Die Reha-Zentren HESS stehen für
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
Rehabilitation inklusive ABMR der
Berufsgenossenschaften und
EFL-Testungen sowie die
Jugendrehabilitation.
Für den Fachbereich Orthopädie
suchen wir an unserem Standort in
Pforzheim/ Birkenfeld einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vol...
eine langjährige Reha-Expertise
und qualitative hochwertige
Therapie am Patienten in den
Fachbereichen Orthopädie und
Neurologie. Schwerpunkte neben der
klassischen Rehabilitation sind die
medizinisch-beruflich orientierte
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Für den Fachbereich Orthopädie
suchen wir an unserem Standort in
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in Vol...
bei mir hat sich ein Patient telefonisch mit MT angemeldet. Hier in der Praxis sehe ich das darunter noch Traktion handschriftlich vom Arzt ergänzt wurde. Jetzt habe ich keine Zulassung für die Abrechnung einer Traktion und der Arzt ist die nächsten 3 Wochen im Urlaub. Kann ich den Patienten einfach mit der MT behandeln und die Traktion auf der Rezeptrückseite weglassen?
Danke für das Schwarmwissen und liebe Grüße
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
..für Traktion braucht man keine extra Zulassung warum auch
MfG
JürgenK ;)
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Sarah Gerbert schrieb:
@JürgenK handschriftliche Ergänzungen vom Arzt beglaubigen lassen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@JürgenK ist nicht ein Schlingentisch oder eine Traktionsliege nötig? Ich musste das damals bei der Zulassung angeben. Sonst erstmal vielen Dank
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Sabine Rabbel schrieb:
Na vermutlich hat Anonymus schlicht kein bei diesem Patienten / dieser Diagnose sinnvoll einsetzbares Traktionsgerät. Anonymus, Du kannst einfach nur MT machen und den handschriftlichen Zusatz ignorieren - hab ich jedenfalls in ähnlich gelagerten Fällen noch nie Probleme mit gehabt. Anregung: in die erste Zeile der Maßnahmenspalte "MT incl. (absprachegemäß) manuelle Traktion" schreiben. Das wäre besonders dann sinnvoll, wenn Du nicht selbst abrechnest - nicht dass Dein Abrechnungsdienstleister Dir die VO mit "Maßnahmenspalte ist nicht eindeutig bzw. unvollständig" unabgerechnet zurückschickt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Sabine Rabbel herzlichen Dank
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Schippi schrieb:
@Sabine Rabbel bei Optica Abrechnung kein Problem,habe das schon öfters praktiziert
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
bei mir hat sich ein Patient telefonisch mit MT angemeldet. Hier in der Praxis sehe ich das darunter noch Traktion handschriftlich vom Arzt ergänzt wurde. Jetzt habe ich keine Zulassung für die Abrechnung einer Traktion und der Arzt ist die nächsten 3 Wochen im Urlaub. Kann ich den Patienten einfach mit der MT behandeln und die Traktion auf der Rezeptrückseite weglassen?
Danke für das Schwarmwissen und liebe Grüße
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