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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Eine uns allen bekannte KK hat uns aufgefordert einen Therapieverlaufsbericht zur weiteren Genehmigung laufender Rezepte zu schreiben. Verlangt Ihr dafür Kostenerstattungszusage im Vorfeld und wenn ja, in welcher Höhe . Schreibt Ihr dau eine Vorabrechnung?
MfG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Die letzte Anfrage ist zwar schon längere Zeit her, aber nach einem Kostenvoranschlag von 85,00 Euro war der Bericht auf einmal nicht mehr so wichtig.
MfG ergonosis
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C. DBO schrieb:
Kurz erklärt: KK - Sachbearbeiter dürfen keine Berichte einsehen, sondern nur der medizinische Dienst. Hierbei gilt das Umschlagverfaren - ein frankierter Rückumschlag mit der Anschrift des Med. Dienstes worin der Bericht zu senden ist. Die KK zahlen nach einer Positionsnummer (weiß ich jetzt nicht mehr) ca. um die 8 Euro. Mehr gibt es dafür nicht. Unter dem Link findet man Vordrucke an die KK als Rückantwort und rechtliche Hinweise für Ärzte - analog auch vom HM - Erbringer zu verwenden.
Ich schicke eine Kostenübernahmezusage. Wenn ich die zurück habe, gibts einen Bericht- mit Einverst. des Pat.
Ohne Kostenübernahme steht in dem Bericht:
"Position nicht im Leistungskatalog meiner Lieblingskrankenkasse enthalten."
Dem Pat. kann man den Hinweis geben, dass nicht alle Kassen so einen Aufwand betreiben.
Neli
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Neli K schrieb:
Der Auftraggeber zahlt.
Ich schicke eine Kostenübernahmezusage. Wenn ich die zurück habe, gibts einen Bericht- mit Einverst. des Pat.
Ohne Kostenübernahme steht in dem Bericht:
"Position nicht im Leistungskatalog meiner Lieblingskrankenkasse enthalten."
Dem Pat. kann man den Hinweis geben, dass nicht alle Kassen so einen Aufwand betreiben.
Neli
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C. DBO schrieb:
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