Renommierte Praxis für
Physiotherapie und Osteopathie
sucht einen Physiotherapeuten
(m/w/d) in Voll-oder Teilzeit zum
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Arbeitstakt, interne Fortbildungen,
Teammeetings und Fortbildungsz...
Physiotherapie und Osteopathie
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Leider ist ein sehr guter und langjähriger Patient von uns verstorben. Ich würde seiner Frau nun eine Trauerkarte zukommen lassen. Sowas ist privat ja schon immer schwierig zu schreiben. Aber beruflich? Was würdet ihr in die KArte schreiben?
Anteilnahme auszudrücken ist doch immer auch Ausdruck der Beziehung, die da war und dann hängt es auch davon ab, wie "erwartet" ein solcher Tod ist. Ich würde bei der 95jährigen Mutter etwas anderes schreiben als beim Unfalltod des 30jährigen Ehemannes....
Also von Kartenvordruck "Herzliche Anteilnahme vermittelt xy" bis hin zu wirklich persönlichen, warmen Worten ist ein großer Spielraum. Ich hab beides schon gemacht. Und im Laufe von 30 Jahren war ich genau 2 mal zu einer Beerdigung.
Schreib doch ehrlich, wie es dir damit geht, vielleicht auch, warum du dich diesem Patienten so verbundrn gefühlt hast. Wenn dir das zu persönlich ist, belasse es bei einer neutralen Karte mit passendem Aufdruck. Gibt es mittlerweile viele Variationen.
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FFGG schrieb:
Nach DSGVO nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Crass, aber leider ist es so.
Nach DSGVO nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Crass, aber leider ist es so.
Echt jetzt? Kannst du die entsprechende Stelle mal verlinken oder hier reinkopieren? Interessiert mich wirklich!
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Susulo schrieb:
FFGG schrieb am 5.9.19 12:57:
Nach DSGVO nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Crass, aber leider ist es so.
Echt jetzt? Kannst du die entsprechende Stelle mal verlinken oder hier reinkopieren? Interessiert mich wirklich!
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Horatio72 schrieb:
Wo soll denn bitte da genau das Problem liegen? Ich leg die ja nicht öffentlich aus. Andersrum passiert ja auch, das man als Praxis bei einer Danksagung für den Verstorbenen erwähnt wird. Machen die sich dann auch strafbar? Dann müssten auch alle Bewertungssysteme im Internet wegfallen.
Die DSGVO bezieht sich auf natürliche Personen, also auf Menschen. Menschen verlieren ihre Rechtsfähigkeit mit dem Tod. Da in dem hier vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass der Mensch wirklich tot ist, iist die DSGVO hier nicht mehr anwendbar. Postmortale Persönlichkeitsrechte kommen hier m.E auch nicht zum Tragen.
Deutlicher wird es noch einmal im Erwägungsgrund 27 zur DSGVO : "Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener"
Zudem gibt es in der regel eine Traueranzeige, damit sind die Daten - auch der Angehörigen - öffentlich gemacht worden.
Ich seh das Problem nicht :unamused:
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Bernie schrieb:
"Nach DSGVO nur nach vorheriger Zustimmung erlaubt. Crass, aber leider ist es so. "
Die DSGVO bezieht sich auf natürliche Personen, also auf Menschen. Menschen verlieren ihre Rechtsfähigkeit mit dem Tod. Da in dem hier vorliegenden Fall davon auszugehen ist, dass der Mensch wirklich tot ist, iist die DSGVO hier nicht mehr anwendbar. Postmortale Persönlichkeitsrechte kommen hier m.E auch nicht zum Tragen.
Deutlicher wird es noch einmal im Erwägungsgrund 27 zur DSGVO : "Diese Verordnung gilt nicht für die personenbezogenen Daten Verstorbener"
Zudem gibt es in der regel eine Traueranzeige, damit sind die Daten - auch der Angehörigen - öffentlich gemacht worden.
Ich seh das Problem nicht :unamused:
--> Hier wiederum müssen die Angehörigen, formal betrachtet, die Praxis im Vorfeld informieren und Erlaubnis einholen.....
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Bernie schrieb:
"Andersrum passiert ja auch, das man als Praxis bei einer Danksagung für den Verstorbenen erwähnt wird."
--> Hier wiederum müssen die Angehörigen, formal betrachtet, die Praxis im Vorfeld informieren und Erlaubnis einholen.....
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Janna22 schrieb:
Man kann die Trauerkarte ja auch als Privatmann/-frau schreiben?
Zudem gibt es in der regel eine Traueranzeige, damit sind die Daten - auch der Angehörigen - öffentlich gemacht worden.
Ich seh das Problem nicht :unamused:
Danke, Bernie! So sehe ich das auch, deshalb hätte mich ein konkreter Absatz aus dem DSVGO auch interessiert. Halte es für so nicht umsetzbar. Stelle mir gerade vor, in meinem Behandlungsvertrag stünde:
"Ich bin damit einverstanden, dass bei meinem Ableben meine Angehörigen eine Kondolenzkarte bekommen dürfen".
Öfter mal was Neues ...
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Susulo schrieb:
Bernie schrieb am 5.9.19 15:36:
Zudem gibt es in der regel eine Traueranzeige, damit sind die Daten - auch der Angehörigen - öffentlich gemacht worden.
Ich seh das Problem nicht :unamused:
Danke, Bernie! So sehe ich das auch, deshalb hätte mich ein konkreter Absatz aus dem DSVGO auch interessiert. Halte es für so nicht umsetzbar. Stelle mir gerade vor, in meinem Behandlungsvertrag stünde:
"Ich bin damit einverstanden, dass bei meinem Ableben meine Angehörigen eine Kondolenzkarte bekommen dürfen".
Öfter mal was Neues ...
Über den Datenschutz würde ich nicht nachgruebeln, sondern nach dem Bauchgefühl entscheiden.
Ich würde das so formulieren, wie Du es im persönlichen Gespräch auch formulieren würdest.
Eine Trauerkarte ist ja auch wichtig für dich als Mensch.
Nicht nur für den Empfänger.
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USpre schrieb:
Kennst Du die Angehörigen?
Über den Datenschutz würde ich nicht nachgruebeln, sondern nach dem Bauchgefühl entscheiden.
Ich würde das so formulieren, wie Du es im persönlichen Gespräch auch formulieren würdest.
Eine Trauerkarte ist ja auch wichtig für dich als Mensch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke erstmal. Ich werde mich mal bei den Karten umschauen.
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idefix- schrieb:
So ein Schmarn, ich kann jedem der verstorben ist und ich ihn kannte eine Trauerkarte schreiben. Ob Patient oder Nachbar. Was soll da der Datenschutz????
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Susulo schrieb:
Wie soll so eine Frage beantwortet werden?
Anteilnahme auszudrücken ist doch immer auch Ausdruck der Beziehung, die da war und dann hängt es auch davon ab, wie "erwartet" ein solcher Tod ist. Ich würde bei der 95jährigen Mutter etwas anderes schreiben als beim Unfalltod des 30jährigen Ehemannes....
Also von Kartenvordruck "Herzliche Anteilnahme vermittelt xy" bis hin zu wirklich persönlichen, warmen Worten ist ein großer Spielraum. Ich hab beides schon gemacht. Und im Laufe von 30 Jahren war ich genau 2 mal zu einer Beerdigung.
Schreib doch ehrlich, wie es dir damit geht, vielleicht auch, warum du dich diesem Patienten so verbundrn gefühlt hast. Wenn dir das zu persönlich ist, belasse es bei einer neutralen Karte mit passendem Aufdruck. Gibt es mittlerweile viele Variationen.
Ich würde auch aus dem Bauch raus je nach Verbundenheit zu dem Patienten formulieren.
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Ich mache für sehr nette Menschen welche mit Holz Schutz Engeln
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a schubart schrieb:
Ich finde es wichtig was geschmackvolles auszuwählen. Es gibt auch schöne Karten wo man nicht mehr viel schreiben muss .
Ich mache für sehr nette Menschen welche mit Holz Schutz Engeln
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mammili schrieb:
Es geht doch um eine Karte an die Angehörigen und nicht um eine öffentliche Anzeige. Da ist der Datenschutz doch völlig egal.......
Ich würde auch aus dem Bauch raus je nach Verbundenheit zu dem Patienten formulieren.
Leider ist ein sehr guter und langjähriger Patient von uns verstorben. Ich würde seiner Frau nun eine Trauerkarte zukommen lassen. Sowas ist privat ja schon immer schwierig zu schreiben. Aber beruflich? Was würdet ihr in die KArte schreiben?
In so einem Fall kondoliere ich in einem Telefonat .
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 5.9.19 10:32:
Leider ist ein sehr guter und langjähriger Patient von uns verstorben. Ich würde seiner Frau nun eine Trauerkarte zukommen lassen. Sowas ist privat ja schon immer schwierig zu schreiben. Aber beruflich? Was würdet ihr in die KArte schreiben?
In so einem Fall kondoliere ich in einem Telefonat .
Ich telefoniere nur, wenn die Angehörigen signalisieren, dass sie telefonieren wollen. Bekam vorletzte Woche die unerwartete Todesnachricht per SMS, was ich so verstanden habe, dass ein Telefonat gerade nicht gewünscht ist. Also habe ich auch per SMS reagiert (bisschen ungewohnt), gewartet und mich später nochmal gemeldet.
Bei langjährigen Hausbesuchspatienten, bei denen ich die Angehörigen auch gut kenne, gehe ich auch auf die Beerdigung, um für mich abzuschließen und es ist oft spannend, nochmal Lebensaspekte desjenigen zu hören und vielleicht ein anderes Bild zu bekommen, als die vom kranken Menschen.
Die Karte: Angehörige freuen sich oft, wenn persönliche Eigenheiten erwähnt werden, Humor oder Geduld oder ähnliches und die Beziehung kurz skizziert wird (immer gefreut, wenn Herr X in die Behandlung kam...). Wer so etwas schreiben kann und wem es wichtig ist. Sonst halt nur die Anteilnahme bekunden und den Rest der Karte überlassen.
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S. Vogt schrieb:
Als Logopädin sehe ich schwerbetroffene Patienten oft eine Stunde, manchmal mehrfach in der Woche. Da lernt man über einen längeren Zeit schon auch kennen.
Ich telefoniere nur, wenn die Angehörigen signalisieren, dass sie telefonieren wollen. Bekam vorletzte Woche die unerwartete Todesnachricht per SMS, was ich so verstanden habe, dass ein Telefonat gerade nicht gewünscht ist. Also habe ich auch per SMS reagiert (bisschen ungewohnt), gewartet und mich später nochmal gemeldet.
Bei langjährigen Hausbesuchspatienten, bei denen ich die Angehörigen auch gut kenne, gehe ich auch auf die Beerdigung, um für mich abzuschließen und es ist oft spannend, nochmal Lebensaspekte desjenigen zu hören und vielleicht ein anderes Bild zu bekommen, als die vom kranken Menschen.
Die Karte: Angehörige freuen sich oft, wenn persönliche Eigenheiten erwähnt werden, Humor oder Geduld oder ähnliches und die Beziehung kurz skizziert wird (immer gefreut, wenn Herr X in die Behandlung kam...). Wer so etwas schreiben kann und wem es wichtig ist. Sonst halt nur die Anteilnahme bekunden und den Rest der Karte überlassen.
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