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Kitane
15.01.2019 19:10
Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis
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Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis
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Kitane schrieb:

Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis

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Ingo Friedrich
15.01.2019 19:42
Grundsätzlich können bei Eltern zwei Tage Sonderurlaub gegeben werden. 1. Tag der Todestag, 2. Tag für den Tag der Beerdigung. Für diese Gründe ist der Sonderurlaub vorgesehen. Sind Todestag und Beerdigung arbeitsfreie Tage, so muss auch kein Sonderurlaub = bezahlte Freistellung gewährt werden. Die meisten Tarifverträge sehen das in dieser Form vor.
Mfg
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Grundsätzlich können bei Eltern zwei Tage Sonderurlaub gegeben werden. 1. Tag der Todestag, 2. Tag für den Tag der Beerdigung. Für diese Gründe ist der Sonderurlaub vorgesehen. Sind Todestag und Beerdigung arbeitsfreie Tage, so muss auch kein Sonderurlaub = bezahlte Freistellung gewährt werden. Die meisten Tarifverträge sehen das in dieser Form vor. Mfg
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Ingo Friedrich schrieb:

Grundsätzlich können bei Eltern zwei Tage Sonderurlaub gegeben werden. 1. Tag der Todestag, 2. Tag für den Tag der Beerdigung. Für diese Gründe ist der Sonderurlaub vorgesehen. Sind Todestag und Beerdigung arbeitsfreie Tage, so muss auch kein Sonderurlaub = bezahlte Freistellung gewährt werden. Die meisten Tarifverträge sehen das in dieser Form vor.
Mfg

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W. Stangner
15.01.2019 21:29
Kitane schrieb am 15.1.19 19:10:
Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis


Wenn Ihr Euch grundsätzlich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientiert, dann hilft ein Blick in die §§ 28, 29 TVöD vielleicht ein bißchen weiter. Ich lese daraus eine 2-tägige bezahlte Freistellung, unabhängig von Sterbe- und Beerdigungstag.Für Beamte gilt eine vergleichbare Regelung.

Walli :hushed:
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[zitat]Kitane schrieb am 15.1.19 19:10: Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis [/zitat] Wenn Ihr Euch grundsätzlich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientiert, dann hilft ein Blick in die §§ 28, 29 TVöD vielleicht ein bißchen weiter. Ich lese daraus eine 2-tägige bezahlte Freistellung, unabhängig von Sterbe- und Beerdigungstag.Für Beamte gilt eine vergleichbare Regelung. Walli :hushed:
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a schubart
15.01.2019 23:12
Hallo
Also ich kann fachlich nix dazu beigetragen auf wie viel Tage eine Angestellte Therapeutin Anspruch hat . Ich sage nur mal aus der Sicht einer Angestellten das ich es mir durchaus merken würde wie man in solch einer ( für viele ja schon belastenden Situation ) mit mir umgeht .!.immerhin fragt sie . Sie könnte sich ja auch einfach krank melden. Ich würde mir in so einem Fall einen kulanten Umgang wünschen . Sicherlich kommt es aber auch auf den Mitarbeiter an .
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Hallo Also ich kann fachlich nix dazu beigetragen auf wie viel Tage eine Angestellte Therapeutin Anspruch hat . Ich sage nur mal aus der Sicht einer Angestellten das ich es mir durchaus merken würde wie man in solch einer ( für viele ja schon belastenden Situation ) mit mir umgeht .!.immerhin fragt sie . Sie könnte sich ja auch einfach krank melden. Ich würde mir in so einem Fall einen kulanten Umgang wünschen . Sicherlich kommt es aber auch auf den Mitarbeiter an .
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a schubart schrieb:

Hallo
Also ich kann fachlich nix dazu beigetragen auf wie viel Tage eine Angestellte Therapeutin Anspruch hat . Ich sage nur mal aus der Sicht einer Angestellten das ich es mir durchaus merken würde wie man in solch einer ( für viele ja schon belastenden Situation ) mit mir umgeht .!.immerhin fragt sie . Sie könnte sich ja auch einfach krank melden. Ich würde mir in so einem Fall einen kulanten Umgang wünschen . Sicherlich kommt es aber auch auf den Mitarbeiter an .

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britta109
16.01.2019 06:26
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
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Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten. Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu. Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!
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britta109 schrieb:

Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!

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FFGG
16.01.2019 07:07
In der freien Wirtschaft MUSS gar kein Tag gegeben werden
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FFGG schrieb:

In der freien Wirtschaft MUSS gar kein Tag gegeben werden

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die neue
16.01.2019 08:43
britta109 schrieb am 16.1.19 06:26:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!


Ich hab eine sehr kleine Praxis, bin Einzelkämpferin. Als "nur" mein Schwiegervater im Mai nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist, habe ich ihn 2 Tage begleitet und war anschließend noch einen Tag bei meiner Schwiegermutter. Als es sich abgezeichnet hat, daß ich nicht nach Hause fahre und bleibe, hab ich meine Patienten angerufen und für 2 Tage alles abgesagt. 2 Tage später eben nochmal alles abgesagt für den Folgetag.
Ganz ehrlich: In so einem Fall geht die Familie einfach vor und wenn dafür ein Patient kein Verständnis hat, muss er eben wegbleiben.
2 Tage Sonderurlaub für einen Angestellten in so einem Fall sehe ich als normal an. Mehr Urlaub (wenn der Angestellte ihn braucht) auch auf Überstundenabbau oder Urlaub halt (bezahlt oder unbezahlt)
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[zitat]britta109 schrieb am 16.1.19 06:26: Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten. Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu. Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus! [/zitat] Ich hab eine sehr kleine Praxis, bin Einzelkämpferin. Als "nur" mein Schwiegervater im Mai nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist, habe ich ihn 2 Tage begleitet und war anschließend noch einen Tag bei meiner Schwiegermutter. Als es sich abgezeichnet hat, daß ich nicht nach Hause fahre und bleibe, hab ich meine Patienten angerufen und für 2 Tage alles abgesagt. 2 Tage später eben nochmal alles abgesagt für den Folgetag. Ganz ehrlich: In so einem Fall geht die Familie einfach vor und wenn dafür ein Patient kein Verständnis hat, muss er eben wegbleiben. 2 Tage Sonderurlaub für einen Angestellten in so einem Fall sehe ich als normal an. Mehr Urlaub (wenn der Angestellte ihn braucht) auch auf Überstundenabbau oder Urlaub halt (bezahlt oder unbezahlt)
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die neue schrieb:

britta109 schrieb am 16.1.19 06:26:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!


Ich hab eine sehr kleine Praxis, bin Einzelkämpferin. Als "nur" mein Schwiegervater im Mai nach kurzer schwerer Krankheit verstorben ist, habe ich ihn 2 Tage begleitet und war anschließend noch einen Tag bei meiner Schwiegermutter. Als es sich abgezeichnet hat, daß ich nicht nach Hause fahre und bleibe, hab ich meine Patienten angerufen und für 2 Tage alles abgesagt. 2 Tage später eben nochmal alles abgesagt für den Folgetag.
Ganz ehrlich: In so einem Fall geht die Familie einfach vor und wenn dafür ein Patient kein Verständnis hat, muss er eben wegbleiben.
2 Tage Sonderurlaub für einen Angestellten in so einem Fall sehe ich als normal an. Mehr Urlaub (wenn der Angestellte ihn braucht) auch auf Überstundenabbau oder Urlaub halt (bezahlt oder unbezahlt)

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a schubart
16.01.2019 17:26
britta109 schrieb am 16.1.19 06:26:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!


Danke .

Ich glaube auch das Menschlichkeit sich langfristig auszahlt .
Als mein Mann nach seiner Herz op im Krankenhaus auf intensiv lag hat sich ein Patient beschwert das ich nur vormittags arbeite.(habe zwei Kinder die sonst mein Mann versorgt). Ich werde es meiner Chefin nicht vergessen das sie dem Patienten damals ne klare Ansage gemacht hat.
Wenn wir untereinander uns auch noch fertig machen können wir es auch Job mäßig sein lassen.
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[zitat]britta109 schrieb am 16.1.19 06:26: Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten. Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu. Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus! [/zitat] Danke . Ich glaube auch das Menschlichkeit sich langfristig auszahlt . Als mein Mann nach seiner Herz op im Krankenhaus auf intensiv lag hat sich ein Patient beschwert das ich nur vormittags arbeite.(habe zwei Kinder die sonst mein Mann versorgt). Ich werde es meiner Chefin nicht vergessen das sie dem Patienten damals ne klare Ansage gemacht hat. Wenn wir untereinander uns auch noch fertig machen können wir es auch Job mäßig sein lassen.
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a schubart schrieb:

britta109 schrieb am 16.1.19 06:26:
Danke, aSchubert, dass du das anmerkst! Ich sehe es auch so. Es ist ein gravierender Einschnitt ins Leben, wenn ein Elternteil verstirbt. Auch wenn es sich durch eine lange Krankheit angekündigt hat. Es ist nicht zu erwarten, dass der AN (übrigens auch nicht der PI), dann auf dem Arbeitsplatz "funktioniert". Die meisten Mensch möchten meiner Erfahrung nach "schnell wieder arbeiten, um abgelenkt zu sein". Möglicherweise lässt sich für einen kurzen Zeitrahmen eine stundenweise Beschäftigung einrichten.
Ich weiß, dass es für den PI schwer ist, zumal in kleine Praxen. Es gehört aber einfach zum Risiko des Lebens dazu.
Jetzt Menschlichkeit zu zeigen, zahlt sich langfristig aus!


Danke .

Ich glaube auch das Menschlichkeit sich langfristig auszahlt .
Als mein Mann nach seiner Herz op im Krankenhaus auf intensiv lag hat sich ein Patient beschwert das ich nur vormittags arbeite.(habe zwei Kinder die sonst mein Mann versorgt). Ich werde es meiner Chefin nicht vergessen das sie dem Patienten damals ne klare Ansage gemacht hat.
Wenn wir untereinander uns auch noch fertig machen können wir es auch Job mäßig sein lassen.

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S.Kochs
24.01.2019 16:02
Keinen freien Tag bei Todesfall eines Elternteils zu geben halte ich für schlicht unmenschlich. Wie kann man denn als Arbeitgeber den Angestellten so behandeln? Man hat doch als Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Wenn man sich als Arbeitgeber kaputt arbeiten möchte - gut. Sei ihm/ihr überlassen.
Recht haben, heißt leider nicht immer, dass das auch gerecht oder gut oder menschlich ist.
Und gerade in einer Branche, in der mit Menschen gearbeitet wird, sollte doch auch noch Menschlichkeit herrschen.
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Keinen freien Tag bei Todesfall eines Elternteils zu geben halte ich für schlicht unmenschlich. Wie kann man denn als Arbeitgeber den Angestellten so behandeln? Man hat doch als Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Wenn man sich als Arbeitgeber kaputt arbeiten möchte - gut. Sei ihm/ihr überlassen. Recht haben, heißt leider nicht immer, dass das auch gerecht oder gut oder menschlich ist. Und gerade in einer Branche, in der mit Menschen gearbeitet wird, sollte doch auch noch Menschlichkeit herrschen.
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S.Kochs schrieb:

Keinen freien Tag bei Todesfall eines Elternteils zu geben halte ich für schlicht unmenschlich. Wie kann man denn als Arbeitgeber den Angestellten so behandeln? Man hat doch als Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht. Wenn man sich als Arbeitgeber kaputt arbeiten möchte - gut. Sei ihm/ihr überlassen.
Recht haben, heißt leider nicht immer, dass das auch gerecht oder gut oder menschlich ist.
Und gerade in einer Branche, in der mit Menschen gearbeitet wird, sollte doch auch noch Menschlichkeit herrschen.

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W. Stangner schrieb:

Kitane schrieb am 15.1.19 19:10:
Von einer MA ist der Vater verstorben,wieviel Tage Sonderurlaub müssen wir geben? Sie meint ihr würden 2 Tage zustehen,Lohnbüro sagt 1 Tag,weil im Gesetzestext keine genaue Zahl steht. Wir sind ja auch nur dem öffentlichen Dienst angeglichen in einer Praxis


Wenn Ihr Euch grundsätzlich an den Regelungen des öffentlichen Dienstes orientiert, dann hilft ein Blick in die §§ 28, 29 TVöD vielleicht ein bißchen weiter. Ich lese daraus eine 2-tägige bezahlte Freistellung, unabhängig von Sterbe- und Beerdigungstag.Für Beamte gilt eine vergleichbare Regelung.

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