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hat hier konkret jemand Erfahrung, ob es bei einer Neueröffnung einer Praxis in einem Neubau (Räume werden erst noch geplant), verpflichtend ist eine barrierefreie Toilette zu haben?
Der Vermieter ist der Meinung eine Physiopraxis muss eine solche Toilette haben. Ich bin anderer Meinung, kann aber im weiten Internet nichts konkretes dazu finden. Beim Bauamt bin ich auch noch nicht weitergekommen. Die Frage ob eine zweite Toilette für Patienten vorhanden sein muss, konnte ich schon klären.
Vielen Dank für eure Antworten zur Fragestellung 😊
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es wäre schon sinnig bei einem Neubau ...und wenn man Rollstuhlfahrer als Patienten bekommt (haben will) ... eine solche Toilette vorfindet...so hättest du auch zwei Toiletten..
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi,
es wäre schon sinnig bei einem Neubau ...und wenn man Rollstuhlfahrer als Patienten bekommt (haben will) ... eine solche Toilette vorfindet...so hättest du auch zwei Toiletten..
MfG
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Eine Praxis "soll" barrierefrei sein. M. E. gehört dazu auch eine Behindertengerechte Toilette. Und dabei denke ich nicht nur an Rolli-Fahrer, sondern auch an Mutter mit Kind und Personen mit sonstige Geh- und Sitzeinschränkungen oder weil ein Begleitperson auf der Toilette benötigt wird. Ich würde immer eine diesbezüglich geräumige Toilette einplanen.
Aber bindend sind letztlich die Erfordernisse der ARGE. Und wenn ich mich recht erinnere, steht nur was von "sollte" und das ist nicht "muß".
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Ligamentum schrieb:
Wir haben auch einen Neubau errichten lassen. Mit einer barrierefreien Toilette. Die nutzen alle anderen Patienten nur nicht die Rollifahrer. Die bekommen alle Hausbesuch.
Aber bindend sind letztlich die Erfordernisse der ARGE. Und wenn ich mich recht erinnere, steht nur was von "sollte" und das ist nicht "muß".
viele Grüße
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incessancy schrieb:
Wow, lieben Dank für eure schnellen Antworten. Ich habe etwas begrenzten Platz. Aber sicherlich ist sinnvoll alles so barrierefrei wie möglich zu gestalten.
viele Grüße
Edit: habe mal in unserem Bauplan geschaut. Im Altbau ist unser B-Toilette 4,90 m². Die normale Toilette inkl. Vorraum 4,25 m². Das ist allerdings etwas eng; ein klein wenig mehr dürfte es sein. In unserem Neubau-Trakt sind B-Toilette und normale Toiletten etwas (nicht viel) geräumiger.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@incessancy Bitte bedenke auch, dass eine Behindertengerechte Toilette kein separater Vorraum mit Handwaschbecken braucht. Im Gegensatz zu eine normale Toilette. Beim Behindertengerechte Toilette soll alles in einem Raum sein. Daher ist der Flächenverbrauch in etwa gleich.
Edit: habe mal in unserem Bauplan geschaut. Im Altbau ist unser B-Toilette 4,90 m². Die normale Toilette inkl. Vorraum 4,25 m². Das ist allerdings etwas eng; ein klein wenig mehr dürfte es sein. In unserem Neubau-Trakt sind B-Toilette und normale Toiletten etwas (nicht viel) geräumiger.
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incessancy schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij danke dafür, dass ist natürlich ein Argument.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij warum muss eine normale Toilette einen Vorraum mit Handwaschbecken haben!Wurde damals bei mir nicht bemängelt!Kannst du mir die Grundlage nennen!
oder
BAuA - Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - ASR A4.1 Sanitärräume - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arb
Ansonsten die Bauordnung, je nach Landesrecht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi z. B. [kaputter Link]
oder
BAuA - Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - ASR A4.1 Sanitärräume - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arb
Ansonsten die Bauordnung, je nach Landesrecht.
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idefix- schrieb:
unsere Herrentoilette war so groß gebaut, das man mit einem Rolli rein konnte. eine separate Behindertentoilette ist nicht notwendig. Ansonsten war die ganze Praxis barrierefrei. Gebaut 1986. Jetzt ist es unsere Wohnung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix-
idefix- schrieb am 31.07.2023 08:51 Uhr:unsere Herrentoilette war so groß gebaut, das man mit einem Rolli rein konnte. eine separate Behindertentoilette ist nicht notwendig. Ansonsten war die ganze Praxis barrierefrei. Gebaut 1986. Jetzt ist es unsere Wohnung. Also war die normale H-Toilette "Behindertengerecht". joy
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idefix- schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ja
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Problem beschreiben
incessancy schrieb:
Liebes Forum,
hat hier konkret jemand Erfahrung, ob es bei einer Neueröffnung einer Praxis in einem Neubau (Räume werden erst noch geplant), verpflichtend ist eine barrierefreie Toilette zu haben?
Der Vermieter ist der Meinung eine Physiopraxis muss eine solche Toilette haben. Ich bin anderer Meinung, kann aber im weiten Internet nichts konkretes dazu finden. Beim Bauamt bin ich auch noch nicht weitergekommen. Die Frage ob eine zweite Toilette für Patienten vorhanden sein muss, konnte ich schon klären.
Vielen Dank für eure Antworten zur Fragestellung 😊
Mit kollegialen Grüßen
ACHILLES2
P.S. Mein Praxisschwerpunkt ist allerdings orthopädisch ausgerichtet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Achilles2 Wobei eine Patienten-/Kundentoilette gesetzlich (oder nach der Zulassungsrichtlinie) nicht vorgeschrieben ist. Eine oder mehrere Personaltoilette(n) schon.
Seit dem 01.08.2021(?) beträgt die benötigte Raumgröße der zwei vorgeschrieben Behandlungsräume zur Kassenzulassung, 15 und 8 qm. Das ergibt 23 qm Behandlungsfläche + Drumherum.
Die 50 qm sind schon seit zwei Jahren nicht mehr aktuell.
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Break schrieb:
Da hätte ich jetzt mal gerne die Zulassungsbedingungen gesehen, die 50 qm vorschreiben.
Seit dem 01.08.2021(?) beträgt die benötigte Raumgröße der zwei vorgeschrieben Behandlungsräume zur Kassenzulassung, 15 und 8 qm. Das ergibt 23 qm Behandlungsfläche + Drumherum.
Die 50 qm sind schon seit zwei Jahren nicht mehr aktuell.
Seit dem 01.08.2021(?) beträgt die benötigte Raumgröße der zwei vorgeschrieben Behandlungsräume zur Kassenzulassung, 15 und 8 qm. Das ergibt 23 qm Behandlungsfläche + Drumherum.
Die 50 qm sind schon seit zwei Jahren nicht mehr aktuell.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Break
Break schrieb am 30.07.2023 18:36 Uhr:Da hätte ich jetzt mal gerne die Zulassungsbedingungen gesehen, die 50 qm vorschreiben. Das ist richtig: Die Gesamtgröße ist nicht mehr vorgegeben. Lediglich die minimale Therapiefläche von 23m².
Seit dem 01.08.2021(?) beträgt die benötigte Raumgröße der zwei vorgeschrieben Behandlungsräume zur Kassenzulassung, 15 und 8 qm. Das ergibt 23 qm Behandlungsfläche + Drumherum.
Die 50 qm sind schon seit zwei Jahren nicht mehr aktuell.
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Achilles2 schrieb:
Die Mindestgröße für eine Physiotherapiepraxis beträgt für eine Kassenzulassung 50 Quadratmeter. Wird z.B. lediglich eine 1 - 2 Behandlerpraxis anvisiert, so muß bei der Raumplanung schon jeder Quadratmeter knapp einkalkuliert werden. Da könnte die Größe einer behindertengerechte Toilette schon eine Rolle spielen. Bei Großpraxen ist das wieder etwas anderes.
Mit kollegialen Grüßen
ACHILLES2
P.S. Mein Praxisschwerpunkt ist allerdings orthopädisch ausgerichtet.
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Problem beschreiben
mechanicus schrieb:
I.d.R. wird das vom der länderspezifischen Bauordnung geregelt. Sollte der Architekt eigentlich wissen.
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