wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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ich stelle hier eine bereits 1000 Mal gestellte Frage, bin aber ob der Antworten total unsicher.
Es geht um die leidliche Frage nach der Anzahl der Toiletten bei Praxisneueröffnung in bereits als Gewerbe ausgewiesenen Räumen wenn ich Mitarbeiter beschäftigen will
Zulassungsstelle der Kassen gibt sich mit einer Toilette zufrieden. BG ja bei Beschäftigung von Mitarbeitern scheinbar nicht.
Ich suche schon länger nach geeigneten Räumen und am Ende steht mir immer die fehlende zweite Toilette im Weg.
Hat jemand in letzter Zeit eine Praxis neu eröffnet und beschäftigt Mitarbeiter nur mit einer Toilette?
Und wie soll die BG davon Kenntnis erhalten ob ich eine oder zwei Toiletten besitze?
Ich bin total genervt, weil ich einfach keine geeigneten Räume finde.
Und bitte keine Verweise auf irgendwelche anderen Threads hier, habe ich alle durch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich stelle hier eine bereits 1000 Mal gestellte Frage, bin aber ob der Antworten total unsicher.
Es geht um die leidliche Frage nach der Anzahl der Toiletten bei Praxisneueröffnung in bereits als Gewerbe ausgewiesenen Räumen wenn ich Mitarbeiter beschäftigen will
Zulassungsstelle der Kassen gibt sich mit einer Toilette zufrieden. BG ja bei Beschäftigung von Mitarbeitern scheinbar nicht.
Ich suche schon länger nach geeigneten Räumen und am Ende steht mir immer die fehlende zweite Toilette im Weg.
Hat jemand in letzter Zeit eine Praxis neu eröffnet und beschäftigt Mitarbeiter nur mit einer Toilette?
Und wie soll die BG davon Kenntnis erhalten ob ich eine oder zwei Toiletten besitze?
Ich bin total genervt, weil ich einfach keine geeigneten Räume finde.
Und bitte keine Verweise auf irgendwelche anderen Threads hier, habe ich alle durch.
Wenn einer mal eine etwas längere Sitzung hat, sollen sich die anderen in die Hose machen? :confused: Auf so eine Idee können auch nur Physios kommen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Egal, was die BG sagt. Du kannst doch nicht mit 1 Toilette für Patienten, dich und die Mitarbeiter auskommen. Wie kann man nur auf so eine Idee kommen?
Wenn einer mal eine etwas längere Sitzung hat, sollen sich die anderen in die Hose machen? :confused: Auf so eine Idee können auch nur Physios kommen.
Gruß Britt
Nur ein Klo für eine Neueröffnung ist unprofessionell.
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Ich kenne genug alte Praxen die so arbeiten, sind die auch alle unprofessionell?
Wenn die BG das nicht fordern würde, wäre es dann auch nicht unprofessionell?
Ich finde dein Verhalten unprofessionell, und änderst du es jetzt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dann sind also die Krankenkassen in dem Bezug auch unprofessionell?
Ich kenne genug alte Praxen die so arbeiten, sind die auch alle unprofessionell?
Wenn die BG das nicht fordern würde, wäre es dann auch nicht unprofessionell?
Ich finde dein Verhalten unprofessionell, und änderst du es jetzt?
Das "bei Praxisneueröffnung in bereits als Gewerbe ausgewiesenen Räumen" hat überhaupt nichts zu sagen, da die Nutzung als medizinischer Betrieb strengere Auflagen haben kann wie ein Gewerbe.
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Tempelritter schrieb:
die GKV Zulassung ist die eine Sache, weiter zu beachten sind Hygieneverordnungen, UVV der Berufsgenossenschaft sowie die Bauordnungen der Länder.
Das "bei Praxisneueröffnung in bereits als Gewerbe ausgewiesenen Räumen" hat überhaupt nichts zu sagen, da die Nutzung als medizinischer Betrieb strengere Auflagen haben kann wie ein Gewerbe.
Die Kassen kümmern sich eben um den therapeutischen Rahmen und andere Institutionen um z. B. Arbeitssicherheit, Hygiene etc.
Das nennt man dann Zuständigkeit, nicht Unproffessionalität.
Im Grunde kanntest du die Antwort auf deine Frage bereits.
Sie passt dir nur nicht.
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RoFo schrieb:
Deine infantile Trotzreaktion ändert nichts an den Tatsachen.
Die Kassen kümmern sich eben um den therapeutischen Rahmen und andere Institutionen um z. B. Arbeitssicherheit, Hygiene etc.
Das nennt man dann Zuständigkeit, nicht Unproffessionalität.
Im Grunde kanntest du die Antwort auf deine Frage bereits.
Sie passt dir nur nicht.
Steht dir gar nicht zu. Äußere dich zu den Fakten, lass deine eigenen Vorstellungen außen vor, danach habe ich nicht gefragt.
Das Forum hier ist ein Tummelplatz für Leute denen im realen Leben durch ihr moralinsaures Auftreten niemanden mehr zuhört.
Da steht Britt ganz vorne....
Auch wenn Tempelritter geschrieben hat, das für medizinische Einrichtungen andere Bedingungen herrschen als für andere Gewerbe frage ich mich
warum z.B. ein Friseur keine Toiletten bereitstellen muss. Kunden verbleiben beim Friseur in der Regel länger als beim Physiotherapeuten, da spielt
das Bedürfniss auf die Toilette zu gehen keine Rolle?
Nur weil eine Behörde sich etwas ausdenkt, muss es nicht vorn Vorteil und Notwendig sein.
RoFo, einfach mal das Gehirn einschalten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und wieder unprofessionell. Du bringst deine eigenen Vorstellungen davon, wie ich mich zu verhalten habe hier mit rein.
Steht dir gar nicht zu. Äußere dich zu den Fakten, lass deine eigenen Vorstellungen außen vor, danach habe ich nicht gefragt.
Das Forum hier ist ein Tummelplatz für Leute denen im realen Leben durch ihr moralinsaures Auftreten niemanden mehr zuhört.
Da steht Britt ganz vorne....
Auch wenn Tempelritter geschrieben hat, das für medizinische Einrichtungen andere Bedingungen herrschen als für andere Gewerbe frage ich mich
warum z.B. ein Friseur keine Toiletten bereitstellen muss. Kunden verbleiben beim Friseur in der Regel länger als beim Physiotherapeuten, da spielt
das Bedürfniss auf die Toilette zu gehen keine Rolle?
Nur weil eine Behörde sich etwas ausdenkt, muss es nicht vorn Vorteil und Notwendig sein.
RoFo, einfach mal das Gehirn einschalten.
Ich dachte, du willst eine Praxis eröffnen?
Die Antwort hast du vollumfänglich erhalten.
Was soll dein Jammern bewirken?
Du könntest dich alternativ auch bei den Beantwortern mal bedanken für das Engagement, dass sie dir hier entgegenbringen.
Beschwere dich lieber an der passenden Stelle und nicht hier!
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RoFo schrieb:
Wie kommst du darauf, dass ei Friseur keine Toilette braucht?
Ich dachte, du willst eine Praxis eröffnen?
Die Antwort hast du vollumfänglich erhalten.
Was soll dein Jammern bewirken?
Du könntest dich alternativ auch bei den Beantwortern mal bedanken für das Engagement, dass sie dir hier entgegenbringen.
Beschwere dich lieber an der passenden Stelle und nicht hier!
Und da Du Dich nicht zu benehmen weißt, kannst Du mir jetzt ganz gepflegt den Buckel runterrutschen!
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Helmut Fromberger schrieb:
Die müssen gemäß Arbeitsstättenverordnung auch getrennte Toiletten haben.
Und da Du Dich nicht zu benehmen weißt, kannst Du mir jetzt ganz gepflegt den Buckel runterrutschen!
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RoFo schrieb:
Selbstverständlich brauchst du eine MA Toilette. In einigen Regionen sogar m/w getrennt. Evtl auch eine behindertengerechte.
Nur ein Klo für eine Neueröffnung ist unprofessionell.
Es gibt auch 4-Personenhashalte mit nur einer toilette- das mehere "dringende Geschäfte" zur gleichen Zeit auftreten ist selten.
Und wenn ich als Gast irgendwo unterwegs bin, muß ich auch auf "fremde " Toiletten..
Sauberkeit und Hygiene ist das A und O!
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Man kann natürlich auch die Patienten außen vor lassen, damit PI und AN aufs Klo können. :yum:
@ AT
Ich weiß ja nicht zu welchem Friseur du gehst, ich kenne keinen, der nicht mindestens 2 Toiletten hat. Muss er m. W. nach heutigen Bestimmungen auch und zwar Damen und Herren getrennt.
Die Reaktionen hier sind immer zu putzig, wenn die Antworten nicht wie gewünscht ausfallen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Was haben 4 Personenhaushalte mit der Praxis zu tun? Wenn der PI, AN's und Patienten in der Praxis sind, dürften da mehr als 4 zusammenkommen.
Man kann natürlich auch die Patienten außen vor lassen, damit PI und AN aufs Klo können. :yum:
@ AT
Ich weiß ja nicht zu welchem Friseur du gehst, ich kenne keinen, der nicht mindestens 2 Toiletten hat. Muss er m. W. nach heutigen Bestimmungen auch und zwar Damen und Herren getrennt.
Die Reaktionen hier sind immer zu putzig, wenn die Antworten nicht wie gewünscht ausfallen.
Gruß Britt
Mehr Infos
Landesbauordnung med. Betriebe
Gewerbeaufsicht / Arbeitsstättenverordnung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, techn. Anlage Toilettenräume
Unfallverhüttungsvorschriften BG TRBA 250
und vieles mehr zu diesem Thema
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Tempelritter schrieb:
eine Praxis muss halt mehr wie nur den Zulassungsrichtlinien der GKV entsprechen. Die Frage wäre ob das Bauamt nicht weitere Auflagen für den med. Betrieb macht.
Mehr Infos
Landesbauordnung med. Betriebe
Gewerbeaufsicht / Arbeitsstättenverordnung
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, techn. Anlage Toilettenräume
Unfallverhüttungsvorschriften BG TRBA 250
und vieles mehr zu diesem Thema
An die beiden Besserwisser:
Ihr müsst nicht ständig anderen eure Meinung zu allem aufdrängen.
Ich hätte auch lieber zwei oder mehr Toiletten aber der Sinn und die Zweckmäßigkeit muss auch gegeben sein.
Was Friseure betrifft weiss ich es weil ich mir Räume mit einer Toilette angesehen habe. Da ist jetzt ein Friseur mit Angestellten drin.
Habe nach Eröffnung spasseshalber nachgefragt ob es wegen der Toiletten Auflagen geben würde. Hat der Inhaber verneint.
Aber das wisst ihr beiden sicher trotzdem besser als der Inhaber....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Tempelritter für die sehr vernünftige Antwort.
An die beiden Besserwisser:
Ihr müsst nicht ständig anderen eure Meinung zu allem aufdrängen.
Ich hätte auch lieber zwei oder mehr Toiletten aber der Sinn und die Zweckmäßigkeit muss auch gegeben sein.
Was Friseure betrifft weiss ich es weil ich mir Räume mit einer Toilette angesehen habe. Da ist jetzt ein Friseur mit Angestellten drin.
Habe nach Eröffnung spasseshalber nachgefragt ob es wegen der Toiletten Auflagen geben würde. Hat der Inhaber verneint.
Aber das wisst ihr beiden sicher trotzdem besser als der Inhaber....
edit sagt noch,
ich liebe die Besserwisser und Oberlehrer hier im Forum :thumbsdown: bin manchmal auch einer davon.
Frisöre haben auch jede Menge Auflagen zu erfüllen wenn sie AN beschäftigen. Ein guter Freund Machtgerangel seinen 4rten Laden auf. Nur hält sich nicht jeder an Richtlinien.
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morpheus-06 schrieb:
Ich würde mich auch zu erst beim Bauamt erkundigen, ob eine Nutzungsänderung für eine PT-Praxis erforderlich ist und wenn was für Auflagen vorgeschrieben sind. Ein zweiter Schritt wäre das GA, sprich die Hygieneauflagen zu senden lassen. Das sind die wichtigsten Stellen. Die angeführte UVV TRA wurde glaube ich mal entschärft, glauben heißt aber nichts wissen. Wenn du Mitglied in einem PT Verein bist, lass dich dort zusätzlich beraten. Zur Not stelle 2 Dixi's vor die Praxis :)
edit sagt noch,
ich liebe die Besserwisser und Oberlehrer hier im Forum :thumbsdown: bin manchmal auch einer davon.
Frisöre haben auch jede Menge Auflagen zu erfüllen wenn sie AN beschäftigen. Ein guter Freund Machtgerangel seinen 4rten Laden auf. Nur hält sich nicht jeder an Richtlinien.
ich liebe die Besserwisser und Oberlehrer hier im Forum :thumbsdown: bin manchmal auch einer davon.
Die Kunst ist aber, sein Mehrwissen konstruktiv zu äußern. Und das gelingt hier leider nicht jedem.
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
morpheus-06 schrieb am 25.1.16 11:52:
ich liebe die Besserwisser und Oberlehrer hier im Forum :thumbsdown: bin manchmal auch einer davon.
Die Kunst ist aber, sein Mehrwissen konstruktiv zu äußern. Und das gelingt hier leider nicht jedem.
Gruß Dún
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trini schrieb:
wir haben auch nur eine Toilette- gar kein Problem.
Es gibt auch 4-Personenhashalte mit nur einer toilette- das mehere "dringende Geschäfte" zur gleichen Zeit auftreten ist selten.
Und wenn ich als Gast irgendwo unterwegs bin, muß ich auch auf "fremde " Toiletten..
Sauberkeit und Hygiene ist das A und O!
Aus meiner Sicht scheiterst Du bereits grundsätzlich am System, denn sorum steht doch die Frage garnicht.
Unabhängig davon wie wer was sieht meint usw. usw..
Nimm deinen den von mir kopierten obigen Satz ( der nicht stimmt ). Meine Frage lautet: Wo steht das ? Wer meint, dass es scheinbar so sein müsste/ sollte / könnte ?
Hast du die/ eine BG mit welchem Inhalt angeschrieben ( hast du nicht- muss also nicht beantwortet werden ) ? Du wirst dich bei schriftlichen BG- Antworten hinsetzen, was alles " PT- vermeintlich gefestigt " alles nicht existent ist.
Gedanklich müsstest du aus meiner Sicht " umgekehrt " herangehen. Z.B. ganz banal: welches sind die entsprechenden handfesten BG- Anforderungen ( schriftlich+ mit Name und Hausnummer- also Gesetz, Verordnungen usw. ). Noch banaler: gibt es überhaupt dortzu tatsächlich handfeste Vorschriften ( also wieder: welche+ schriftlich ). Nichts anderes wird dich weiterbringen, weder persönliche Ansichten und auch nicht was jemand gehört habe, wie es bei ihm gewesen sei oder dgl..
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Tempelritter schrieb:
BGW Info = TRBA250 Kapitel 4, Punkt 4.1.1.2. Diese Vorschrift erfordert getrennte Toiletten für Patienten und Mitarbeiter.
Webpt, du hast vollkommen recht damit das ich die zuständigen Stellen kontaktiere. Alles andere ist kappes.
Nur als Beispiel, für die Zulassungsstelle der Kassen in Berlin ist eine Praxis im 5. Stock ohne Fahrstuhl kein Problem weil der barrierefreie
Zugang eine Kann- und keine Mussbestimmung ist. Und das hat mir die dafür zuständige Mitarbeiterin bei einem persönlichen Gespräch erklärt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke an Morpheus, Tempelritter und webpt
Webpt, du hast vollkommen recht damit das ich die zuständigen Stellen kontaktiere. Alles andere ist kappes.
Nur als Beispiel, für die Zulassungsstelle der Kassen in Berlin ist eine Praxis im 5. Stock ohne Fahrstuhl kein Problem weil der barrierefreie
Zugang eine Kann- und keine Mussbestimmung ist. Und das hat mir die dafür zuständige Mitarbeiterin bei einem persönlichen Gespräch erklärt.
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Tempelritter schrieb:
eine Praxis im 5. Stock ohne FS ist für die GKV Zulassung nirgends ein Problem, weil "sollte" Bestimmung. Es gibt aber zusätzliche Richtlinien und Gesetze die eindeutig formuliert sind.
Hätte ich die Frage nach der Barrierefreiheit hier gestellt, hätte ich wahrscheinlich die Antworten erhalten :
"Nein das geht nicht, deine Praxis muss für die Krankenkassenzulassung barrierfrei sein."
Oder
"Wie kannst du nur deinen Patienten zumuten in den 5. Stock zu steigen und das ohne Fahrstuhl. Wie unprofessionell, das kann auch nur einem
Physiotherapeuten einfallen"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
War auch nur ein Beispiel dafür das man nicht alles glauben sollte, sondern nur das was man selber eruiert hat.
Hätte ich die Frage nach der Barrierefreiheit hier gestellt, hätte ich wahrscheinlich die Antworten erhalten :
"Nein das geht nicht, deine Praxis muss für die Krankenkassenzulassung barrierfrei sein."
Oder
"Wie kannst du nur deinen Patienten zumuten in den 5. Stock zu steigen und das ohne Fahrstuhl. Wie unprofessionell, das kann auch nur einem
Physiotherapeuten einfallen"
Weder in Arzt noch in Therapiepraxen besteht solche Pflicht ( gleiches übrigens für verbandsmitgliedererschaffene " desinfizierbare fugenarme Böden " ).
Zu unterscheiden sind sicherlich allgemein übliche Pflichten und natürlich die Angstmacherreienvorschriften durch die Verbandsmitglieder. Was in sog. Verträgen/ Empfehlungen usw. geschrieben steht bedeutet nicht, das dies dann eben so sei.. Es bedarf stets rechtlich haltbarer Substanz, was selbst heute noch wohl von keinem Verbandsmitglied akzeptiert wird, denn es geht wohl eher um Rundumeinschüchterung.
Auf jeder BG- Verordnung steht hinten in etwa, dass sich der Leistungserbringer mit den Modalitäten der VdEK- Kassen oder dgl. einverstanden erklärt bzw. diese beachtet. Dort müsste dann jedoch zumindest hingewiesen sein: " + eine 2 Toilette ".
Ergäbe diese Thematik bei mab ernsthafte unverhältnismässige Aufwendung beim finden von Räumen usw., könnte er / sie auch schlicht auf BG- Patienten vorerst verzichten- oft hält sich das entsprechende Pat.- aufkommen stark in Grenzen, BG- Patienten zu behandeln stellt ja übrigens auch keine Pflicht dar. Nach den Verbandsmitgliederverträgen genaugenommen garnicht erlaubt, denn die Praxis ist ausnahmslos für GKV Patienten vorzuhalten. Noch exakter betrachtet sogar für jeden einzelnen Kassenverband jeweils zusätzlich vorzuhalten. Denn bspw. handelt es sich bei Primärkassenzulassungen in aller Regel um mindestens 3 separate Zulassungen, eben AOK, IKK, BKK- Noch genauer bzw. wie es tatsächlich eben ist: diese Zulassungen haben nichts miteinander zutun, auch dann nicht, wenn sie auf dem gleichen Stück Papier stehen.
Das würde dann die solide Kassenbestimmungslandschaft ausserdem ganz im Sinne des Sinnes zusätzlich bereichrn. Kommt die Patientin zur Kassen- KG im Januar würde sie im Februar nach Arbeitswegeunfall nicht behandelt werden können. Eben wegen fehlender 2 Toilette ( Therapeutenplausibel ohnehin ).
Eine 2 Toilette ist keine grundsätzliche Pflicht ( Praxen mit 30 Mitarbeitern gleichzeitig vor Ort mal hier ausgenommen ).
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webpt schrieb:
Wobei du nun aber genau die direkte Nachfolgervorschrift aufführst nach welcher von einer pauschalen 2- Toilettenpflicht eben genau garkeine Rede sein kann. Ca. im Jahr ab 2000 ging dieser therapeutische Unsinn hoch und runter und fiel letztendlich vollständig ( wegen Unsinnigkeit ) zusammen.
Weder in Arzt noch in Therapiepraxen besteht solche Pflicht ( gleiches übrigens für verbandsmitgliedererschaffene " desinfizierbare fugenarme Böden " ).
Zu unterscheiden sind sicherlich allgemein übliche Pflichten und natürlich die Angstmacherreienvorschriften durch die Verbandsmitglieder. Was in sog. Verträgen/ Empfehlungen usw. geschrieben steht bedeutet nicht, das dies dann eben so sei.. Es bedarf stets rechtlich haltbarer Substanz, was selbst heute noch wohl von keinem Verbandsmitglied akzeptiert wird, denn es geht wohl eher um Rundumeinschüchterung.
Auf jeder BG- Verordnung steht hinten in etwa, dass sich der Leistungserbringer mit den Modalitäten der VdEK- Kassen oder dgl. einverstanden erklärt bzw. diese beachtet. Dort müsste dann jedoch zumindest hingewiesen sein: " + eine 2 Toilette ".
Ergäbe diese Thematik bei mab ernsthafte unverhältnismässige Aufwendung beim finden von Räumen usw., könnte er / sie auch schlicht auf BG- Patienten vorerst verzichten- oft hält sich das entsprechende Pat.- aufkommen stark in Grenzen, BG- Patienten zu behandeln stellt ja übrigens auch keine Pflicht dar. Nach den Verbandsmitgliederverträgen genaugenommen garnicht erlaubt, denn die Praxis ist ausnahmslos für GKV Patienten vorzuhalten. Noch exakter betrachtet sogar für jeden einzelnen Kassenverband jeweils zusätzlich vorzuhalten. Denn bspw. handelt es sich bei Primärkassenzulassungen in aller Regel um mindestens 3 separate Zulassungen, eben AOK, IKK, BKK- Noch genauer bzw. wie es tatsächlich eben ist: diese Zulassungen haben nichts miteinander zutun, auch dann nicht, wenn sie auf dem gleichen Stück Papier stehen.
Das würde dann die solide Kassenbestimmungslandschaft ausserdem ganz im Sinne des Sinnes zusätzlich bereichrn. Kommt die Patientin zur Kassen- KG im Januar würde sie im Februar nach Arbeitswegeunfall nicht behandelt werden können. Eben wegen fehlender 2 Toilette ( Therapeutenplausibel ohnehin ).
Eine 2 Toilette ist keine grundsätzliche Pflicht ( Praxen mit 30 Mitarbeitern gleichzeitig vor Ort mal hier ausgenommen ).
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RoFo schrieb:
Webpt, es geht wegen der Toiletten nicht um die Kassenzulassung, sondern um den Arbeitsschutz. Und evtl um andere regionale behördliche Bestimmungen.
Jain, das gehört sozusagen alles zusammen. Die BG ist unter anderem " zuständige Behörde " in Sachen Arbeitsschutz ( ArbeitsstättenVO und Co ), Hygiene ( z.B. Auskunftsorgan der Robert- Koch- Institut- Vorgaben- sofern vorhanden, sodann grundsätzlich bindeend nd ), usw. usw..
In Sachen einer Ein- Personen- Praxis gibt es bg- seitig keinerlei Thema, wo PI zur Toilette geht oder ob er überhaupt eine hat. Patientenseitig die BG mitunter auf dem Plan steht, wenn ein Pat. während der Behandlung verunfallt. Da ginge es aber sicher eher darum, weshalb der PI die Toi. nicht verschloss, wenn er wusste, dass das Toikettenbecken locker ist.
Die Kassen sich mit den Verbandsmitgliedern darüber einig sind, dass bereits hier regelrechte Angstdramen entfacht werden müssen und es bereits hier direkt die Berufsfreiheit zur Debatte steht. Toilette nicht innerhalb der Praxis ergibt das Jämmerlichkeitsdrama der " zusammenhängenden Praxis " und Co.
Angestellte Therapeuten sind arbeitsschutzseitig/ hygieneseitig usw. nicht gefährdet usw.. Wie gesagt, diese von den Verbandsmitgliedern alles in Atem haltene Toilettendrama ist nicht mehr existent.
Über die Jahre gab es Wunschkonstruktionen wonach der PI garkeine T benötigt, nicht einmal für die Patienten vönnöten seien aber bei einem Angestellten sodann das Thema in seiner Blüte stand usw. usw..
Ursprünglich rührte die Dramatik aus dem Hintergrund, dass die Angestellten, welche in Laboren usw. mit aktiven biologischen Erregerstoffen arbeiten nicht die gleiche T. wie Büroangestellte/ Besucher usw. nutzen.
Auch dieser Hintergrund ist bei Therapie/ Arztpraxen und Co garnicht einschlägig. BG- seitig geht es insofern aber ohnehin " um Anzahl ". Entsprechende Einrichtungen haben damit also durchaus einiges zu beachten- wobei ausgerechnet dann dort die BG der letzte Akteur ist, der sich unsinnigerweise quer stellt.
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webpt schrieb:
...es geht wegen der Toiletten nicht um die Kassenzulassung, sondern um den Arbeitsschutz....
Jain, das gehört sozusagen alles zusammen. Die BG ist unter anderem " zuständige Behörde " in Sachen Arbeitsschutz ( ArbeitsstättenVO und Co ), Hygiene ( z.B. Auskunftsorgan der Robert- Koch- Institut- Vorgaben- sofern vorhanden, sodann grundsätzlich bindeend nd ), usw. usw..
In Sachen einer Ein- Personen- Praxis gibt es bg- seitig keinerlei Thema, wo PI zur Toilette geht oder ob er überhaupt eine hat. Patientenseitig die BG mitunter auf dem Plan steht, wenn ein Pat. während der Behandlung verunfallt. Da ginge es aber sicher eher darum, weshalb der PI die Toi. nicht verschloss, wenn er wusste, dass das Toikettenbecken locker ist.
Die Kassen sich mit den Verbandsmitgliedern darüber einig sind, dass bereits hier regelrechte Angstdramen entfacht werden müssen und es bereits hier direkt die Berufsfreiheit zur Debatte steht. Toilette nicht innerhalb der Praxis ergibt das Jämmerlichkeitsdrama der " zusammenhängenden Praxis " und Co.
Angestellte Therapeuten sind arbeitsschutzseitig/ hygieneseitig usw. nicht gefährdet usw.. Wie gesagt, diese von den Verbandsmitgliedern alles in Atem haltene Toilettendrama ist nicht mehr existent.
Über die Jahre gab es Wunschkonstruktionen wonach der PI garkeine T benötigt, nicht einmal für die Patienten vönnöten seien aber bei einem Angestellten sodann das Thema in seiner Blüte stand usw. usw..
Ursprünglich rührte die Dramatik aus dem Hintergrund, dass die Angestellten, welche in Laboren usw. mit aktiven biologischen Erregerstoffen arbeiten nicht die gleiche T. wie Büroangestellte/ Besucher usw. nutzen.
Auch dieser Hintergrund ist bei Therapie/ Arztpraxen und Co garnicht einschlägig. BG- seitig geht es insofern aber ohnehin " um Anzahl ". Entsprechende Einrichtungen haben damit also durchaus einiges zu beachten- wobei ausgerechnet dann dort die BG der letzte Akteur ist, der sich unsinnigerweise quer stellt.
Nicht ganz, denn im PT- Segment gelten keine " normalmenschlichen Gedanken/ Ansichten ". Nur was du schriftlich bzw. tatsächlich nachweisbar darstellen kannst gilt- sonst nichts. Jeder andere Gedanke macht im Prinzip keinen Sinn, zumal er zu nichts führt. Hörensagen und Co und wie es dort und dort alles war helfen nicht weiter. Selbst wenn es dort so war und nicht den Bestimmungen entspricht hilft solches nicht weiter. Denn: es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Wobei die Antwort eigentlich ziemlich banal daherkommt:
Die BG- Zulassung richtet sich nach den " Gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen " gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln.
Zweittoilette, andere Zusatzhörensagenpflichten gibt es nicht.
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webpt schrieb:
...War auch nur ein Beispiel dafür das man nicht alles glauben sollte, sondern nur das was man selber eruiert hat. ...
Nicht ganz, denn im PT- Segment gelten keine " normalmenschlichen Gedanken/ Ansichten ". Nur was du schriftlich bzw. tatsächlich nachweisbar darstellen kannst gilt- sonst nichts. Jeder andere Gedanke macht im Prinzip keinen Sinn, zumal er zu nichts führt. Hörensagen und Co und wie es dort und dort alles war helfen nicht weiter. Selbst wenn es dort so war und nicht den Bestimmungen entspricht hilft solches nicht weiter. Denn: es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Wobei die Antwort eigentlich ziemlich banal daherkommt:
Die BG- Zulassung richtet sich nach den " Gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen " gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln.
Zweittoilette, andere Zusatzhörensagenpflichten gibt es nicht.
Link
hier nochmals die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen:
[kaputter Link]
beschäftigt man also beide Geschlechter, benötige ich hier schon bis 5 MA 2 Toiletten
Getrennte Toiletten für Frauen und Männer - Arbeitsrecht - JuraForum
Sogar die Temperatur wird hier klargestellt, auch eine Frage im Forum hier....
BAuA - ASR A3.5 Raumtemperatur / Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) / Arbeitsstättenrecht / Arbeitsstätten / Theme
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Leider hast du hier nicht Recht:
Link
hier nochmals die Unterscheidung zwischen Männern und Frauen:
[kaputter Link]
beschäftigt man also beide Geschlechter, benötige ich hier schon bis 5 MA 2 Toiletten
Getrennte Toiletten für Frauen und Männer - Arbeitsrecht - JuraForum
Sogar die Temperatur wird hier klargestellt, auch eine Frage im Forum hier....
BAuA - ASR A3.5 Raumtemperatur / Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) / Arbeitsstättenrecht / Arbeitsstätten / Theme
stefan 302
...War auch nur ein Beispiel dafür das man nicht alles glauben sollte, sondern nur das was man selber eruiert hat. ...
Nicht ganz, denn im PT- Segment gelten keine " normalmenschlichen Gedanken/ Ansichten ". Nur was du schriftlich bzw. tatsächlich nachweisbar darstellen kannst gilt- sonst nichts. Jeder andere Gedanke macht im Prinzip keinen Sinn, zumal er zu nichts führt. Hörensagen und Co und wie es dort und dort alles war helfen nicht weiter. Selbst wenn es dort so war und nicht den Bestimmungen entspricht hilft solches nicht weiter. Denn: es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Wobei die Antwort eigentlich ziemlich banal daherkommt:
Die BG- Zulassung richtet sich nach den " Gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen " gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln.
Zweittoilette, andere Zusatzhörensagenpflichten gibt es nicht.
es geht hier mit keinem Wort um die BG Zulassung, sondern die UVV der BG sowie weitere Auflagen der Gesundheitsämter und dem Arbeitsstättengesetz.
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Tempelritter schrieb:
webpt schrieb am 27.1.16 12:33:
...War auch nur ein Beispiel dafür das man nicht alles glauben sollte, sondern nur das was man selber eruiert hat. ...
Nicht ganz, denn im PT- Segment gelten keine " normalmenschlichen Gedanken/ Ansichten ". Nur was du schriftlich bzw. tatsächlich nachweisbar darstellen kannst gilt- sonst nichts. Jeder andere Gedanke macht im Prinzip keinen Sinn, zumal er zu nichts führt. Hörensagen und Co und wie es dort und dort alles war helfen nicht weiter. Selbst wenn es dort so war und nicht den Bestimmungen entspricht hilft solches nicht weiter. Denn: es gibt keine Gleichheit im Unrecht.
Wobei die Antwort eigentlich ziemlich banal daherkommt:
Die BG- Zulassung richtet sich nach den " Gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverbandes der Krankenkassen " gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur einheitlichen Anwendung der Zulassungsbedingungen nach § 124 Abs. 2 SGB V für Leistungserbringer von Heilmitteln.
Zweittoilette, andere Zusatzhörensagenpflichten gibt es nicht.
es geht hier mit keinem Wort um die BG Zulassung, sondern die UVV der BG sowie weitere Auflagen der Gesundheitsämter und dem Arbeitsstättengesetz.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
...findest du im Anhang der Links... :blush:
stefan 302
interessiert.
Habe am WE eine Kollegin getroffen, die in einer Einfraupraxis im Urlaubsfall vertreten hat. Die Praxisinhaberin hat nach Umzug in andere Räume vor 9 Jahren den Umzug nicht der Zulassungsstelle mitgeteilt, warum auch immer.
Jetzt kam es durch einen Zufall heraus, sie hat also 9 Jahre ohne zugelassene Praxis mit den Krankenkassen abgerechnet. Hat 9 Jahren niemanden
gestört.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist doch mal eine vernünftige Diskussion, wobei man sich die Frage stellen muss wenn von den ganzen Instituionen ein "Missstand" wirklich
interessiert.
Habe am WE eine Kollegin getroffen, die in einer Einfraupraxis im Urlaubsfall vertreten hat. Die Praxisinhaberin hat nach Umzug in andere Räume vor 9 Jahren den Umzug nicht der Zulassungsstelle mitgeteilt, warum auch immer.
Jetzt kam es durch einen Zufall heraus, sie hat also 9 Jahre ohne zugelassene Praxis mit den Krankenkassen abgerechnet. Hat 9 Jahren niemanden
gestört.....
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Tempelritter schrieb:
wie soll es auffallen? Ich kenne so einen Fall auch, da haben die Kassen Geld zurückgefordert und das nicht zu knapp. Gesetze und Richtlinien sollte man kennen und nicht nur auf die Zulassung zur GKV achten. Was man alles einhält muss jeder für sich entscheiden und mit den möglichen Konsequenzen leben können.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass diese Zulassungsempfehlungen insgeheim unterstellen, dass genau diese Zulassungsanforderungen auf die Konstruktion abstellen, dass ein- zwei Therapeuten gleichzeitig in der Praxis agieren und gleichzeitig auch noch die entsprechenden Patienten zusätzlich innerhalb dieser Praxis anzutreffen sind. Zusätzlich evtl. wartende usw. Patienten.
So betrachtet leuchtet es nicht so richtig ein, weshalb nach Zulassungserteilung die Kassen/ BG nicht am Folgetag vorbeikommen um die Praxis zu schließen, wenn nicht einmal die Mindestpflichten für die vielen tausend angestellten eingehalten werden.
Ist es am Ende so, dass es der Kulanz der Kassen/ BG zuzuschreiben ist, dass Praxen zwar zugelassen werden man sich aber jeweils die unverzügliche Schließung kulanter weise vorbehält ? Auch leuchtet es nicht ein, wie 50 qm Gesamtfläche als Untergrenze geschrieben stehen- praktisch diese Bedingung nicht einmal theoretisch dargestellt werden kann.
Die BG- Zulassungspflichten als solche genau die gleichen sind, welche eben das GKV- Empfehlungswerk hergibt ( welche auf 2 Therapeuten+ gleichzeitig anwesende Patienten abstellt ). Kurzum es deiner Argumentation folgend bereits für GKV- Zulassungen eine zweite Toilette zwingend geben muss. Also in GKV- Praxen bereits diese harte Pflicht besteht ?
Umgangsgedanklich frei geraten erfüllten doch dann sicherlich schlappe über 80 % aller Praxen bereits diese nicht geschriebenen GKV- Zulassungsempfehlungen nicht ? Siehst du das allen ernstes so ?
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webpt schrieb:
Die GKV- Zulassungsempfehlungen sind für PT- Praxen bis zu 2 gleichzeitig arbeitende Therapeuten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass diese Zulassungsempfehlungen insgeheim unterstellen, dass genau diese Zulassungsanforderungen auf die Konstruktion abstellen, dass ein- zwei Therapeuten gleichzeitig in der Praxis agieren und gleichzeitig auch noch die entsprechenden Patienten zusätzlich innerhalb dieser Praxis anzutreffen sind. Zusätzlich evtl. wartende usw. Patienten.
So betrachtet leuchtet es nicht so richtig ein, weshalb nach Zulassungserteilung die Kassen/ BG nicht am Folgetag vorbeikommen um die Praxis zu schließen, wenn nicht einmal die Mindestpflichten für die vielen tausend angestellten eingehalten werden.
Ist es am Ende so, dass es der Kulanz der Kassen/ BG zuzuschreiben ist, dass Praxen zwar zugelassen werden man sich aber jeweils die unverzügliche Schließung kulanter weise vorbehält ? Auch leuchtet es nicht ein, wie 50 qm Gesamtfläche als Untergrenze geschrieben stehen- praktisch diese Bedingung nicht einmal theoretisch dargestellt werden kann.
Die BG- Zulassungspflichten als solche genau die gleichen sind, welche eben das GKV- Empfehlungswerk hergibt ( welche auf 2 Therapeuten+ gleichzeitig anwesende Patienten abstellt ). Kurzum es deiner Argumentation folgend bereits für GKV- Zulassungen eine zweite Toilette zwingend geben muss. Also in GKV- Praxen bereits diese harte Pflicht besteht ?
Umgangsgedanklich frei geraten erfüllten doch dann sicherlich schlappe über 80 % aller Praxen bereits diese nicht geschriebenen GKV- Zulassungsempfehlungen nicht ? Siehst du das allen ernstes so ?
Die GKV- Zulassungsempfehlungen sind für PT- Praxen bis zu 2 gleichzeitig arbeitende Therapeuten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass diese Zulassungsempfehlungen insgeheim unterstellen, dass genau diese Zulassungsanforderungen auf die Konstruktion abstellen, dass ein- zwei Therapeuten gleichzeitig in der Praxis agieren und gleichzeitig auch noch die entsprechenden Patienten zusätzlich innerhalb dieser Praxis anzutreffen sind. Zusätzlich evtl. wartende usw. Patienten.
So betrachtet leuchtet es nicht so richtig ein, weshalb nach Zulassungserteilung die Kassen/ BG nicht am Folgetag vorbeikommen um die Praxis zu schließen, wenn nicht einmal die Mindestpflichten für die vielen tausend angestellten eingehalten werden.
Ist es am Ende so, dass es der Kulanz der Kassen/ BG zuzuschreiben ist, dass Praxen zwar zugelassen werden man sich aber jeweils die unverzügliche Schließung kulanter weise vorbehält ? Auch leuchtet es nicht ein, wie 50 qm Gesamtfläche als Untergrenze geschrieben stehen- praktisch diese Bedingung nicht einmal theoretisch dargestellt werden kann.
Die BG- Zulassungspflichten als solche genau die gleichen sind, welche eben das GKV- Empfehlungswerk hergibt ( welche auf 2 Therapeuten+ gleichzeitig anwesende Patienten abstellt ). Kurzum es deiner Argumentation folgend bereits für GKV- Zulassungen eine zweite Toilette zwingend geben muss. Also in GKV- Praxen bereits diese harte Pflicht besteht ?
Umgangsgedanklich frei geraten erfüllten doch dann sicherlich schlappe über 80 % aller Praxen bereits diese nicht geschriebenen GKV- Zulassungsempfehlungen nicht ? Siehst du das allen ernstes so ?
"Die GKV- Zulassungsempfehlungen sind für PT- Praxen bis zu 2 gleichzeitig arbeitende Therapeuten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass diese Zulassungsempfehlungen insgeheim unterstellen, dass genau diese Zulassungsanforderungen auf die Konstruktion abstellen, dass ein- zwei Therapeuten gleichzeitig in der Praxis agieren und gleichzeitig auch noch die entsprechenden Patienten zusätzlich innerhalb dieser Praxis anzutreffen sind. Zusätzlich evtl. wartende usw. Patienten.
So betrachtet leuchtet es nicht so richtig ein, weshalb nach Zulassungserteilung die Kassen/ BG nicht am Folgetag vorbeikommen um die Praxis zu schließen, wenn nicht einmal die Mindestpflichten für die vielen tausend angestellten eingehalten werden.
Ist es am Ende so, dass es der Kulanz der Kassen/ BG zuzuschreiben ist, dass Praxen zwar zugelassen werden man sich aber jeweils die unverzügliche Schließung kulanter weise vorbehält ? Auch leuchtet es nicht ein, wie 50 qm Gesamtfläche als Untergrenze geschrieben stehen- praktisch diese Bedingung nicht einmal theoretisch dargestellt werden kann. "
Du hast schon gelesen, Mann/Frau getrennt.
Die GKV (!!!) Voraussetzungen hebeln doch nicht automatisch die örtlichen/länderspezifischen Arbeitsstättenrichtlinien aus?
Ich bin verwundert, dass du diese Ansicht vertrittst.
Kassen habe ihre Bedingung für eine Zulassung, es gibt aber eben noch weitere.
Und deine oft in Schmähschrift beschriebenen Verbände klären darüber ihre Mitglieder auf und weißen darauf hin.
So einfach kann das Leben sein.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
webpt schrieb am 27.1.16 19:13:
Die GKV- Zulassungsempfehlungen sind für PT- Praxen bis zu 2 gleichzeitig arbeitende Therapeuten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass diese Zulassungsempfehlungen insgeheim unterstellen, dass genau diese Zulassungsanforderungen auf die Konstruktion abstellen, dass ein- zwei Therapeuten gleichzeitig in der Praxis agieren und gleichzeitig auch noch die entsprechenden Patienten zusätzlich innerhalb dieser Praxis anzutreffen sind. Zusätzlich evtl. wartende usw. Patienten.
So betrachtet leuchtet es nicht so richtig ein, weshalb nach Zulassungserteilung die Kassen/ BG nicht am Folgetag vorbeikommen um die Praxis zu schließen, wenn nicht einmal die Mindestpflichten für die vielen tausend angestellten eingehalten werden.
Ist es am Ende so, dass es der Kulanz der Kassen/ BG zuzuschreiben ist, dass Praxen zwar zugelassen werden man sich aber jeweils die unverzügliche Schließung kulanter weise vorbehält ? Auch leuchtet es nicht ein, wie 50 qm Gesamtfläche als Untergrenze geschrieben stehen- praktisch diese Bedingung nicht einmal theoretisch dargestellt werden kann.
Die BG- Zulassungspflichten als solche genau die gleichen sind, welche eben das GKV- Empfehlungswerk hergibt ( welche auf 2 Therapeuten+ gleichzeitig anwesende Patienten abstellt ). Kurzum es deiner Argumentation folgend bereits für GKV- Zulassungen eine zweite Toilette zwingend geben muss. Also in GKV- Praxen bereits diese harte Pflicht besteht ?
Umgangsgedanklich frei geraten erfüllten doch dann sicherlich schlappe über 80 % aller Praxen bereits diese nicht geschriebenen GKV- Zulassungsempfehlungen nicht ? Siehst du das allen ernstes so ?
"Die GKV- Zulassungsempfehlungen sind für PT- Praxen bis zu 2 gleichzeitig arbeitende Therapeuten.
Dabei gehe ich mal davon aus, dass diese Zulassungsempfehlungen insgeheim unterstellen, dass genau diese Zulassungsanforderungen auf die Konstruktion abstellen, dass ein- zwei Therapeuten gleichzeitig in der Praxis agieren und gleichzeitig auch noch die entsprechenden Patienten zusätzlich innerhalb dieser Praxis anzutreffen sind. Zusätzlich evtl. wartende usw. Patienten.
So betrachtet leuchtet es nicht so richtig ein, weshalb nach Zulassungserteilung die Kassen/ BG nicht am Folgetag vorbeikommen um die Praxis zu schließen, wenn nicht einmal die Mindestpflichten für die vielen tausend angestellten eingehalten werden.
Ist es am Ende so, dass es der Kulanz der Kassen/ BG zuzuschreiben ist, dass Praxen zwar zugelassen werden man sich aber jeweils die unverzügliche Schließung kulanter weise vorbehält ? Auch leuchtet es nicht ein, wie 50 qm Gesamtfläche als Untergrenze geschrieben stehen- praktisch diese Bedingung nicht einmal theoretisch dargestellt werden kann. "
Du hast schon gelesen, Mann/Frau getrennt.
Die GKV (!!!) Voraussetzungen hebeln doch nicht automatisch die örtlichen/länderspezifischen Arbeitsstättenrichtlinien aus?
Ich bin verwundert, dass du diese Ansicht vertrittst.
Kassen habe ihre Bedingung für eine Zulassung, es gibt aber eben noch weitere.
Und deine oft in Schmähschrift beschriebenen Verbände klären darüber ihre Mitglieder auf und weißen darauf hin.
So einfach kann das Leben sein.
stefan 302
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Problem beschreiben
webpt schrieb:
... BG ja bei Beschäftigung von Mitarbeitern scheinbar nicht. ...
Aus meiner Sicht scheiterst Du bereits grundsätzlich am System, denn sorum steht doch die Frage garnicht.
Unabhängig davon wie wer was sieht meint usw. usw..
Nimm deinen den von mir kopierten obigen Satz ( der nicht stimmt ). Meine Frage lautet: Wo steht das ? Wer meint, dass es scheinbar so sein müsste/ sollte / könnte ?
Hast du die/ eine BG mit welchem Inhalt angeschrieben ( hast du nicht- muss also nicht beantwortet werden ) ? Du wirst dich bei schriftlichen BG- Antworten hinsetzen, was alles " PT- vermeintlich gefestigt " alles nicht existent ist.
Gedanklich müsstest du aus meiner Sicht " umgekehrt " herangehen. Z.B. ganz banal: welches sind die entsprechenden handfesten BG- Anforderungen ( schriftlich+ mit Name und Hausnummer- also Gesetz, Verordnungen usw. ). Noch banaler: gibt es überhaupt dortzu tatsächlich handfeste Vorschriften ( also wieder: welche+ schriftlich ). Nichts anderes wird dich weiterbringen, weder persönliche Ansichten und auch nicht was jemand gehört habe, wie es bei ihm gewesen sei oder dgl..
Anscheinend hat er Glück gehabt bei der Abnahme durch die Bauaufsicht und den Arbeitsschutz.
Aber grunsätzlich bewerte ich die Lage auch so, wie die meisten hier. Den Kassen ist es egal, der Rest kann die Zustimmung verweigern, wenn es keine eigene Toilette für die Mitarbeiter gibt.
Schöne Grüße!
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Zumal unsere Spitzenberufsverbandsdiktierer von ihren Mitgliedern aufgetragen erhielten " was als Norm " zu sein hat.
Diese BG- Verbands- Berufsverbandsnormen dürften als Zulassungsdiktate sicherlich ohnehin der gültigen Normen liegen. Aber ganz egal selbst die seit 2003 gesetzlich abgeschaffte berufspraktische 2 jährige Erfahrungszeit ( nach EU- Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ) wird von den Verbandsmitgliedern gänzlich als nicht geschrieben betrachtet und mit den BG gegenteilig rechtswidrig diktiert.
Es versteht sich von selbst, dass die 2 jährige berufspraktische Erfahrungszeit im Angestelltenverhältnis in geeigneten Einrichtungen ( ohne diese zu benennen ) zu absolvieren ist.
BG- seitige Zweittoilettenregelung als Zulassungszwang gibt es auch dann nicht, wenn die Berufsverbandsmitglieder dies unbedingt wieder einführen möchten. Da wird nichts zu machen sein, die nicht existenten Berufsverbandsmitgliederzwänge gibt es nun ausgerechnet bei der Zweittoilette nicht. Kann man auf der Seite der " Verbands BG " jederzeit nachlesen.
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webpt schrieb:
Auf der web site des Verbandes der gewerbl. BG ` s steht es schwarz geschrieben, was zulassungsseitig sein soll. Eben die Empfehlungen des GKV- Spitzenverbandes sind dortnach gültig. Verbandsmitglieder wünschen sich weiterhin für die gleiche Sache möglichst unsinnig vielerlei unterschiedliche Regelungen. " War wohl aber schon immer so ", dass das Zusatzzwangüberhäufungsmodell einen erheblichen Berufsverbandsaufgabenbereich darstellt, je härter und unsachlicher gegen den Berufsstand, desto besser.
Zumal unsere Spitzenberufsverbandsdiktierer von ihren Mitgliedern aufgetragen erhielten " was als Norm " zu sein hat.
Diese BG- Verbands- Berufsverbandsnormen dürften als Zulassungsdiktate sicherlich ohnehin der gültigen Normen liegen. Aber ganz egal selbst die seit 2003 gesetzlich abgeschaffte berufspraktische 2 jährige Erfahrungszeit ( nach EU- Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik ) wird von den Verbandsmitgliedern gänzlich als nicht geschrieben betrachtet und mit den BG gegenteilig rechtswidrig diktiert.
Es versteht sich von selbst, dass die 2 jährige berufspraktische Erfahrungszeit im Angestelltenverhältnis in geeigneten Einrichtungen ( ohne diese zu benennen ) zu absolvieren ist.
BG- seitige Zweittoilettenregelung als Zulassungszwang gibt es auch dann nicht, wenn die Berufsverbandsmitglieder dies unbedingt wieder einführen möchten. Da wird nichts zu machen sein, die nicht existenten Berufsverbandsmitgliederzwänge gibt es nun ausgerechnet bei der Zweittoilette nicht. Kann man auf der Seite der " Verbands BG " jederzeit nachlesen.
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Tempelritter schrieb:
Richtig wäre, den Kassen genügt eine Toilette. Andere Gesetze und Richtlinien schreiben weitere Toiletten vor, deren Einhalten zu prüfen liegt nicht an der GKV. webpt schreibt am Thema vorbei, zur Behandlung von BG Patienten zählen die Einrichtungsrichtlinien der GVK, das ist aber eine anderes Thema und hat nicht mit o. g. Vorschriften zu tun.
Hast du oder jemand anderes ein Beispiel zur Hand ? Wär insofern hilfreich, wenn von imaginären Gesetzen/ Richtlinien geschrieben wird, diese aber irgendwie von niemanden gefunden werden ( z.B. von den BG selber ja auch nicht- die kennen dortzu auch keine Vorschrift- schon garkeine eigene ).
...das ist aber eine anderes Thema und hat nicht mit o. g. Vorschriften zu tun. ...
Ist genau das Thema. Welche o.g. Vorschriften meinst du ?
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webpt schrieb:
...Andere Gesetze und Richtlinien schreiben weitere Toiletten vor...
Hast du oder jemand anderes ein Beispiel zur Hand ? Wär insofern hilfreich, wenn von imaginären Gesetzen/ Richtlinien geschrieben wird, diese aber irgendwie von niemanden gefunden werden ( z.B. von den BG selber ja auch nicht- die kennen dortzu auch keine Vorschrift- schon garkeine eigene ).
...das ist aber eine anderes Thema und hat nicht mit o. g. Vorschriften zu tun. ...
Ist genau das Thema. Welche o.g. Vorschriften meinst du ?
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Tempelritter schrieb:
musst nur o. g. Quellen durchlesen.
Mir ist schon klar, dass es allgemeingültig gut ankommt zu schreiben, dass diverse Bauvorschriften und andere zu beachten seien und dgl..
Sicherlich ist es richtig, dass ich dann frage: Quelle ? Gerade ja jetzt besondes, denn bis hier hatte ja niemand zumindest halbbrauchbare pauschale BG- Toilettenpflichten benannt.
Wenn 2 PI per Gemeinschaftspraxis in gleicher Praxis agieren im Unterschied zu Praxisgemeinschaft im Unterschied zu 1 PI+ 1 AN ergäben sich folgerichtig für diese gleiche Räumlichkeit bg- seitg dann gänzlich unterschiedliche Toilettenzahlen ?
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webpt schrieb:
Beim konkreten benennen gibts Probleme ? Warum nun weiterhin so allgemein ? Evtl. aus Sportlichkeit, sozusagen extra vermeintlich anzugeben, dass es oben ( was wo welche Quelle genau ) stünde ? Oben steht keine Quelle, welche eine Zweittoilette fordert ( weder für AN noch für sonstige ).
Mir ist schon klar, dass es allgemeingültig gut ankommt zu schreiben, dass diverse Bauvorschriften und andere zu beachten seien und dgl..
Sicherlich ist es richtig, dass ich dann frage: Quelle ? Gerade ja jetzt besondes, denn bis hier hatte ja niemand zumindest halbbrauchbare pauschale BG- Toilettenpflichten benannt.
Wenn 2 PI per Gemeinschaftspraxis in gleicher Praxis agieren im Unterschied zu Praxisgemeinschaft im Unterschied zu 1 PI+ 1 AN ergäben sich folgerichtig für diese gleiche Räumlichkeit bg- seitg dann gänzlich unterschiedliche Toilettenzahlen ?
Dass meine Links wo alles beschrieben steht nicht funktionieren, kann ich nicht deuten.
Jedenfalls ist es VORSCHRIFT !
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
oh wept.....beim zuständigen Landratsamt bekommst du Listen und Paragraphen, beim GUV bekommst du sogar welche Platten verlegt werden müssen. Einfach nur mal nachschlagen.
Dass meine Links wo alles beschrieben steht nicht funktionieren, kann ich nicht deuten.
Jedenfalls ist es VORSCHRIFT !
stefan 302
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Problem beschreiben
lars 446 schrieb:
Ich kenne eine schmucke Praxis mit ca. 6 Mitarbeitern in Vollzeit, die auch nur eine Toilette für Pat. und MItarbeiter hat (die ist zwar sehr geräumig, aber es ist nur eine). Meine Frage an den PI (ist ein guter Freund von mir), wie das durchgegangen ist wurde mit einem Achselzucken beantwortet.
Anscheinend hat er Glück gehabt bei der Abnahme durch die Bauaufsicht und den Arbeitsschutz.
Aber grunsätzlich bewerte ich die Lage auch so, wie die meisten hier. Den Kassen ist es egal, der Rest kann die Zustimmung verweigern, wenn es keine eigene Toilette für die Mitarbeiter gibt.
Schöne Grüße!
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