandschutz“ pochen, doch das hat der Gesetzgeber ausdrücklich ausgeschlossen. Dazu schreibt § 124 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V vor, dass die bereits zugelassenen Leistungserbringer die neuen bundeseinheitlichen Verträge vollumfänglich anerkennen müssen. Werden sie von Bestandspraxen nicht innerhalb der Übergangsfrist von sechs Monaten nach Inkrafttreten akzeptiert, dürfen die Leistungserbringer keine Leistungen mehr zu Lasten der GKV abgeben. Das Gleiche gilt auch für die Anerkennung der Verträge zu den Blankoverordnungen nach § 125a SGB V(Erweiterte Versorgungsverantwortung).
Ich verstehe nicht, warum den kommerziellen Anbietern immer soviel Urvertrauen entgegengebracht wird?!
Das ist reine Stimmungsmache!
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Alles andere ist nicht zielführend.
Der Artikel hat weder Hand noch Fuß.
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tom1350 schrieb:
Der Buchner will hier absichtlich verwirren. Es gibt den von mir zitierten Bestandschutz für Altpraxen bezüglich eines Zulassungsanspruchs. Buchner meint hier aber einen Bestandschutz bezüglich einer Fortführung des alten Vertrages. Den gibt es nicht, denn der alte Vertrag läuft aus und wird durch den neuen ersetzt, der dann neu anerkannt werden muss.
"Leistungserbringer, die ihre Zulassung
vor dem Inkrafttreten des jeweiligen bundesweit
geltenden Vertrages nach § 125 Absatz
1 erteilt bekommen haben, haben diesen
Vertrag gegenüber der Arbeitsgemeinschaft
nach Satz 2 innerhalb von sechs Monaten ab
Inkrafttreten des Vertrages oder ab der Entscheidung
durch die Schiedsstelle anzuerkennen.
Die Zulassung gilt innerhalb dieses Zeitraums
fort."
"Ihr" müsst halt dafür Sorge tragen, dass der "richtige" Vertrag abgeschlossen wird ..... :kissing_closed_eyes:
@ tom1350 "Der Bestandsschutz steht in § 124 3. (4). Betrifft Praxen, die am 30.6.2008 zugelassen waren. Den neuen Vertrag müssen alle innerhalb von 6 Monaten anerkennen. "
--> Das stand vorher schon im "alten SGB V". Da gehts um die Ersatzkassen. (Es ging dabei -meines Wissems nach-um den Zusammenschluss von VdAK und AEV zum VdEK. Da musste dafür gesorgt werden, dass die Zulassungen erhalten bleiben)
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Bernie schrieb:
Zitat Gesetzentwurf vor Einbringung Bundesrat am 12.04.2019:§ 124 Abs.1 6.:
"Leistungserbringer, die ihre Zulassung
vor dem Inkrafttreten des jeweiligen bundesweit
geltenden Vertrages nach § 125 Absatz
1 erteilt bekommen haben, haben diesen
Vertrag gegenüber der Arbeitsgemeinschaft
nach Satz 2 innerhalb von sechs Monaten ab
Inkrafttreten des Vertrages oder ab der Entscheidung
durch die Schiedsstelle anzuerkennen.
Die Zulassung gilt innerhalb dieses Zeitraums
fort."
"Ihr" müsst halt dafür Sorge tragen, dass der "richtige" Vertrag abgeschlossen wird ..... :kissing_closed_eyes:
@ tom1350 "Der Bestandsschutz steht in § 124 3. (4). Betrifft Praxen, die am 30.6.2008 zugelassen waren. Den neuen Vertrag müssen alle innerhalb von 6 Monaten anerkennen. "
--> Das stand vorher schon im "alten SGB V". Da gehts um die Ersatzkassen. (Es ging dabei -meines Wissems nach-um den Zusammenschluss von VdAK und AEV zum VdEK. Da musste dafür gesorgt werden, dass die Zulassungen erhalten bleiben)
Gibt es schon irgendwelche "verbindlichen" aussagen zu dem Papier, was dort drinn steht und ob es auch die Räumlichkeiten/Zulassungsbedingungen betrifft die man irgendwann mal bekommen und für die Zulassung erfüllt hat?
Oder ist Alles momentan noch großes Rätselraten und nix genaues weis man net?
Über ein bischen Aufklärung würde ich mich freuen, beim ZVK habe ich nichts befriedigendes gefunden in der Hinsicht
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idefix- schrieb:
Läuft dann die Anerkennung der neuen Verträge über die Verbände? Ich persöhnlich glaube habe nie einen Vertrag unterschrieben, gut in 34 Jahren kann man(n) auch was vergessen. Oder bekommt dann jeder so einen zugeschickt und sendet ihn unterschrieben zurück?
Gibt es schon irgendwelche "verbindlichen" aussagen zu dem Papier, was dort drinn steht und ob es auch die Räumlichkeiten/Zulassungsbedingungen betrifft die man irgendwann mal bekommen und für die Zulassung erfüllt hat?
Oder ist Alles momentan noch großes Rätselraten und nix genaues weis man net?
Über ein bischen Aufklärung würde ich mich freuen, beim ZVK habe ich nichts befriedigendes gefunden in der Hinsicht
.......Ich persöhnlich glaube habe nie einen Vertrag unterschrieben, .......
So so.
Du hast eine Kassenzulassung?
Dann hast du auch Verträge mit den Kostenträgern!
Das solltest du aber, auch nach 34 Jahren, wissen!
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RoFo schrieb:
idefix- schrieb am 4.4.19 17:09:
.......Ich persöhnlich glaube habe nie einen Vertrag unterschrieben, .......
So so.
Du hast eine Kassenzulassung?
Dann hast du auch Verträge mit den Kostenträgern!
Das solltest du aber, auch nach 34 Jahren, wissen!
Weist du ob es schon genauere Infos gibt, was die "Neuen" Zulassungsbestimmungen betrifftund was sich evtl. für den "Altbestand" ändern kann/könnte?
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idefix- schrieb:
Servus RoFo, ich meine nie persöhnlich einen direkten Vertrag mit den Kassen unterschrieben zu haben, sondern über den Verband als ich meine Zulassung beantragt habe, so meinte ich das.
Weist du ob es schon genauere Infos gibt, was die "Neuen" Zulassungsbestimmungen betrifftund was sich evtl. für den "Altbestand" ändern kann/könnte?
Servus RoFo, ich meine nie persöhnlich einen direkten Vertrag mit den Kassen unterschrieben zu haben, sondern über den Verband als ich meine Zulassung beantragt habe, so meinte ich das.
Weist du ob es schon genauere Infos gibt, was die "Neuen" Zulassungsbestimmungen betrifftund was sich evtl. für den "Altbestand" ändern kann/könnte?
Nein. Das weiß ich nicht. Habe auch kein besonderes Interesse daran, da meine Praxis sehr großzügig und komfortabel ist. Sehr unwahrscheinlich, dass ich bei Neuerungen nicht mithalten kann.
In der Vergangenheit gab es immer Bestandsschutz. Nur bei Verkauf war Neuabnahme. Wir werden sehen, ob und wie das geändert wird.
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RoFo schrieb:
idefix- schrieb am 5.4.19 08:01:
Servus RoFo, ich meine nie persöhnlich einen direkten Vertrag mit den Kassen unterschrieben zu haben, sondern über den Verband als ich meine Zulassung beantragt habe, so meinte ich das.
Weist du ob es schon genauere Infos gibt, was die "Neuen" Zulassungsbestimmungen betrifftund was sich evtl. für den "Altbestand" ändern kann/könnte?
Nein. Das weiß ich nicht. Habe auch kein besonderes Interesse daran, da meine Praxis sehr großzügig und komfortabel ist. Sehr unwahrscheinlich, dass ich bei Neuerungen nicht mithalten kann.
In der Vergangenheit gab es immer Bestandsschutz. Nur bei Verkauf war Neuabnahme. Wir werden sehen, ob und wie das geändert wird.
Steht so drin
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n1611h schrieb:
Gilt nur für Ersatzkassen
Steht so drin
Gilt nur für Ersatzkassen
Steht so drin
Du irrst dich. Bis 30.6.2008 haben die Ersatzkassen separat zugelassen. Deshalb § 124 Absatz 4.
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tom1350 schrieb:
n1611h schrieb am 13.5.19 15:46:
Gilt nur für Ersatzkassen
Steht so drin
Du irrst dich. Bis 30.6.2008 haben die Ersatzkassen separat zugelassen. Deshalb § 124 Absatz 4.
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Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
der bestandsschutz wird sicherlich nicht so schnell verschwinden... da müssten sonst sehr viele praxen dich machen
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Zitat aus dem gleichen Text:
. "Somit bleibt es den Verbänden überlassen, neue sinnvolle Bedingungen auszuhandeln. Vermutlich werden sich alle Vertragspartner an den bestehenden Regeln orientieren, aber hier spielt das Verhandlungsgeschick der Verbände eine wesentliche Rolle."
Zu den Kabinen kann ich nix sagen, ich würde meinem Verband die Hölle heiß machen, wenn ich mir vorstelle, wieviel % an Praxen das betreffen könnte.
Die Verträge sind noch nicht geschrieben! Um aber was Ordentliches hinzukriegen ist Basisdemokratie gefragt und dass die Verhandler ihre Mitglieder hören. Bei uns im Verband läuft das seit Wochen. Die Frage an die Basis " wo seht ihr dringenden Handlungsbedarf?"
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Susulo schrieb:
Buchner....da wird mal wieder über ungelegte Eier berichtet.
Zitat aus dem gleichen Text:
. "Somit bleibt es den Verbänden überlassen, neue sinnvolle Bedingungen auszuhandeln. Vermutlich werden sich alle Vertragspartner an den bestehenden Regeln orientieren, aber hier spielt das Verhandlungsgeschick der Verbände eine wesentliche Rolle."
Zu den Kabinen kann ich nix sagen, ich würde meinem Verband die Hölle heiß machen, wenn ich mir vorstelle, wieviel % an Praxen das betreffen könnte.
Die Verträge sind noch nicht geschrieben! Um aber was Ordentliches hinzukriegen ist Basisdemokratie gefragt und dass die Verhandler ihre Mitglieder hören. Bei uns im Verband läuft das seit Wochen. Die Frage an die Basis " wo seht ihr dringenden Handlungsbedarf?"
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Problem beschreiben
blackstar schrieb:
Mein größtes Problem sind die Kabinen ich vor etwa 4 Jahren die Praxis übernommen......und damals mussten die Kabinen 6m" groß sein und feste Trennwände haben, diese Regelung erfüllen wir auch.....aber ich glaube jetzt seit diesem Jahr sind 9 m" für eine Kabine zulässig und das ist bei meinen Räumlichkeiten nicht möglich umzusetzen.....Folge ich müsste meine Angestellten entlassen........will man das "Altpraxen " verschwinden vom Markt?
Dieses Blättle ist echte Holzverschwendung!
Grüße...Gerry
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Problem beschreiben
Gerry schrieb:
Auch dieser Artikel war leider wieder mal der Beweis dafür, dass in dieser Zeitschrift richtig viel Quark steht!!
Dieses Blättle ist echte Holzverschwendung!
Grüße...Gerry
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