Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Frage: bin ich im Unrecht?
Danke euch im Voraus
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MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
na ja sowas regelt man natürlich in einer Honorarvereinbarung vorher...und und da wir keine Verträge mit PKV und Beihilfe haben, interessieren uns auch nicht deren Zeiten
MfG
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Woher hat dein Patient denn diese Zeiten?
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MeFe89 schrieb:
@Schippi ich gehe davon aus, dass dieser Privatpatient beihilfeberechtigt ist und dort wird die Leistung MT mit 30min Regelbehandlungszeit angegeben
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Freeda Da zeigt mal wieder wie wichtig eine Honorarvereinbarung ist! Außerdem bist du ohnehin per Gesetz verpflichtet, dein Patient über das wirtschaftliche Risiko einer Nicht- oder Teil-Erstattung schriftlich aufzuklären §630c BGB.
Allerdings muß darin nicht eine Behandlungszeit angegeben werden.
Der PP gibt dem PI die Möglichkeit Physiotherapie genau so anzubieten/durchzuführen wie man das sich im Idealfall vorstellen würde.
D.h. es ist meine wirtschaftliche Kalkulation und therapeutische Freiheit in diesem Fall so lange zu behandeln wie ich das für nötig empfinde.
Bei mir bekommt jeder Patient eine Praxisinformation mit ( auf GKV und PKV jeweils abgestimmt) in der alles wichtige steht.
Diese Informationen sind auch schon zuvor auf meiner HP einzusehen. Darauf weise ich jeden PP beim ersten telefonischen Kontakt hin!
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mbone schrieb:
Die Honorarvereinbarung ist unerlässlich.
Allerdings muß darin nicht eine Behandlungszeit angegeben werden.
Der PP gibt dem PI die Möglichkeit Physiotherapie genau so anzubieten/durchzuführen wie man das sich im Idealfall vorstellen würde.
D.h. es ist meine wirtschaftliche Kalkulation und therapeutische Freiheit in diesem Fall so lange zu behandeln wie ich das für nötig empfinde.
Bei mir bekommt jeder Patient eine Praxisinformation mit ( auf GKV und PKV jeweils abgestimmt) in der alles wichtige steht.
Diese Informationen sind auch schon zuvor auf meiner HP einzusehen. Darauf weise ich jeden PP beim ersten telefonischen Kontakt hin!
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij schriftlich?dann bin ich ja mal wieder seit Jahren auf der falschen Seite des Gesetzes wenn ich nur mündlich aufkläre😂😂😂😂,werde mich bessern!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 07.02.2023 16:41 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij schriftlich?dann bin ich ja mal wieder seit Jahren auf der falschen Seite des Gesetzes wenn ich nur mündlich aufkläre😂😂😂😂,werde mich bessern!!!
3) Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder ergeben sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren. Weitergehende Formanforderungen aus anderen Vorschriften bleiben unberührt. 😉
Mit den voraussichtlichen Kosten ist die genaue Aufstellung meiner Preise für die jeweilige Behandlungsart (KG, MT etc.) gemeint. Also die Jeweiligen Einzelpreise /Behandlungseinheit und die vorraussichtlichen Gesamtkosten aller Termine und Behandlungsarten.
Ich muß den PP nicht darüber informieren wie hoch sein evtl. Selbstbehalt wäre.
Kann man als zusätzlichen Service anbieten, meines Wissens macht Monique das in ihrer Privatpraxis, muß man aber nicht.
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mbone schrieb:
Vielleicht noch eine kleine Erläuterung
Mit den voraussichtlichen Kosten ist die genaue Aufstellung meiner Preise für die jeweilige Behandlungsart (KG, MT etc.) gemeint. Also die Jeweiligen Einzelpreise /Behandlungseinheit und die vorraussichtlichen Gesamtkosten aller Termine und Behandlungsarten.
Ich muß den PP nicht darüber informieren wie hoch sein evtl. Selbstbehalt wäre.
Kann man als zusätzlichen Service anbieten, meines Wissens macht Monique das in ihrer Privatpraxis, muß man aber nicht.
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Schippi schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij 👍👍👍
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Problem beschreiben
Freeda schrieb:
die privatverordnung: 10x KG und 10X MT habe ich immer als Doppelbehandlung erbracht (40min) und jetzt weist mich ein Patient darauf hin, dass MT 30min dauert und KG 20min... ich also10 min zu wenig Behandlungszeit verabreicht habe. (von der Qualität und dem Erfolg der Behandlung ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Rede mehr). Einen Beh.-Vertrag habe ich nicht gemacht.
Frage: bin ich im Unrecht?
Danke euch im Voraus
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